Kinder-Euthanasie

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Kinder-Euthanasie ist eine bei Gerhardt Schmidt[1] genannte verharmlosende Bezeichnung für die im Nationalsozialismus organisierte Tötung geistig und körperlich behinderter Kinder und Jugendlicher sowie solcher mit auffälligem Verhalten. Der Kinder-Euthanasie fielen in über 30 „Kinderfachabteilungen“ mindestens 5000 Menschen zum Opfer.

Die sozialdarwinistisch geprägte Rassenideologie des Nationalsozialismus bekannte sich vorbehaltlos zur Maxime, dass sich sowohl auf Ebene der Individuen als auch der Völker und Staaten immer der Stärkere durchsetzen werde. Dieser habe damit ein naturgesetzliches Recht auf seiner Seite. Alle entgegenstehenden religiösen und humanitären Aspekte würden sich letztlich als widernatürlich erweisen. Nur jenes Volk könne sich auf Dauer in diesem stetigen „Kampf ums Überleben“ bewähren, das seine Besten fördere und notwendigerweise alle die eliminiere, die es schwächen. Außerdem könne sich nur ein möglichst rassereines Volk im „Kampf ums Dasein“ behaupten. Zur Erhaltung oder Verbesserung der nordisch-germanischen Rasse müssten daher die Gesetze der Eugenik beziehungsweise der (biologistisch ausgerichteten) Rassenhygiene streng beachtet werden; das heißt, die Förderung der „Erbgesunden“ und die Beseitigung der „Kranken“. Diese müssten im Sinne einer natürlichen Auslese „ausgemerzt“ werden. Die so verstandene Eugenik wurde schließlich die Grundlage der nationalsozialistischen Erbgesundheitspolitik und in den Rang einer Staatsdoktrin erhoben. Der Grundsatz der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ diente zur Begründung der Ermordung von Geistes- und Erbkranken sowie körperlich schwer Behinderten im Rahmen der Krankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus.

Hitler erklärte bereits 1929 auf dem Reichsparteitag in Nürnberg, dass die „Beseitigung von 700.000 bis 800.000 der Schwächsten von einer Million Neugeborenen jährlich eine Kräftesteigerung der Nation bedeute und keinesfalls eine Schwächung“.[2] Er konnte sich dabei auf wissenschaftliche Kapazitäten berufen, die die darwinistische Selektionstheorie auf den Menschen übertrugen und über die Rassenhygiene die Utopie einer „Menschenzucht“ formulierten, wie beispielsweise Alfred Ploetz, der Begründer der deutschen Rassenhygiene. Dieser hatte 1895 gefordert, die menschliche Nachkommenschaft nicht „irgendeinem Zufall einer angeheiterten Stunde [zu] überlassen. […] Stellt es sich trotzdem heraus, daß das Neugeborene ein schwächliches und mißratenes Kind ist, so wird ihm vom Ärztekollegium, das über den Bürgerbrief der Gesellschaft entscheidet, ein sanfter Tod bereitet, sagen wir durch eine kleine Dosis Morphium […].“[3]

1935 kündigte Hitler ebenfalls auf dem Nürnberger Reichsparteitag gegenüber dem Reichsärzteführer Gerhard Wagner an, dass er die „unheilbar Geisteskranken zu beseitigen“ suche und zwar spätestens im Falle eines künftigen Krieges.[4][5]

Die Eliminierung der „unerwünschten Elemente“ wurde unter dem irreführenden Begriff „Euthanasie“ mit dem Beginn des Zweiten Weltkrieges in die Tat umgesetzt. Als äußerer Anlass und rechtfertigender Vorwand wurden die Bittschriften von Eltern an die Kanzlei des Führers (KdF) herangezogen, die um die Gewährung des „Gnadentodes“ für ihre behinderten Kinder baten.

Phasen der NS-„Euthanasie“

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Die Krankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus können grob in folgende Phasen differenziert werden:

  1. Kinder-„Euthanasie“ von 1939 bis 1945
  2. Erwachsenen-„Euthanasie“ von 1939 bis 1945
    1. Aktion T4“, die zentralisierten Gasmorde von Januar 1940 bis August 1941
    2. Dezentralisiert durchgeführte aber teilweise zentral gesteuerte Medikamenten-„Euthanasie“ oder Tötung durch Unterernährung von September 1941 bis 1945
  3. Invaliden- oder Häftlings-„Euthanasie“, bekannt als „Aktion 14f13“ von April 1941 bis Dezember 1944
    1. Erste Phase von April 1941 bis April 1944
    2. Zweite Phase von April 1944 bis Dezember 1944
  4. Aktion Brandt“ von Juni 1943 bis 1945 (von der neueren Forschung jedoch nicht mehr direkt zum „Euthanasie“-Komplex gerechnet.)[6]

Nach Schätzungen fielen dem „Krieg gegen die Kranken“ etwa 260.000 Menschen zum Opfer.[7]

Zur Übersicht, historischen Einordnung und Entwicklung der NS-Euthanasie siehe Euthanasie als Bezeichnung für nationalsozialistische Krankenmorde.[8]

Der Fall „Kind K.“

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Als unmittelbarer Anlass für den Beginn der organisierten Kinder-„Euthanasie“ gilt in der Literatur der sogenannte Fall „Kind K.“ Die früher gebräuchliche Bezeichnung „Fall Knauer“ erwies sich nach Erkenntnissen des Medizinhistorikers Udo Benzenhöfer aus dem Jahr 2006 als unzutreffend.[9]

Bei diesem Fall handelte es sich um das Gesuch der Eltern eines schwer körperlich und geistig[10] behinderten Säuglings zur Gewährung des „Gnadentodes“, das zu einem nicht verifizierbaren Zeitpunkt vor Mitte des Jahres 1939 bei der Kanzlei des Führers (KdF) einging. Diese Kanzlei war eine Einrichtung der NSDAP, die Hitler als Privatkanzlei unmittelbar unterstellt war und 1939 etwa 195 Mitarbeiter umfasste. Für „Gnadengesuche“ war das Hauptamt IIb unter der Leitung von Hans Hefelmann und seinem Stellvertreter Richard von Hegener zuständig. Leiter des Hauptamtes II und damit Vorgesetzter der Genannten war Oberdienstleiter Viktor Brack, einer der führenden Organisatoren der nationalsozialistischen „Euthanasie“.

