H- und P-Sätze

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von P-Satz)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die H- und P-Sätze („Gefahren- und Sicherheitshinweise“, englisch hazard statements und precautionary statements) und die ergänzenden EUH-Sätze sind standardisierte, kurze Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe, die im Rahmen des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) verwendet werden. Die H- und P-Sätze haben in der GHS-Kennzeichnung eine analoge Aufgabe wie die R- und S-Sätze der alten EU-Kennzeichnung.

Bedeutung und Hintergrund

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das GHS der Vereinten Nationen ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern.[1] Das Europäische Parlament und der Rat haben beschlossen und in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) festgeschrieben, das GHS in der EU ab 1. Dezember 2010 für Stoffe und ab 1. Juni 2015 für Zubereitungen umzusetzen und hatten Übergangsfristen festgelegt, während der auch noch nach den bisherigen Vorschriften (siehe Gefahrstoffkennzeichnung nach RL 67/548/EWG) gekennzeichnet werden durfte.[2]

Die H- und P-Sätze sind kurze Texte (englisch statements) mit wichtigen Sicherheitsinformationen für die Kennzeichnung von Gefahrstoffen:

  • Die H-Sätze (Hazard Statements) beschreiben Gefährdungen (engl. hazards), die von den chemischen Stoffen oder Zubereitungen ausgehen.
  • Die P-Sätze (Precautionary Statements) geben Sicherheitshinweise (engl. precaution ‚Sicherheitsmaßnahme‘, ‚Vorsicht‘) im Umgang mit entsprechenden Gefahrstoffen.
Muster für ein Kennzeichnungsetikett. Die H- und P-Sätze sind in der Mitte des Etiketts gelistet und liegen als standardisierter Fließtext vor – auf die Codierung wurde verzichtet.

Das System ist folgendermaßen modular aufgebaut:

  1. Es wurde ein umfangreiches Sortiment von Texten für mögliche Gefahren und nötige Sicherheitshinweise erstellt, wofür jeweils eine Codierung in Form der Buchstaben «H» und «P», gefolgt von einer dreistelligen Zahl gebildet wurde. Dabei steht die erste Ziffer für die Gruppierung der Gefahr (Beispiel: 2 = Physikalische Gefahren) bzw. des Sicherheitshinweises (Beispiel 2 = Vorsorgemaßnahmen), die letzten beiden Stellen sind laufende Nummern, bei den H-Sätzen entsprechend den Gefahrenklassen gruppiert (Beispiel: H200 = Instabile explosive Stoffe […], H270 = Entzündend (oxidierend) wirkend). Weitere Unterteilungen mit nachgestellten Buchstaben kommen vor.
  2. In einer umfangreichen Liste wird zu jedem Stoff/jeder Zubereitung aufgezählt, welche H- und P-Satz-Codierungen der Gefahren und Sicherheitsweise speziell dafür relevant sind.
  3. Zu jeder Codierung gehört ein standardisierter, in einer Vielzahl von Sprachen verfügbarer Text.
  4. auf der Verpackung ist ein Kennzeichnungsetikett anzubringen, auf dem neben Produktidentifikatoren[3] und Gefahrenpiktogrammen[4] (über die Art der Gefahr) auch groß ein allgemeines Signalwort[5] («Achtung» oder «Gefahr») erscheint, danach aneinandergereiht zuerst alle H-Sätze und alle P-Sätze als fortlaufender Text – analog gilt das auch für die Sicherheitsdatenblätter.

So ergibt sich für alle Länder ein einheitliches Aussehen mit in allen Sprachen standardisierten Grundinformationen über den Gefahrstoff. Der Endbenutzer kommt mit dem System der Codierung der Sätze nicht in Berührung, sondern findet immer einen geschlossenen, lesbaren Text vor.

Aufbau der Codierungen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
2xx: Physikalische Gefahren 3xx: Gesundheitsgefahren 4xx: Umweltgefahren
20x Explosionsgefahr 30x Akute Toxizität bei Verschlucken 40x Akute Gewässertoxizität
21x 31x Akute Toxizität bei Hautkontakt, Reizungen, Verätzungen 41x Chronische Gewässertoxizität
22x Entzündbarkeit 32x 42x Gefahren für die Ozonschicht
23x Explosionsgefahr bei Abwesenheit von Luft 33x Akute Toxizität, Reizung, Sensibilisierung bei Einatmen
24x Explosionsgefahr bei Erwärmung 34x Mutagenität
25x Selbstentzündbarkeit 35x Karzinogenität
26x Reaktion mit Wasser, die entzündbare Gase freisetzt 36x Reproduktionstoxizität
27x Oxidationsmittel 37x Spezifische Organtoxizität
28x Tiefgekühlte Gase, Gase und Chemikalien unter Druck
29x Korrosionsgefahr gegenüber Metallen
Reihe Bezeichnung
1xx Allgemein
2xx Prävention
3xx Reaktion auf Unfälle
4xx Aufbewahrung
5xx Entsorgung

