Edwin Mayer-Homberg

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Edwin Mayer-Homberg (* 29. Dezember 1881 in Eupen, Rheinprovinz; † 17. Januar 1920) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Von 1900 bis 1903 studierte Mayer-Homberg an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Rechtswissenschaft. Das Corps Hasso-Borussia Freiburg recipierte ihn 1901.[1] In Bonn wurde er 1911 zum Dr. iur. promoviert.[2] Schon im folgenden Jahr habilitierte er sich an der Friedrichs-Universität Halle über das Ehegüterrecht.[3] Nach einem Jahr als Privatdozent wechselte er 1913 als außerordentlicher Professor an die Universität Rostock.[4] Nach dem Ersten Weltkrieg war er 1918/19 an der Hessischen Ludwigs-Universität ordentlicher Professor für Deutsches Recht. 1919 folgte er dem Ruf der Philipps-Universität Marburg auf ihren Lehrstuhl für Rechtsgeschichte, Privatrecht, Handelsrecht und Bürgerliches Recht.[5] Im folgenden Jahr starb er kurz nach seinem 38. Geburtstag.

Einzelnachweise

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  1. Kösener Corpslisten 1960, 31/196
  2. Dissertation: Zur Entstehung des fränkischen Verfangenschaftsrechts.
  3. Habilitationsschrift: Die fränkischen Volksrechte im Mittelalter, eine rechtsgeschichtliche Untersuchung in drei Bänden. Erster Band: Die fränkischen Volksrechte und das Reichsrecht.
  4. Dr. Edwin Mayer-Homberg, Gerichtsassessor und Privatdozent an der Universität Halle (jetzt a.o. Professor an der Universität Rostock), Die fränkischen Volksrechte im Mittelalter (degruyter.com)
  5. Mayer-Homberg, Edwin (cpr.uni-rostock.de)