Verwaltungsgliederung Tschechiens

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Verwaltungsgliederung Tschechiens

Die Verwaltungsgliederung der Tschechischen Republik bezeichnet die entsprechend der tschechischen Verfassung bestehenden vertikalen administrativen Strukturen.

Der Artikel 99 der tschechischen Verfassung gliedert die Tschechische Republik in Obce (Gemeinden, Sg.: obec), welche „elementare selbstverwaltende Gebietseinheiten“ sind, und in Kraje (Regionen oder Kreise, Sg.: kraj), welche „höhere selbstverwaltende Gebietseinheiten“ sind. Die höheren selbstverwaltenden Gebietseinheiten wurden durch das Verfassungsgesetz Nr. 347/1997 Sb.[1] und eine Verfassungsänderung zum 1. Januar 2000 errichtet. Es entstanden 14 selbstverwaltende Regionen. Die Grenzen der Regionen wurden durch das Gebiet der Okresy (Sg.: Okres) definiert, die damit als Verwaltungseinheiten aufgelöst wurden (diese spielten bis 2017 aber noch für die Behördengliederung und als LAU-1-Ebene (NUTS:CZ) für die amtliche Statistik eine Rolle). Die Aufgabenverteilung in der tschechischen öffentlichen Verwaltung folgt einem Modell mit dualistischer Aufgabenstruktur. Aufgaben, die dem Staat zugeordnet sind, werden auf lokaler Ebene von den Kommunen und Regionen wahrgenommen. Die Kommunen und Regionen verfügen so über einen sogenannten eigenen und einen übertragenen Wirkungskreis.

Tschechien wird seit 2000 in 14 höhere selbstverwaltende Gebietseinheiten gegliedert, die als kraj bezeichnet werden. In älterer Literatur wird kraj (slaw. allgemein „Land, Landstrich“) im alt-österreichischen Sinne als „Kreis“ übersetzt (siehe alte Böhmische Kreise, diese waren aber kleiner als die heutigen Kraje), was auch heute noch üblich ist.[2] Als deutsche Übersetzungen kommt weiter „Bezirk“ (d. h. im preußischen Sinne eines Regierungsbezirks, also größer als ein [Land-]Kreis) vor. Heute verwendet man beide Ausdrücke aber für die Untergliederung der Kraje, die Okresy, die schon aus der Monarchiezeit her „(politischer) Bezirk“ hießen.[3] Sinnvoll ist auch der Ausdruck „Region“, den manche Kraje in ihrer deutschsprachigen Selbstdarstellung verwenden.[4] Diese Bezeichnung ist insofern auch ungünstig, da auch die nächstgrößere Gebietseinheit, die Oblasti als NUTS-2-Ebene, als „Region“ eingedeutscht wurden (sie wurden als Regiony [soudržnosti], Kohäsionsregionen, dem Sprachgebrauch der EU-Kohäsionspolitik folgend, eingeführt, heute wird die Bezeichnung Oblast gegeben).[5] Auch die Übersetzung „Landesbezirk“ für Kraj propagiert, die die sprachliche Wurzel zum Ausdruck bringt, findet sich.[6] Um Verwechslungen auszuschließen, verwendet man auch im Deutschen das Wort Kraj als solches, insbesondere im Eigennamen.[7]

Die Regionen mit Bezug auf die historische Einteilung Tschechiens: Böhmen (grün), Mähren (blau) und Tschechisch-Schlesien (ocker)

Die Regionen üben in erster Linie Tätigkeiten der eigenen Selbstverwaltung aus, zudem von der staatlichen Verwaltung übertragene Aufgaben.