Die EU hat das internationale GHS wegen der strengeren EU-Gesetzgebung modifiziert, indem sie mehrere Texte bisher vorgeschriebener R-Sätze und zusätzlicher Informationen im Wortlaut übernommen und in Form der EUH-Sätze (Ergänzende Gefahrenmerkmale und Kennzeichnungselemente) dem GHS hinzugefügt hat. Diese Sätze beschreiben über das GHS hinausgehend Gefahren und sind – nur innerhalb der EU – zusätzlich anzuführen. Einige der vom GHS vorgeschlagenen H-Sätze wurden dagegen nicht in die EU-Gesetzgebung übernommen, da es keine Entsprechung in den R- und S-Sätzen gab.

Anders als bei der EU-Kennzeichnung werden die H-Sätze, welche chronische Gesundheitsgefahren betreffen (H340 ff.), in der Regel nicht an den Anfang der Auflistung gestellt. Die H- und P-Sätze werden immer nach aufsteigender Codenunmmer gelistet. Kombinationen werden entsprechend der Codenummer des ersten Satzes der Kombination sortiert.

Grau und kursiv gesetzte H-Sätze sind Teil des GHS[6], allerdings nicht der in der EU geltenden CLP-Verordnung. Diese H-Sätze finden daher innerhalb der EU keine Anwendung.[7]

H200-Reihe: Physikalische Gefahren

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Code Wortlaut Piktogramm Signalwort ersetzt R-Satz
H200 Instabil, explosiv
Gefahr
H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion.
Gefahr
H202 Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke.
Gefahr 3
H203 Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke.
Gefahr 2
H204 Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. Achtung
H205 Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. kein Piktogramm Achtung
H206 Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird.
Gefahr 1
H207 Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird.
Achtung oder Gefahr 1
H208 Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird.
Achtung 1
H209 Explosiv.
Gefahr
H210 Sehr empfindlich.
Gefahr
H211 Kann empfindlich sein.
Gefahr
H220 Extrem entzündbares Gas.
Gefahr 12
H221 Entzündbares Gas. kein Piktogramm Achtung 10
H222 Extrem entzündbares Aerosol.
Gefahr 12
H223 Entzündbares Aerosol.
Achtung 12
H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar.
Gefahr 12
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Gefahr 11
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Achtung 10
H227 Brennbare Flüssigkeit. kein Piktogramm Achtung
H228 Entzündbarer Feststoff.
Achtung oder Gefahr 10
H229 Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. kein Piktogramm Achtung
H230 Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren.
Gefahr 6
H231 Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. kein Piktogramm Achtung 6
H232 Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden.
Achtung oder Gefahr 17
H240 Erwärmung kann Explosion verursachen.
Gefahr 5
H241 Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. Gefahr 5
H242 Erwärmung kann Brand verursachen.
Achtung oder Gefahr 7
H250 Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst.
Gefahr 17
H251 Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten.
Gefahr 7
H252 In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten.
Achtung 7
H260 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können.
Gefahr 15
H261 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase.
Achtung oder Gefahr 15
H270 Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel.
Gefahr 8
H271 Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel.
Gefahr 9
H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel.
Achtung oder Gefahr 8
H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
Achtung
H281 Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder -verletzungen verursachen.
Achtung
H282 Extrem entzündbare Chemikalie unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. Gefahr
H283 Entzündbare Chemikalie unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. Achtung
H284 Chemikalie unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
Achtung
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Achtung

