Reaktor-Sicherheitskommission

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Die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) ist ein Gremium von Experten aus dem Bereich Kerntechnik, die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in Fragen der Reaktorsicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle beraten sollen.

Seit ihrer Gründung 1958 berät die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) das für die Nutzung der Kernenergie zuständige Bundesministerium (bis 1962 das Bundesministerium für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft, von 1962 bis 1969 das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung, von 1969 bis 1972 das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, von 1972 bis 1986 das Bundesministerium des Innern, seit 1986 das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit).

Die Geschäftsstelle befindet sich beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) in Bonn.[1]

Der Bundesumweltminister beruft die zwölf Mitglieder der RSK, darunter Wissenschaftler, Gutachter und Betreiber. Die nach dem Regierungswechsel 1998 von Bundesumweltminister Jürgen Trittin neu gefasste Satzung sieht vor, dass in der Kommission die gesamte Bandbreite der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik vertretbaren Anschauungen repräsentiert ist. Dies schließt auch ausgewiesene Gegner der Nutzung der Kernenergie mit ein. Darüber hinaus sollen bei der Zusammensetzung alle relevanten Fachgebiete berücksichtigt werden.[2]

Das Bundesumweltministerium erteilt der RSK Beratungsaufträge; sie kann aber auch von sich aus Themen aufgreifen. Die Kommission beschließt technisch-wissenschaftlich zu begründende Stellungnahmen und Empfehlungen (RSK-Leitlinien, siehe auch Weblinks). Rechtliche Bewertungen stehen ihr dagegen nicht zu. Die Beschlüsse der RSK werden veröffentlicht, die Sitzungen selbst sind nicht öffentlich. Für die Beratung spezieller Themen setzt die RSK Ausschüsse und Arbeitsgruppen sein, deren Mitglieder auf Empfehlung der RSK ebenfalls vom Bundesumweltminister berufen werden.[2]

Internationale Beziehungen unterhält die RSK zum Advisory Committee on Reactor Safeguards (USA), Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit, vorher Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (Schweiz), Groupe permanent d'experts pour les réacteurs nucléaires (Frankreich), Nuclear Safety Commission (Japan) und Reaktorsäkerhetsnämnden (Schweden).[3]

Als Ergänzung zur Reaktor-Sicherheitskommission setzte die deutsche Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel im März 2011 aufgrund der Nuklearunfälle in den Kernkraftwerken von Fukushima die Ethikkommission für eine sichere Energieversorgung ein.

Vorsitzende der RSK

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Unvollständige Liste:[4]

Die Reaktor-Sicherheitskommission wurde dafür kritisiert, dass sie nur geringen Einfluss auf Sicherheitsvorkehrungen bei Kernkraftwerken geltend machen konnte und sich mit den Betreibern arrangierte. So sollen beispielsweise die Kernkraftwerke Kahl und Gundremmingen A ohne Genehmigung durch die RSK in Betrieb genommen worden sein.[5] Auch dem Bau des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich habe die RSK laut Spiegel ohne genauere Prüfungen zugestimmt.[6]

Einzelnachweise

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  1. www.rskonline.de, Geschäftsstelle, abgerufen am 12. November 2024
  2. a b www.rskonline.de, Satzung der Reaktor-Sicherheitskommission vom 22. Dezember 1998, abgerufen am 12. November 2024
  3. www.rskonline.de, Internationale Zusammenarbeit, abgerufen am 12. November 2024
  4. Paul Laufs: Reaktorsicherheit für Leistungskernkraftwerke 1, S. 734.
  5. Joachim Radkau & Lothar Hahn: Aufstieg und Fall der deutschen Atomwirtschaft. oekom, München 2013, S. 273 ff.
  6. Der Spiegel 12/1989: Eine Menge getrickst vom 20. März 1989