Die Region wird von einem Parlament (zastupitelstvo kraje) verwaltet. Weitere Organe sind der Rat (rada kraje), der Hauptmann (hejtman) und das Amt der Region (krajský úřad). Das Parlament besteht je nach Einwohnerzahl aus 45 bis 55 Vertretern. Es entscheidet in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises (Selbstverwaltungsaufgaben), in Angelegenheiten der übertragenen staatlichen Verwaltungstätigkeit (Staatsaufgaben) nur, soweit es das Gesetz vorsieht. Der Rat ist das Exekutivorgan der Region und besteht je nach Einwohnerzahl aus neun bis elf Mitgliedern. Mitglieder sind der Hauptmann, sein(e) Stellvertreter und weitere Mitglieder des Rates. Der Rat entscheidet in exekutiven Angelegenheiten der Selbstverwaltungsaufgaben und ist dem Parlament der Region verantwortlich, in Angelegenheiten der übertragenen Staatsaufgaben trifft er Entscheidungen nur, soweit es das Gesetz vorsieht. Der Hauptmann repräsentiert die Region nach außen. Er und seine Stellvertreter werden vom Parlament der Region aus eigenen Reihen gewählt. Das Amt der Region besteht aus dem Direktor und den Mitarbeitern. Es erhält vom Parlament oder vom Rat Aufgaben im Bereich des eigenen Wirkungskreises (Selbstverwaltung) und übt im übertragenen Sinne Staatsaufgaben aus. Der Direktor wird vom Hauptmann mit voriger Billigung des Innenministers ernannt.

Karte der Okresy

Die Grenzen der Kraje wurden durch die Gebiete der älteren Okresy (Sg. Okres) definiert, die etwa den österreichischen politischen Bezirken und den deutschen Landkreisen entsprechen. Im Gegensatz zu den deutschen Kreisen hatten die Okresy aber keinen autonomen Wirkungsbereich. Okres wird gemäß der österreichischen Verwaltungstradition in Tschechien mit Bezirk übersetzt, heute kommt auch die Übersetzung Kreis vor. Die Okresy sind seit 2003 keine Verwaltungseinheiten mehr. Ihre Kompetenzen wurden teils auf die Regionen, hauptsächlich aber auf die Gemeinden übertragen.

Die Errichtung der Kraje war nach dem Sturz des kommunistischen Regimes im Jahre 1989 politisch umstritten und der heutige Zustand wurde anfangs oft als misslungen angesehen. Kritisiert wurde, dass die Kraje zu klein sind und daher politisch zu schwach. Auch, dass die Grenzen der Kraje nicht mit den historischen Grenzen zwischen Böhmen, Mähren und Tschechisch-Schlesien übereinstimmen. Diese Abgrenzungen sollten angeblich unter anderem auch einem Regionalismus der Mährer vorbeugen, die Anfang der 1990er Jahre zum Teil eine Autonomie forderten.

Auflistung der Regionen

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Name Kür­zel  Verwaltungs­sitz Einwohner Einw. / km² Fläche
(km²)
Gemeinden Karte
Hlavní město Praha
(Hauptstadt Prag)
PR Praha
(Prag)
1.280.508 2.581 496,03 1
Středočeský kraj
(Mittelböhmische Region)
Praha
(Prag)
1.338.982 122 11.014,73 1.146
Plzeňský kraj
(Pilsner Region)
PL Plzeň
(Pilsen)
578.629 77 7.561,08 501
Karlovarský kraj
(Karlsbader Region)
KA Karlovy Vary
(Karlsbad)
296.749 90 3.314,55 132
Ústecký kraj
(Aussiger Region)
ÚS Ústí nad Labem
(Aussig)
821.377 157 5.334,53 354
Liberecký kraj
(Reichenberger Region)
LI Liberec
(Reichenberg)
440.636 139 3.162,96 215
Královéhradecký kraj
(Königgrätzer Region)
KR Hradec Králové
(Königgrätz)
550.804 116 4.758,38 448
Pardubický kraj
(Pardubitzer Region)
PA Pardubice
(Pardubitz)
517.087 114 4.518,59 451
Kraj Vysočina
(Region Hochland)
VY Jihlava
(Iglau)
508.952 75 6.795,63 704
Jihočeský kraj
(Südböhmische Region)
České Budějovice
(Budweis)
638.782 64 10.056,88 623
Jihomoravský kraj
(Südmährische Region)
JM Brno
(Brünn)
1.178.812 164 7.196,3 673
Olomoucký kraj
(Olmützer Region)
OL Olomouc
(Olmütz)
633.925 120 5.266,77 398
Moravskoslezský kraj
(Mährisch-Schlesische Region)
MO Ostrava
(Ostrau)
1.209.879 223 5.426,98 299
Zlínský kraj
(Zliner Region)
ZL Zlín
(Zlin)
583.698 147 3.963,54 304
 
