Stiftung Datenschutz

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Logo der Stiftung Datenschutz

Die Stiftung Datenschutz wurde 2013 von der Bundesregierung gegründet. Stifterin ist die Bundesrepublik Deutschland. Aufgabe der unabhängigen Einrichtung ist die Förderung des Datenschutzes an den Schnittstellen zwischen Politik, Aufsichtsbehörden, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Die Bundesstiftung bietet eine neutrale Diskussionsplattform zu Fragen der Datenpolitik und des Datenschutzrechts. Darüber hinaus stellt sie praktische Informationen zur Anwendung des Datenschutzrechts für bestimmte Zielgruppen bereit.

Die Stiftung Datenschutz ist steuerrechtlich gemeinnützig und politisch neutral; sie agiert frei von gewerblichen oder aufsichtspolitischen Interessen. Als unabhängige Einrichtung kann sie Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes erarbeiten und öffentlich zur Diskussion stellen. Schwerpunkt der Arbeit ist der nicht-öffentliche Bereich, d. h. der Umgang mit personenbezogenen Daten im Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgen und Unternehmen. Diese Struktur und Schwerpunktsetzung wird von der Stiftung als Alleinstellungsmerkmal herausgestellt, da weder Datenschutzaufsichtsbehörden noch Wirtschaftsvereinigungen oder andere Organisationen eine offene Diskussionsplattform ausschließlich zu Datenschutzthemen anbieten.

Bereits im Koalitionsvertrag von 2009 hatten CDU/CSU und FDP die Gründung der Stiftung vereinbart. Wegen anhaltender Diskussionen über die Ausstattung und die genauen Aufgaben der Stiftung sowie die Besetzung und Kompetenzen der Gremien[1] verzögerte sich die Gründung mehrfach und die bereits im Bundeshaushalt 2011 eingeplanten Stiftungsmittel mussten zunächst in eine Treuhandstiftung überführt werden.[2]

Sitz, Organe, Stiftungskapital

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Die vom Bund gestiftete gemeinnützige und rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts hat ihren Sitz in Leipzig und unterliegt somit der Stiftungsaufsicht des Freistaats Sachsen.[3] Stiftungsorgane sind der die Geschäfte führende Vorstand, der die Geschäftsführung überwachende Verwaltungsrat und der beratende Beirat. Gründungsvorstand ist der Jurist Frederick Richter.[4] Die Stiftung wurde von der Bundesrepublik Deutschland als Stifterin mit einem Stiftungsvermögen von 10 Millionen Euro ausgestattet; dies ist sicher anzulegen und gemäß der Vorgabe des Stiftungsrechts ungeschmälert zu erhalten.[5]

Der Zweck der Stiftung ist es, die Belange des Datenschutzes sowie Wissenschaft, Forschung und Bildung zu fördern.

Gründungsphase und Entwicklung

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Der Deutsche Bundestag hat die Stiftungsgründung mehrheitlich begrüßt;[6] in einem Gegenantrag wurde deutliche Kritik geäußert.[7] Diese bezog sich vor allem auf die Unabhängigkeit der Stiftung und ihre unzureichende finanzielle Ausstattung. Die Opposition bezweifelte, dass mit der vorgesehenen finanziellen Ausstattung die satzungsgemäßen Aufgaben zu erfüllen sein würden. Bei einer Anhörung im Bundestag im März 2013 versprach der Gründungsvorstand eine unabhängige und staatsferne Arbeitsweise.[8]

Kritisiert wurde die vor Gründung der Stiftung in 2012 vom Bundesministerium des Innern vorgegebene Besetzung des Beirates: Von den bis zu 34 Mitgliedern sollten nur drei von den Datenschutzbehörden benannt werden, zwei von der Verbraucherschutzseite; 14 Plätze sind für die datenverwendende Wirtschaft vorgesehen, bis zu 9 Sitze für Bundestagsabgeordnete; das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik ist ebenso vertreten wie die Kirchen und der Deutsche Anwaltverein.[9] Im November 2012 haben die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern erklärt, dass sie ihre Sitze im Beirat solange nicht wahrnehmen werden, bis ihnen eine geänderte Satzung mehr Plätze zugesteht. Die Datenschutzbeauftragten monierten auch, dass sie nicht im z. T. zur Verschwiegenheit verpflichteten Beirat mitarbeiten könnten, da sie gleichzeitig für datenschutzrechtliche Beaufsichtigung u. a. von Stiftungen zuständig seien.[10] Die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentrale nutzen ihre Beiratsplätze bislang ebenfalls nicht.[11] Seit Februar 2019 entsenden alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien Abgeordnete in den Stiftungsbeirat.[12], zuletzt gewählt im Juni 2022.[13]

