Nickel(II)-carbonat
Strukturformel | ||||||||||||||||
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Allgemeines | ||||||||||||||||
Name | Nickel(II)-carbonat | |||||||||||||||
Andere Namen |
Nickelcarbonat | |||||||||||||||
Summenformel | NiCO3 | |||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
hellgrüner geruchloser Feststoff[1] | |||||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | ||||||||||||||||
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Eigenschaften | ||||||||||||||||
Molare Masse | 118,70 g·mol−1 | |||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | |||||||||||||||
Dichte |
2,6 g·cm−3[1] | |||||||||||||||
Schmelzpunkt | ||||||||||||||||
Löslichkeit |
praktisch unlöslich in Wasser (93 mg·l−1 bei 25 °C)[1] | |||||||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa). |
Nickel(II)-carbonat ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Nickelverbindungen und Carbonate welche in mehreren Hydratformen vorkommt.
Vorkommen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nickel(II)-carbonat kommt in der Natur als Mineral Hellyerit (Hexahydrat) sowie Zaratit, Nullaginit und Otwayit (Hydroxycarbonate) vor.
Gewinnung und Darstellung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nickel(II)-carbonat-Hydrate können durch Elektrolyse von mit Kohlendioxid gesättigtem Wasser an Nickelelektroden gewonnen werden. Wasserfreies Nickel(II)-carbonat kann durch Reaktion einer Natriumhydrogencarbonat-Lösung mit einer mit Salzsäure angesäuerten Nickel(II)-chlorid-Lösung bei hohen Temperaturen und hohem Druck gewonnen werden. Es existiert auch eine gelbe Modifikation, die bei anderen Druck-, Temperatur und Konzentrationsverhältnissen entsteht.[3] Nickel(II)-carbonat entsteht auch bei der Zersetzung von Nickeltetracarbonyl.[4]
Eigenschaften
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nickel(II)-carbonat und seine Hydrate sind hellgrüne geruchlose Feststoffe, die sich bei Temperaturen größer als 120 °C in Kohlendioxid und Nickel(II)-oxid zersetzen. Wasserfreies Nickel(II)-carbonat ist unlöslich in Wasser und Säuren, dessen Hydrate sind jedoch leicht löslich in Säuren. Es kristallisiert rhomboedrisch mit der Raumgruppe R3c (Raumgruppen-Nr. 161) (a = 780,7 pm, α = 48°40').[3][4] Wasserfreies Nickelcarbonat ist nur schwer herstellbar. Die im Handel befindlichen Nickelcarbonate sind basisch (Nickelhydroxycarbonat, auch: Nickelhydroxidcarbonat, NiCO3 · x Ni(OH)2 · x H2O, CAS-Nummer: 12607-70-4, 12122-15-5 oder 12244-51-8) und schwer wasserlöslich.[1] Sie entstehen durch Fällung von Nickelsalzlösungen mit Natriumcarbonat.
Verwendung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nickel(II)-carbonat wird als Katalysator bei der Fetthärtung und zur Herstellung von Nickel(II)-oxid, keramischen Farben (Pigment) und Glasuren sowie beim Galvanisieren verwendet.[1]
Sicherheitshinweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nickel(II)-carbonat ist wie viele Nickelverbindungen als krebserzeugend und reproduktionstoxisch eingestuft.[1]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c d e f g h i Eintrag zu Nickel(II)-carbonat in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 8. Januar 2020. (JavaScript erforderlich)
- ↑ Eintrag zu Nickel carbonate im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 1. Februar 2016. Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.
- ↑ a b Georg Brauer: Handbuch der Präparativen Anorganischen Chemie.
- ↑ a b Environmental Health Criteria (EHC) für Nickel, abgerufen am 29. November 2014.
- Gesundheitsschädlicher Stoff bei Verschlucken
- Gesundheitsschädlicher Stoff bei Einatmen
- Hautreizender Stoff
- Sensibilisierender Stoff
- Erbgutverändernder Stoff
- Krebserzeugender Stoff
- Stoff mit reproduktionstoxischer Wirkung
- Gesundheitsschädlicher Stoff (Organschäden)
- Umweltgefährlicher Stoff (chronisch wassergefährdend)
- Nickelverbindung
- Carbonat
- Beschränkter Stoff nach REACH-Anhang XVII, Eintrag 27
- Beschränkter Stoff nach REACH-Anhang XVII, Eintrag 28
- Beschränkter Stoff nach REACH-Anhang XVII, Eintrag 30