Zusatzweiterbildung Spezielle Schmerztherapie

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Die Zusatzweiterbildung Spezielle Schmerztherapie ist eine in der Musterweiterbildungsordnung der deutschen Bundesärztekammer von 2018 (MWBO) aufgeführte Zusatz-Weiterbildung im Bereich Schmerztherapie für Fachärzte aller Facharztbezeichnungen.

Die Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und interdisziplinäre Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten, bei denen der Schmerz seine Leit- und Warnfunktion verloren und einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat.[1]

Mindestanforderung

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Um die Bezeichnung Zusatzweiterbildung Spezielle Schmerztherapie führen zu dürfen, müssen Ärztinnen und Ärzte

Die Weiterbildungsinhalte sind in der Muster-Weiterbildungsordnung festgelegt.[1]

Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung.

Inhalte der Weiterbildung

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Zur Weiterbildungsprüfung muss man darlegen können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:

  • Schmerzmedizinische Gutachtenerstellung einschließlich der Klärung relevanter sozialmedizinischer Fragestellungen
  • Ursachen, Epidemiologie und Prävention chronischer Schmerzen einschließlich genetischer, geschlechtsbezogener und psychosozialer Zusammenhänge
  • Wirkmechanismen und Evidenzlage von medikamentösen, physiotherapeutischen, psychotherapeutischen, interventionellen und komplementärmedizinischen Verfahren
  • Teilnahme an interdisziplinären Schmerzkonferenzen
  • Schmerzdiagnostik
    • Erhebung einer bio-psycho-sozialen Schmerzanamnese
    • Anwendung standardisierter und validierter Testverfahren und Frageböge
  • spezifische Schmerztherapie bei
    • Patienten mit psychischen und somatischen Komorbiditäten und Störungen einschließlich Suchterkrankungen
    • Kindern und Jugendlichen
    • bei alternden Menschen
    • Schmerzhaften Erkrankungen des Gefäßsystems
    • Thorakalen Schmerzsyndromen
    • Viszeralen Schmerzen
    • Urogenitalen Schmerzsyndrome
    • Somatoformen Schmerzsyndrome
  • Indikationsstellung physiotherapeutischer, psychotherapeutischer, interventioneller und komplementärmedizinischer Verfahren
  • Eingehende Beratung und partizipative Entscheidungsfindung einschließlich Festlegung von Therapiezielen
  • Schmerzedukation, auch mit Klärung von aufrechterhaltenden psychosozialen Einflussfaktoren
  • Aufstellung eines inhaltlich und zeitlich gestuften multimodalen Therapieplanes einschließlich der zur Umsetzung erforderlichen interdisziplinären, interprofessionellen und sozialmedizinischen Koordination
  • Initiierung, Modifizierung und/oder Beendigung medikamentöser Kurzzeit-, Langzeit-, und Dauertherapie, insbesondere auch in einer terminalen Behandlungsphase einer palliativen Situation
  • Entzugsbehandlungen, insbesondere auch bei Medikamentenmissbrauch und Medikamentenabhängigkeit.[1]

Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.

Einzelnachweise

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  1. a b c Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie. In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 446f. Bundesärztekammer, abgerufen am 26. Oktober 2024.
  2. Bundesärztekammer (Hrsg.): (Muster-)Kursbuch Spezielle Schmerztherapie. 2. Auflage. 18. Februar 2022 (bundesaerztekammer.de [PDF]).