Polizeioberrat
Als Polizeioberrat wird in Deutschland ein Polizeibeamter im höheren Dienst bezeichnet.
Aufgaben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Polizeioberräte werden in folgenden Bereichen eingesetzt:
- Leitung einer Dienststelle (meist einer größeren Dienststelle mit höherer Zuständigkeit)
- Leitung einer Polizeieinheit
- Pressesprecher für die gesamte Polizei einer Großstadt
- Leitung einer polizeilichen Einrichtung
- Leitung besonderer polizeilicher Einrichtungen
- Leitung eines polizeilichen Bereiches in einem Großstadtpräsidium
Zuständigkeiten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Regelung des Einsatzes von Polizeikräften
- Organisation und Einsatzplanung
- Verantwortung für die technische Ausrüstung und die untergebenen Kolleginnen und Kollegen
Dienstkleidung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ein Polizeioberrat trägt Schulterklappen mit zwei goldenen Sternen, ein weißes oder blaues Hemd und eine Dienstmütze mit einer dicken goldfarbenen Kordel.
Besoldung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Besoldung erfolgt in der Besoldungsgruppe A 14.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Niedrigere Amtsbezeichnung Polizeirat |
Aktuelle Amtsbezeichnung Polizeioberrat |
Höhere Amtsbezeichnung Polizeidirektor |
Laufbahn: mittlerer Dienst – gehobener Dienst – höherer Dienst Alle Amtsbezeichnungen auf einen Blick: siehe Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei. |