H300-Reihe: Gesundheitsgefahren

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Code Wortlaut Piktogramm Signalwort ersetzt R-Satz
H300 Lebensgefahr bei Verschlucken. Gefahr 28
H301 Giftig bei Verschlucken. Gefahr 25
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Achtung 22
H303 Kann bei Verschlucken gesundheitsschädlich sein. kein Piktogramm Achtung
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Gefahr 65
H305 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege gesundheitsschädlich sein. Achtung 65
H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt. Gefahr 27
H311 Giftig bei Hautkontakt. Gefahr 24
H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Achtung 21
H313 Kann bei Hautkontakt gesundheitsschädlich sein. kein Piktogramm Achtung
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Gefahr 34 und R   35
H315 Verursacht Hautreizungen. Achtung 38
H316 Verursacht leichte Hautreizungen. kein Piktogramm Achtung
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Achtung 43
H318 Verursacht schwere Augenschäden. Gefahr 41
H319 Verursacht schwere Augenreizung. Achtung R  36
H320 Verursacht Augenreizung. kein Piktogramm Achtung
H330 Lebensgefahr bei Einatmen. Gefahr 26
H331 Giftig bei Einatmen. Gefahr 23
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Achtung 20
H333 Kann bei Einatmen gesundheitsschädlich sein. kein Piktogramm Achtung
H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Gefahr 42
H335 Kann die Atemwege reizen. Achtung 37
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Achtung 67
H340 Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Gefahr 46
H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Achtung
H350 Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Gefahr 45
H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. Gefahr 49
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Achtung 40
H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Gefahr
H360F Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Gefahr 60
H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Gefahr 61
H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Gefahr 60​‐​61
H360Fd Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Gefahr 60​‐​63
H360Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Gefahr 61​‐​62
H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Achtung
H361f Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Achtung 62
H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Achtung 63
H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Achtung 62​‐​63
H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. kein Piktogramm kein Signalwort 64
H370 Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Gefahr 39
H371 Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Achtung 68
H372 Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Gefahr 48
H373 Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Achtung 48
Code Wortlaut Piktogramm Signalwort ersetzt R-Satz
H300+H310 Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. Gefahr 27/28
H300+H330 Lebensgefahr bei Verschlucken oder Einatmen. Gefahr 26/28
H310+H330 Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. Gefahr 26/27
H300+H310+H330 Lebensgefahr bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. Gefahr 26/27/28
H301+H311 Giftig bei Verschlucken oder Hautkontakt. Gefahr 24/25
H301+H331 Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. Gefahr 23/25
H311+H331 Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. Gefahr 23/24
H301+H311+H331 Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. Gefahr 23/24/25
H302+H312 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. Achtung 21/22
H302+H332 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. Achtung 20/22
H312+H332 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. Achtung 20/21
H302+H312+H332 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. Achtung 20/21/22

Anmerkung: Gemäß Artikel 27 kann bei der Kennzeichnung die folgende Rangfolgeregelung für Gefahrenhinweise gelten:

  • Wird der Gefahrenhinweis H314 „Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.“ zugeordnet, kann der Gefahrenhinweis H318 „Verursacht schwere Augenschäden.“ entfallen.

H400-Reihe: Umweltgefahren

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Code Wortlaut Piktogramm Signalwort ersetzt R-Satz
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Achtung 50
H401 Giftig für Wasserorganismen. kein Piktogramm kein Signalwort 51
H402 Schädlich für Wasserorganismen. kein Piktogramm kein Signalwort 52
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Achtung 50/53
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. kein Signalwort 51/53
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. kein Piktogramm kein Signalwort 52/53
H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. kein Piktogramm kein Signalwort
H420 Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre. Achtung 59

Anmerkung: Gemäß Artikel 27 kann bei der Kennzeichnung die folgende Rangfolgeregelung für Gefahrenhinweise gelten:

  • Wird der Gefahrenhinweis H410 „Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung“ zugeordnet, kann der Gefahrenhinweis H400 „Sehr giftig für Wasserorganismen“ entfallen.

Die EU verwendet zusätzlich zu den H-Sätzen aus dem GHS weitere, die EUH-Sätze. Es handelt sich dabei zum großen Teil um Kennzeichnungen, die im ehemaligen EU-Kennzeichnungssystem als R-Sätze definiert waren, die aber bei den Verhandlungen zum GHS keine Berücksichtigung mehr fanden. Die EU sicherte so ihre vor der Einführung des GHS bestehenden Besitzstände. Alle nicht umnummerierten Sätze erhalten die Kennung „EUHxxx“, wobei die Nummer der ehemaligen R-Satznummer entspricht, z. B. entspricht EUH032 dem R-Satz 32. Ausnahmen bilden hierbei EUH070 und EUH071, welche erst mit der Neufassung der CLP-Verordnung aufgenommen wurden, sowie die später hinzugefügten Sätze der Reihe EUH2xx. Diese sind zur Verwendung bei Stoffgemischen und Zubereitungen zur Abgabe an Endverbraucher vorgesehen.

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 wurden acht zusätzliche EUH-Sätze, die PBT-/vPvB-Stoffe und PMT-/vPvM-Stoffe sowie endokrine Disruptoren betreffen, eingefügt.[8] Ihre Kodierung entspricht hierbei einer Fortführung der existierenden H-Sätze als EUH 38x (endokrine Disruptoren beim Menschen) bzw. EUH 43x (endokrine Disruptoren in der Umwelt) sowie 44x und 45x (persistente, bioakkumulierende Stoffe).

