Portal:Wirtschaft/Wartung/Archiv/2009/März
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Börsenzeitschrift. Bitte um Relevanzklärung. --Friedrichheinz 09:55, 2. Mär. 2009 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Ist imho RelevantKarsten11 09:12, 8. Mär. 2009 (CET)
Schlechter Artikel zu einem in der Wikipedia zur Zeit leider unterbelichtetem Thema. Dass der Zinssatz im Kreditgeschäft grundsätzlich von der Bonität abhängt wird nirgendwo so richtig beschrieben. Daher ist es sinnvoll, dies aufzunehmen. Die Frage ist nur: in Zins oder in einem eigenen Artikel Bonitätsabhängiger Zinssatz?. Der Artikel muss natürlich noch kräftig ausgebaut werden.Karsten11 09:18, 22. Mär. 2009 (CET)
- Letztendlich der Credit Spread zu Privatkunden. Übrigens komplett unbelegt. Ein Weblexikon ist keine vertrauenswürdige Quelle (und auf der Seite ist auch zu viel Werbung für meinen Geschmack) -- Marinebanker 09:42, 22. Mär. 2009 (CET)
- Schau noch mal über meine Notfallversorgung des ArtikelsKarsten11 09:51, 22. Mär. 2009 (CET)
- Habe ich gemacht. Die Bilanzanalyse habe ich raus, weil Teil der Kreditwürdigkeitsprüfung, und den Teil ab "Faktisch .." habe ich etwas vorsichtiger formuliert. Sonst Kosmetik. Schaust Du bitte noch mal auf meine Fragen auf der Artikel-Disk (ich bin der Ansicht, jetzt kann man weitere Fragen beim Artikel klären)? -- Marinebanker 22:51, 22. Mär. 2009 (CET)
- Die Anmerkungen sind berechtigt. Die angesprochenen Punkte stammen aus der Urspungsfassung. Zu diesen Themen gibt es bestimmt auch belegbares/belastbares. Mehr auf der Artikeldisk.Karsten11 21:58, 23. Mär. 2009 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Marinebanker 22:51, 22. Mär. 2009 (CET)
Die Definition liest sich schräg: "Ein Credit Default Swap Index (CDS Index) ist ein Kreditderivat...". Ein Index ist doch kein Derivat sondern es gibt Derivate auf einen Index?!Karsten11 13:03, 19. Mär. 2009 (CET)
- Ebenfalls falsch: Die Derivate auf diese Indices (Itraxx, CDX) sind durchaus OTC. Offensichtlich ohne Fachkenntnis vorgenommene Übersetzung. -- Marinebanker 20:00, 19. Mär. 2009 (CET)
Eher beides richtig:
- Ein CDS Index erfüllt zum einen die Funktion einer Kennzahl analog z.b. des DAX. Gleichzeitig ist bezeichnet ein CDS Index auch einen CDS mit dem Basket des Indexes als Underlying, dass heißt ein Index ersetzt die Einzelgeschäfte, die sonst nötig wären. Bei einem Ausfall eines Issuers im Korb wird dieser Ausfall auch analog einem anteiligen Einzelgeschäft gesettelt. Dies unterscheidet CSD Indizes deutlich von Aktienindizes, die nur über darauf aufsetzende Derivate handelbar sind. So bezeichnet ein CDS Index letztendlich beides (Kreditderivate und Index).
- Sicher ist der Abschluss eines CDS Index ein außerbörsliches Geschäft. Legt man aber die Definition von Außerbörslicher Handel zu Grunde gilt "Den außerbörslichen Handel mit Finanzderivaten ohne standardisierte Spezifikationen (z.B. exotische Optionen, OTC-Optionen)" passt OTC auch nicht so ganz. CSD Indizes sind standardisiert z.B. hinsichtlich des Running Spreads, der Laufzeiten als auch der Confirmations (siehe z.B. http://www.indexco.com/publications/Confirmation.htm). Eine leichte Änderung der Formulierung sollte diese Unklarheit umschiffen...
