Reichssteuer (HRR)

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Der Begriff Reichssteuer bezeichnet im Sinne des Heiligen Römischen Reiches eine an den Kaiser des Heiligen Römischen Reiches abzuliefernde Steuer. Sie kann als Vorgänger der heutigen Bundessteuer angesehen werden.

Im Gegensatz zu den im Laufe der frühen Neuzeit an Bedeutung gewinnenden landesherrlichen Steuern konnte der Kaiser auf Reichsebene nur wenige Steuern durchsetzen, da hierfür die Zustimmung der auf dem Hoftag (ab 1495 auf dem Reichstag) versammelten Reichsstände notwendig war.

Das Reichssteuerverzeichnis von 1241 liefert wichtige Informationen über die Organisation von Königsterritorium und Reichsgut in staufischer Zeit.

Einzelne Steuern des Reiches

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Die bedeutendsten Reichssteuern waren:

als außerordentliche Steuern, die ad hoc anlässlich eines bestimmten Ereignisses bewilligt wurden, sowie

  • Eberhard Isenmann: Reichsfinanzen und Reichssteuern im 15. Jahrhundert. Duncker & Humblot, Sonderdruck aus der Zeitschrift für Historische Forschung, Band 7, 1980.
  • Gerhard Köbler: Deutsche Rechtsgeschichte – Ein systematischer Grundriss. 6. Auflage, Verlag Vahlen, München 2005. ISBN 3-8006-3209-8.
  • Reiner Sahm: Steuern im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. In: Theorie und Ideengeschichte der Steuergerechtigkeit. Eine steuertheoretische, steuerrechtliche und politische Betrachtung. Univ.-Diss., Freie Universität Berlin, 2018, S. 23–36. Volltext online.

Einzelnachweise

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  1. Peter Schmid: Reichssteuern, Reichsfinanzen und Reichsgewalt in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts. In: Heinz Angermeier (Hrsg.): Säkulare Aspekte der Reformationszeit. Oldenbourg-Verlag, 1983, S. 153–216. ISBN 9783486518412.