Lehrkräftebildung

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Die Lehrkräftebildung oder Lehrerbildung umfasst die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Schullehrern in verschiedenen Formen. In der Lehrkräftebildung geht es um eine professionelle Aneignung von Kompetenzen, die zum Unterrichten, Erziehen, Beurteilen und Innovieren erforderlich sind.[1]

Lehrerbildung in verschiedenen Bildungssystemen

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International unterscheidet sich die Lehrkräftebildung erheblich. So gibt es Bildungssysteme wie in der Bundesrepublik Deutschland mit sehr langer Ausbildung (je nach Lehramt mindestens fünf bis sieben Jahre) und geringer Verpflichtung zur Fortbildung und andere mit kürzerer Ausbildung, kurzem (12 Monate im Bildungssystem in den Niederlanden) oder fehlendem Vorbereitungsdienst und kompensatorisch höherer Fortbildungspflicht. In manchen Staaten sind Ein-Fach-Lehrer (z. B. Bildungssystem in Frankreich, Bildungssystem in Russland) üblich, andere verlangen mindestens zwei Unterrichtsfächer oder streben für bestimmte Stufen wie die Primarstufe eine allgemeine Unterrichtsfähigkeit an. Einige Bildungssysteme setzen auf eine hohe fachliche Ausbildung auf Hochschulniveau (Deutschland), andere versuchen mehr die pädagogische Qualifikation zu stärken.

In der Bildungsgeschichte wird die historische Entwicklung der Lehrkräftebildung als eines der Hauptmerkmale von Bildungssystemen untersucht. In Deutschland ist der Vergleich mit dem ehemaligen Bildungssystem der DDR vor allem bei den Ostdeutschen ständig gegeben. Dort war die Lehrkräftebildung zentral einheitlich, die Ausbildung einphasig und die Fortbildung obligatorisch, aber vollständig im Dienst einer Staatsideologie.

Phasen der Lehrerbildung

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In der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet man folgende Phasen der Lehrerbildung:

Danach folgen

  • Lehrerfortbildung (engl. teachers' advanced training) in diverser Trägerschaft, Anerkennung durch Landesinstitute der Bildungsministerien ist Voraussetzung für Dienstbefreiung; gelegentlich auch als „dritte Phase“ der Lehrerausbildung bezeichnet
  • Lehrerweiterbildung[2] (in-service further training for teachers) als Sonderform der Lehrerfortbildung mit dem Erwerb neuer Lehrbefähigungen (z. B. weiteres Unterrichtsfach, Qualifikation als Beratungslehrer… über Prüfungen, Zertifikate) durch die Landesinstitute der Bundesländer oder Hochschulen

Die Lehrkräftebildung wird in fast allen Bundesländern nach Schulformen und Schulstufen differenziert.

Landesinstitute der Lehrkräftebildung

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Quelle:[3]

Ein Zentrum für Lehrerbildung besteht an vielen deutschen Universitäten, um die Lehrerausbildung der I. Phase besser zu koordinieren.

In der DDR bildete an vielen Orten ein Institut für Lehrerbildung Unterstufenlehrer in der Erstausbildung aus.

Seit 1915 gab es das reichsweit tätige Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht, das ausgehend von Preußen für viele Einrichtungen ein Vorbild gab.

Rechtsgrundlagen

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Die Lehrerbildung ist in den deutschen Bundesländern rechtlich unterschiedlich geregelt. Zum größeren Teil gibt es Lehrerbildungsgesetze, teilweise werden auf dieser Grundlage zusätzliche Verordnungen erlassen.

Rechtsgrundlagen am Beispiel Bayerns

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  • Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
  • Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) und Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II)
  • Zulassungs- und Ausbildungsordnungen für die jeweiligen Lehrämter
    • Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen (ZALGH)
    • Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Sonderschulen (ZALS)
    • Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen (ZALR)
    • Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien (ZALG)
    • Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen (ZALB)
  • Die Verpflichtung zur Fortbildung ist in Art. 20 Abs. 2 BayLBG geregelt. Sie gilt als erfüllt, wenn Fortbildung im Zeitumfang von zwölf Fortbildungstagen innerhalb von vier Jahren nachgewiesen ist. Einem Fortbildungstag ist ein Richtwert von jeweils etwa 5 Stunden à 60 Minuten zugrunde zu legen. Für die Erfüllung der persönlichen Fortbildungsverpflichtung können Veranstaltungen auf allen Ebenen der staatlichen Fortbildung oder auch Veranstaltungen sog. externer Anbieter besucht und eingebracht werden. In die Belegverpflichtung ist mindestens ein Drittel des Gesamtumfangs als schulinterne Lehrerfortbildung einzubringen.[4]
  • Jeanette Böhme, Colin Cramer, Christoph Bressler (Hrsg.): Erziehungswissenschaft und Lehrerbildung im Widerstreit!? Verhältnisbestimmungen, Herausforderungen und Perspektiven. Klinkhardt, Bad Heilbrunn 2018, ISBN 978-3-7815-2275-6.
  • Colin Cramer, Johannes König, Martin Rothland & Sigrid Blömeke (Hrsg.): Handbuch Lehrerinnen- und Lehrerbildung. Klinkhardt utb, Bad Heilbrunn und Stuttgart 2020, ISBN 978-3-8252-5473-5.
  • Colin Cramer: Forschung zum Lehrerinnen- und Lehrerberuf. Systematisierung und disziplinäre Verortung eines weiten Forschungsfeldes. Klinkhardt, Bad Heilbrunn 2016, ISBN 978-3-7815-2089-9.
  • Colin Cramer: Entwicklung von Professionalität in der Lehrerbildung. Empirische Befunde zu Eingangsbedingungen, Prozessmerkmalen und Ausbildungserfahrungen Lehramtsstudierender. Klinkhardt, Bad Heilbrunn 2012, ISBN 978-3-7815-1862-9.
  • Christine Freitag, Imke von Bargen (Hrsg.): Praxisforschung in der Lehrerbildung. LIT, Berlin / Münster 2012, ISBN 978-3-643-11834-9.
  • Christine Freitag: Lehrerbildung zwischen Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Allgemeiner Didaktik. In: H. Macha, C. Solzbacher (Hrsg.): Welches Wissen brauchen Lehrer? Lehrerbildung aus dem Blickwinkel der Pädagogik. Bad Heilbrunn 2002, ISBN 3-7815-1192-8, S. 205–214.
  • Ewald Terhart (Hrsg.): Perspektiven der Lehrerbildung in Deutschland: Abschlussbericht der von der Kultusministerkonferenz eingesetzten Kommission. (= Beltz-Pädagogik). Beltz, Weinheim u. a. 2000, ISBN 3-407-25229-3.
  • Benedikt Wisniewski: Psychologie für die Lehrerbildung. Klinkhardt, Bad Heilbrunn 2013, ISBN 978-3-8252-3989-3.
  1. kmk.org
  2. Die Unterscheidung von Fort- und Weiterbildung im genannten Sinne ist nicht einheitlich
  3. Landesinstitute. Abgerufen am 10. Mai 2022.
  4. Angebote und Verpflichtung. Abgerufen am 20. Juli 2020.