Schleswig-Holstein Netz
Schleswig-Holstein Netz GmbH
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Rechtsform | Aktiengesellschaft |
Gründung | 1. Januar 2010 |
Sitz | Quickborn |
Leitung | Vorstand:
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
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Branche | Energie (Netzbetreiber) |
Website | sh-netz.com |
Die Schleswig-Holstein Netz GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Hansewerk AG und hat ihren Sitz in Quickborn. Sie hat Anfang 2010 die bisher von der E.ON Hanse AG betriebenen Strom- und Gasnetze in Schleswig-Holstein und Nord-Niedersachsen übernommen. Zum 1. Juli 2019 hat Hansewerk die von der Schleswig-Holstein Netz AG betriebenen Gasnetze in den Landkreisen Stade und Harburg gekauft und an die neu gegründete Gesellschaft ElbEnergie GmbH übertragen. Mit der Gründung der Schleswig-Holstein Netz AG schuf die HanseWerk-Gruppe die Rahmenbedingungen, um Kommunen unternehmerisch an der Gesellschaft zu beteiligen und gleichzeitig die Struktur der Energieversorgungsnetze für Strom und Gas in Schleswig-Holstein zu erhalten.
Unternehmen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Schleswig-Holstein Netz AG setzt mit ihrem Angebot, das in der Zielstruktur eine Beteiligung der Kommunen zu maximal 49,9 Prozent vorsieht, auf eine enge Partnerschaft. Statt Netze beim Auslaufen der Konzessionsverträge ("Wegenutzungsverträge") zu rekommunalisieren, können sich die Kommunen durch eine Beteiligung Einkünfte aus dem Netzbetrieb sichern, ohne die wirtschaftlichen Risiken einer Netzübernahme einzugehen. Ein Gewinnabführungsvertrag zwischen der Schleswig-Holstein Netz AG und der Hansewerk AG sorgt dabei für eine feste Gewinnbeteiligung, die Garantiedividende. Zusätzlich schüttet das Unternehmen eine variable Gewinnbeteiligung an seine Aktionäre aus. Bislang haben über 400 Kommunen Anteile an der Schleswig-Holstein Netz AG erworben.
Über verschiedene Gremien (z. B. Netzbeiräte) erhalten sie zusätzliche Mitspracherechte beim Netzbetrieb und -ausbau. Es kann sich jede Kommune beteiligen, die einen Wegenutzungsvertrag Strom oder Gas mit der Schleswig-Holstein Netz AG hat. Wegenutzungsverträge können die Kommunen aber weiterhin auch ohne Beteiligung abschließen. Hansewerk bleibt an der Schleswig-Holstein Netz AG mit mindestens 50,1 Prozent beteiligt. Da die schleswig-holsteinischen Kreise bereits rund 33 Prozent der Anteile an der Hansewerk AG halten, ergibt sich eine sehr starke kommunale Verwurzelung des Unternehmens.
Der Erhalt einer großflächigen Netzinfrastruktur ist nach Ansicht vieler Verbände, Organisationen und Behörden eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Energiewende: Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, warnte bereits im Frühjahr 2011 vor einer „Zersplitterung der Energienetze“[1]. Auch der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, äußerte in einem FTD-Interview seine Befürchtungen, Kommunen könnten bei Netzübernahmen die für eine erfolgreiche Energiewende erforderlichen Investitionen in die Netze nicht leisten[2]. Die Schleswig-Holstein Netz AG will das ehemals von der Schleswag übernommene Netzgebiet[3] in Schleswig-Holstein weitestmöglich erhalten, um so für die Herausforderungen in dem Windstromland gewappnet zu sein, das aufgrund der staatlichen Anreizregulierung vor dem Spagat einer hohen Effizienz im Netzbetrieb und erheblichen Investitionsbedarfs in den Netzausbau steht.
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes im Dezember 2013 müssen Kommunen den Netzbetreiber in einem diskriminierungsfreien und transparenten Verfahren auswählen. Dies gilt auch dann, wenn eine Kommune beabsichtigt, das Netz an ein eigenes Stadtwerk zu übertragen. Nach Ansicht des BGHs müssen bei einer diskriminierungsfreien Vergabe vorrangig die Ziele Effizienz des Netzbetriebs, Verbraucherfreundlichkeit, preisgünstige und sichere Versorgung sowie Umweltverträglichkeit beachtet werden. Geklagt hatten die Stadt Heiligenhafen sowie 36 weitere Kommunen in Schleswig-Holstein, die den Netzbetrieb an ein eigenes Stadtwerk vergeben wollten. Der BGH urteilte, dass eine transparente und diskriminierungsfreie Vergabe hier nicht gewährleistet war und gab der SH Netz AG somit Recht[4].
Planungen zur Energiewende
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Schleswig-Holstein Netz hat in den letzten Jahren über 36.000 Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien an seine Netze angeschlossen. Die meisten Anlagen sind in den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen und Schleswig-Flensburg installiert. Schleswig-Holstein Netz betreibt mehrere Forschungsprojekte für die Energiewende, in die jedes Jahr mehrere Millionen Euro investiert werden[5]. Um das große Potential der Erneuerbaren Energien im Norden noch stärker nutzen zu können, verfolgt der Netzbetreiber eine Doppelstrategie: zum einen die enge Kopplung zwischen dem weiteren Ausbau der Erneuerbare-Energien-Anlagen und dem der Stromnetze und zum anderen die bessere Vor-Ort-Verwertung des in der Region erzeugten Grünstroms.
Netzentgelte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Aufgrund der zahlreichen Windräder im Gebiet der Schleswig-Holstein Netz und der damit verbundenen Anschlusskosten, die sich auf vergleichsweise wenige Haushalte verteilen, zahlen die Stromkunden der Schleswig-Holstein Netz die mit Abstand höchsten Netzentgelte in Deutschland (Stand: Februar 2024).[6]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Archivierte Kopie ( des vom 4. November 2013 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. „Kartellamtspräsident warnt vor Zersplitterung der Energienetze“, Reuters-Meldung aufgrund eines Berichtes des Handelsblatts
- ↑ ftd.de ( vom 23. Dezember 2011 im Internet Archive) „Lasten für Kommunen: Bundesnetzagentur warnt vor Energie-Euphorie“, www.ftd.de, 22. Dezember 2011
- ↑ „Geschichte“ ( des vom 16. Dezember 2010 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. der E.ON Hanse AG auf www.eon-hanse.com.
- ↑ Bundesgerichtshof zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden. In: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes vom 18.12.2013. Abgerufen am 16. Januar 2014.
- ↑ [1] „Innovationen und Forschungsprojekte von Schleswig-Holstein Netz“
- ↑ Netzentgelte - der treibende Faktor beim Strompreis in SH. In: Norddeutscher Rundfunk. 9. Februar 2024, abgerufen am 11. Februar 2024.