Im Juni 2015 forderte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff, die Bundesregierung müsse „Konzeption und Finanzierung der Stiftung neu überdenken“.[14] Im Dezember 2018 forderte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber, die Stiftung brauche „ganz klar eine dauerhafte Finanzierung“.[15]

Die aus der Bundestagswahl von 2017 hervorgegangene Große Koalition hatte im Koalitionsvertrag festgelegt (S. 129), die Arbeit der Bundesstiftung fördern zu wollen.[16] Im November 2020 beschloss die Koalition schließlich eine Aufnahme der Stiftung in die institutionelle Förderung; im Bundeshaushalt 2021 wurde eine Zuwendung von 700.000 € festgelegt.[17] In 2022 wurde das Stiftungsvermögen wieder auf die ursprünglichen 10 Mio. € aufgefüllt, und die Stiftung wurde für die Zukunft im Justiz- und nicht mehr im Innen-Etat angesiedelt; der im Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplanes zunächst erneut vorgesehene Zuschuss von 700.000 € wurde auf 1 Mio. € erhöht.[18] Im Herbst 2023 konnte der Stiftungsvorstand bei den Koalitionsparteien erreichen, dass der Zuschuss an die Bundesstiftung gegenüber dem Entwurf des Bundesfinanzministeriums (wie schon in 2023) auch für 2024 um 110.000 € auf 1,11 Mio. € erhöht wurde. Damit solle nach Maßgabe des Haushaltsgesetzgebers die Arbeit der Stiftung als „unabhängige Diskussionsplattform und Informationsplattform zum Thema Datenrecht und Datenpolitik“ gestärkt werden.[19]

Veröffentlichungen und Informationsangebote

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Aufklärungsbemühungen richtete die Stiftung bereits an verschiedene Zielgruppen: Privatpersonen (Broschüre „Ihr gutes Recht im Datenschutz“[20]), Kinder (Themenspecial „Datenschutz“[21] in dem von den Landesmedienanstalten betriebenen Portal Internet-ABC[22]) und Beschäftigte in kleinen und mittelständischen Unternehmen (Broschüren zum Datenschutz in der betrieblichen Praxis[23]). Im Jahr 2015 beteiligte sich die Stiftung an einer Studie zum Datenschutz im Personalmanagement.[24]

Einen Blick in die Zukunft des Datenschutzes werfen Autoren wie Peter Schaar oder Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Sammelband „Zukunft der informationellen Selbstbestimmung“,[25] den die Stiftung Datenschutz im April 2016 vorlegte. In der Reihe „DatenDebatten“ erschienen in den Folgejahren Bände zur Debatte um ein etwaiges Dateneigentum, zur digitalen Gesundheitsfürsorge und zum Datenschutz im vernetzten Fahrzeug.[26]

Im März 2017 legte die Stiftung die erste umfassende Studie zu Personal Information Management Services (PIMS)[27] vor.[28] Softwarelösungen wie Personal Information Management Services (PIMS) speichern und verwalten persönliche Daten und schaffen so einen auf die Bedürfnisse des Users abgestimmten Schutz der Privatsphäre.

Anlässlich der Bundestagswahl 2017 veröffentlichte die Stiftung eine Broschüre, mit der die Wahlkämpfenden dazu angehalten werden sollten, mit personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger sensibel und gesetzeskonform umzugehen (Publikation „Datenschutz im Wahlkampf“).[29] Auch 2017 entstand aus einer Kooperation mit der Initiative D21 eine Broschüre zur digitalen Ethik.[30]

Das Recht auf Datenportabilität aus § 20 der DSGVO untersuchte die Stiftung in einem im Dezember 2017 abgeschlossenen Projekt.[31] Dabei entstand auch ein Erklärfilm,[32] der das Recht für Verbraucherinnen und Verbraucher veranschaulicht.

