Olympische Ringe

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fünf Ringe auf weißem Hintergrund, die ineinander verschlungen sind, die Farben der Ringe sind von links nach rechts abwechselnd oben und unten blau, gelb, schwarz, grün und rot
Die olympischen Ringe

Die olympischen Ringe als Teil der olympischen Symbole wurden von Pierre de Coubertin im Jahr 1913 entworfen.

Das Symbol besteht aus fünf verschlungenen Ringen in den Farben Blau, Gelb, Schwarz, Grün und Rot; der sechste verwendete Farbton ist Weiß für den Hintergrund.[1]

Pierre de Coubertin sagte 1913 über die Fahne[1]:

„Ihre Gestalt ist symbolisch zu verstehen. Sie stellt die fünf Erdteile dar, die in der olympischen Bewegung vereint sind; ihre sechs Farben entsprechen denen sämtlicher Nationalflaggen der heutigen Welt.“

Pierre de Coubertin

Die „Verschlungenheit“ der Ringe symbolisiert die Universalität der olympischen Idee und die durch sie vereinten Kontinente sowie das Zusammenkommen von Sportlern aus allen Ländern.[2] Vor 1951 hieß es im offiziellen Handbuch der Olympischen Spiele, dass jede Farbe einen Kontinent repräsentiere: Blau für Europa, Gelb für Asien, Schwarz für Afrika, Grün für Australien sowie Rot für Amerika. Dieser Hinweis wurde entfernt, da es keine Anhaltspunkte dafür gäbe, dass Coubertin dies so beabsichtigt hätte.[3]

Verwendung und Nutzung

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Da die Olympischen Spiele von Berlin 1916 wegen des Ersten Weltkriegs nicht stattfinden konnten, wurden die olympischen Ringe erstmals bei den Spielen 1920 in Antwerpen als Symbol auf der olympischen Fahne verwendet.

Am 1. Juli 2004 trat in Deutschland das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) in Kraft, das die Nutzung des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen im geschäftlichen Verkehr exklusiv dem Nationalen Olympischen Komitee (NOK) und dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) zuweist. Mit dem Gesetz wurde die Nutzung der olympischen Ringe ohne Genehmigung trotz der eingetretenen Gemeinfreiheit, d. h. 70 Jahre nach dem Tod von Pierre de Coubertin, rechtswidrig. Allerdings bleibt die Verwendung in Werken über die Olympischen Spiele gestattet.

Dieses neue Immaterialgüterrecht sollte die Olympiabewerbung Leipzigs unterstützen,[4] da Olympische Spiele vom IOC nur an Staaten vergeben werden, welche ein derartiges Schutzgesetz erlassen. Kritiker sehen in der Einführung eines solchen Monopols einen bedenklichen Kniefall vor den Kommerzialisierungsinteressen einer privaten Organisation.

Ende 2006 sorgte eine Abmahnung gegen das Businessblog Saftblog für Empörung. Der Vorwurf war, dass durch die Abbildung der olympischen Ringe und die Erwähnung der Olympischen Spiele in zwei Beiträgen das Schutzrecht des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) verletzt worden sei. Nach einem Proteststurm in der Blogosphäre kam es zu einer Einigung über die Höhe des zu zahlenden Entschädigungsbetrags. Parallel dazu wurde eine Bundestags-Online-Petition zur Abschaffung des entsprechenden Gesetzes eingereicht.[5]

Commons: Olympic rings – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. a b Karl Lennartz: «The Story of the Rings», Journal of Olympic History, Vol. 10, 2002, Seite 31
  2. Das Olympische Museum: Die Olympischen Symbole, S. 3 (PDF; 872 kB)
  3. Decision adopted by the Executive Committee. In: Bulletin du Comité International Olympique (Olympic Review). Nr. 25. IOC, Lausanne Januar 1951, S. poo (englisch, la84foundation.org [PDF]).
  4. Peter W. Heermann: Gewerbliche Schutzrechte an olympischen Symbolen Vortragsmanuskript, Vortrag gehalten am 22. Mai 2003 (PDF; 43 kB)
  5. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) (PDF; 102 kB)