Code Wortlaut ersetzt R-Satz
EUH001 In trockenem Zustand explosiv. aufgehoben, durch H206 – H208 ersetzt 1
EUH006 Mit und ohne Luft explosionsfähig. aufgehoben, durch H230/P420 ersetzt 6
EUH014 Reagiert heftig mit Wasser. 14
EUH018 Kann bei Verwendung explosionsfähige / entzündbare Dampf/Luft-Gemische bilden. 18
EUH019 Kann explosionsfähige Peroxide bilden. 19
EUH029 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. 29
EUH031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. 31
EUH032 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. 32
EUH044 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss. 44
EUH059 Die Ozonschicht schädigend. aufgehoben, durch H420 ersetzt 59
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. 66
EUH070 Giftig bei Berührung mit den Augen.
EUH071 Wirkt ätzend auf die Atemwege.
EUH201 Enthält Blei. Nicht für den Anstrich von Gegenständen verwenden, die von Kindern gekaut oder gelutscht werden könnten.
EUH201A Achtung! Enthält Blei.
EUH202 Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
EUH203 Enthält Chrom(VI). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH204 Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH205 Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH206 Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können.
EUH207 Achtung! Enthält Cadmium. Bei der Verwendung entstehen gefährliche Dämpfe. Hinweise des Herstellers beachten. Sicherheitsanweisungen einhalten.
EUH208 Enthält (Name des sensibilisierenden Stoffes). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH209 Kann bei Verwendung leicht entzündbar werden. 30
EUH209A Kann bei Verwendung entzündbar werden.
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
EUH211 Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen.
EUH212 Achtung! Bei der Verwendung kann gefährlicher lungengängiger Staub entstehen. Staub nicht einatmen.
EUH380 Kann beim Menschen endokrine Störungen verursachen.
EUH381 Steht in dem Verdacht, beim Menschen endokrine Störungen zu verursachen.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
EUH430 Kann endokrine Störungen in der Umwelt verursachen.
EUH431 Steht in dem Verdacht, endokrine Störungen in der Umwelt zu verursachen.
EUH440 Anreicherung in der Umwelt und in lebenden Organismen einschließlich Menschen.
EUH441 Starke Anreicherung in der Umwelt und in lebenden Organismen einschließlich Menschen.
EUH450 Kann lang anhaltende und diffuse Verschmutzung von Wasserressourcen verursachen.
EUH451 Kann sehr lang anhaltende und diffuse Verschmutzung von Wasserressourcen verursachen.

Anmerkung: Gemäß Artikel 27 kann bei der Kennzeichnung die folgende Rangfolgeregelung für Gefahrenhinweise gelten:

  • Wird der Gefahrenhinweis EUH441 „Starke Anreicherung in der Umwelt und in lebenden Organismen einschließlich Menschen“ zugeordnet, kann der Gefahrenhinweis EUH440 „Anreicherung in der Umwelt und in lebenden Organismen einschließlich Menschen“ entfallen.
  • Wird der Gefahrenhinweis EUH451 „Kann sehr lang anhaltende und diffuse Verschmutzung von Wasserressourcen verursachen“ zugeordnet, kann der Gefahrenhinweis EUH450 „Kann lang anhaltende und diffuse Verschmutzung von Wasserressourcen verursachen“ entfallen.

P100-Reihe: Allgemeines

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Code Wortlaut ersetzt S-Satz
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (2)
P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.

