Nachtflug

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Ein Nachtflug ist ein während der Nachtzeit durchgeführter Flug. Die Nacht ist in den europäischen Ländern nach EASA-OPS (ehemals JAR-OPS) definiert als der Zeitraum zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung (also dem Zeitraum der bürgerlichen Nacht) oder einem anderen, von der zuständigen Luftfahrtbehörde vorgeschriebenen Zeitraum zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Die bürgerliche Dämmerung endet am Abend und beginnt am Morgen, wenn sich die Mitte der Sonnenscheibe 6° unter dem Horizont befindet.[1]

Der erste Nachtflug wurde 1921 durch die US-amerikanische Luftpost von Omaha, Nebraska, nach Chicago, Illinois, durchgeführt. Die visuelle Unterstützung des Piloten fand durch starke bodenstationierte Scheinwerfer, alle 20 km entlang der Strecke, statt. Auch in Europa wurden zahlreiche Nachtflugstrecken mit derartigen Flugstreckenfeuern errichtet.[2] Den ersten internationalen Nachtflug mit Passagierbeförderung absolvierte 1923 die französisch-rumänische Compagnie franco-roumaine de navigation aérienne, kurz CFRNA, zwischen Belgrad und Bukarest.[3] Im Sommer 1926 eröffnete die Deutsche Lufthansa die Nachtflugstrecke Berlin–Königsberg.[4] Seit der Einführung von Funkfeuern wird die Funknavigation für gewerbliche Nachtflüge genutzt.

Rechtliche Situation in Deutschland

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In der Bundesrepublik Deutschland galt nach der bisherigen LuftVO als Nacht der Zeitraum zwischen einer halben Stunde nach Sonnenuntergang und einer halben Stunde vor Sonnenaufgang. Die seit dem 6. November 2015 gültige Neufassung der LuftVO enthält diese für die Bundesrepublik Deutschland abweichende Regelung nicht mehr, sondern übernimmt die Regelung der Standardised European Rules of the Air (SERA) der Europäischen Kommission, der die bürgerliche Nacht als Nacht definiert.[1]

Der Pilot benötigt eine Instrumentenflugberechtigung oder Nachtflugqualifikation. Besitzt der Pilot zwar eine Nachtflugqualifikation, aber keine Instrumentenflugberechtigung, so darf er gemäß EU-Verordnung Nr. 1178/2011 (Part FCL) FCL.060 b) (2) nur dann bei Nacht Fluggäste befördern, wenn er mindestens einen Start und eine Landung bei Nacht innerhalb der zurückliegenden 90 Tage nachweisen kann.

Für Nachtflüge muss ein Flugplan aufgegeben werden, wenn er über die Umgebung des Start- und Landeflugplatzes hinausgeht.[5]

Nachtflüge sind nur von und zu speziell dafür zugelassenen Flugplätzen erlaubt. Der Flugplatz benötigt eine Landebahnbefeuerung. Für viele Flugplätze gibt es Beschränkungen des Nachtflugverkehrs bis hin zum Nachtflugverbot. Dieses Flugverbot dient dem Schutz der im Umkreis wohnenden Bevölkerung gegen Nachtfluglärm, der als gesundheitsschädlich gilt. Nur wenige Verkehrsflughäfen in Deutschland sind von einem solchen Verbot zumindest teilweise ausgenommen, zum Beispiel die Flughäfen in Köln/Bonn, hier gibt es Beschränkungen bei den An- und Abflugrouten,[6][7] sowie Leipzig/Halle, hier ist beispielsweise der Passagierverkehr zwischen 23:00 und 05:00 Uhr untersagt, Frachtverkehr darf in dieser Zeit weiterhin stattfinden.[8][9]

Das Luftfahrzeug benötigt eine Nachtflug-Ausrüstung. Zusätzlich zu den bereits für Tagflüge vorgeschriebenen Ausrüstung muss das Luftfahrzeug auf jeden Fall mit Wendezeiger, künstlichem Horizont, Variometer, Kreiselkompass sowie einer Warneinrichtung ausgerüstet sein, die den Ausfall der Kreiselinstrumente anzeigt.[10] Nachtflüge mit Luftsportgeräten wie Ultraleichtflugzeugen sind unabhängig von deren Ausstattung nicht zulässig.