Die Berichte über diese Tatsache stützen sich im Wesentlichen auf Beschuldigten-Aussagen in Nachkriegsprozessen, in denen immer wieder auf den Fall „Kind K.“ hingewiesen wird.[11][12] Nach Aussagen des französischen Journalisten Philippe Aziz zu einem Interview, das dieser 1973 mit einer Familie „Kressler“ in Pomßen geführt haben soll, kam Benzenhöfer nach weiteren Recherchen zu dem Schluss, dass es sich bei dem „Kind K.“ um den am 20. Februar 1939 in Pomßen geborenen und am 25. Juli 1939 verstorbenen Gerhard Herbert Kretzschmar handele.[11] Im Jahr 2007 erfuhr Benzenhöfer jedoch von der Schwester des verstorbenen Kindes, dass dieses gar nicht behindert war und eines natürlichen Todes gestorben sei. Benzenhöfer musste seine Einschätzung revidieren.[9]

Die Identität des Kindes ist somit weiterhin offen. Neue Forschungen eröffnen die Möglichkeit, dass es sich um ein bereits im März 1938 im Kinderkrankenhaus Leipzig-Reudnitz verstorbenes Mädchen gehandelt haben kann.[13] Dieses Kinderkrankenhaus war mit der Universitätskinderklinik Leipzig und ihrem Direktor Werner Catel direkt verbunden. Die bislang in der wissenschaftlichen Literatur übernommenen Nachkriegsaussagen von Angehörigen der Kanzlei des Führers (KdF) sind somit kritisch zu hinterfragen. Eine genaue Datierung der Ereignisse um den Fall des „Kindes K.“ ist (2008) auf der Grundlage der Aussagen nicht möglich. Es ist denkbar, dass der Zeitraum Anfang 1938 (für die Durchführung der genannten Tötung) bis Anfang/Mitte 1939 (für den Beginn der konkreten Planungsphase) realistisch ist. Sollte sich der Fall des „Kindes K.“ tatsächlich im März 1938 abgespielt haben, wofür einiges spricht, dann kann man den Fall allenfalls als einen Anstoß für Kinder-„Euthanasie“ bezeichnen, nicht aber als den konkreten Anlass.

Den Aussagen der Beteiligten zufolge ging dem Gesuch am 23. Mai 1939 ein Gespräch der Eltern des Kindes mit dem Direktor der Universitätskinderklinik Leipzig, Werner Catel, über die Lebenschancen ihres missgebildeten Kindes voraus.[14] Nach Catels eigener Aussage hielt er die baldige Tötung des Kindes für den besten Ausweg für alle Beteiligten. Da eine aktive Sterbehilfe jedoch auch im Dritten Reich strafbar war, empfahl Catel den Eltern ein entsprechendes Gesuch an Hitler über die Kanzlei des Führers. Hefelmann äußerte sich in einer Aussage vor dem Untersuchungsrichter am 14. November 1960 zu diesem Gesuch wie folgt:

„Ich habe dieses Gesuch bearbeitet, da es in mein Ressort fiel. Da eine Entscheidung Hitlers erbeten wurde, habe ich es ohne Stellungnahme an den Leiter des Hauptamtes I der KdF, Albert Bormann, weitergeleitet. Da ein reiner Gnadenakt erbeten wurde, habe ich eine Beteiligung des Reichsinnenministers und des Reichsjustizministers nicht für erforderlich gehalten. Da meines Wissens vorher Hitler eine Entscheidung im Sinne solcher Gesuche noch nicht getroffen hatte, erschien es mir auch untunlich, andere Behörden zu beteiligen.“[14]

Hefelmanns Stellvertreter, Richard von Hegener, ergänzte die Erinnerungen seines Chefs:

„Schon etwa ein halbes Jahr vor Ausbruch des Krieges liefen immer öfter Gesuche von unheilbaren Kranken oder besonders schwer verletzten Menschen ein, die um Erlösung von ihren für sie unerträglichen Leiden baten. Diese Gesuche waren besonders tragisch, da auf Grund der bestehenden Gesetze ein Arzt solchen Wünschen nicht Rechnung tragen durfte. Da die Dienststelle, wie uns immer wieder vorgehalten wurde, auf Befehl Hitlers gerade solche Fälle bearbeiten sollte, die gesetzmäßig nicht zu lösen waren, fühlten sich Dr. Hefelmann und auch ich für verpflichtet, nach einiger Zeit eine Anzahl solcher Gesuche dem Leibarzt Hitlers, damals Oberarzt Dr. Brandt, vorzulegen und eine Entscheidung Hitlers einzuholen, was mit solchen Gesuchen geschehen solle. Dr. Brandt teilte bald darauf mit, das nach seinem Vortrag Hitler entschieden habe, derartigen Gesuchen stattzugeben, sofern von dem behandelnden Arzt des Kranken als auch einer neu zu bildenden Ärztekommission die tatsächliche Unheilbarkeit des Leidens erwiesen sei.“[15]

Brandt sagte im Nürnberger Ärzteprozess zum Fall des „Kindes K.“ folgendes aus:

„Ich selbst kenne ein Gesuch, das im Jahre 1939 dem Führer über seine Adjutantur zugeleitet worden ist. Es handelte sich darum, daß der Vater eines mißgebildeten Kindes sich an den Führer wandte und darum bat, daß diesem Kind oder diesem Wesen das Leben genommen würde. Hitler gab mir seinerzeit den Auftrag, mich dieser Sache anzunehmen und sofort nach Leipzig zu fahren – es hatte sich in Leipzig abgespielt – um dort an Ort und Stelle eine Bestätigung von dem zu finden, was angegeben war. Es handelte sich um ein Kind, das blind geboren war, idiotisch schien und dem außerdem ein Bein und ein Teil des Armes fehlte. […] Er [Hitler] hat mir den Auftrag gegeben, mit Ärzten, wo dieses Kind in Betreuung war, zu sprechen um festzustellen, ob die Angaben des Vaters richtig sind. Für den Fall, daß sie richtig sind, sollte ich in seinem Namen den Ärzten mitteilen, daß sie eine Euthanasie durchführen können. Dabei war es wichtig, daß dies den Eltern gegenüber in einer Form geschehe, daß diese selbst sich zu irgendeinem anderen Zeitpunkt durch diese Euthanasie nicht belastet fühlen könnten. Daß also diese Eltern nicht den Eindruck haben sollten, daß sie an sich den Tod des Kindes veranlaßt haben. Es wurde mir weiter aufgetragen zu sagen, daß, wenn diese Ärzte selbst durch diese Maßnahmen in irgendein juristisches Verfahren verwickelt würden, im Auftrage Hitlers dafür Sorge getragen würde, daß dies niedergeschlagen wird. Martin Bormann erhielt damals Auftrag, entsprechende Mitteilung an den damaligen Justizminister Gürtner wegen dieses Falles Leipzig zu geben. […] Die Ärzte standen auf dem Standpunkt, daß das am Lebenerhalten eines solches Kindes eigentlich nicht zu rechtfertigen ist. Es wurde darauf hingewiesen, daß es durchaus natürlich ist, daß in Entbindungsanstalten unter Umständen von den Ärzten selbst aus in einem solchen Fall eine Euthanasie gegeben würde, ohne daß man weiter darüber spricht, irgendein präziser Hinweis ist nicht gegeben worden.“[16]

„Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“

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Diese erste Kinder-„Euthanasie“ führte zu einer entscheidenden Beschleunigung bei der Umsetzung der latent geplanten „rassehygienischen Ausmerze“, die mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933 begann und in mehreren Schritten (siehe Aktion T4, Hintergründe und historische Einordnung) zur Kinder- und schließlich zur Erwachsenen-„Euthanasie“ führte. Es kann von einer nahezu parallelen Entschlussbildung für beide „Euthanasie“-Gruppen ausgegangen werden.

Hefelmann schilderte die weitere Entwicklung:

„Der Fall Knauer führte dazu, daß Hitler Brandt und Bouhler ermächtigte, in Fällen ähnlicher Art analog dem Kinde Knauer zu verfahren. Ob diese Ermächtigung schriftlich oder mündlich erteilt worden ist, kann ich nicht sagen. Brandt hat uns jedenfalls eine schriftliche Ermächtigung nicht gezeigt. Diese Ermächtigung muß erteilt worden sein, als Brandt Hitler über die Erledigung des Falles Knauer berichtete. Daß diese Ermächtigung in dieser Form erteilt worden war, hat mir Brandt persönlich gesagt. Hitler hatte gleichzeitig angeordnet, daß alle Gesuche dieser Art, die etwa an das Reichsinnenministerium oder an die Präsidialkanzlei gerichtet werden würden, in alleiniger Zuständigkeit der ‚KdF‘ zu bearbeiten wären. Im Verfolg dieser Anordnung wurde das Reichsinnenministerium und die Präsidialkanzlei darum gebeten, solche Gesuche, sofern sie dort eingehen würden, zur weiteren Bearbeitung der ‚KdF‘ zuzuleiten. Auf diese Art und Weise wurde der damalige Ministerialrat im Reichsinnenministerium, Dr. Linden, soviel ich weiß, zum ersten Mal mit diesen Maßnahmen befaßt. Die Sache wurde von vorneherein als Geheime Reichssache behandelt. Als mir kurz danach Professor Brandt den Auftrag erteilte, ein beratendes Gremium zusammenzustellen, mußte diese Zusammenstellung unter dem Gesichtspunkt, daß es sich um eine Geheime Reichssache handelte, erfolgen. Die Folge war, daß nur solche Ärzte usw. ausgewählt wurden, von denen bekannt war, daß sie ‚positiv‘ eingestellt waren. Ein weiterer Grund für die Auswahl nach diesem Gesichtspunkt war auch die Tatsache, daß Hitler befohlen hatte, daß seine Dienststelle, d. h. also die ‚KdF‘, nach außen hin als die diese Dinge bearbeitende Behörde nicht in Erscheinung treten durfte.“[17]

Die Angelegenheit wurde zunächst im engsten Kreis mit Hefelmann und von Hegener, dem Leiter des Hauptamtes II der KdF, Viktor Brack und dem Sachbearbeiter für Heil- und Pflegeanstalten in der Abteilung IV (Gesundheitswesen und Volkspflege) des Reichsministeriums des Innern, Herbert Linden, besprochen. Dem vorbereitenden Gremium für die nunmehr zu organisierende Kinder-„Euthanasie“ gehörten neben den Genannten, Karl Brandt, der Augenarzt Hellmuth Unger, der Kinderarzt Ernst Wentzler, der Jugendpsychiater Hans Heinze und höchstwahrscheinlich auch Werner Catel an. Die anstehenden Fragen, die sich auch auf die Vorbereitung der nunmehr bevorstehenden Erwachsenen-„Euthanasie“ bezogen, wurden in einer kurzen aber effektiven Planungsphase geklärt, sodass schon etwa drei Wochen nach dem ersten „Euthanasie“-Fall, eine Tarnorganisation etabliert werden konnte, die unter der Bezeichnung „Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“ mit ersten konkreten Maßnahmen zur Erfassung der potentiellen Opfer begann. Hinter der genannten Tarnorganisation standen in erster Linie Hefelmann und von Hegener vom Amt IIb der KdF, die auf Wunsch Hitlers nicht nach außen in Erscheinung treten sollte, sowie als einziger Vertreter einer staatlichen Behörde Linden vom Reichsinnenministeriums. Der sogenannte „Reichsausschuß“ war daher eine reine „Briefkastenfirma“ (Berlin W 9, Postschließfach 101).[18] Der Schriftverkehr ging über dieses Schließfach an die in der Berliner Neuen Reichskanzlei befindliche KdF, Voßstraße 4.

