Zusatzweiterbildung Spezielle Schmerztherapie
Die Zusatzweiterbildung Spezielle Schmerztherapie ist eine in der Musterweiterbildungsordnung der deutschen Bundesärztekammer von 2018 (MWBO) aufgeführte Zusatz-Weiterbildung im Bereich Schmerztherapie für Fachärzte aller Facharztbezeichnungen.
Definition
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und interdisziplinäre Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten, bei denen der Schmerz seine Leit- und Warnfunktion verloren und einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat.[1]
Mindestanforderung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Um die Bezeichnung Zusatzweiterbildung Spezielle Schmerztherapie führen zu dürfen, müssen Ärztinnen und Ärzte
- über eine Facharztanerkennung verfügen und zusätzlich
- 12 Monate Weiterbildung in Spezieller Schmerztherapie in anerkannten Weiterbildungsstätten absolviert haben und zusätzlich
- an einen Weiterbildungskurs in Spezieller Schmerztherapie mit einem Umfang von 80 Stunden teilgenommen haben[2]
Die Weiterbildungsinhalte sind in der Muster-Weiterbildungsordnung festgelegt.[1]
Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung.
Inhalte der Weiterbildung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zur Weiterbildungsprüfung muss man darlegen können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:
- Schmerzmedizinische Gutachtenerstellung einschließlich der Klärung relevanter sozialmedizinischer Fragestellungen
- Ursachen, Epidemiologie und Prävention chronischer Schmerzen einschließlich genetischer, geschlechtsbezogener und psychosozialer Zusammenhänge
- Wirkmechanismen und Evidenzlage von medikamentösen, physiotherapeutischen, psychotherapeutischen, interventionellen und komplementärmedizinischen Verfahren
- Teilnahme an interdisziplinären Schmerzkonferenzen
- Schmerzdiagnostik
- Erhebung einer bio-psycho-sozialen Schmerzanamnese
- Anwendung standardisierter und validierter Testverfahren und Frageböge
- spezifische Schmerztherapie bei
- Patienten mit psychischen und somatischen Komorbiditäten und Störungen einschließlich Suchterkrankungen
- Kindern und Jugendlichen
- bei alternden Menschen
- Schmerzhaften Erkrankungen des Gefäßsystems
- Thorakalen Schmerzsyndromen
- Viszeralen Schmerzen
- Urogenitalen Schmerzsyndrome
- Somatoformen Schmerzsyndrome
- Indikationsstellung physiotherapeutischer, psychotherapeutischer, interventioneller und komplementärmedizinischer Verfahren
- Eingehende Beratung und partizipative Entscheidungsfindung einschließlich Festlegung von Therapiezielen
- Schmerzedukation, auch mit Klärung von aufrechterhaltenden psychosozialen Einflussfaktoren
- Aufstellung eines inhaltlich und zeitlich gestuften multimodalen Therapieplanes einschließlich der zur Umsetzung erforderlichen interdisziplinären, interprofessionellen und sozialmedizinischen Koordination
- Initiierung, Modifizierung und/oder Beendigung medikamentöser Kurzzeit-, Langzeit-, und Dauertherapie, insbesondere auch in einer terminalen Behandlungsphase einer palliativen Situation
- Entzugsbehandlungen, insbesondere auch bei Medikamentenmissbrauch und Medikamentenabhängigkeit.[1]
Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie. In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 446f. Bundesärztekammer, abgerufen am 26. Oktober 2024.
- ↑ Bundesärztekammer (Hrsg.): (Muster-)Kursbuch Spezielle Schmerztherapie. 2. Auflage. 18. Februar 2022 (bundesaerztekammer.de [PDF]).