Nachtflug mit Nachtsichtgerät

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Im militärischen, polizeilichen und Luftrettungseinsatz werden Nachtflüge auch außerhalb der Nachtflugbestimmungen zugelassen und durchgeführt, wenn zugelassene Nachtsichtgeräte (Night Vision Goggles, NVG) eingesetzt und die Vorgaben bezüglich des Pilotentrainings eingehalten werden. Die Geräte, die Restlichtverstärkung nutzen, ermöglichen auch bei vollständiger Dunkelheit Hindernisse wie Stromleitungen, Masten oder Windräder zu erkennen. Während des NVG-Trainings müssen sich die Piloten insbesondere an das eingeschränkte Sichtfeld und die lediglich zweidimensionalen Bilder der NVG gewöhnen.[11]

Nachttiefflugsystem in Deutschland

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Für Nachtflüge mit Strahlflugzeugen existieren in Deutschland festgelegte Tiefflugstrecken, die in ihrer Gesamtheit das Nachttiefflugsystem ergeben. In diesem System kann Tiefflug (unter 1500 Fuß über Grund, aber über 500 Fuß über Grund) auch nachts trainiert werden. Die Strecken werden nur unter der Woche und nicht zwischen 0 Uhr und 7 Uhr beflogen.[12] Luftfahrzeuge, die das Nachttiefflugsystem nutzen, haben den Transpondercode 0024 zu setzen, wenn sie Geländefolgeflüge durchführen.

Rechtliche Situation in den Vereinigten Staaten

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In den Vereinigten Staaten werden die entsprechenden Regeln durch die Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) festgelegt. Dabei gibt es in den USA grundsätzlich keine besonderen Einschränkungen bei den Regeln zwischen Sichtflug am Tag und Sichtflug in der Nacht. In der von der FAA ausgegebenen Privatpilotenlizenz oder höherwertiger Lizenzen ist die Nachtflugausbildung Teil der vorgeschriebenen Pilotenausbildung und wird deshalb nicht gesondert ausgebildet und eingetragen. Die nicht nach ICAO konformen Sport Pilot Certificate und Recreational Pilot Certificate sind auf Sichtflug am Tage beschränkt. Eine Zusatzausbildung für Nachtflug ist nicht möglich.[13][14][15]

Die Regelungen der FAA sehen insgesamt drei unterschiedliche Definitionen für den Begriff der „Nacht“ vor:[16][17]

  • Zeitraum zwischen Beginn der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung (auch aktuell gültige Definition der EASA), ist die Zeit die im Flugbuch als Nachtflugzeit eingetragen werden kann und für die man eine Lizenz mit Nachtflugberechtigung benötigt.
  • Zeitraum zwischen einer Stunde nach Sonnenuntergang und einer Stunde vor Sonnenaufgang ist die Zeit, in der man bei einem Flug mit Passagieren in den zurückliegenden 90 Tagen mindestens drei Starts und Landungen bei Nacht durchgeführt haben muss. Die Landungen haben bis zu vollständigen Stillstand des Flugzeuges zu erfolgen.[18]
  • Im Zeitraum zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang sind die Lichtsignale für Nachtflug am Flugzeug zu führen.

Viele öffentlichen Flugplätze der allgemeinen Luftfahrt in den USA sind für Nachtflug freigegeben. Oft unbemannt, wird die Landebahnbeleuchtung vom Piloten über Funk aktiviert (englisch Pilot-controlled lighting).

Bisweilen wird der Nachtflug auch Pyjamabomber genannt.[19]