Das übliche Kürzel entspricht dem ISO 3166-Code, letzterer wird aber ohne Sonderzeichen notiert.
Quelle:[8] (Stand zum 1. Januar 2017)

Die Gemeinden (Sg. obec, Pl. obce) sind „elementare selbstverwaltende Gebietseinheiten“. Neben den Selbstverwaltungsaufgaben üben die Gemeinden auch Staatsaufgaben aus. In dieser Hinsicht werden die Gemeinden nach Ausmaß der Ausübung weiter unterschieden. Die Zahl der Gemeinden betrug 6258 zur Volkszählung 2001[9] und 6249 zum 1. Januar 2009.[10] Sie bilden seit 2017 die die LAU-Ebene der NUTS:CZ-Gliederung.

Die Gemeinden mit erweitertem Wirkungsbereich (tschechisch obec s rozšířenou působností, Abk. ORP) und Gemeinden mit beauftragtem Gemeindeamt (tschechisch: obec s pověřeným obecním úřadem, Abk. OPOU) bilden die dritte Verwaltungsebene in Tschechien und sind Zwischenglied der übertragenen staatlichen Verwaltungstätigkeit (Wahrnehmung der Staatsaufgaben) zwischen den Regionen (kraj) und den Gemeinden.

Gemeinden mit erweitertem Wirkungsbereich

Gemeinden mit erweitertem Wirkungsbereich haben gegenüber üblichen Gemeinden mehr Kompetenzen und führen diese auch für andere Gemeinden in einem bestimmten Umkreis aus. Die Anzahl der Gemeinden mit erweitertem Wirkungsbereich beträgt 205. Gemeinden mit beauftragtem Gemeindeamt unterscheiden sich von Gemeinden mit erweitertem Wirkungsbereich durch einen kleineren Wirkungsumkreis und eine kleinere Anzahl der Staatsaufgaben. Anzahl dieser Gemeinden ist 389.

Die Errichtung der Gemeinden mit erweitertem Wirkungsbereich und der Gemeinden mit beauftragtem Gemeindeamt wurde im Gesetz Nr. 314/2002 Sb.[11] beschlossen. Die Zugehörigkeit der Gemeinden zu den beiden Verwaltungseinheiten wurde in der Verordnung des Innenministeriums Nr. 388/2002 Sb.[12] durch namentliche Aufführung festgelegt.

Gemeinden können außerdem die Bezeichnung město (Stadt) oder městys (Markt oder Marktflecken) führen. Siehe Liste der Städte in Tschechien und Liste der Městys in Tschechien.

Unterhalb der Gemeindeebene gibt es noch mehr als 13.000 Katastralgemeinden, die jedoch keine Verwaltungseinheiten, sondern Gemarkungen sind.

Entstehung der heutigen Verwaltungsgliederung

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Die heutige Verwaltungsgliederung Tschechiens entwickelte sich nach der politischen Wende 1989 aus der Verwaltungsgliederung der kommunistischen Tschechoslowakei. Diese Gliederung bestand aus drei Ebenen der Nationalkomitees in den Gemeinden, Bezirken und Kreisen. Die Nationalkomitees wurden ursprünglich als revolutionäre Organe im Zuge der Wiederherstellung des Staates am Ende des Zweiten Weltkriegs gebildet und später mit der kommunistischen Verfassung von 1948 als reguläre Verwaltungsorgane festgelegt. In der Verfassung der ČSSR aus dem Jahre 1960 wurden die Nationalkomitees als Organe verankert, die ausschließlich zur lokalen Ausübung der zentralistischen staatlichen Gewalt dienten und selbst über keine eigene Entscheidungskompetenz verfügten.

