Propstei (Luxemburg)
Eine luxemburgische Propstei (auch Probstei; (frz.: prévôté)) war ein Verwaltungs- und Gerichtsbezirk. Propsteien wurden in der Grafschaft Luxemburg schon im 13. Jahrhundert zur Verwaltung der Teilherrschaftsbereiche eingerichtet. Sie bestanden im späteren Herzogtum Luxemburg bis zum Ende des 18. Jahrhunderts.
Propsteien
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ende des 18. Jahrhunderts bestanden im Herzogtum Luxemburg fünfzehn Propsteien:[1]
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Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zur Verwaltung der Grafschaft Luxemburg richtete Gräfin Ermesinde (1196–1247) in der Zeit ihrer Alleinherrschaft zwischen 1226 und 1247 Propsteien (prévôté) ein, die von ernannten Pröpsten (prévots) verwaltet wurden. Die Pröpste, vergleichbar mit einem Amtmann, waren adelig, ihr Amt war nicht erblich und sie konnten bei schlechter Amtsführung abgesetzt werden.[2] Die Pröpste waren die Repräsentanten der landesherrlichen Autorität. Neben der Verwaltung des Gebietes der Propstei war den Pröpsten die Gerichtsbarkeit übertragen. Sie standen in ihrer Hauptfunktion an der Spitze der aus Unterpröpsten, Landmeiern, Untermeiern und anderen Funktionsträgern zusammengesetzten Hochgerichte. Die Niedere Gerichtsbarkeit in den zur Propstei gehörenden Gemeinden waren mit einem vorsitzenden Richter oder Meier sowie mit Scheffen besetzt.[3]
Die Propsteien waren in Meiereien und Richtereien geteilt und diese wiederum untergliedert in Ortschaften und Höfe. Die Propsteien aber umfassten nur jene Dörfer und Güter, die im Eigenbesitz der Herzöge von Luxemburg waren. Nicht zu den Propsteien gehörte eine Vielzahl von adeligen Grundherrschaften, soweit die Grundherren das Recht der Hochgerichtsbarkeit besaßen.[2] Insgesamt gehörten neben den Propsteien und den von den Propsteien unabhängigen Städten über 200 Herrschaften zum Herzogtum Luxemburg.[1]
Nachdem das Herzogtum Luxemburg 1795 unter die Herrschaft der Französischen Revolutionstruppen gekommen war, wurden die vorherigen Verwaltungsstrukturen, damit auch die Propsteien, aufgelöst und das Wälderdepartement neu gebildet.[4]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- „Die landesfürstlichen Prévôtés“, Johann Georg Friedrich Jakobi: Neue Sammlung geographisch-historisch-statistischer Schriften, Band 2, Mizler, 1784, S. 784 ff (Google Books)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b Clomes: Versuch einer statistisch-geographischen Beschreibung des Großherzogthums Luxemburg, Schmit-Bruck, 1840, S. 2 (Google Books)
- ↑ a b Richard Laufner: Die Ämterorganisation unter Balduin von Luxemburg in Balduin von Luxemburg 1285–1354, Gesellschaft für Mittelrheinische Kirchengeschichte, 1985, S. 284 ff. (www.dilibri.de)
- ↑ Hardt, Jacob Grimm: Luxemburger Weisthümer, als Nachlese zu Jacob Grimm's Weisthümern, Bück, 1868, S. 41 (Google Books)
- ↑ Johann Friedrich Schannat, Georg Bärsch: Eiflia illustrata oder geographische und historische Beschreibung der Eifel, Band 3, Ausgabe 2, Teil 2, Mayer, 1855, S, 188 (Google Books)