Einzelnachweise

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  1. a b Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 der Kommission vom 26. September 2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung (Standardised European Rules of the Air; SERA), abgerufen am 21. Oktober 2021. Artikel 2: „Begriffsbestimmungen […] ‚Nacht‘ : die Stunden zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung. Die bürgerliche Dämmerung endet am Abend und beginnt am Morgen, wenn sich die Mitte der Sonnenscheibe 6° unter dem Horizont befindet;“
  2. Josef Krings: Bemerkungen zu einem Streckenfeuer für die Zivilluftfahrt in Oberhausen um 1930–1940@1@2Vorlage:Toter Link/www.stadtteilforum-oberaussem.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 1,7 MB; Zugang nur mit Passwort)
  3. The history of aviation in Romania. TAROM SA., 2012, archiviert vom Original am 17. Februar 2012; abgerufen am 6. April 2014 (englisch).
  4. "Beleuchtete Luftstraße" – Airline Portrait Lufthansa Porträt Historie Geschichte History. In: berlin-spotter.de. Abgerufen am 21. Oktober 2021: „Am 1. Mai 1926, nur einen Monat nach dem Beginn planmäßiger Tagesflüge, eröffnete man die Nachtflugstrecke zwischen Berlin und Königsberg für den regelmäßigen Passagierverkehr, weltweit die erste. Nach dem Beispiel des US Postal Service wurde eine „beleuchtete Luftstraße“ eingerichtet. Alle 25 bis 30 km waren riesige Drehscheinwerfer aufgestellt, ergänzt durch Neonlampen auf Masten und Dächern, die den Flugzeugführern den Weg in der Dunkelheit wiesen.“
  5. NfL 1-1629-19: Bekanntmachung von Einzelheiten über Begriff, Arten, Inhalt, Form, Abgabe, Annahme, Änderung und Aufhebung von Flugplänen. In: dfs.de. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, 8. Mai 2019, abgerufen am 21. Oktober 2021: „3. Ein Flugplan ist vor der Durchführung folgender Flüge abzugeben: […] „6) ein Flug, der bei Nacht durchgeführt werden soll, soweit er über die Umgebung des Flugplatzes hinausführt;““
  6. Aktiver Schallschutz. Flughafen Köln/Bonn GmbH, abgerufen am 24. Oktober 2021: „Wer auf dem Köln Bonn Airport zur Nachtzeit starten oder landen will, muss strenge Auflagen erfüllen. Start- und Landeerlaubnis erhalten seit 1997 grundsätzlich nur noch solche Flugzeuge, die nach internationaler Festlegung als „lärmarm“ eingestuft sind. Seit dem 01.11.2002 dürfen lediglich Flugzeuge, die auf der Bonusliste stehen, zwischen 22 Uhr und 6 Uhr starten und landen.“
  7. Bettina Köhl: Verfassungsgericht in Karlsruhe: Nachtflugverbot am Flughafen Köln/Bonn abgelehnt. In: ga.de. General-Anzeiger Bonn, 23. Juli 2019, abgerufen am 24. Oktober 2021: „Sie setzen sich schon seit Jahren für ein Nachtflugverbot am Flughafen Köln/Bonn ein. […] Die Städte Siegburg und Lohmar haben das Ziel – die Anordnung des Nachtflugverbots – unterstützt.“
  8. Fluglärm am Flughafen Leipzig/Halle – was kann man tun? In: mdr.de. 20. Oktober 2021, abgerufen am 24. Oktober 2021.
  9. Nachtflüge – BUND Leipzig. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, abgerufen am 24. Oktober 2021.
  10. Sichtflug bei Nacht. (PDF) AOPA-Germany e. V., abgerufen am 21. Oktober 2021.
  11. Night Vision Goggles für mehr Sicherheit bei Nacht / Besatzung von „Christoph Brandenburg“ setzt Nachtsichtgeräte ein. In: presseportal.de. ADAC-Luftrettung, 30. August 2012, abgerufen am 21. Oktober 2021.
  12. Der militärische Flugbetrieb – Informationen und Hintergründe. In: bundeswehr.de. Luftfahrtamt der Bundeswehr, abgerufen am 21. Oktober 2021.
  13. Code of Federal Regulation – 14 CFR Subpart E – Private Pilots
  14. Code of Federal Regulation – 14 CFR § 61.101 – Recreational pilot privileges and limitations
  15. Code of Federal Regulation – 14 CFR Subpart J – Sport Pilots
  16. 14 CFR § 1.1 – General definitions. In: Cornell University. Federal Aviation Administration, abgerufen am 24. Oktober 2021 (englisch).
  17. Night flying: Sort through the different definitions of night. In: www.aopa.org. Aircraft Owners and Pilots Association, 11. Oktober 2005, abgerufen am 5. Juli 2022 (englisch).
  18. Sarina Houston: Learn Everything You Need to Know About Flying at Night. In: thebalancecareers.com. Dotdash, 20. November 2019, abgerufen am 24. Oktober 2021 (englisch).
  19. Niels Klußmann, Arnim Malik: Lexikon der Luftfahrt. Springer, 2011, ISBN 978-3-642-22500-0, S. 219 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche [abgerufen am 4. Juli 2022]).