P200-Reihe: Prävention

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Code Wortlaut ersetzt S-Satz
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. 53
P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. 15​‐​16
P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. 16
P212 Erhitzen unter Einschluss und Reduzierung des Desensibilisierungs­mittels vermeiden.
P220 Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Von Kleidung /…/ brennbaren Materialien fernhalten/entfernt aufbewahren.) 17
P221 (Mischen mit brennbaren Stoffen / … unbedingt verhindern.) aufgehoben 17
P222 Keinen Kontakt mit Luft zulassen. (Bis zum Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014: Kontakt mit Luft nicht zulassen; Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Berührung mit Luft vermeiden.) 11
P223 Keinen Kontakt mit Wasser zulassen. (Bis zum Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014: Kontakt mit Wasser wegen heftiger Reaktion und möglichem Aufflammen unbedingt verhindern.) 30
P230 Feucht halten mit … . (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) 48
P231 Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Unter inertem Gas handhaben.) 6
P232 Vor Feuchtigkeit schützen. 8
P233 Behälter dicht verschlossen halten. 7
P234 Nur in Originalverpackung aufbewahren. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Nur im Originalbehälter aufbewahren.) 49
P235 Kühl halten. 3
P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden.
P241 Explosionsgeschützte [elektrische … / Lüftungs-… / Beleuchtungs-… / …] Geräte verwenden. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel / Lüftungsanlagen / Beleuchtung / … verwenden.)
P242 Funkenarmes Werkzeug verwenden. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.)
P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen. 33
P244 Druckminderer frei von Fett und Öl halten.
P250 Nicht schleifen / stoßen / reiben / … . (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) 34
P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung.
P260 Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen. 23
P261 Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden. 23
P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. 24​‐​25
P263 Berührung während der Schwangerschaft und Stillzeit vermeiden. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Kontakt während der Schwangerschaft / und der Stillzeit vermeiden.)
P264 Nach Gebrauch … gründlich waschen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. 20​‐​21
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. 37​‐​39
P281 (Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.) aufgehoben
P282 Schutzhandschuhe mit Kälteisolierung und zusätzlich Gesichtsschild oder Augenschutz tragen. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Schutzhandschuhe / Gesichtsschild / Augenschutz mit Kälteisolierung tragen.)
P283 Schwer entflammbare oder flammhemmende Kleidung tragen. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Schwer entflammbare / flammhemmende Kleidung tragen.)
P284 [Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Atemschutz tragen.) 38
P285 (Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.) aufgehoben 38
Code Wortlaut ersetzt S-Satz
P231+P232 Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren. Vor Feuchtigkeit schützen. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Unter inertem Gas handhaben. Vor Feuchtigkeit schützen.) 6​‐​8
P235+P410 Kühl halten. Vor Sonnenbestrahlung schützen. aufgehoben

P300-Reihe: Reaktion

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Code Wortlaut ersetzt S-Satz
P301 Bei Verschlucken:
P302 Bei Berührung mit der Haut:
P303 Bei Berührung mit der Haut (oder dem Haar):
P304 Bei Einatmen:
P305 Bei Kontakt mit den Augen:
P306 Bei kontaminierter Kleidung:
P307 (Bei Exposition: … ) aufgehoben
P308 Bei Exposition oder falls betroffen:
P309 (Bei Exposition oder Unwohlsein: … ) aufgehoben
P310 Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen.
P311 Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen.
P312 Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum / Arzt / … anrufen.
P313 Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. 44
P315 Sofort ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P320 Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett). (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
P321 Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett). (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
P322 (Gezielte Maßnahmen (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).) aufgehoben
P330 Mund ausspülen.
P331 Kein Erbrechen herbeiführen.
P332 Bei Hautreizung:
P333 Bei Hautreizung oder -ausschlag:
P334 In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen]. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: In kaltes Wasser tauchen / nassen Verband anlegen.)
P335 Lose Partikel von der Haut abbürsten.
P336 Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben.
P337 Bei anhaltender Augenreizung:
P338 Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
P340 Die betroffene Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P341 (Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.) aufgehoben
P342 Bei Symptomen der Atemwege:
P350 (Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen.) aufgehoben
P351 Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
P352 Mit viel Wasser / … waschen. (Bis zum Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014: Mit viel Wasser und Seife waschen.)
P353 Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Haut mit Wasser abwaschen / duschen.)
P360 Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen.
P361 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. 27
P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen. (Bis zum Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.)
P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
P364 Und vor erneutem Tragen waschen.
P370 Bei Brand:
P371 Bei Großbrand und großen Mengen:
P372 Explosionsgefahr. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Explosionsgefahr bei Brand.)
P373 Keine Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe / Gemische / Erzeugnisse erreicht.
P374 (Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung.) aufgehoben
P375 Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
P376 Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich.
P377 Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann.
P378 … zum Löschen … verwenden. (Die vom Gesetzgeber offen gelassenen Einfügungen sind vom Inverkehrbringer zu ergänzen) 43
P380 Umgebung räumen.
P381 Bei Undichtigkeit alle Zündquellen entfernen (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich.)
P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Code Wortlaut ersetzt S-Satz
P301+P310 Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen. 46
P301+P330+P331+P310 keine offizielle Kombination 62
P301+P312 Bei Verschlucken: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum / Arzt / … anrufen. 45
P301+P330+P331 Bei Verschlucken: Mund ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen. (Mit Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014 aufgehoben, mit Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018 wieder aufgenommen)
P302+P334 Bei Berührung mit der Haut: In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen]. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Bei Kontakt mit der Haut: In kaltes Wasser tauchen / nassen Verband anlegen.)
P302+P335+P334 Bei Berührung mit der Haut: Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen]. (Mit Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018 neu aufgenommen)
P302+P350 (Bei Kontakt mit der Haut: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen.) aufgehoben
P302+P352 Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser / … waschen. (Bis zum Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014: Bei Kontakt mit der Haut: Mit viel Wasser und Seife waschen.) 28
P302+P352+P310 keine offizielle Kombination
P302+P352+P312 keine offizielle Kombination
P303+P361+P353 Bei Berührung mit der Haut [oder dem Haar]: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. (Bis zum Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014: Bei Kontakt mit der Haut [oder dem Haar]: Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Mit Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014 aufgehoben, mit Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018 wieder aufgenommen)
P303+P361+P353+P315 keine offizielle Kombination
P304+P340 Bei Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. 63
P304+P340+P310 Bei Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
P304+P340+P311 keine offizielle Kombination
P304+P340+P315 keine offizielle Kombination
P304+P341 (Bei Einatmen: Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.) aufgehoben
P305+P351+P338 Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.)
P305+P351+P338+P315 keine offizielle Kombination
P306+P360 Bei Kontakt mit der Kleidung: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen.
P307+P310 keine offizielle Kombination
P307+P311 (Bei Exposition: Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.) aufgehoben
P308+P310 keine offizielle Kombination
P308+P311 Bei Exposition oder falls betroffen: Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen.
P308+P313 Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. S 44
P309+P310 keine offizielle Kombination
P309+P311 (Bei Exposition oder Unwohlsein: Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.) aufgehoben
P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P335+P334 (Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen / nassen Verband anlegen.) aufgehoben
P336+P315 Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. (Mit Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018 neu aufgenommen)
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P342+P311 Bei Symptomen der Atemwege: Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen.
P361+P364 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P370+P376 Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich.
P370+P378 Bei Brand: … zum Löschen … verwenden. (Die vom Gesetzgeber offen gelassenen Einfügungen sind vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
P370+P380 (Bei Brand: Umgebung räumen.) aufgehoben
P370+P380+P375 Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
P371+P380+P375 Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
P370+P372+P380+P373 Bei Brand: Explosionsgefahr. Umgebung räumen. KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht. (Mit Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018 neu aufgenommen)
P370+P380+P375+[P378] Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. [… zum Löschen verwenden.] (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) (Mit Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018 neu aufgenommen)