Erfassung der Opfer und „Begutachtung“

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Zentrales Dokument war ein Runderlass des Reichsministers des Innern vom 18. August 1939 Az.: IVb 3088/39 – 1079 Mi, der mit dem Vermerk „Streng vertraulich!“ den Kreis der Betroffenen und die Art und Weise ihrer Erfassung festlegte. Danach wurden Ärzte und Hebammen sowie Entbindungsanstalten, geburtshilfliche Abteilungen und Kinderkrankenhäuser, soweit dort ein leitender Arzt nicht vorhanden oder an der Meldung verhindert war, verpflichtet formblattmäßige Mitteilung an das zuständige Gesundheitsamt zu machen,

„falls das neugeborene Kind verdächtig ist mit folgenden schweren angeborenen Leiden behaftet zu sein:

  1. Idiotie sowie Mongolismus (besonders Fälle, die mit Blindheit und Taubheit verbunden sind),
  2. Mikrocephalie,
  3. Hydrocephalus, schweren bzw. fortschreitenden Grades,
  4. Mißbildungen jeder Art, besonders Fehlen von Gliedmaßen, schwere Spaltbildungen des Kopfes und der Wirbelsäule usw.,
  5. Lähmungen einschließlich Littlescher Erkrankung[19]

Als Anlage wurde das Muster eines Meldebogens übersandt, das die Gesundheitsämter nach Bedarf bei der höheren Verwaltungsbehörde anzufordern hatten. Dieser Meldebogen wurde jedoch mit Erlass vom 7. Juni 1940 wieder zurückgezogen und durch einen verbesserten ersetzt.[20] Einzigartig war die Entschädigung von 2,-- RM je Anzeige, die den meldepflichtigen Hebammen „für ihre Mühewaltung“ zustand.[21]

Meldepflichtig waren zunächst nur Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Die vorgeschriebenen Meldebogen vermittelten den Eindruck, dass mit der Erfassung das Ziel einer fürsorgenden besonderen fachärztlichen Betreuung verfolgt werden sollte. Die Amtsärzte leiteten die ausgefüllten Meldebogen an den „Reichsausschuß“ weiter, wo das dahinterstehende Amt IIb der KdF mit den beiden medizinischen Laien Hefelmann und von Hegener die Fälle aussortierten, die nach ihrer Auffassung für die Aufnahme in eine „Kinderfachabteilung“, das heißt für die „Euthanasie“, nicht in Betracht kamen. Von den etwa 100.000 bis 1945 eingegangenen Meldebogen wurden etwa 80.000 aussortiert. Zur fachlichen Beurteilung der restlichen 20.000 Meldebogen waren vom „Reichsausschuß“ drei Gutachter bestellt worden, die größtenteils bereits dem vorbereitenden Gremium angehört hatten, nämlich Werner Catel, Hans Heinze und Ernst Wentzler. Hefelmann sagte dazu später aus,

„daß Professor Heinze und Dr. Wentzler […] mit Begeisterung und Professor Catel aus Überzeugung die Euthanasie bejahten und sich deshalb ohne jeden Zwang als Gutachter zur Verfügung stellten.“[22]

Diese erhielten nun nacheinander die Meldebögen, so dass der dritte Gutachter wusste, wie seine beiden Vorgänger entschieden hatten. Das Urteil über Leben oder Tod der Kinder wurde lediglich anhand des Meldebogens getroffen, ohne dass die Gutachter Einsicht in die (nicht vorgelegten) Krankenakten nahmen, noch die Kinder gesehen hatten. Wurde ein Kind als „Euthanasie“-Fall beurteilt, trugen die Gutachter ein „+“ ein und umgekehrt ein „-“. War aus der Sicht der Gutachter keine eindeutige Entscheidung möglich, wurde ein „B“ für „Beobachtung“ vermerkt. Diese Kinder wurden zwar von der „Euthanasie“ vorläufig zurückgestellt, jedoch ebenfalls in eine „Kinderfachabteilung“ eingewiesen. Der dortige Arzt musste nach genauerer Untersuchung gegenüber dem „Reichsausschuß“ einen entsprechenden Beobachtungsbericht abgeben. Entscheidendes Kriterium zur „positiven“ Begutachtung waren prognostizierte Arbeits- und Bildungsunfähigkeit. Nach Aussage des Oberarztes Walter Schmidt, der die „Kinderfachabteilung“ der Landesheilanstalt Eichberg leitete, kamen 95 % der zugewiesenen Kinder mit der Ermächtigung zur „Behandlung“, der Tarnbezeichnung für die Tötung. Nur die restlichen 5 % wurden weiter beobachtet und untersucht.[23]

Das zuständige Gesundheitsamt sowie die vorgesehene „Kinderfachabteilung“ erhielten vom „Reichsausschuß“ eine Benachrichtigung über dessen Entscheidung und Zuweisung. Der Amtsarzt hatte damit die Einweisung in die Wege zu leiten und die Eltern zu benachrichtigen. Diese hingegen wurden über den eigentlichen Zweck der Einweisung getäuscht, indem eine besondere Betreuung und Behandlung ihrer Kinder in speziell dafür eingerichteten Fachabteilungen vorgespiegelt wurde. Von Zwangsmaßnahmen wurde zunächst abgesehen. Wenn sich Eltern beharrlich weigerten, der Einweisung ihres Kindes zuzustimmen, konnte ab September 1941 jedoch mit dem Entzug des Sorgerechtes gedroht werden.[24]

Noch in der ersten Hälfte des Jahres 1941 wurde das Lebensalter der betroffenen Kinder auf 16 Jahre heraufgesetzt, um zu verhindern, dass geistig oder körperlich behinderte Jugendliche als Opfer einer „summarischen Methode“ im Rahmen der Aktion T4 vergast würden.[25][26] Der Kreis der Betroffenen wurde so immer mehr ausgeweitet. Neben den geistig und körperlich Behinderten wurden sukzessive auch alle sog. Psychopathen erfasst. In der Heilerziehungsanstalt Kalmenhof wurden auch die „Gemeinschaftsunfähigen“ (das heißt: schwer erziehbare Fürsorgezöglinge) in die NS-Tötungsanstalt Hadamar zur Vergasung oder nach dem Stopp der Aktion T4 zur Tötung durch Medikamente geschickt. In Hadamar war hierfür ein eigenes „Erziehungsheim“ eingerichtet worden. Mindestens 40 bis 45 der Eingewiesenen fielen hier den Morden mittels Medikamentenüberdosierungen zum Opfer, wie sie auch bei der Erwachsenen-„Euthanasie“ praktiziert wurden.[27]

