Sozialer Wohnungsbau
Als sozialen Wohnungsbau bezeichnet man den staatlich geförderten Bau von Wohnungen, insbesondere für soziale Gruppen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können.
Mittel des sozialen Wohnungsbaus
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Beim sozialen Wohnungsbau unterstützt die öffentliche Hand private Investoren und kommunale Wohnungsunternehmen dabei, preiswerte Mietwohnungen für Haushalte mit Zugangsschwierigkeiten zum allgemeinen Wohnungsmarkt bereitzustellen.[1]
Da sich die Systeme zur Wohnraumförderung in verschiedenen Staaten grundlegend unterscheiden, ist eine allgemeingültige Definition des Begriffs schwierig zu finden.[1] Je nach Staatssystem ist der soziale Wohnungsbau wirtschafts- und sozialpolitisch eine Ergänzung zu Mitteln der Wohnungspolitik wie Mietpreisbindung oder Wohnbauförderung.
Ergebnisse sozialen Wohnungsbaus können Plattenbauten, Großwohnsiedlungen und Trabantenstädte sein.
Sozialer Wohnungsbau nach Ländern
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Deutschland
- Frankreich
- Österreich
- Schweden
In Schweden hatte das Millionenprogramm das Ziel, innerhalb von zehn Jahren (zwischen 1965 und 1975) rund eine Million neue Wohnungen zu bauen.
- Singapur
In Singapur ist für den öffentlichen Wohnungsbau das Housing and Development Board zuständig.
- Vereinigte Staaten
In den Vereinigten Staaten von Amerika ist auf nationaler Ebene das Ministerium für Wohnungsbau und Stadtentwicklung für den sozialen Wohnungsbau zuständig.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b J. Keßler, A. Dahlke: Sozialer Wohnungsbau. In: A. Krautscheid (Hrsg.): Die Daseinsvorsorge im Spannungsfeld von europäischem Wettbewerb und Gemeinwohl. VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2009, doi:10.1007/978-3-531-91841-9_12.