P400-Reihe: Aufbewahrung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Code Wortlaut ersetzt S-Satz
P401 Aufbewahren gemäß … (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: … aufbewahren.)
P402 An einem trockenen Ort aufbewahren. 8
P403 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. 9
P404 In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. 7
P405 Unter Verschluss aufbewahren. 7
P406 In korrosionsbeständigem / … Behälter mit korrosionsbeständiger Innenauskleidung aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: In korrosionsbeständigem / … Behälter mit korrosionsbeständiger Auskleidung aufbewahren.)
P407 Luftspalt zwischen Stapeln / Paletten lassen.
P410 Vor Sonnenbestrahlung schützen.
P411 Bei Temperaturen nicht über … °C / … °F aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Bei Temperaturen von nicht mehr als … °C / … aufbewahren.)
P412 Nicht Temperaturen über 50 °C / 122 °F aussetzen. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen.)
P413 Schüttgut in Mengen von mehr als … kg / … lbs bei Temperaturen nicht über … °C / … °F aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Schüttgut in Mengen von mehr als … kg bei Temperaturen von nicht mehr als … °C aufbewahren.)
P420 Getrennt aufbewahren. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Von anderen Materialien entfernt aufbewahren.)
P422 (Inhalt in / unter … aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)) aufgehoben 5
Code Wortlaut ersetzt S-Satz
P402+P404 In einem geschlossenen Behälter an einem trockenen Ort aufbewahren. 7/8
P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.) 7/9
P403+P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.) S 3​‐​9
P410+P403 Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Vor Sonnenbestrahlung geschützt an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.)
P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C / 122 °F aussetzen. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen.)
P411+P235 (Kühl und bei Temperaturen von nicht mehr als … °C aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)) aufgehoben

P500-Reihe: Entsorgung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Code Wortlaut ersetzt S-Satz
P501 Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) 56​‐​60
P502 Informationen zur Wiederverwendung oder Wiederverwertung bei Hersteller oder Lieferant erfragen. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Informationen zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen.)
P503 Informationen zur Entsorgung/Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten/… erfragen.