Fruchtcocktail ¡digame! 23:11, 19. Mär. 2009 (CET)
So, Text verändert, hoffentlich verbessert..... Habe die Wertung von Rot auf Gelb gesetzt, da Lemma offensichtlich bisher kein eingetragener Löschkandidat ist. -- Fruchtcocktail ¡digame! 23:43, 19. Mär. 2009 (CET)
- Sorry wegen der Farbe, ich hatte orange gemeint. Jetzt ist der Artikel schon besser.
- Bezüglich Geschäft/Index: Der Index ist ein Index, das Geschäft nennt man einen Index-CDS, nicht einen CDS-Index. Der CDS-Index gibt den Preisverlauf der Index-CDS wieder. Ein Aktienindex ist nicht nur über die Derivate handelbar, sondern (analog) darüber, dass man die einzelnen Aktien handelt.Sonst würde auch die Preisbildung bei Aktienindexderivaten nicht funktionieren.
- Bezüglich der Standardisierung ist der Artikel jetzt besser. Der Artikel "außerbörslich" ist da unglücklich, außerbörslich heißt nur außerhalb einer Börse, der größte Teil des OTC-Marktes besteht aus standardisierten Geschäften mit standardisierten Verträgen.
- Der englische Artikel ist ungenau. Ein CDS-Index ist auch keine "security". -- Marinebanker 07:16, 20. Mär. 2009 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Marinebanker 09:09, 5. Apr. 2009 (CEST)
Quellen- und nachweislos, Fehler, fragwürdige Thesen
- Vielleicht sogar löschen und Redir zu Kalulation? Der Artikel gibt größtenteils den Inhalt anderer Artikel wieder (Preisbildung auf verschiedenen Marktformen). Ich find, Preisanalyse ist n leerer Begriff für eine ganz selbstverständlichen betriebswirtschaftlichen / menschlichen Prozess. Wozu n Lemma? -- Nickaat 20:40, 27. Mär. 2009 (CET)
- hab ihn mal mit nem LA "gezeichnet" -- Nickaat 02:49, 10. Apr. 2009 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Jan eissfeldt 06:01, 20. Apr. 2009 (CEST)
Der Artikel ist noch nicht einmal in ganzen Sätzen geschrieben so dass die Seite praktisch neu aufgebaut werden, die genannten Punkte können als todo-Liste und Ausgangspunkte dienen. Quellen fehlen ganz und müssen nach dem die Punkte ausformuliert wurden ergänzt werden.--Enantiodromie 21:09, 9. Mär. 2009 (CET)
- Das ist ja wirklich gruselig. Danke für den Hinweis, ich werde mich in den nächsten Tagen drum kümmern.Karsten11 21:13, 9. Mär. 2009 (CET)
Ja, der Artikel ist außer der Definition kaum gebrauchsfähig und repräsentiert das Lemma nicht angemessen. Ich habe ihn völlig neu gefasst. Was haltet Ihr davon ? Wer ist für die Löschung des QS-Hinweises zuständig ? Grüße -- Wowo2008 21:57, 17. Mär. 2009 (CET)
- Herzlichen Dank. Ich habe den Baustein rausgenommen. Ist so imho ein guter Ansatz. Ich habe noch den Baustein Deutschlandlastig eingestellt, da die Situation in anderen Ländern noch fehlt.Karsten11 15:25, 18. Mär. 2009 (CET)
- hallo Karsten11: Im Artikel sind sowohl die USA als auch Schweiz und Österreich mit je einem Absatz enthalten. Grüße --Wowo2008 10:45, 19. Mär. 2009 (CET)
Habe ich etwas übersehen, oder ist das Lemma komplett redundant zu Bankenaufsicht? -- Marinebanker 19:33, 18. Mär. 2009 (CET)
- PS: Ursprünglich ein Benutzer:Prescott-Artikel. Das erklärt es. Ich setze den Redundanzbaustein. Bankenaufsicht ist der gängige Begriff. -- Marinebanker 19:35, 18. Mär. 2009 (CET)
