Polizei (Belgien)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Lokale Polizei)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Belgien
Integrierte Polizei
Logo
Staatliche Ebene Bund, Gemeinden
Stellung der Behörde Polizeidienst
Aufsichts­behörde(n) FÖD Inneres, FÖD Justiz
Bestehen seit 2001
Hauptsitz Brüssel
Koordinaten 50° 49′ 38″ N, 4° 22′ 55″ OKoordinaten: 50° 49′ 38″ N, 4° 22′ 55″ O
Generalkommissar Marc De Mesmaeker
Mitarbeiter ca. 44.000 Stellen
Website polizei.be

Integrierte Polizei (niederländisch geïntegreerde politie; französisch police intégrée) ist in Belgien die Kurzbezeichnung für den seit 2001 bestehenden „auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienst“.[1]

Polizeiliche Notrufnummer ist 101.

Im Jahr 1795 kamen die belgischen Provinzen unter französische Herrschaft. Zu dieser Zeit wurde am 10. Juli 1796 die Gendarmerie gegründet. 1815 wurden die belgischen Provinzen Teil des Vereinigten Königreichs der Niederlande. Die Niederländer benannten die Gendarmerie in "Marechaussee" um und organisierten die Truppe neu.

Im Jahr 1830 fand die Belgische Revolution statt. Nach der Erlangung seiner Unabhängigkeit schuf der neue belgische Staat auf der Grundlage der bereits bestehenden Marechaussee eine eigene nationale Gendarmerie.[2] Die Gendarmen waren im ganzen Land tätig. Daneben gab es kommunale Polizeieinheiten und ab 1919 die Justizpolizei (Gerechtelijke Politie bij de Parketten/Police judiciaire des parquets).

Seit ihrer Gründung war die Gendarmerie formell Teil der belgischen Armee und hatte daher in den Weltkriegen auch eine militärische Rolle als Militärpolizei und im Rahmen der Territorialverteidigung. Die Gendarmerie wurde 1992 in eine zivile Polizeiorganisation umgewandelt, ihr wurden zudem Einheiten der "Police spéciale" zugegliedert, darunter unter anderem die Bahnpolizei, die Wasserschutzpolizei und die Flughafenpolizei. Die Gendarmerie behielt diesen Status bis zum 1. Januar 2001, als sie u. a. als Folge der Affäre Dutroux zusammen mit den anderen in Belgien bestehenden Polizeikräften (lokale Korps und die Justizpolizei) aufgelöst und durch die Föderale Polizei und die lokalen Polizeien als integrierte Polizei ersetzt wurde. Die Föderale Polizei ging dabei im Wesentlichen aus der Gendarmerie hervor.[3]

Die integrierte Polizei gliedert sich heute in die Föderale Polizei und die lokalen Polizeikorps (Art. 2 Nr. 2, Art. 3 GIP).[1]

Unterschiede im Logo

Die auf zwei Ebenen strukturierte (Föderale und Lokale) Polizei wird durch ein einheitliches Logo symbolisiert, durch die Farben Ockergelb der Föderalen Polizei und Hellblau der Lokalen Polizei lassen sich die beiden Ebenen unterscheiden. Am Unterstrich unter dem Logo oder dem Polizeischriftzug kann man erkennen, um welche Ebene es sich handelt.[4]

Föderale Polizei

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die föderale Polizei besteht aus einem Generalkommissariat und drei Generaldirektionen: der Generaldirektion Ressourcenmanagement und Information sowie den zwei operativen Generaldirektionen Verwaltungspolizei und Gerichts-/Kriminalpolizei (Art. 93 § 1 GIP).[1] Nachgeordnet sind zentrale und dekonzentrierte Direktionen und Dienste; die dekonzentrierten sind in ihren Amtsbereichen an den 12 Gerichtsbezirken orientiert. So bestehen beispielsweise 14 dekonzentrierte Gerichts-/Kriminalpolizeidirektionen (die Gerichtsbezirke Brüssel und Hennegau sind insofern zweigeteilt). Ein königlicher Erlass regelt die Organisation der föderalen Polizei genauer.[5]

Polizeizonen und Gemeindegrenzen in der Region Brüssel-Hauptstadt

Das Amt des Generalkommissars übt seit dem 15. Juni 2018 der Erste Hauptkommissar Marc De Mesmaeker aus.[6]