„Kinderfachabteilungen“

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Mit Runderlass vom 1. Juli 1940 Az.: IVb-2140/1079 Mi, der nun im Ministerialamtsblatt des Reichs- und preußischen Ministeriums des Innern veröffentlicht wurde, teilte das Ministerium mit, dass der „Reichsausschuß“

„nunmehr in der Landesanstalt Görden bei Brandenburg a.H. eine Jugend-Psychiatrische Fachabteilung eingerichtet hat, die unter fachwissenschaftlicher Leitung sämtliche therapeutischen Möglichkeiten, die auf Grund letzter wissenschaftlicher Erkenntnisse vorliegen, wahrnimmt.“[28]

Tatsächlich wurde die erste „Kinderfachabteilung“ bereits im Oktober 1939 in der Landesanstalt Görden eingerichtet. Leiter dieser Anstalt war der „Reichsausschuß“-Gutachter Hans Heinze. Hefelmann konnte sich in seiner Aussage am 17. Mai 1961[29] an „etwa 30 Kinderfachabteilungen“ erinnern. Nach dem derzeitigen Forschungsstand ist von etwa 37 „Kinderfachabteilungen“ auszugehen,[30] die in bestehenden Heil- und Pflegeanstalten, Kinderkrankenhäusern und Universitätskinderkliniken eingerichtet wurden.

Die praktischen Schwierigkeiten im Vollzug der Anordnungen lassen sich aus einem weiteren Runderlass des Reichsinnenministers vom 20. September 1941 Az.: IVb-1981/41-1079 Mi erkennen. Staatssekretär und Reichsgesundheitsführer Leonardo Conti wies auf die grundsätzliche Bedeutung der Angelegenheit für die Volksgemeinschaft hin. Er machte nochmals klar, dass durch die Asylierung kranker Kinder

„eine Vernachlässigung etwa in der Familie vorhandener gesunder Kinder verhindert wird […] Der Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden hat hervorragende Sachkenner auf dem in Fragen kommenden medizinischen Spezialgebiet in den Dienst seiner Aufgaben gestellt […] Dem Reichsausschuß stehen weiterhin Mittel zur Verfügung, um in bestimmten Fällen, in denen die Eltern zwar nicht hilfsbedürftig sind, aber die Anstaltskosten selbst nur schwer tragen können, helfend einzugreifen […]“[31]

Die Amtsärzte wurden angewiesen, die Meldepflicht der Hebammen zu überwachen und die Arbeit des Reichsausschusses in jeder Weise zu unterstützen, und wenn nötig den erforderlichen Druck auf die Eltern auszuüben.

Kinder als Objekte für medizinische Forschungen

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Auch die schon mit einer „Behandlungs“-Ermächtigung eingewiesenen Kinder wurden in der Regel nicht sofort getötet, sondern dienten teilweise noch für Monate der wissenschaftlichen Forschung. So fand zum Beispiel eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Leiter der „Kinderfachabteilung“ in der Landesheilanstalt Eichberg, Walter Schmidt, und dem Direktor der Universitäts-Nervenklinik Heidelberg, Carl Schneider, statt. Diese Opfer wurden in Heidelberg eingehend klinisch beobachtet und dann nach Eichberg verlegt, wo sie getötet und die Gehirne entnommen wurden. Nachgewiesen ist die Untersuchung von 52 behinderten Kindern, von denen mindestens 21 in Eichberg getötet wurden.[32] Die präparierten Gehirne erhielt Schneider dann für seine histopathologischen Untersuchungen.

Zu den Nutznießern der Kinder-„Euthanasie“ gehörte auch das Kaiser-Wilhelm-Institut (KWI) für Hirnforschung in Berlin-Buch (Nachfolger ist heute das Max-Planck-Institut für Hirnforschung in Frankfurt am Main). Der Abteilungsleiter für Hirnhistopathologie, Julius Hallervorden, sammelte im KWI über 600 Gehirne von „Euthanasie“-Opfern. In der NS-Tötungsanstalt Bernburg sezierte er Leichen von Kindern, die aus der Landesanstalt Görden zur Tötung nach Bernburg gekommen waren. Der dortige Vergasungsarzt Heinrich Bunke war hierzu im KWI speziell für Gehirnsektionen ausgebildet worden.[33][34][35]

Aber auch einem Teil der Kinderfachabteilungen waren Forschungsabteilungen angeschlossen, wo klinische Versuche, diagnostische Experimente und anatomische Forschungen betrieben wurden.

Selbst nach dem Krieg führte der ehemalige Leiter der Kinderfachabteilung „Am Spiegelgrund“ der Wiener Heil- und Pflegeanstalt „Am Steinhof“, Heinrich Gross, pathologisch-anatomische Untersuchungen an Gehirnpräparaten durch, die noch aus den Beständen der ehemaligen Kinderfachabteilung stammten. Mehrere wissenschaftliche Artikel in den 1950er und 1960er Jahren von Gross basierten auf diesem Material.[36]

Von Ernst Illing verfasster Brief an die Eltern eines in der Kinderfachabteilung Am Spiegelgrund in Wien ermordeten Kindes.

Die Tötung der Kinder erfolgte durch zeitlich gestaffelte und überdosierte Barbituratgaben wie Luminal, Veronal, Trional oder Morphin, die unter das Essen der Patienten gemischt oder als angebliches „Anti-Typhus-Mittel“ gespritzt wurden. Diese führten zu Atemlähmungen, Kreislauf- und Nierenversagen oder Lungenentzündungen. So konnte immer eine scheinbar natürliche, unmittelbare Todesursache attestiert werden. Das Verfahren war als so genanntes „Luminalschema“ vom späteren medizinischen Leiter der „Aktion T4“, Hermann Paul Nitsche, Anfang 1940 entwickelt worden. In aller Regel verstarben die betroffenen Kinder infolge der kumulativen Wirkung der Medikamente an einer Lungenentzündung/Bronchopneumonie. Bei einzelnen Krankheitsbildern erfolgte der Tod jedoch auf Grund des Entzugs der Medikamente; so wurde zum Beispiel bei Epilepsie vorsätzlich ein Status epilepticus ausgelöst.

