Neßsand
Naturschutzgebiet Neßsand (Niedersachsen)
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Schlickwatt | ||
Lage | Elbinsel im niedersächsischen Landkreis Stade, im schleswig-holsteinischen Kreis Pinneberg und der Hansestadt Hamburg. | |
Fläche | 145,0 ha | |
Kennung | NSG LÜ 049 | |
WDPA-ID | 164778 | |
FFH-Gebiet | 145,0 ha | |
Geographische Lage | 53° 33′ N, 9° 45′ O | |
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Meereshöhe | von 0 m bis 2 m | |
Einrichtungsdatum | 17. Juli 1952 | |
Verwaltung | NLWKN |
Neßsand ist eine unter Naturschutz stehende Binneninsel in der Unterelbe. Auf ihr treffen sich die Grenzen der Bundesländer Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.[1]
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Während des Zweiten Weltkrieges wurde die sumpfige Landzunge Neßhaken vor Finkenwerder abgetragen, befestigt und begradigt, um die Werke des Hamburger Flugzeugbau zu erbauen. Der damals noch angrenzende Mündungstrichter der Alten Süderelbe, das Mühlenberger Loch, wurde zur Landefläche für Wasserflugzeuge ausgebaggert.
Der Aushub wurde elbabwärts, vorbei am Schweinsand, gegenüber von Wittenbergen abgelagert. So entstand dicht neben dem Schweinesand die neue Insel Neßsand. Beide Inseln waren jeweils rund 900 Meter lang.[2]
Ihren Namen bezog die neue Insel vermutlich daher, dass ihr Material – Sand – von der als Neß bekannten Landzunge von Finkenwerder stammt. Es handelte sich bei der Aufschüttung buchstäblich um „Neßsand“. Die Sachbezeichnung wurde offenbar zur geographischen Bezeichnung.
Das Gelände wurde aufgeforstet. Die Vegetation entwickelte sich zu einem teils undurchdringlichen Dickicht. Sogar große, schwer erreichbare Teiche entstanden, sind aber teilweise wieder verlandet.
Im Rahmen der Elbvertiefung von 1965 bis 1970 wurde auch die restliche vier Kilometer lange Wasserfläche zwischen Hanskalbsand und Neßsand nebst Schweinesand aufgespült, so dass Hanskalbsand und Neßsand nebst Schweinesand zu einer 7,5 Kilometer langen Insel vereinigt wurden.[3] Ihre Namen wurden beibehalten, bezogen sich aber nur noch auf Regionen der – ansonsten namenlosen – Insel.
Die Insel ist Zentrum des rund 170 Hektar großen und seit 1952 bestehenden Naturschutzgebietes Neßsand, zu dem noch Wattgebiete und die zusammenhängende Insel Schweinesand gehören. Im Westen reicht es bis zur früheren, heute nur noch durch die Steinschüttungen erkennbaren, Durchfahrt.
Das von Hamburg verwaltete Naturschutzgebiet wird zeitweise, meist im Sommerhalbjahr, von einem Insel- und Naturschutzwart bewohnt und bewacht.
Seit 1998 ist es, zusammen mit dem Landschaftsschutzgebiet Mühlenberger Loch, Natura-2000-Gebiet. Der in Niedersachsen liegende Teil des Naturschutzgebietes ging im Dezember 2018 im neu ausgewiesenen Naturschutzgebiet „Elbe und Inseln“ auf.[4]
Das Betreten des Gebietes ist verboten, lediglich im nordwestlichen Abschnitt des Schweinesander Strandes sowie am schmalen westlichen Bereich ist das Anlanden und Betreten erlaubt.[5]
Fotos
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Neßsand und Nachbarinseln (Blick elbabwärts nach Westen)
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Karte von Neßsand
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Radarstation auf Neßsand
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Naturschutzgebiet "Elbe und Inseln" (inklusive Neßsand). In: Naturschutzgebiete (NSG) Niedersachsens. Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, abgerufen am 31. März 2021.
- Verordnung über das Naturschutzgebiet Mühlenberger Loch/Neßsand. In: Justizportal Hamburg. Amtsgericht Hamburg, 18. Oktober 2005, ehemals im ; abgerufen am 2. August 2017. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven) (nicht mehr online verfügbar)
- Anlandeskizze Neßsand (PDF-Datei; 1,2 MB)
- Neßsand beim Naturschutzverband GÖP
- Mühlenberger Loch/Neßsand bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Stadt Hamburg
- Neßsand beim BUND. Ehemals im ; abgerufen am 2. August 2017. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven) (nicht mehr online verfügbar)
- Neßsand beim NABU. Ehemals im ; abgerufen am 2. August 2017. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven) (nicht mehr online verfügbar)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung über das Naturschutzgebiet „Neßsand“ (Unterelbe), im schleswig-holsteinischen Teil, zum Landkreis Pinneberg gehörig. In: GVOBl. 1952 149. Landesportal Schleswig-Holstein, 30. August 1952, abgerufen am 14. März 2020.
- ↑ Amtl. Seekarten des Oberkommandos der Kriegsmarine Nr. 250 in den Fassungen der 1940er und 1950er Jahre. Noch auf der Karte des DHI von 1951, 18.VIII war es nur eine namenlose Untiefe, erst in der Karte aus 1954.V taucht Neßsand als Name und Insel auf.
- ↑ amtl. Seekarte des DHI Nr. 48 auf dem Stand von 1969 und folgende
- ↑ Verordnung über das Naturschutzgebiet „Elbe und Inseln“. 10. Dezember 2018, S. 13, archiviert vom ; abgerufen am 5. Dezember 2021.
- ↑ Naturschutzgebiet „Neßsand“ in der Datenbank des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
- Schutzgebiet der IUCN-Kategorie IV
- Binneninsel (Elbe)
- Künstliche Insel
- Unbewohnte Insel
- Insel (Europa)
- Insel (Schleswig-Holstein)
- Insel (Hamburg)
- Insel (Niedersachsen)
- Naturschutzgebiet in Hamburg
- Jork
- Geographie (Wedel)
- Hamburg-Finkenwerder
- Naturschutzgebiet im Kreis Pinneberg
- Schutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) in Europa