Exorecht
Das sog. Exorecht beschäftigt sich mit grundlegenden Rechtsfragen, die für den Kontakt mit außerirdischen Lebensformen gelten könnten.
Exorecht als eine eigene Wissenschaftsdisziplin mit Rechtsbezug gibt es nicht.[1] Gedankenmodelle einzelner Juristen und Wissenschaftsjournalisten untersuchen jedoch schon bestehendes Recht daraufhin, ob es normativ auf das Verhältnis zu Extraterrestrischen angewendet werden könnte.[2][3]
Bedeutung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Seit Beginn des US-amerikanischen Forschungsprojekts Search for Extraterrestrial Intelligence und der ersten bemannten Mondlandung im Jahr 1969 gibt es Überlegungen, den Kontakt mit außerirdischen Lebensformen rechtlich zu regeln.[4] Im englischsprachigen Raum haben die Juristen Andrew G. Haley[5] und Ernst Fasan[6] das sogenannte Metalaw zum Umgang mit Außerirdischen formuliert. In Anlehnung an Bartolomé de Las Casas, der im 16. Jahrhundert einen Codex für die indigenen Völker der neu entdeckten amerikanischen Kontinente formulierte, versucht auch das Metalaw Rechtsprinzipien aufzustellen, die im Umgang mit „Wildfremden“ angemessen sein könnten, beispielsweise
- Menschen sollen Außerirdischen nicht schaden.
- Außerirdische und Menschen sind Gleiche.
- Menschen sollen das Interesse Außerirdischer anerkennen, zu leben und hierzu einen sicheren Raum zu haben.[4]
Insofern können darüber grundlegende Prinzipien der geltenden Rechtsordnung verdeutlicht werden.[4][7][8][2]
Grundlegende Fragen des Zusammenlebens thematisiert auch die Exosoziologie. Sie wurde Ende der 1960er-Jahre von dem russischen Radioastronomen Samuil A. Kaplan begründet[9] und 2018 von Michael Schetsche und Andreas Anton in Deutschland wieder aufgegriffen.[10]
Eine Landung Außerirdischer auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland hält die Bundesregierung nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand für ausgeschlossen.[11]
Einzelne Rechtsfragen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Analogie zum Weltraumrecht und Luftfahrtrecht lassen sich Antworten auf Fragen finden, wie beispielsweise mit havarierten UFOs/UAPs umgegangen werden müsste, aber auch Haftungsfragen im Falle von Kollisionen oder Schäden zu regeln sind. Zwar handelt es sich beim Weltraumrecht um irdisches Völkerrecht. Dieses gilt aber verbindlich auf der Erde und in unserem Sonnensystem. Zwar könnte die Menschheit nicht viel dagegen unternehmen, wenn Extraterrestrische einen Asteroiden ausbeuten oder diesen zu ihrem Stützpunkt erklären. De jure aber könnten die Vereinten Nationen einen begründeten ablehnenden Standpunkt unter Berufung auf irdisches Völkerrecht einnehmen, um einen Ausgleich im Verhandlungsweg zu erzielen.[12]
Sind Extraterrestrische (ET) uns nicht wohlwollend gegenüber eingestellt oder zumindest nicht neutral, sondern kriegerisch und wollen die Erde ausbeuten, so gilt zur Abwehr jedenfalls Kriegsvölkerrecht.[2][13] Ob die Abwehr eines kriegerischen Angriffs bei unterstellter technischer Überlegenheit besonders aussichtsreich ist, kann offen bleiben. De jure jedenfalls könnten die Vereinten Nationen, hier der Sicherheitsrat und der Generalstabsausschuss, einen Abwehrkrieg legitimieren.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Linus Hauser: Kritik der neomythischen Vernunft. Band 3: Die Fiktionen der Science auf dem Wege in das 21. Jahrhundert. Ferdinand Schöningh Verlag, Paderborn 2019, ISBN 978-3-657-78197-3.
- Martin Rath: Außerirdische in der Justiz: Erst einmal zum Teetrinken einladen. Legal Tribune Online, 6. Juni 2021. PDF.
- Klaus Stähle: Rechtsfragen beim Kontakt mit Extraterrestrischen. Völkerrecht, Wirtschaft und Politik – ein Gedankenmodell. Berliner Wissenschafts-Verlag, 2023, ISBN 978-3-8305-5514-8.
- Daniel Benedict: Experte: Außerirdische haben Patentschutz auf havarierte Ufos. Interview mit Klaus Stähle. Neue Osnabrücker Zeitung, 2. November 2023. PDF.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Kai-Uwe Schrogl: Weltraumpolitik, Weltraumrecht und Außerirdische. In: Schetsche und Engelbrecht (Hrsg.): Von Menschen und Außerirdischen. Transcript Verlag, 2008, S. 255–266.
- ↑ a b c Klaus Stähle: Rechtsfragen beim Kontakt mit Extraterrestrischen. Völkerrecht, Wirtschaft und Politik – ein Gedankenmodell. 1. Auflage. Berliner Wissenschafts-Verlag, 2023.
- ↑ Rüdiger Vaas: Galaktische Gesetzgebung. Exorecht und andere Extravaganzen: Müssen extraterrestrische Besucher irdische Gesetze befolgen? Und was gilt für uns? Bild der Wissenschaft, 13. März 2024.
- ↑ a b c Martin Rath: Was E.T. von Rechts wegen zu erwarten hat. Legal Tribune Online, 19. November 2017.
- ↑ Andrew G. Haley: Space Law and Metalaw - Jurisdiction Defined. Journal of Air Law and Commerce 1957, S. 286–303. PDF (englisch).
- ↑ Ernst Fasan: Relations with Alien Intelligences: The Scientific Basis of Metalaw. Berlin Verlag, 1970 (englisch).
- ↑ vgl. Paul Krugman: The Theory of Interstellar Trade. 1978. PDF (englisch).
- ↑ The Limits of Metalaw and the Need for further Eloboration. 61st International Astronautical Congress 2010. PDF (englisch).
- ↑ Andreas Anton: Exosoziologie: Außerirdische Intelligenzen und die Folgen eines Erstkontaktes. IGPP Freiburg, 2022.
- ↑ Michael Schetsche, Andreas Anton: Die Gesellschaft der Außerirdischen. Springer, 2018.
- ↑ Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestischen Lebensformen. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Ausarbeitung vom 23. November 2009, S. 8.
- ↑ Stephan Hobe: Space Law. Nomos und Beck, 2019, S. 70 ff.
- ↑ Michael Bohlander: Contact with Extrerrestrial Intelligence and Human Law. 2023, S. 143 f.