Die Opfer der Kinder-„Euthanasie“ werden auf mindestens 5.000 geschätzt.[37] Da jedoch vor allem ältere Kinder und Jugendliche auch im Rahmen der Aktion T4 umgebracht wurden und in einigen Anstalten auch ohne Meldung an die T4-Zentrale durch Medikamente und systematische Unterernährung getötet wurden, dürfte sich die Zahl der Gesamtopfer zwischen 5.000 und 10.000 bewegen.[12]

Es wird vermutet, dass die Kindereuthanasie nicht bloß für die Dauer des Krieges geplant war, sondern als langfristige Maßnahme eine stetige Vernichtung der „Unbrauchbaren“ stattfinden sollte.[38]

Kinder mit Artikel in der Wikipedia:

Strafrechtliche Ahndung

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Für die Strafverfolgung der Täter und Verantwortlichen der Kinder-„Euthanasie“ gilt die Erkenntnis, dass nur ein kleiner Teil angeklagt und ein noch kleinerer Teil zu Strafen verurteilt wurde. Ein ganz erheblicher Teil der Betroffenen konnte nach 1945 ungebrochen weiter berufstätig sein. Wer nicht gleich in den ersten Nachkriegsjahren belangt wurde, hatte gute Chancen, straffrei auszugehen. Ein gesellschaftliches Umdenken und eine revidierte Bewertung der nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen, beginnend in den 1980er Jahren, führte zu einer späten Forcierung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren. Aufgrund des großen zeitlichen Abstandes hatten diese Anstrengungen in aller Regel keine nennenswerten Konsequenzen mehr für die damals noch lebenden Verantwortlichen.

Nachstehend werden die Protagonisten der Kinder-„Euthanasie“ im Hinblick auf ihre Strafverfolgung tabellarisch aufgelistet.