Nicht vom Gesetzgeber vorgegebene P-Kombinationssätze

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unter Berücksichtigung der Deutlichkeit und Verständlichkeit können weitere Sicherheitshinweise miteinander kombiniert werden. In üblichen Kennzeichnungsquellen finden sich beispielsweise folgende Kombinationen:

Code Wortlaut ersetzt S-Satz
P301+P330+P331+P310 Bei Verschlucken: Mund ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen. Keine offizielle P-Satz-Kombination) 62
P302+P352+P310 Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser / … waschen. Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassenen Einfügungen sind vom Inverkehrbringer zu ergänzen. Keine offizielle P-Satz-Kombination)
P302+P352+P312 Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser / … waschen. Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassenen Einfügungen sind vom Inverkehrbringer zu ergänzen. Keine offizielle P-Satz-Kombination)
P303+P361+P353+P315 Bei Berührung mit der Haut [oder dem Haar]: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. Sofort ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. (Keine offizielle P-Satz-Kombination)
P304+P340+P311 Bei Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen. Keine offizielle P-Satz-Kombination)
P304+P340+P315 Bei Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Sofort ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. (Keine offizielle P-Satz-Kombination)
P305+P351+P338+P315 Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. (Keine offizielle P-Satz-Kombination)
P307+P310 Bei Exposition: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen. Keine offizielle P-Satz-Kombination) 45
P308+P310 Bei Exposition oder falls betroffen: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen. Keine offizielle P-Satz-Kombination) 45
P309+P310 Bei Exposition oder Unwohlsein: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen. Keine offizielle P-Satz-Kombination) 45

Anmerkungen zu Einfügungen (…)

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Verantwortlich für die Kennzeichnung und die Einfügungen (…) ist derjenige, der die Ware innerhalb der EU erstmals in der aktuellen Verpackung „in Verkehr bringt“ – das kann auch ein Importeur sein oder Händler, welcher die Ware in eigener Verpackung in Verkehr bringt.

Viele Hersteller haben die vom Gesetzgeber offen gelassenen Einfügungen zur Beschreibung spezifischer Maßnahmen (…) in eigenständigen Unterklassen organisiert, wie zum Beispiel:

  • P501: Inhalt/Behälter … zuführen.
  • P501A: Inhalt/Behälter entsprechend den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen.

Letztlich kann der Hersteller bzw. Inverkehrbringer hier jede geeignete Formulierung wählen, um die Lücke zu füllen.

Solche Unternummerierungen mit dazugehörigen Texten sind nicht rechtlich genormt, die Wahl dieser Zusätze ist ausdrücklich dem Hersteller bzw. Inverkehrbringer auferlegt.

Rangfolgeregelung für Gefahrenpiktogramme

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Artikel 26 der Verordnung ist eine Rangfolgeregelung für Gefahrenpiktogramme festgelegt, die die Anzahl der Piktogramme auf dem Etikett verringert:

  1. Würde die Einstufung eines Stoffes oder Gemisches mehr als ein Gefahrenpiktogramm auf dem Kennzeichnungsetikett nach sich ziehen, wird folgende Rangfolgeregelung angewendet, um die Zahl der erforderlichen Gefahrenpiktogramme zu verringern:
    • Muss mit dem Gefahrenpiktogramm „GHS01“ gekennzeichnet werden, so ist die Verwendung der Gefahrenpiktogramme „GHS02“ und „GHS03“ mit Ausnahme der Fälle, in denen mehr als eines dieser Gefahrenpiktogramme verbindlich ist, optional.
    • Muss mit dem Gefahrenpiktogramm „GHS06“ gekennzeichnet werden, so wird auf das Gefahrenpiktogramm „GHS07“ verzichtet.
    • Muss mit dem Gefahrenpiktogramm „GHS05“ gekennzeichnet werden, so wird auf das Gefahrenpiktogramm „GHS07“ verzichtet für Haut- oder Augenreizung.
    • Muss mit dem Gefahrenpiktogramm „GHS08“ für Sensibilisierung der Atemwege gekennzeichnet werden, so wird auf das Gefahrenpiktogramm „GHS07“ verzichtet für Sensibilisierung der Haut oder Haut- und Augenreizung.
    • Muss mit dem Gefahrenpiktogramm „GHS02“ oder „GHS06“ gekennzeichnet werden, so ist die Verwendung des Gefahrenpiktogramms „GHS04“ optional.
  2. Würde die Einstufung eines Stoffes oder Gemisches mehr als ein Gefahrenpiktogramm für die gleiche Gefahrenklasse nach sich ziehen, enthält das Kennzeichnungsetikett für jede betroffene Gefahrenklasse das Gefahrenpiktogramm, das der schwerwiegendsten Gefahrenkategorie zugeordnet ist.
  3. Bei Stoffen, die in Anhang VI Teil 3 aufgeführt sind und zugleich der Einstufung nach Titel II unterliegen, enthält das Kennzeichnungsetikett für jede betroffene Gefahrenklasse das Gefahrenpiktogramm, das der schwerwiegendsten Gefahrenkategorie zugeordnet ist.

