Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
(Weitergeleitet von Montanmitbestimmungsergänzungsgesetz)
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie |
Abkürzung: | MontanMitbestGErgG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Arbeitsrecht |
Fundstellennachweis: | 801-3 |
Erlassen am: | 7. August 1956 (BGBl. I S. 707) |
Inkrafttreten am: | 8. August 1956 |
Letzte Änderung durch: | Art. 100 G vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2739) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. September 2009 (Art. 112 Abs. 1 G vom 17. Dezember 2008) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (MontanMitbestGErgG) ist in der Bundesrepublik Deutschland ein Gesetz, welches das Montan-Mitbestimmungsgesetz ergänzt. Das Ergänzungsgesetz ist seit dem 8. August 1956 in Kraft und wurde zuletzt am 17. Dezember 2008 geändert.
Inhalt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Art. 1: Mitbestimmung in herrschenden Unternehmen
- Art. 2: Anwendung und Änderung des Reichsgesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Art. 3: Übergangs- und Schlussvorschriften