Name Funktion Strafverfolgung
Philipp Bouhler Chef der KdF, von Hitler schriftlich mit der Durchführung des „Euthanasie“-Programms beauftragt Suizid am 10. Mai 1945 in Fischhausen bei Zell am See
Viktor Brack Leiter des Hauptamtes II der KdF Im Nürnberger Ärzteprozess mit Urteil vom 20. August 1947 zum Tode verurteilt und am 2. Juni 1948 in Landsberg am Lech gehängt
Werner Blankenburg Leiter des Amtes IIa der KdF, Vertreter Bracks nach dem Krieg mit Falschnamen in Stuttgart untergetaucht
Karl Brandt Generalkommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen, von Hitler schriftlich mit der Durchführung des „Euthanasie“-Programms beauftragt Im Nürnberger Ärzteprozess mit Urteil vom 20. August 1947 zum Tode verurteilt und am 2. Juni 1948 in Landsberg am Lech gehängt
Leonardo Conti Reichsgesundheitsführer Suizid am 6. Oktober 1945 im Nürnberger Kriegsverbrechergefängnis
Herbert Linden Ministerialrat in der Abteilung IV des Reichsministeriums des Innern, Reichsbeauftragter für die Heil- und Pflegeanstalten, T4-Obergutachter Suizid am 27. April 1945 in Berlin
Hans Hefelmann Leiter des Amtes IIb der KdF sowie des „Reichsausschusses zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“ im Heyde-Verfahren vor dem Landgericht Limburg mit angeklagt, Verfahren am 8. Oktober 1972 wegen „dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit“ eingestellt
Richard von Hegener Vertreter Hefelmanns im Amt IIb der KdF am 20. Februar 1952 vom Landgericht Magdeburg wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe verurteilt, nach vier Jahren entlassen
Werner Catel Direktor der Universitätskinderklinik Leipzig, „Reichsausschuß“-Gutachter als „unbelastet“ entnazifiziert, keine Strafverfolgung
Ernst Wentzler Direktor der privaten Kinderklinik in Berlin-Frohnau, „Reichsausschuß“-Gutachter Nach Ermittlungsverfahren am 19. April 1949 durch das Landgericht Hamburg außer Verfolgung gesetzt, keine weitere Strafverfolgung
Hans Heinze Direktor der Landesanstalt Görden, „Reichsausschuß“-Gutachter im März 1946 von einem sowjetischen Militärgericht zu sieben Jahren Haft verurteilt, im Oktober 1953 entlassen, Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hannover wegen Krankheit 1966 eingestellt
Carl Schneider Direktor der Psychiatrischen Universitätsklinik Heidelberg Suizid am 11. Dezember 1946 während der U-Haft in Frankfurt am Main
Hermann Paul Nitsche Direktor der Heil- und Pflegeanstalt Leipzig-Dösen, Obergutachter und medizinischer Leiter der „Aktion T4“ mit Urteil des Landgerichts Dresden vom 7. Juli 1947 wegen Mordes zum Tode verurteilt und am 25. März 1948 in Dresden durch das Fallbeil hingerichtet
Hellmuth Unger Angehöriger des Gremiums zur Initiierung der Kinder-Euthanasie keine Strafverfolgung
  • Gerhardt Schmidt: Selektion in der Heilanstalt 1939–1945. Neuausgabe mit ergänzenden Texten, herausgegeben von Frank Schneider. Springer, Berlin 2012, ISBN 978-3-642-25469-7.
  • Lutz Kaelber, Raimond Reiter (Hrsg.): Kinder und „Kinderfachabteilungen“ im Nationalsozialismus. Gedenken und Forschung. Lang, Frankfurt 2011, ISBN 978-3-631-61828-8.
  • Thomas Beddies, Kristina Hübener (Hrsg.): Kinder in der NS-Psychiatrie (= Schriftenreihe zur Medizin-Geschichte des Landes Brandenburg. Band 10). Be.bra-Wissenschafts-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-937233-14-8.
  • Udo Benzenhöfer:
    • Der gute Tod? Geschichte der Euthanasie und Sterbehilfe. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2009, ISBN 978-3-525-30162-3.
    • „Kinderfachabteilungen“ und „NS-Kindereuthanasie“ (= Studien zur Geschichte der Medizin im Nationalsozialismus. Band 1), GWAB-Verlag, Wetzlar 2000, ISBN 3-9803221-2-2.
    • „Kinder- und Jugendlicheneuthanasie“ im Reichsgau Sudetenland und im Protektorat Böhmen und Mähren (= Studien zur Geschichte der Medizin im Nationalsozialismus. Band 5), GWAB-Verlag, Wetzlar 2006, ISBN 978-3-9808830-8-5.
    • Der Fall Leipzig (alias Fall „Kind Knauer“) und die Planung der NS-„Kindereuthanasie“. Klemm & Oelschläger, Münster 2008, ISBN 978-3-932577-98-7.
  • Andreas Kinast: „Das Kind ist nicht abrichtfähig.“ Euthanasie in der Kinderfachabteilung Waldniel 1941–1943 (= Rheinprovinz. Band 18). SH-Verlag, Köln 2010, ISBN 3-89498-259-4.
  • Ernst Klee:
    • „Euthanasie“ im NS-Staat. 11. Auflage. Fischer-Taschenbuch, Frankfurt am Main 2004, ISBN 3-596-24326-2.
    • Was sie taten – Was sie wurden. Ärzte, Juristen und andere Beteiligte am Kranken- oder Judenmord. 12. Auflage. Fischer, Frankfurt 2004, ISBN 3-596-24364-5.
    • Dokumente zur „Euthanasie“. Fischer, Frankfurt 1985, ISBN 3-596-24327-0.
    • Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945? Fischer, Frankfurt 2005, ISBN 3-596-16048-0.
  • Henry Friedlander: Der Weg zum NS-Genozid. Von der Euthanasie zur Endlösung. Berlin-Verlag, Berlin 1997, ISBN 3-8270-0265-6.
  • Götz Aly (Hrsg.): Aktion T4 1939–1945. Die „Euthanasie“-Zentrale in der Tiergartenstraße 4. Edition Hentrich, Berlin 1989, ISBN 3-926175-66-4.
  • Peter Sandner: Verwaltung des Krankenmordes. Der Bezirksverband Nassau im Nationalsozialismus. Psychosozial-Verlag, Gießen 2003, ISBN 3-89806-320-8.
  • Christina Vanja, Steffen Haas, Gabriela Deutschle, Wolfgang Eirund, Peter Sandner (Hrsg.): Wissen und irren. Psychiatriegeschichte aus zwei Jahrhunderten – Eberbach und Eichberg (= Historische Schriftenreihe des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, Quellen und Studien. Band 6). Kassel 1999, ISBN 3-89203-040-5.
  • Alexander Mitscherlich, Fred Mielke: Medizin ohne Menschlichkeit. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 1987, ISBN 3-596-22003-3.
  • Götz Aly, Angelika Ebbinghaus, Matthias Hamann, Friedemann Pfäfflin, Gerd Preissler (Hrsg.): Aussonderung und Tod. Die klinische Hinrichtung der Unbrauchbaren. Berlin 1985, ISBN 3-88022-950-3.
  • Heilen und Vernichten im Nationalsozialismus. Tübinger Vereinigung für Volkskunde e. V., Projektgruppe „Volk und Gesundheit“, Tübingen 1982
  • Angelika Ebbinghaus, Klaus Dörner (Hrsg.): Vernichten und Heilen. Der Nürnberger Ärzteprozeß und seine Folgen. Aufbau-Verlag, Berlin 2001, ISBN 3-351-02514-9.
  • Waltraud Häupl: Die ermordeten Kinder vom Spiegelgrund. Gedenkdokumentation für die Opfer der NS-Kindereuthanasie in Wien. Böhlau Verlag, Wien/Köln/Weimar 2006, ISBN 978-3-205-77473-0.
  • Berit Lahm, Thomas Seyde, Eberhard Ulm (Hrsg.): 505 Kindereuthanasieverbrechen in Leipzig. Plöttner Verlag, Leipzig 2008, ISBN 978-3-938442-48-7.
  • Susanne Zimmermann: Überweisung in den Tod. Nationalsozialistische „Kindereuthanasie“ in Thüringen (= Quellen zur Geschichte Thüringens. Band 25). Landeszentrale für politische Bildung Thüringen, Erfurt 2008, ISBN 978-3-931426-91-0.
  • Astrid Viciano: Die approbierten Mörder. In: Die Zeit, Nr. 42/2006 (Zur Ausstellung Tödliche Medizin – Rassenwahn im Nationalsozialismus im Deutschen Hygiene-Museum Dresden)
  • Sylke Hachmeister: Kinopropaganda gegen Kranke: die Instrumentalisierung des Spielfilms „Ich klage an“ für das nationalsozialistische „Euthanasieprogramm“. Nomos, Baden-Baden 1992, ISBN 3-7890-2804-5 (= Nomos-Universitätsschriften / Kulturwissenschaft); zugleich Dissertation an der Universität Münster 1991.