- Hallo Marinebanker: Das Lemma ist nicht komplett redundant zu Bankenaufsicht, denn Bankenregulierung umfasst staatliche Maßnahmen zur Überwachung von Banken in Form der Inkraftsetzung von Gesetzen und Gründung autonomer Aufsichtsbehörden. Hier wird auch die aktuelle Frage beantwortet, was Staaten unternehmen, um in Form von Rettungspaketen die Überwachung zu perfektionieren. Erst wenn Aufsichtsbehörden dann die Gesetze zur Überwachung auch anwenden und operativ kontrollieren, spricht man von Bankenaufsicht. Also gibts eine gemeinsame Schnittmenge, aber vieles ist eben nicht gemeinsam. Das kommt auch in beiden Artikeln durch entsprechende Trennschärfe zum Ausdruck. Grüße --Wowo2008 10:45, 19. Mär. 2009 (CET)
- Quelle für diese Differenzierung? In den Artikeln wird übrigens kein Unterschied gemacht:
- Bankenregulierung: Die Gesamtheit der Vorschriften zu Überwachung von Kreditinstituten
- Bankenaufsicht: Ihm Rahmen der staatlichen Aufsicht über den Finanzmarkt die Tätigkeit der Kreditinstitute überwachen.
- Zur Überwachung der Banken gehört auch die Schaffung des institutionellen Rahmens. Verwechselst Du Bankenaufsicht möglicherweise mit Einzelinstitutsaufsicht? -- Marinebanker 20:06, 19. Mär. 2009 (CET)
- Hallo Marinebanker: Das Lemma ist nicht komplett redundant zu Bankenaufsicht, denn Bankenregulierung umfasst staatliche Maßnahmen zur Überwachung von Banken in Form der Inkraftsetzung von Gesetzen und Gründung autonomer Aufsichtsbehörden. Hier wird auch die aktuelle Frage beantwortet, was Staaten unternehmen, um in Form von Rettungspaketen die Überwachung zu perfektionieren. Erst wenn Aufsichtsbehörden dann die Gesetze zur Überwachung auch anwenden und operativ kontrollieren, spricht man von Bankenaufsicht. Also gibts eine gemeinsame Schnittmenge, aber vieles ist eben nicht gemeinsam. Das kommt auch in beiden Artikeln durch entsprechende Trennschärfe zum Ausdruck. Grüße --Wowo2008 10:45, 19. Mär. 2009 (CET)
- Ich schließe mich Wowo an, im Lemma Bankregulierung müsste auch auf den theoretischen Hintergrund der Bankregulierung und geg. Regulierungen, die die Aufsicht nicht überwacht, eingegangen werden. Das Lemma Bankenaufsicht sollte sich auf das Beschränken was die Institutionen tatsächlich tun. Um die Redundanz zu vermeiden müsste man die Organisatorischen Aspekte des Artikel Bankenaufsicht ausbauen und Teile des Artikels eventuell auf Regulierung übertragen. --Enantiodromie 20:26, 19. Mär. 2009 (CET)
- Ich lasse mich gerne überzeugen - mit Quellen, die belegen, dass diese Begriffsdifferenzierung üblich ist. Ich gebe gerne zu, manchmal nicht den Überblick zu haben, wo es wirkliche begrifflcihe Differenzierungen gibt und wo Anglizismen/Neologismen von Autoren eingeführt werden, die die Fachsprache nicht kennen (vorzugsweise Journalisten). Welche Regulierungen, die die Aufsicht nicht überwacht, meint Ihr denn? Die in Bankenregulierung# Gesetze und Verordnungen etwas unsystematisch genannten Regelungen sind sämtlich Grundlage der Arbeit der Bankenaufsicht und werden auch von den Institutionen der Bankaufsicht weiterentwickelt oder gar direkt verfasst (MaRisk). -- Marinebanker 20:58, 19. Mär. 2009 (CET)
- Die Frage nach der begrifflichen Differenzierung ist doch eindeutig, bei der Bankregulierung handelt es sich um die Vorschriften und bei der Bankaufsicht um die Instiutionen, die das Groß dies durchsetzt. Es handelt sich also um zwei getrennte Entitäten, die beide von Relevanz sind. Das wird auch in den Betreffenden Artikeln so definiert.
- Ein Beispiel von Regulierung mit der nicht die Aufsicht betraut ist, sind Mindestreserven, die von dem ESZB überwacht wird. Gruß, --Enantiodromie 21:38, 19. Mär. 2009 (CET)
<Rausgerückt> Dass die Frage nach der begrifflichen Differenzierung eindeutig sei, ist einfach nur eine Behauptung von Dir, die, da unbelegt mit Verlaub nicht relevant ist (vgl. WP:Q). Zudem ist sie leicht widerlegbar: Schaut man in Bank-BWL-Literatur (Adrian/Heidorn, Obst/Hintner, Gabler), erkannt man sofort, dass dort unter Bankenaufsicht eben nicht nur die Institutionen, sondern das gesamte Gebilde inkl. Regelungen verstanden wird.
Was die Mindestreserve betrifft: Die gehört in die Ägide der Geldpolitik und hat mit dem, was in Bankenregulierung behandelt wird, nicht das geringste zu tun (schau mal in die Abschnitte Bankenregulierung#Gründe für Bankenregulierung und Bankenregulierung#Ziele der Bankenregulierung. -- Marinebanker 18:04, 20. Mär. 2009 (CET)
- Es ist nicht meine Behauptung, sondern meine Wiedergabe dessen, was in den betreffenden Artikeln seht. Wo in der von dir Genannten Literatur Bankenaufsicht in dem von dir genannten Sinn verwendet wird, ist mir schleierhaft. Bitte ein wörtliches Zitat bringen. Im Gegenteil der Adrian/Heidorn, der die Regulierung im Kapitel Bankpolitik- Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingung abhandelt, trennt durchgehend die Aufsicht von ihren, durch den Gesetzgeber geschaffenen, Grundlagen (in unserem Sprachgebrauch den Regulierungen), siehe S. 612 „Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Bankaufsicht ist das Kreditwesengesetz (KGW);“ oder „Da das Gut ‚Geld‘ sehr viel Vertrauen in die Banken voraussetzt, sind die gesetzlichen Regelungen und die Überwachung durch das [BAK] entsprechend streng.“(S. 609) --Enantiodromie 21:27, 20. Mär. 2009 (CET)
- Nur ist das, was in den Artikeln steht, nicht geeignet, festzustellen, ob korrekt ist, was in den Artikeln steht.
- Der Adrian/Heidorn
, den ich bemüht habe (ich habe ihn jetzt leider nicht mehr zur Hand) handelt den ganzen Themenbereich - Rechtsgrundlagen, Institutionen, Ziele - unter der Überschrift Bankenaufsicht ab.spricht von Rechstgrundlagen der Bankenaufsicht, Institutionen der Bankenaufsicht, Organisation der Bankenaufsicht, Aufgaben der Bankenaufsicht. Er trennt also nichts, sondern spricht von verschiedenen Aspekten, für die er auch keine eigenen Wörter hat. Das Wort Bankenregulierung kennt er gar nicht. Und da er von Institutionen der Bankenaufsicht spricht, kann es sich es nicht sein, dass Bankenaufsicht die Institutionen bezeichnet. - Im Übrigen ist es Aufgabe der Autoren von Bankenregulierung, den Begriff zu belegen. Dies ist (noch?) nicht geschehen. Deshalb kann man durchaus Begriffsbildung vermutend, deshalb weiterhin orange.-- Marinebanker 21:53, 20. Mär. 2009 (CET) und -- Marinebanker 14:26, 21. Mär. 2009 (CET)
- Natürlich ist der Begriff belegt, siehe Weblinks, Prof. Dr. Werner Neus: Grundlagen der Bankenregulierung in Deutschland. Wenn du nicht noch anderes bemängelst nehme ich den Baustein wieder raus.
- Die aufgezählten Wendungen belegen keineswegs, dass es sich um verschiedene Aspekte der gleichen Sache handelt. Im deutschen gibt es verschiedene Verwendung des Genitivs. Bei Institutionen der Bankenaufsicht handelt es sich um einen genetivus definitivus, aus der Verwendung des Ausdrucks „Die Strafe der Verbannung“ würde auch nicht folgen, dass die Verbannung keine Strafe ist. Das in einem BWL-Lehrbuch Regulierung nicht behandelt wird ist völlig klar, denn bei Regulierung handelt es sich um Maßnahmen mit denen die Wirtschaft gesteuert werden soll. Die Wirtschaft zu steuern ist kein Gegenstand der BWL also kommt er auch nicht in ihren Lehrbüchern vor. Also nochmal Bankenregulierung sind die Vorschriften mit der das Risiko des Finanzsystems gesteuert werden soll und die Aufsicht besteht in den Institutionen die sicherstellen das diese Vorschriften eingehalten werden. Für diese muss es eine Rechtsgrundlage geben, sie müssen organisiert sein und ihnen müssen Aufgaben übertragen werden, damit sie arbeiten kann. -- Enantiodromie 00:46, 22. Mär. 2009 (CET)
- (a) Was die Genetive betrifft: Das sind schöne sprachliche Spielereien deinerseits, aber der Adrian/Heidorn vewendet ihn nicht so. Institutionen der Bankenaufsicht -> Bankenaufsicht bezeichnet die Institut, Rechtsgrundlagen der Bankenaufsicht -> Bankenaufsicht ist die Rechtsgrundlage etc., was den nun?
- (b) Dass das, was Bankenregulierung als Regulierung (Gesamtheit der Vorschriften) bezeichnet, nicht in BWL-Lehrbüchern zu finden ist, ist falsch - die Lehrbücher behandeln die gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen. Und selbstverständlich beschäftigt sich die BWL allgemein auch mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Wirtschaftens, die man dann auch in ihren Lehrbüchern findet.
- (c) Was die Quelle betrifft: Erst mal ist so eindeutig nicht, was der Artikel unter Bankenregulierung versteht, für mich liest es sich so, als seien es die rechtlichen Grundlagen und ihre Durchsetzung. Und selbst wenn ich falsch lese: Wenn ein Professor den Begriff so verwendet, belegt das noch keinen verbreiteten Sprachgebrauch. Hingegen konnte ich das Stichwort Bankenregulierung in mindestens vier Werken verschiedenen Alters (Gabler Banklexikon, Büschgens Banklexikon, Adrian Heidorn, Obst/Hintner) nicht finden, obwohl diese durchaus die Vorschriften zur Überwachung von Kreditinstituten behandeln.
- (d) Letztlich noch ein pragmatischer Punkt: Wenn Du Dir Bankenaufsicht und Bankenregulierung betrachtest, besteht da jede Menge inhaltliche Redundanz. Selbst wenn die begriffliche Unterscheidung haltbar ist (vielleicht gibt es ja eine Anzahl anerkannter Bücher, die den Begriff Bankenregulierung kennen und so verstehen wie der Artikel), halte ich es fraglich, ob es sinnvoll ist, zwei Artikel nebeneinander zu haben. Der Verdacht "Begriffsbildung" als etwaiger Löschgrund wäre dann natürlich hinfällig, aber das nebeneinander der Artikel wäre nicht sehr praktisch.
- Womit, glaube ich, alle Argumente ausgetauscht wären. -- Marinebanker 09:37, 22. Mär. 2009 (CET)
- Zu (a): Ich habe geschrieben im Deutschen gibt es verschiedene Verwendungen des Genitivs.
- Zu (b): Die BWL beschäftigt sich mit den Rahmenbedingungen als etwas extern Vorgegebenes, sie beschäftigt sich nicht mit der Steuerungswirkung dieser Bedingungen und ihrer wohlfahrtstheoretischen Analyse. Genau das Steuerungswirkung und wohlfahrtstheoretischen Analyse sind aber das, wodurch Regulierung bestimmt wird. In den BWL Büchern findet man dazu nur eine kurze und oberflächliche Motivation.
- Zu (c): Zu behaupten der Begriff sei nicht verbreitet ist etwas eigen: [1], [2] und [3] im Vergleich zu [4]
- Wie dem auch sei Johannes Treu (S.2 Kommentar 7)zufolge wird der synonyme und der in den Artikeln verwendetet Sprachgebrauch (Bankenaufsicht als die Umsetzung der Regulierung) parallel genutzt, das erklärt unsere Differenzen. Es gibt also durchaus einen Spielraum, wie wir das handhaben.
- Zu (d): Ich denke schon dass wir durch eine Umstrukturierung zwei sinnvolle, getrennte und nichtredundante Artikel erhalten können. Aber heute mache ich keinen Vorschlag mehr welche Abschnitte ich in welchen Artikel für sinnvoll halte. Vielleicht morgen, Ok? -- Enantiodromie 23:41, 22. Mär. 2009 (CET)
Klingt gut, insbesondere, da Du das ganze literaturgestützt machen willst (ich bestreite nicht, nur kursorisch gesucht zu haben). Ich würde mich auf deutschsprachige Quellen beschränken, da ich Zweifel habe, ob man die Unterscheide zwischen "bank regulation" und sagen wir "banking supervision" aufs Deutsche übertragen kann. Vielleicht komme ich auch zum Lesen und kann Dir helfen.
Meiner Erfahrung nach meint "die Bankenaufsicht" (also wenn es nicht als Überschrift "Bankenaufsicht" allgemein verwendet wird) tendenziell mehr die Institution, die Aufgabe (vgl. makroprudentielle versus mikroprudentielle Bankenaufsicht) oder die Tätigkeit. -- Marinebanker 18:57, 23. Mär. 2009 (CET)
Zur Begrifflichkeit der „Regulierung habe ich noch ein wenig gesucht und bin u. A. auf eine Promotion gestoßen (Niko Dötz: Bankenregulierung – regelgebunden oder diskretionär, ISBN 3-89936-005-2), die den Vorteil hat, als Promotion zuerst einmal eine Begriffsklärung zu machen. Als da wären:
- Ganz grundlegend zuerst der Duden Wirtschaft: „Regulierung: direkte Eingriffe des Staates in Marktabläufe und die staatliche Beeinflussung des Verhaltens von Unternehmen durch Vorschriften zur Erreichung bestimmter, im allgemeinen Interesse stehender Ziele (lemmata.html?guid=GK8KIE)
- Bei Max Weber, Johannes Winckelmann ist Marktregulierung ein Zustand.([5], mit Dank an Benutzer:Wowo2008)
- Dötz zählt für Regulierung auf (in Klammern die Quellen): „all jene politischen Maßnahmen, die Marktergebnisse durch staatlichen Zwang verändern“ (Georg Stigler), „die staatliche Marktkontrolle erwerbswirtschaftlich-privater Unternehmung“ (Vahlens großes Wirtschaftslexikon); Bankenregulierung: „die Tätigkeit der zuständigen staatlichen Institutionen wie des Gesetzgebers oder Aufsichtbehörden, Normen festzulegen, die die Rolle des Staates und seine Aufgaben im Bereich des Bankensektors in Erlassen Gesetzen verankern“ (Dötz zitiert hier 2 weietere Dissertationen)
- Wie bereits oben ein Diskussionpapier der Uni Greifswald (Johannes Treu) durch Benutzer:Enantiodromie zitiert: „alle Maßnahmen des Staates, die sich mit der Aufsicht und Kontrolle der Struktur, Organisation und Funktionsweise des Bankensystems in einem Land beschäftigen“ t/Dokumente/07 2006.pdf (letztendlich wird hier wieder eine Dissertation zitiert)
Zur Abgrenzung Bankenregulierung – Bankenaufsicht findet man:
- Die Begriffe werden teilweise synonym verwendet (Dötz, oben)
- Beobachtung und Einwirkung auf Kreditinstitute, um die Einhaltung der Regeln zu gewährleisten (Handwörterbuch der Sparkassen gemäß Dötz), also die Umsetzung der Regulierung;
- Wesentlicher Unterschied zwischen Aufseher und Regulierer sei der Ermessensspielraum des Aufsehers (Brian Quinn gemäß Dötz)
- Johannes Treu: „Unter dem Begriff Bankenaufsicht sind demnach sämtliche Organe derBankenaufsicht, die laufende Überwachung der Kreditinstitute und alle Rechtsvorschriften zu verstehen, die sich speziell auf bankgeschäftliche Tätigkeiten und Kreditinstitute beziehen.“ Außerdem konstatiert er, wie oben erwähnt, häufige Synonymie, wobei er wieder auf Dötz rekurriert.
Zur Begrifflichkeit der Regulierung finden wir also: Eingriffe, Maßnahmen, Kontrollen, die Verankerung der Rolle des Staates, ein Zustand. Deutlich komplexer als die im Artikel behauptete „Gesamtheit der Vorschriften“, die natürlich zum Themenkreis gehören. In Bezug auf die Abgrenzung zu Aufsicht leistet der Artikel im Moment gar nichts. Interessanterweise fasst Johannes Treu „alle Rechtsvorschriften“, also das, was der Artikel für die Definition von Bnakenregulierung verwendet, unter „Aufsicht“. Betrachtet man die Literaturliste des Artikels, ist dies alles vielleicht nicht verwunderlich.
Außerdem hat der Artikel noch erhebliche inhaltliche Mängel/Lücken:
- Bei den Gründen für Bankenregulierung fehlt die zentrale Rolle, die die Kreditinstitute durch die Kreditversorgung für eine Volkswirtschaft haben. Dafür werden als Grund Rechnungslegungsvorschriften angeführt – wohl eher ein Mittel. Möglicherweise ist mit dem Absatz das gemeint, was man unter Begründungen für Bankenregulierung allgemein unter Informationsasymmetrie findet, dies würde aber nur die Privatanleger betreffen.
- Er enthält nichts zu verschiedenen Regulierungsansätzen, z. B. Prudential Regulation vs. Precommitment (was ja wohl ziemlich wesentlich wäre); auch vom Trennbankensystem/Glass-Steagall Act (was ja wohl eine tiefgreifende regulatorische Maßnahme ist) erfährt man nichts.
- Er verwechselt Bankenaufsicht mit Einzelinstitutsaufsicht und ignoriert den Unterschied zwischen makroprudentieller und mikroprudentieller Aufsicht (was gerade vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise eine bedauerliche Lücke ist)
- Inhaltlich konzentriert sich der Artikel da, wo er konkreter wird, auf die Solvenzaufsicht. Laut Lemmadefinition geht es aber um die Gesamtheit der Vorschriften. Was mir auf Anhieb als fehlend einfällt: Der gesamte Bereich der Marktaufsicht (z. B. WpHG bzw. MiFiD), der sich auch auf Banken auswirkt. Besonderheiten in der Rechnungslegung für Banken (z. B. die RechkredV in Deutschland, die den Banken ja erhebliche Freiheiten gibt.
Will sich noch jemand Fachkundiges des Artikels annehmen? Ich bin kein Volkswirt, und Fragen der Marktregulierung fallen ja wohl ins Gebiet der VWL. -- Marinebanker 17:37, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Für mich sieht es so aus als ob die von Dötz angeführten Begriffsklärung nicht konsisten sind. Z.B. dürfte nach Treu die Aufsicht eine Teilmenge der Regulierung sein, „alle Maßnahmen des Staates, die sich mit der Aufsicht
und Kontrolle der Struktur,[der] Organisation und Funktionsweise des Bankensystems in einem Land beschäftigen" währden bei Brian Quinn die Rollen des Regulierers und des Aufsehers disjunkt sind. M.E. ist Quinns Verwendung zweckmäßiger, also Regulierung müssten wir als das Setzen allgemeiner Normen definieren und Aufsicht als das exekutieren dieser, wobei ihr ein Ermessensspielraum gelassen werden kann. --Enantiodromie 17:03, 11. Jun. 2009 (CEST)
- Natürlich sind sie nicht konsistent. Das ist ja gerade der Punkt. Das Wort wird verschieden oder in verschiedenen begrifflcihen Nuancen benutzt. Und das muss sich, insbes. in der definitorischen Einleitung, im Artikel wiederspiegeln.