Eisenbahnpolizei

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die zentrale Direktion der Eisenbahnpolizei ist eine spezialisierte Dienststelle der Föderalen Polizei. Die 1891 gegründete Eisenbahnpolizei ist mit ihren sechs Einheiten vorrangig in Zügen, an Bahngleisen, auf Bahnsteigen der Bahnhöfe und Haltepunkte sowie im Netz der U-Bahn- und Premetro-Stationen tätig. Eine Besonderheit sind die Grenzkontrollen im Eurostar-Terminal des Bahnhofs Brüssel-Süd.[7]

Die lokale Polizei umfasst 185 Polizeizonen;[8] eine Polizeizone besteht aus einer oder mehreren Gemeinden (Art. 9 GIP).[1] So gibt es beispielsweise in der Region Brüssel-Hauptstadt sechs Polizeizonen (Nrn. 5339–5344), im Bereich der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Polizeizonen Weser-Göhl (5292)[9] und Eifel (5291).[10] Die lokalen Polizeibehörden gliedern sich im Allgemeinen in die Bereiche Personal und Logistik, Polizeieinsätze sowie Ermittlungsdienst und die örtlichen Reviere.

Personal und Dienstgrade

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Polizeidienste bestehen aus zwei Kadern: dem Einsatzkader und dem Verwaltungs- und Logistikkader (Art. 116 GIP).[1]

Personalumfang
(circa)
Föderale
Polizei[11]
Lokale Polizei
(Mindestbestand)[12]
Summe
Einsatzkader 10.200 27.700 37.900
Verwaltungs- und
Logistikkader
3.300 2.400 5.700
Summe 13.500 30.100 43.600

Der Einsatzkader besteht aus Polizeibeamten, die wiederum in drei Kader aufgeteilt sind: Offizierskader, mittlerer Dienst, einfacher Dienst. Die überwiegend bei der lokalen Polizei tätigen Polizeibediensteten sowie das Personal der föderalen Direktion der Sicherung (Sicherungskoordinatoren, -assistenten und -bedienstete der Polizei) sind keine Polizeibeamten, verfügen aber über beschränkte Polizeibefugnisse (Art. 117 GIP).[1] Im Einzelnen ergeben sich die Kompetenzen des Einsatzkaders aus dem Gesetz über das Polizeiamt (GPA).[13]

Kader Dienstgrade
(Art. 3 Polizeidienststatut)[14]
Uniform-Abzeichen[15]
föderale
Polizei
lokale
Polizei
Offizierskader Erster Polizeihauptkommissar (1. PHK) 1. PHK FP 1. PHK LP
Polizeihauptkommissar (PHK) PHK FP PHK LP
Erster Polizeikommissar (1. PK) 1. PK FP 1. PK LP
Polizeikommissar (PK) PK FP PK LP
Polizeikommissar-Anwärter (PKA) PKA FP PKA LP
Kader des Personals
im mittleren Dienst
Erster Polizeihauptinspektor (1. PHI)
– mit Spezialisierung als Polizeiassistent (1. PHI PA)
– mit Sonderspezialisierung (1. PHI SSp)
1. PHI FP 1. PHI LP
Polizeihauptinspektor (PHI)
– mit Spezialisierung als Polizeiassistent (PHI PA)
– mit Sonderspezialisierung (PHI SSp)
PHI FP PHI LP
Polizeihauptinspektor-Anwärter (PHIA)
– mit Spezialisierung als Polizeiassistent (PHIA PA)
– mit Sonderspezialisierung (PHIA SSp)
PHIA FP PHIA LP
Kader der Sicherungs-
koordinatoren der Polizei
(erlöschend)[16]
Erster Sicherungskoordinator der Polizei (1. SKP) 1. SKP FP
Sicherungskoordinator der Polizei (SKP) SKP FP
Kader des Personals
im einfachen Dienst
Erster Polizeiinspektor (1. PI) 1. PI FP 1. PI LP
Polizeiinspektor (PI) PI FP PI LP
Polizeiinspektor-Anwärter (PIA) PIA FP PIA LP
Kader der Sicherungs-
assistenten der Polizei
Erster Sicherungsassistent der Polizei (1. SAP) 1. SAP FP
Sicherungsassistent der Polizei (SAP) SAP FP
Sicherungsassistent-Anwärter der Polizei (SAAP) SAAP FP
Kader der
Polizeibediensteten
Erster Polizeibediensteter (1. PB) 1. PB FP 1. PB LP
Polizeibediensteter (PB) PB FP PB LP
Polizeibediensteter-Anwärter (PBA) PBA FP PBA LP
Kader der Sicherungs-
bediensteten der Polizei
Erster Sicherungsbediensteter der Polizei (1. SBP) 1. SBP FP
Sicherungsbediensteter der Polizei (SBP) SBP FP
Sicherungsbediensteter-Anwärter der Polizei (SBAP) SBAP FP

