Regentschaft

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Eine Regentschaft (lateinisch regere – ‚regieren‘, ‚lenken‘, ‚leiten‘) ist die stellvertretende Herrschaft durch ein nicht gekröntes Staatsoberhaupt in einer Monarchie an Stelle des Herrschers.

Statt einer einzelnen Person, kann jedoch auch ein Regentschaftsrat eingerichtet werden.

Gründe der Regentschaft sind Minderjährigkeit des legitimen Monarchen, seine Verhinderung durch eine schwere Krankheit (insbesondere Geisteskrankheit) oder Gefangenschaft.

Regent wird meist der nach der Primogeniturordnung nächstberufene, regierungsfähige Agnat. Dieser regiert dann als Prinzregent. Häufig wurde auch die Mutter des zukünftigen Herrschers – bei Minderjährigkeit – eingesetzt. Alternativ kommt auch ein Regentschaftsrat in Frage. Im Heiligen Römischen Reich oblag den Reichsvikaren die Fortführung der laufenden Geschäfte für die Zeit zwischen dem Tod eines Kaisers und der Wahl eines neuen.

Beispiele (Einzelne Regenten)

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Historisch bedeutsam sind unter anderem die Regentschaften von:

Beispiele (Regentschaftsräte)

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Osmanisches Reich

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Als Regentschaften wurden in der westlichen Welt die offiziell unter der Oberherrschaft des Osmanischen Reichs stehenden Staaten Algier (1659–1830), Tunis (1591–1881) und Tripolis (1603–1835) bezeichnet. Oft aber agierten diese Staaten unabhängig oder wurden von anderen Staaten als souverän behandelt. Das Osmanische Reich betrachtete diese Staaten als privilegierte Provinzen (eyalet-i mümtaze).[1][2] Aufgrund ihrer gemeinsamen geographischen Lage wurden diese zusammenfassend als Barbareskenstaaten bezeichnet.

Einzelnachweise

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  1. Asma Moalla: The regency of Tunis and the Ottoman Porte, 1777–1814. Army and government of a North-African Ottoman eyālet at the end of the eighteenth century. RoutledgeCurzon, London u. a. 2004, ISBN 0-415-29781-8, S. 12.
  2. Peter von Sivers: Nordafrika in der Neuzeit. In: Ulrich Haarmann (Hrsg.): Geschichte der arabischen Welt. Beck, München 1987, ISBN 3-406-31488-0, S. 502–590, hier S. 523.