Aktiengesellschaft (Italien)

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Die Società per azioni (abgekürzt S.p.A.; in Südtirol deutsch Aktiengesellschaft, abgekürzt AG[1]) ist eine Rechtsform für Aktiengesellschaften in Italien.

Die S.p.A. ist im italienischen Codice civile in den Artikeln 2325–2510 definiert und entspricht in etwa einer Aktiengesellschaft anderer Länder. Der Gesellschafter ist beschränkt haftbar und am Unternehmen durch Aktien beteiligt.[2]

Als Rechtsform weist die S.p.A. fünf Merkmale auf, die stets vorhanden und allgemein anerkannt sind: Rechtspersönlichkeit, Haftungsbeschränkung, übertragbare Anteile, Eigentum der Aktionäre und Verwaltung durch einen Verwaltungsrat im Namen der Aktionäre.[3] Aufgrund dieser Merkmale kann eine S.p.A. große Kapitalbeträge beschaffen, indem sie viele Anleger zum Kauf ihrer Aktien anregt, was die S.p.A. für große Unternehmen geeignet macht.[4]

Einzelnachweise

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  1. Società per azioni. In: Bistro, Informationssystem für Rechtsterminologie. Eurac, abgerufen am 1. Februar 2021.
  2. Die Reform des Gesellschaftsrechts. In: University of Bari Aldo Moro. Abgerufen am 11. April 2024.
  3. John Armour, Henry Hansmann, Reinier Kraakman, Mariana Pargendler: What Is Corporate Law? Hrsg.: Oxford University Press. 2017, ISBN 978-0-19-873963-0, S. 1–28, doi:10.1093/acprof:oso/9780198739630.003.0001.
  4. The Joint Stock Company under Italian Law. 15. Mai 2019, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 19. August 2022; abgerufen am 11. April 2024.