Verwaltungs- und Logistikkader

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Verwaltungs- und Logistikkader besteht aus den vier Stufen A, B, C und D (A entspricht dem Offizierskader, B dem mittleren, C dem einfachen Dienst). Jede Stufe umfasst mehrere Dienstgrade, darunter mindestens einen gemeinsamen Dienstgrad und in der Regel mehrere spezifische Dienstgrade (Art. 2.3.1 RSPol).[17]

Fahrzeug der föderalen Polizei (ockerfarbene Streifen) in Eupen
Fahrzeug der lokalen Polizei (hellblaue Streifen)
Stufe gemeinsame
Dienstgrade
spezifische
Dienstgrade
A Berater ICT-Berater
Ingenieur
Arzt
Zahnarzt
Tierarzt
Apotheker
B Konsultant Direktionssekretär
Übersetzer
Fotograf
ICT-Konsultant
technischer Konsultant
Sozialarbeiter
Buchhalter
Krankenpfleger
Laborant
Kommunikationskonsultant
C Assistent ICT-Assistent
Facharbeiter
D Hilfskraft
Arbeiter
Angestellter
qualifizierter Arbeiter
ICT-Techniker

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. a b c d e f Gesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes (niederländisch konsolidiert, deutsch Stand 2019)
  2. Arrêté du Gouvernement provisoire du 19 novembre 1830 sur la dissolution du corps de la maréchaussée et son remplacement par la gendarmerie nationale belge (Bulletin Nr. 34 S. 9); Gesetz vom 2. Dezember 1957 über die Gendarmerie
  3. Arrêté du Gouvernement provisoire du 19 novembre 1830 sur la dissolution du corps de la maréchaussée et son remplacement par la gendarmerie nationale belge (Bulletin Nr. 34 S. 9); Gesetz vom 2. Dezember 1957 über die Gendarmerie
  4. Elemente zur Identifikation der Polizei - Föderale Polizei. Abgerufen am 6. Januar 2023.
  5. Königlicher Erlass vom 14. November 2006 über die Organisation und die Zuständigkeiten der föderalen Polizei (niederländisch konsolidiert, deutsch Stand 2007/Änderung 2015)
  6. Das Generalkommissariat. Abgerufen am 2. August 2019.
  7. Direktion der Eisenbahnpolizei. Abgerufen am 21. Dezember 2023.
  8. Königlicher Erlass vom 24. Oktober 2001 zur Festlegung der Bezeichnung der Polizeizonen (niederländisch konsolidiert)
  9. wesgo.be
  10. eifelpolizei.be (Organigramm)
  11. Königlicher Erlass vom 27. Oktober 2015 zur Festlegung der Verteilung des Personals der föderalen Polizei (niederländisch, deutsch)
  12. Königlicher Erlass vom 5. September 2001 zur Festlegung des Mindestbestands an Einsatzpersonal und an Verwaltungs- und Logistikpersonal der lokalen Polizei (niederländisch konsolidiert)
  13. Gesetz vom 5. August 1992 über das Polizeiamt (niederländisch konsolidiert, deutsch Stand 2018)
  14. Gesetz vom 26. April 2002 über die wesentlichen Elemente des Statuts der Personalmitglieder der Polizeidienste und zur Festlegung verschiedener anderer Bestimmungen über die Polizeidienste (niederländisch konsolidiert, deutsch Änderung 2017)
  15. Königlicher Erlass vom 10. Juni 2006 über die Uniform der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei (niederländisch)
  16. Art. 3 des Gesetzes vom 12. November 2017 über die Sicherungsassistenten und -bediensteten der Polizei und zur Abänderung verschiedener Bestimmungen in Bezug auf die Polizei (französisch/niederländisch)
  17. Königlicher Erlass vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste (niederländisch konsolidiert, deutsch Stand 2004/Änderung 2007)