Erfolgte Änderungen und Aufhebungen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit der „2. Anpassung an den Technischen Fortschritt“ (2. ATP)[9] der CLP-Verordnung, der 4. ATP[10] und der 8. ATP[11] traten am 1. Dezember 2012, am 1. Dezember 2014 bzw. am 1. Februar 2018 einige Änderungen in Kraft.

Neu aufgenommene Sätze

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • Neue H-Sätze: H229, H230, H231
  • Neue P-Sätze: P364, P302+P335+P334, P336+P315, P361+P364, P362+P364, P370+P372+P380+P373, P370+P380+P375+[P378].

Mit der am 28. März 2019 erschienenen 12. ATP der CLP-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/521) setzt die EU die sechste und die siebte überarbeitete Fassung des GHS der UNO um. Diese enthält einige Neuerungen, die ab dem 17. Oktober 2020 gelten werden, darunter die neuen Gefahrenhinweise (H206, H207, H208 und H232) und neue Sicherheitshinweise (P212 und P503).[12]

Geänderte Sätze

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • H-Sätze mit geändertem Anwendungsbereich: H222, H223
  • P-Sätze mit geändertem Anwendungsbereich: P230, P233, P235, P240, P243, P280, P302, P320, P321, P353, P361, P363, P370, P373, P375, P380, P403, P407, P410, P412, P501, P231+232, P332+P313, P370+P380+P375, P410+P403, P410+P412
  • P-Sätze mit geändertem Text (der Anwendungsbereich kann ebenfalls geändert sein): P202, P210, P220, P222, P223, P224, P231, P234, P241, P242, P250, P251, P261, P263, P282, P283, P284, P308, P310, P311, P312, P334, P340, P352, P353, P362, P372, P378, P381, P401, P406, P411, P412, P413, P420, P502, P231+P232, P301+P310, P301+P312, P301+P330+P331, P302+P334, P302+P352, P303+P361+P353, P304+P340, P305+P351+P338, P342+P311, P370+P378, P403+P233, P403+P235, P410+P403, P410+412.

Aufgehobene Sätze

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • Aufgehobene EUH-Sätze: EUH001 (ab dem 17. Oktober 2020),[13] EUH006, EUH059
  • Aufgehobene P-Sätze und P-Satz-Kombinationen: P221, P281, P285, P307, P309, P322, P341, P350, P374, P422, P235+P410, P302+P350, P304+P341, P309+P311, P335+P334, P370+P380, P411+P235
  • Die Kombination P307+P311 wurde ersetzt durch P308+P311.

Normen und Standards

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, Stand: Juli 2009[2]; darin
    • H-Sätze: Art. 21; Anhang III (inkl. Anh. VI, 1.1.2.1.2)
    • EUH-Sätze: Art. 25, Absatz 1
    • P-Sätze: Art. 22; Anhang IV, Teil 2 / Erlaubnis für weitere Kombinationen: Anhang IV, S. 211
  • Änderung und Korrekturen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates[14]
  • Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS). Hrsg. von der UNECE Transport Division[1]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. a b UNECE Transport Division (Hrsg.): Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS). aktuelle Auflage. (englisch, Weblink auf pdf – Originaltext des GHS der UN, offizielle Fassung mit Corrigenda).
  2. a b Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, EU-Amtsblatt L353 (EUR-Lex, – mit der neuen GHS- und der im Rahmen von Übergangsfristen weiter geltenden EU-Kennzeichnung).
  3. (EG) Nr. 1272/2008 Art. 18.
  4. (EG) Nr. 1272/2008 Art. 19.
  5. (EG) Nr. 1272/2008 Art. 20.
  6. GHS: Annex 3: Codification of Hazard Statements, Codification and Use of Precautionary Statements and Examples of Precautionary Pictograms (2011). Abgerufen am 4. November 2022.
  7. Nicht in (EG) Nr. 1272/2008 Anh. III gelistet.
  8. Delegierte Verordnung (EU) 2023/707 der Kommission vom 19. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in Bezug auf die Gefahrenklassen und die Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
  9. Verordnung (EU) Nr. 286/2011
  10. Verordnung (EU) Nr. 487/2013
  11. Verordnung (EU) 2016/918
  12. reach-compliance.ch: Die H-Sätze und P-Sätze, abgerufen am 11. Juli 2019.
  13. Verordnung (EU) 2019/521 der Kommission vom 27. März 2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt
  14. Änderungen und Korrekturen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates