Präsident (Verwaltung)
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Der Titel eines Präsidenten wird auch außerhalb des Staatsrechts (siehe auch Staatspräsident) gebraucht.
Präsident als Behördenleitung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Leiter von folgenden Organisationen können Präsident – meist als Amtsbezeichnung – genannt werden:
- Universitäten
- Fachhochschulen
- Behörden und Bundesanstalten, festgelegt bei bestimmten Einrichtungen bzw. ab einer bestimmten Größe, beispielsweise:
- Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
- Bundesamt für Naturschutz
- Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
- Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw)
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
- Bundesamt für Soziale Sicherung
- Bundesamt für Verfassungsschutz
- Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
- Bundesamt für den Zivildienst
- Bundesanstalt für Gewässerkunde
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
- Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (hier Amtsbezeichnung Präsident und Professor)
- Bundeseisenbahnvermögen
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
- Bundesinstitut für Berufsbildung
- Bundeskriminalamt
- Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
- Bundesnachrichtendienst
- Bundesnetzagentur
- Bundespolizeiakademie
- Bundespolizeipräsidium
- Bundesrechnungshof
- Bundesverwaltungsamt
- Bundeszentralamt für Steuern
- Deutsche Bundesbank
- Eisenbahn-Bundesamt
- Fernstraßen-Bundesamt
- Kraftfahrt-Bundesamt (Flensburg)
- Militärischer Abschirmdienst
- Oberfinanzdirektionen (Oberfinanzpräsident/Finanzpräsident)
- Physikalisch-Technische Bundesanstalt
- Polizeipräsidium (Polizeipräsident)
- Regierungsbezirk (Regierungspräsident)
- Technisches Hilfswerk
- Umweltbundesamt
- Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS)
- Zollkriminalamt
In Deutschland werden verbeamtete Präsidenten in der Regel nach Besoldungsordnung B bezahlt; die Eingruppierung hängt von der Größe der Einrichtung ab.
Präsident als Leitungsperson in anderen Organisationen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Darüber hinaus gibt es die Funktion des Präsidenten (Vorsitzenden, Vorstand, Geschäftsführer, CEO) u. a. auch in folgenden Einrichtungen:
- Gerichte: Gerichtspräsident (außer bei kleinen Amtsgerichten und beim Arbeitsgericht, Besoldungsordnung R)
- Kirchen, so Evangelischer Kirchentagspräsident
- Polizeipräsident
- Unternehmen
- Verbände
- Vereine, so das Goethe-Institut
- Leiter eines Gremiums, dort sitzt er dem Präsidium vor.