- Ist der von Dir in Anführungszeichen gesetzte Text auch auf dem Aufsatz von Treu? Als Beschreibung von Regulierung? Und was hat die Durchstreichung zu bedeuten? --Marinebanker 21:25, 11. Jun. 2009 (CEST)
- Das die Begriffe in unterschiedlicher Weise verwendet werden, muss zwar ganz klar in die Einleitung, aber wir müssen uns auf eine Variante einigen, die wir für den Rest des Artikel einhalten und anhand der wir bestimmen welche Inhalte wir in welchem Artikel unterbringen.
- Ja das ist Treu, mit der Durchsteichung wollte ich hervorheben, dass Treu unter Aufsicht offenbar einen Teilbereich der Regulierung versteht. --Enantiodromie 22:52, 11. Jun. 2009 (CEST)
- Ah jetzt ja. Ja, kann ich nachvollziehen. Leider bin ich aber auf dem Gebiet nicht belesen, als dass ich selbst den Begriff gut abgrenzen könnte. Mach mal. Ich wäre dankbar, wenn sich jemand mit Überblick des Themas annehme.
- Da gäbe es übrigens noch den Artikel Finanzmarktaufsicht, der starke Berührungspunkte aufweist. --Marinebanker 23:04, 12. Jun. 2009 (CEST)
Abgesehen davon, dass die Abgrenzung der Begrifflichkeit immer noch ein wenig duenn ist, sind die uebrigen Luecken und Fehler immer noch vorhanden. MbMn immer noch ein QS-Falll. -- Marinebanker 22:08, 13. Sep. 2009 (CEST)
Ist jetzt in der LD. Danach kann man die vorhandenen Schwächen mit mE einem ÜA-Baustein auf der Artikeldiskussion noch mal übersichtlicher als hier auflisten. Sorry an Meisterkoch. -- Marinebanker 18:23, 27. Okt. 2009 (CET)
- Habe den LA zurückgezogen, wir starten einen Neuanfang unter Aufgreifen des Vorschlags vom Vorredner. Bitte erledigte Abschnitte auf der Artikeldisk kenntlich machen. --JARU Sprich Feedback? 23:18, 28. Okt. 2009 (CET)
Hier oder beim Artikel? Auf alle Fälle schlage ich vor, das hier zu archivieren. Auch wenn wir den Neuanfang hier machen: Es ist mE besser, diesen ohne die Altdiskussion zu machen, die es nur unübersichtlich macht. Auch eine Zwischenüebrschrift müsste man erst mal finden. Wenn Du das auch so siehst, setz den Erledigt-Baustein. Neu eintragen kann man den Artikel ja immer -- Marinebanker 21:37, 29. Okt. 2009 (CET).
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Jan eissfeldt 20:43, 1. Nov. 2009 (CET)
Die Abgrenzung zu Öffentlichkeitsarbeit, ist nicht ausreichend belegt, wenn dieses Lemma ein Berechtigung hat, dann sollte unbedingt mal die Weblinks und Literaturliste überabeitet werden, generell POV im Artikelrest --Crazy1880 21:42, 28. Mär. 2009 (CET)
- Habe den Artikel überarbeitet, Einleitungssatz angepasst und von Öffentlichkeitsarbeit abgegrenzt. Belastbare Quellen können gerne noch nachgeliefert werden. QS probeweise raus. --JARU Sprich Feedback? 00:06, 29. Okt. 2009 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Jetzt ein gültiger Artikel --JARU Sprich Feedback? 08:38, 6. Nov. 2009 (CET)