Nach der politischen Wende 1989 wurde die öffentliche Verwaltung im Jahre 1990 wieder in die staatliche Verwaltung und die örtliche Selbstverwaltung aufgeteilt. Elementare Einheiten der Selbstverwaltung wurden die Gemeinden. Die Kreisnationalkomitees (krajský národní výbor) wurden abgeschafft, womit die „alten“ Kraje ihre Verwaltungsfunktion verloren (wurden aber nicht aufgelöst). Die Bezirksnationalkomitees (okresní národní výbor) wurden in Bezirksämter (okresní úřad) transformiert. Die Bezirksämter blieben ausführende Organe staatlicher Verwaltung und die Bezirke wurden so nicht zu selbstverwaltenden Gebietseinheiten. Die Abschaffung der „alten“ Kraje als Verwaltungseinheit verstärkte den Einfluss der zentralen staatlichen Behörden. In den folgenden Jahren wurde intensiv über eine Dezentralisierung mittels Einführung einer höheren Selbstverwaltungseinheit diskutiert.

Nach der Auflösung der Tschechoslowakei wurde in der neuen tschechischen Verfassung aus dem Jahre 1992 die Teilung der öffentlichen Verwaltung verankert. Die Verwaltungstätigkeit wurde einerseits direkt vom Staat ausgeübt (Bezirksämter) und andererseits von den Gebietsselbstverwaltungseinheiten (Gemeinden). Durch das Verfassungsgesetz Nr. 347/1997 Sb.[1] wurden höhere selbstverwaltende Gebietseinheiten (vyšší územní samosprávné celky) eingeführt. Zum 1. Januar 2000 entstanden so 14 neue Verwaltungsgebietseinheiten, die ebenfalls als kraj bezeichnet werden, deutsch aber öfter als Region übersetzt. Die Grenzen der neuen Regionen ähneln deutlich der Kreiseinteilung von 1949 bis 1960.[13] Mit der Einführung der Regionen wurden die Kompetenzen der Bezirksämter (okresní úřad) reduziert. Im Jahre 2003 wurden die Bezirksämter abgeschafft. Ihre Kompetenzen wurden teils den Regionen, hauptsächlich aber den Gemeinden abgetreten. Auf die Regionen und Gemeinden wurde damit auch die Ausübung der staatlichen Verwaltungstätigkeit übertragen.

Die 1960 errichteten[14] sieben Kreise („alte“ Kraje)[15] und die Bezirke (Okresy) existieren als Gebietseinheiten weiter, haben aber keine Verwaltungsfunktion mehr. Die Bezirke werden noch von einigen staatlichen Institutionen (z. B. Gerichten, Staatsanwaltschaften) weiterbenutzt und dienen auch als statistische Einheit. Die Justiz benutzt für ihre Kreisgerichte weiterhin die sieben 1960 errichteten „alten“ Kraje, das Gleiche gilt für die regionalen Behörden der Staatsanwaltschaft. Als überlebender Rest der noch älteren Einteilung in Länder nennen manche Autoren die zwei nebeneinander existierenden oberen Gerichte in Prag (für Böhmen) und in Olomouc (für Mähren).

