Menschenauflauf
Als Auflauf bezeichnet man eine größere Menschengruppe, die sich aus einem gemeinsamen Grund an einem öffentlichen Ort eingefunden hat. Ein Wörterbuch von 1985 beschreibt dies als „das Zusammenlaufen vieler erregter Menschen“.[1]
Mögliche Anlässe
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Allgemein kann ein Auflauf spontan, aufgrund von Sensationen, wie bestimmten Veranstaltungen oder Prominenten in der Öffentlichkeit, entstehen. Menschen, die sich aus Neugier an Unfall- oder Katastrophenschauplätzen versammeln, werden Schaulustige genannt. Ein Auflauf kann sich auch entwickeln, wenn Menschen aus Empörung über ein Ereignis oder eine Nachricht auf die Straße gehen.
Im weiteren Sinne können auch angekündigte Zusammenkünfte, wie die zivile Parade, der Flashmob oder die Demonstration als Menschenauflauf bezeichnet werden.
Rechtliches
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Deutschland bezeichnete seit dem Kaiserreich „Auflauf“ (§116 StGB) die Straftat des rechtswidrigen Verweilens einer Menschenmenge an öffentlichen Plätzen.[2] Dieser Straftatbestand wurde wie der des „Aufruhrs“ (§115 StGB) 1970 abgeschafft, jedoch besteht bei Widerstand einer Gruppe gegen die Staatsgewalt in der öffentlichen Ordnung weiterhin der Tatbestand des Landfriedensbruchs.[3] Auch in Österreich-Ungarn bestanden vergleichbare Regelungen.[4]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Knaurs Wörterbuch der deutschen Sprache. Lexigrafisches Institut, München 1985, S. 153.
- ↑ Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871. Besonderer Teil, Sechster Abschnitt. Widerstand gegen die Staatsgewalt. Paragraf 116. lexetius.com
- ↑ Andreas Roth: Kollektive Gewalt und Strafrecht: Die Geschichte der Massedelikte in Deutschland. Erich Schmidt Verlag, 1989, ISBN 3-503-02288-0 (google.de).
- ↑ Auflauf. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. 6. Auflage. Band 2: Astilbe–Bismarck. Bibliographisches Institut, Leipzig / Wien 1905, S. 93 (Digitalisat. zeno.org).