Normenkollision
Eine Normenkollision oder ein Normenkonflikt tritt auf, wenn auf einen Sachverhalt mehrere verschiedene Rechtsnormen anwendbar sind, die einander widersprechen.
Eine Normenkollision muss mit einer Kollisionsregel aufgelöst werden.[2] Danach ist eine Norm gegenüber der oder den anderen vorrangig. Hinsichtlich der Auswirkungen dieses Vorrangs ist zwischen dem Geltungsvorrang und dem Anwendungsvorrang zu unterscheiden. Dies beruht auf dem Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung, nach der ein Rechtssatz nicht gleichzeitig wahr und falsch sein kann.[2]
Der Fall der Kollision von Rechtsnormen verschiedener Staaten auf dem Gebiet des Privatrechts wird durch das Internationale Privatrecht erfasst, das auch Kollisionsrecht genannt wird. Konkurrierende Sozialrechtsregime sind Gegenstand des Internationalen Sozialrechts.[3]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Hayrettin Ökçesiz: Ein Vorläufer des zivilen Ungehorsams: Sokrates. In: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie / Archives for Philosophy of Law and Social Philosophy (ARSP). Band 81, Nr. 1, 1995, S. 65–72, JSTOR:23680088.
- ↑ a b Klaus F. Röhl, Hans Christian Röhl: Allgemeine Rechtslehre. Ein Lehrbuch. 3. Auflage. Carl Heymanns, Köln 2008, ISBN 978-3-452-26001-7, S. 154, 156.
- ↑ Eberhard Eichenhofer: Sozialrecht. 10., neubearbeitete Auflage. Mohr Siebeck, Tübingen 2017, ISBN 978-3-16-155319-6, § 4. – Stefan Muckel, Markus Ogorek: Sozialrecht. In: Grundrisse des Rechts. 4., neu bearbeitete Auflage. Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-62637-1, §§ 19, 20.