Sozialgericht für das Saarland

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Gebäude des Sozialgerichts und Landessozialgerichts in Saarbrücken

Das Sozialgericht für das Saarland ist ein deutsches Gericht der am 1. Januar 1959 gegründeten Sozialgerichtsbarkeit des Saarlandes. Es ist das einzige Sozialgericht des Landes.

Gerichtssitz und -bezirk

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Das Gericht hat seinen Sitz in der Stadt Saarbrücken.[1]

Der Gerichtsbezirk erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Bundeslandes. Er umfasst damit eine Fläche von etwa 2571 km2 mit einer Einwohnerzahl von ca. 995.000 (Stand 30. September 2017).[2]

Gerichtsgebäude

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Das Gericht ist zusammen mit dem Landessozialgericht in einem Gebäude in der Egon-Reinert-Straße 4-6 untergebracht.

Übergeordnete Gerichte

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Dem Sozialgericht ist das Landessozialgericht für das Saarland übergeordnet. Diesem ist das Bundessozialgericht mit Sitz in Kassel übergeordnet.

Einzelnachweise

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  1. § 1 des Gesetzes Nr. 630 zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes vom 18. Juni 1958, ABl. 1958, S. 1225 (Memento des Originals vom 13. September 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/sl.juris.de.
  2. Fläche und Bevölkerung. (PDF; 97 kB) Statistisches Amt des Saarlandes, 30. September 2017, abgerufen am 12. September 2018.

Koordinaten: 49° 14′ 4,3″ N, 7° 0′ 20,1″ O