Einzelnachweise

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  1. Gerhardt Schmidt: Selektion in der Heilanstalt 1939–1945. Neuausgabe mit ergänzenden Texten, herausgegeben von Frank Schneider. Springer, Berlin 2012, ISBN 978-3-642-25469-7.
  2. Völkischer Beobachter, Bayernausgabe vom 7. August 1929. In: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, hrsg. von Wolfgang Benz, Hermann Graml und Hermann Weiß, Digitale Bibliothek, Band 25, Directmedia, Berlin 1999, S. 578.
  3. Die Tüchtigkeit unserer Rasse und der Schutz der Schwachen. Ein Versuch über Rassenhygiene und ihr Verhältnis zu den humanen Idealen, besonders zum Socialismus (= Grundlinien einer Rassen-Hygiene. Band 1). Fischer Verlag, Berlin 1895, zitiert nach Klee: „Euthanasie“ im NS-Staat. S. 18.
  4. Angelika Ebbinghaus, Klaus Dörner (Hrsg.): Vernichten und Heilen. S. 301.
  5. Mitscherlich/Mielke: Medizin ohne Menschlichkeit. S. 183 f.
  6. Sandner: Verwaltung des Krankenmordes. S. 587 f.
  7. Hans-Walter Schmuhl: Die Patientenmorde. In: Angelika Ebbinghaus, Klaus Dörner (Hrsg.): Vernichten und Heilen. Aufbau, Berlin 2001, ISBN 3-351-02514-9, S. 297.
  8. Organisationsschema siehe Euthanasie-Schautafel (PDF; 28 kB)
  9. a b Udo Benzenhöfer: Richtigstellung. In: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 104, H. 47, 23. November 2007, S. A-3232. (PDF; 109 kB)
  10. Norbert Frei: Einleitung. In: Norbert Frei (Hrsg.): Medizin und Gesundheitspolitik in der NS-Zeit. R. Oldenbourg Verlag, München 1991 (= Schriften der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. Sondernummer), ISBN 3-486-64534-X, S. 7–32, S. 13.
  11. a b Udo Benzenhöfer: „Kindereuthanasie“ im Dritten Reich. Der Fall „Kind Knauer“. In: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 95, H. 19, 8. Mai 1998, S. A-1187–A-1189. (PDF)
  12. a b Udo Benzenhöfer: „Ohne jede moralische Skrupel“ In: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 97, H. 42, 20. Oktober 2000, S. A-2766–A-2772. (PDF; 162 kB)
  13. Udo Benzenhöfer: Der Fall Leipzig. S. 51 ff.
  14. a b Heilen und Vernichten im Nationalsozialismus. S. 172.
  15. Gauck-Behörde, EZVl/1 A.1, Akte von Hegener, zitiert nach Ulf Schmidt: Kriegsausbruch und Euthanasie. Neue Forschungsergebnisse zum „Knauer Kind“ im Jahre 1939. (Memento vom 12. Juli 2012 im Webarchiv archive.today)
  16. Staatsarchiv Nürnberg, United States of America v. Karl Brandt et al., zitiert nach Ulf Schmidt: Kriegsausbruch und Euthanasie. Neue Forschungsergebnisse zum „Knauer Kind“ im Jahre 1939. (Memento vom 12. Juli 2012 im Webarchiv archive.today)
  17. Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M. Az.: Ks 2/63 gegen Prof. Werner Heyde u. a., S. 117 ff., zitiert nach Klee: „Euthanasie“ im NS-Staat. S. 78 f.
  18. Vgl. Briefkopf Lempp-Schreiben (PDF; 109 kB) in den Dokumenten des Landesarchivs Baden-Württemberg zum Leiter der Stuttgarter Kinderheime Karl Lempp.
  19. Zitiert nach Klee: „Euthanasie“ im NS-Staat. S. 80.
  20. Abgebildet bei Klee: „Euthanasie“ im NS-Staat. S. 296 f.
  21. Ziffer 4 des Runderlasses vom 18. August 1939.
  22. Aussage Hefelmann vor dem Bayerischen Landeskriminalamt am 31. August 1960 Az.: IIIa/SK-K5526, zitiert nach Klee: Was sie taten – was sie wurden. S. 139.
  23. Aussage Schmidt am 3. Dezember 1946 im Eichbergprozeß, Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Abteilung 461 Nr. 32442 Band 4, zitiert nach Vanja et al.: Wissen und irren. S. 223 f.
  24. Erlaß des Reichsministers des Innern vom 20. September 1941 Az.: IVb 1981/41 – 1079 Mi, „Betrifft: Behandlung mißgestalteter usw. Neugeborener“, letzter Absatz, zitiert nach Klee: „Euthanasie“ im NS-Staat. S. 303 f.
  25. Klee: „Euthanasie“ im NS-Staat. S. 379.
  26. Aly: Aktion T4. S. 122.
  27. Sandner: Verwaltung des Krankenmordes. S. 658.
  28. Zitiert nach Klee: „Euthanasie“ im NS-Staat. S. 300.
  29. Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M. Ks 2/63, Ordner T4-Zeugen, zitiert nach Klee: „Euthanasie“ im NS-Staat. S. 300 f.
  30. Angelika Ebbinghaus, Klaus Dörner (Hrsg.): Vernichten und Heilen. Der Nürnberger Ärzteprozeß und seine Folgen. S. 302.
  31. Zitiert nach Klee: „Euthanasie“ im NS-Staat. S. 303 f.
  32. Carola Sachse, Benoit Massin: Biowissenschaftliche Forschung am Kaiser-Wilhelm-Institut und die Verbrechen des NS-Regimes. Informationen über den gegenwärtigen Wissensstand. S. 32 f. (PDF)
  33. Aly: Aktion T4. S. 154 f.
  34. Maik Hager: Mit dem Verfahren der Euthanasie habe ich niemals das Geringste zu tun gehabt, … (Memento vom 2. Februar 2009 im Internet Archive) Major Leo Alexander, Prof. Dr. Julius Hallervorden und die Beteiligung des KWI für Hirnforschung an „Euthanasie“-Verbrechen im Nationalsozialismus
  35. Hans-Walter Schmuhl: Hirnforschung und Krankenmord. Das Kaiser-Wilhelm-Institut für Hirnforschung 1937–1945. Berlin 2002, S. 41 ff.
  36. Matthias Dahl: Die Tötung behinderter Kinder in der Anstalt „Am Spiegelgrund“ 1940 bis 1945. (PDF; 156 kB) In: Eberhard Gabriel, Wolfgang Neugebauer: Zur Geschichte der NS-Euthanasie in Wien. Böhlau, Wien/Köln/Weimar 2000, ISBN 3-205-98951-1, S. 75–92.
  37. Angelika Ebbinghaus, Klaus Dörner (Hrsg.): Vernichten und Heilen. S. 302.
  38. Birgit Koller: Die mediale Aufarbeitung der Opfer-Täter-Rolle in der Zweiten Republik dargestellt anhand des Spielfilms Mein Mörder. 2009, S. 2 (univie.ac.at [PDF])., dort belegt mit: Götz Aly: Der saubere und der schmutzige Fortschritt. 1985