Your Family Entertainment

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Your Family Entertainment AG
Rechtsform Aktiengesellschaft
ISIN DE000A161N14
Gründung 1999
Sitz München, Deutschland Deutschland
Leitung Stefan Piëch (Vorstandsvorsitzender)
Hans-Sebastian Graf von Wallwitz (Aufsichtsratsvorsitzender)
Mitarbeiterzahl 25 (2015)[1]
Umsatz 2,4 Mio. Euro (2012)[1]
Branche Filmindustrie
Website www.yfe.tv

Die Your Family Entertainment AG (früher RTV Family Entertainment AG), abgekürzt YFE, ist Produzent und Vertreiber von Kinder- und Familiensendungen.

Das Unternehmen wurde 1999 vom Spielehersteller Ravensburger als RTV gegründet (Ravensburger TV). Schon nach kurzer Zeit nahm RTV massive Berichtigungen bei der Bewertung seiner Filmlizenzen vor, die zu einem Einbruch des Aktienkurses und zu mehreren Aktionärsklagen führten.

Bis 2005 war Ravensburger Hauptaktionär der RTV mit fast 90 % Besitzanteil. Diesen Anteil übernahm 2005 die Film & Medien Beteiligungs GmbH Wien des Porsche-Erben Piëch. Die F&M hielt ca. 80 % der Anteile, der Rest befindet sich im Streubesitz.[2] Am 12. Juli 2006 beschloss die Hauptversammlung gegen den Widerstand der Kleinaktionäre die Umbenennung von RTV Family Entertainment in Your Family Entertainment (YFE).

Laut Geschäftsbericht erzielte die Your Family Entertainment im Geschäftsjahr 2009 mit 12 Mitarbeitern einen Umsatz von 3,8 Mio. € und einen Jahresüberschuss von 0,77 Mio. €.

YFE besitzt Lizenzen für die Computerspielereihe Moorhuhn, die Trickserien Fix und Foxi, Urmel,[3] Kommando Störtebeker, Cosmo & Wanda, Dragon Hunters, The Tribe – Eine Welt ohne Erwachsene und viele weitere Programme. In der Vergangenheit konzentrierte sich das Unternehmen zeitweise stark auf Merchandising-Artikel zu diesen Figuren.

Seit dem 1. Dezember 2019 ist Bernd Wendeln COO der Your Family Entertainment AG. Bernd Wendeln ist seit dem 1. Juni 2020 auch im Vorstand und ergänzt damit den bisherigen Alleinvorstand Stefan Piëch.

Im Dezember 2021 beteiligte sich das amerikanische Kinderentertainmentunternehmen Genius Brands International mit 29 % an dem Unternehmen.[4]

Urteil des OLG Stuttgart

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Bekannt wurde RTV durch das Urteil des OLG Stuttgart vom 15. März 2006,[5] in dem eine für Aktiengesellschaften wichtige Entscheidung fiel, dass Aufsichtsräte ihrer Berichtspflicht nicht nachkommen können, indem sie ihren Bericht lediglich aus Standardformulierungen aufbauen. Insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Situationen sind demnach hohe Anforderungen an die Berichtspflicht zu stellen.

Seit Ende 2007 betreibt das Unternehmen einen eigenen Fernsehsender: YFE TV war bis 2014 unter anderem bei KabelKiosk, im Kabelnetz der Unitymedia und über das IPTV-Angebot von Alice, Arcor, bluewin und weiteren zu empfangen. Seit 1. September 2009 war der Sender der auch im Paket DigitalTV plus von UPC empfangbar. Auch ist das Programm online über Zattoo abrufbar.

Am 10. September 2012 startete das Unternehmen den Sender RiC, der unverschlüsselt über den Satelliten Astra 1L verbreitet wird. Der Familiensender RiC kann zudem über IPTV, Live-Streaming, YouTube und Mobile-TV abgerufen werden. RiC.today ist die englischsprachige, internationale Pay-TV-Version von RiC. Seit dem dritten Quartal 2021 ist die App-Version des Senders, RiC+, verfügbar.

Im Mai 2014 startete der Sender „your Family“ über Arabsat im arabischen Raum, über MyHD und über Azam in Afrika. Am 1. Dezember 2014 wurde der Bezahlsender Fix & Foxi gestartet und ersetzte den Sender yourfamily in über 130 Kabelnetzen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Fix & Foxi ist inzwischen auch im Mittleren Osten, Asien und Afrika verfügbar.

Einzelnachweise

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  1. a b Geschäftsbericht 2012 (PDF; 9,4 MB)
  2. Im November 2020 berichtete die FAZ, dass Piëchs Anteil noch 68 % beträgt und eine Kapitalerhöhung geplant sei.
  3. Profiltext (Memento vom 17. Juni 2018 im Internet Archive) bei yf-e.com, abgerufen am 2. Juli 2017
  4. Genius Brands acquires YFE stake, brings Kartoon Channel! to Europe. In: broadbandtvnews.com. 3. Dezember 2021, abgerufen am 4. Dezember 2021 (englisch).
  5. OLG Stuttgart, Urteil vom 15.03.2006 - 20 U 25/05 zum Umfang der Berichtspflicht eines Aufsichtsrats gegenüber der Hauptversammlung. openJur 2012, 65066, abgerufen am 9. Dezember 2024