Schallimmission
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Mit dem Begriff Schallimmission (lat. immittere, hineinschicken, hineinsenden) wird die Einwirkung von Schall auf einen Ort beschrieben.[1] Die lokale physikalische Auswirkung des Geräusches ist der an diesem Ort vorhandene Schalldruck. Die Schallimmission ist abhängig von der Schallemission und der Schallausbreitung.
Zur quantitativen Beschreibung der Schallimmission im Rahmen des Lärmschutzes dient der Schallimmissionspegel.
Unter anderem in der 16., 18. und 32. Bundes-Immissionsschutzverordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Grenzwerte für die Schallimmission unterschiedlicher Schallquellen festgelegt.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wiktionary: Schallimmission – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ D. Gottlob, D. Vogelsang: Beurteilung von Schallimmissionen - Vorschriften - Normen - Richtlinien. In: Gerhard Müller, Michael Möser (Hrsg.): Taschenbuch der technischen Akustik. 3. Auflage. Springer, Berlin 2004, ISBN 3-540-41242-5, S. 103–148.