Einzelnachweise

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  1. a b Ústavní zákon č. 347/1997 Sb. o vytvoření vyšších územních samosprávných celků a o změně ústavního zákona České národní rady č. 1/1993 Sb., Ústava České republiky (deutsch Verfassungsgesetz Nr. 347/1997 Sb. über die Herstellung der höheren selbstverwaltenden Gebietseinheiten …, pdf, portal.gov.cz).
  2. So die offizielle deutsche Webseite Kreis Südmähren (kr-jihomoravsky.cz).
  3. In Deutschland und Österreich sind auch historisch bedingt die Ausdrucke Kreis und Bezirk jeweils gegensätzlich besetzt, in Deutschland ist der Regierungsbezirk über dem Landkreis angesiedelt, in Österreich der historische Kreis der Monarchiezeit über dem politischen Bezirk.
  4. Die deutsche Übersetzung als „Region“ ist eine Rückübersetzung aus dem Englischen, wo diese Bezeichnung mangels anderer Ausdrücke eingeführt wurde. Die meisten Kraje fingen an, diese Bezeichnung auch als deutsche Übersetzung zu verwenden, was im Deutschen oft zu Verwechslungen mit dem allgemeinen Begriff führt.
  5. Für das Wort Oblast fehlt ebenfalls eine einheitliche deutsche Übersetzung; vgl. und Correspondence tables > National structures (EU). ec.europa.eu/eurostat.
  6. etwa: Alena Vídeňská: Vergleich der tschechischen und deutschen Werbemittel vom Landesbezirk Südmähren. Diplomarbeit, Masarykova univerzita, Brünn 2011, is.muni.cz (PDF; 1,0 MB).
  7. Insbesondere darum, da die Kraje selbst keinen substantivischen Namen führen, sondern in der Form Jihočeský kraj („Südböhmischer Kraj“) adjektivisch benannt werden. Man ist also meist gezwungen, den eigentlichen Eigennamen mitzuübersetzten (wenn man Umbildungen wie „[Region] Jihočesko“ vermeiden will). Einzig der Kraj Vysočina („Hochland“) führt einen Namen der ersteren Form, bei dem man die Verwaltungsform weglassen könnte, oder man von „Region Vysočina“ sprechen könnte.
  8. POČET OBYVATEL V OBCÍCH. Abgerufen am 24. September 2017 (tschechisch).
  9. czso.cz (MS Excel; 2,1 MB).
  10. czso.cz (MS Excel; 1,1 MB).
  11. Gesetz Nr. 314/2002 Sb. über die Festlegung der Gemeinden mit erweitertem Wirkungsbereich und der Gemeinden mit beauftragtem Gemeindeamt. (Zákon č. 314/2002 Sb., o stanovení obcí s pověřeným obecním úřadem a stanovení obcí s rozšířenou působností).
  12. Verordnung Nr. 388/2002 Sb. über die Festlegung der Verwaltungsbezirke der Gemeinden mit erweitertem Wirkungsbereich und der Gemeinden mit beauftragtem Gemeindeamt. (Vyhláška č. 388/2002 Sb., o stanovení správních obvodů obcí s pověřeným obecním úřadem a správních obvodů obcí s rozšířenou působností).
  13. Größter Unterschied zwischen den Grenzen der Kreise von 1949 bis 1960 und den der heutigen Regionen besteht in der neu entstandenen Mittelböhmischen Region. Das Gesetz Nr. 280/1948 Sb. über die Kreiseinteilung, Zákon č. 280/1948 Sb., o krajském zřízení (Memento des Originals vom 2. April 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/aplikace.mvcr.cz (PDF) enthielt eine Aufteilung in nur 13 Gebietseinheiten.
  14. Gesetz Nr. 36/1960 Sb. über die territoriale Gliederung des Staates (Zákon č. 36/1960 Sb., o územním členění státu).
  15. Die sieben Kreise („alte“ Kraje) sind: Středočeský kraj („Mittelböhmischer Kreis“) mit Sitz in Prag, Jihočeský kraj („Südböhmischer Kreis“) mit Sitz in České Budějovice, Západočeský kraj („Westböhmischer Kreis“) mit Sitz in Pilsen, Severočeský kraj („Nordböhmischer Kreis“) mit Sitz in Ústí nad Labem, Východočeský kraj („Ostböhmischer Kreis“) mit Sitz in Hradec Králové, Jihomoravský kraj („Südmährischer Kreis“) mit Sitz in Brünn und Severomoravský kraj („Nordmährischer Kreis“) mit Sitz in Ostrava.