Zum Start der Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2018 hatte die Bundesstiftung die Informationsplattform „DSGVO-Info“ eingerichtet, in der auf alle Kurzpapiere der Datenschutzaufsichtsbehörden und diverse weitere Handlungsanleitungen zur Umsetzung des neuen Datenschutzrechts von Kammern und Verbänden verlinkt war. Unter dieser Bezeichnung finden sich derzeit bei der Stiftung verschiedene eigene Papiere zu Einzelpunkten der DSGVO-Implementierung.[33]

Die Stiftung hat in den Jahren 2017, 2018 und 2019 einen mit jeweils 5000 Euro dotierten Journalistenpreis für ausgewogene Berichterstattung zum Datenschutz verliehen. Erster Preisträger war im Oktober 2017 der Journalist Adrian Lobe, 2018 wurde Laura Cwiertnia ausgezeichnet.[34] 2019 wurde der Journalistenpreis der Stiftung Datenschutz an Harald Maass verliehen[35] für seine Reportage über die unterdrückten Uiguren in China.[36]

Seit März 2019 hält die Bundesstiftung sämtliche Tätigkeitsberichte aller Datenschutzbehörden Deutschlands sowie der EU-Ebene im Zentralarchiv für Tätigkeitsberichte der Bundes- und der Landesdatenschutzbeauftragten sowie der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz (ZAfTDa) bereit.[37] Darunter befinden sich mittlerweile über 600 Tätigkeitsberichte der deutschen und europäischen Datenschutzbehörden seit 1971.[38] Derzeit entwickelt die Stiftung das Archiv weiter und wird zum Frühjahr 2024 eine öffentliche Volltextsuchmaschine in Betrieb nehmen.

Seit 2021 widmet sich die Stiftung Datenschutz zwei neuen Tätigkeitsschwerpunkten, nämlich dem Datenschutz im Ehrenamt[39] und dem Verhältnis von Datenschutz und Gleichstellungsrecht.[40]

Im Dezember 2021 veröffentlichte die Stiftung ein Gutachten zum Verhältnis von KI und DSGVO.[41]

Ende 2022 wurde ein Leitfaden zum Anonymisieren von Daten und Grundsatzregeln zum Anonymisieren vorgestellt (deutsch- und englischsprachig).[42]

Im Juni 2023 wurde ein neues Informationsangebot freigeschaltet: Die Website „Datenschutz für Kleinunternehmen“ richtet sich speziell an kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige, denen es häufig an Fachwissen und Ressourcen fehlt, um Risiken zu erkennen und Datenschutzmaßnahmen angemessen umzusetzen. Motto des Angebots ist es, zur Datenschutzgrundverordnung eine „Datenschutzgrundausstattung“ an die Hand zu geben. Kern des Angebots ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, bei der in zwölf Themenfeldern erklärt wird, wie ein Unternehmen datenschutzkonform ausgerichtet wird.[43]

Veranstaltungen

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Die Auftaktveranstaltung zu den Aktivitäten der Stiftung war im November 2013 eine Podiumsdiskussion zu Thema „Was ist uns Privatheit wert?“.[44] Seither versammelt die Stiftung im Rahmen ihrer öffentlichen Veranstaltungsreihe „DatenTag“ regelmäßig prominente Expertinnen und Experten, um zu verschiedenen aktuellen Themen aus Datenschutzrecht und Datenpolitik zu diskutieren.[45] Die Bedeutung der Datenschutz-Grundverordnung für Verbraucher, Wirtschaft, Datenschutzaufsichtsbehörden und Wissenschaft behandelte die Stiftung bereits in einer öffentlichen Veranstaltung 2015.[46]

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „DatenTag“[47] diskutierten im Januar 2018 die Spitzen von Datenschutz, Verbraucherschutz und Werbewirtschaft mit Vertreterinnen und Vertretern des europäischen Parlaments den Stand des Gesetzgebungsverfahrens zur ePrivacy-Verordnung.[48]

Für Vereine und bürgerschaftlich Engagierte führte die Bundesstiftung im März 2021 eine Webinar-Reihe mit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt durch.[49] Eine eigene Webinar-Reihe zum Ehrenamt startete im Mai 2021.[50]

2022 wurde eine öffentliche und kostenlose Reihe von monatlich stattfindenden Online-Seminaren ausgebaut: In dem Format „Datenschutz am Mittag“ tragen auf Einladung der Stiftung regelmäßig Expertinnen und Experten zur Praxis des Datenschutzrechts vor.[51]

Einzelnachweise, Anmerkungen

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  1. Zeit online: Stiftung Datenschutz ist auf dem Weg zum Papiertiger, abgerufen am 6. Februar 2013
  2. Dimitri Immermann: Die Stiftung Datenschutz - Eine verfassungs-, stiftungs- und datenschutzrechtliche Betrachtung. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2017, ISBN 978-3-8305-3793-9, S. 65 ff.
  3. Stiftungen - Stiftungen in Sachsen | Stiftungen mit Sitz im Freistaat Sachsen. Abgerufen am 11. Juli 2024.
  4. https://www.stiftungdatenschutz.org/ueber-uns/personen
  5. Deutscher Bundestag: § 83c BGB Verwaltung des Grundstockvermögens. In: Gesetze im Internet. Bundesministerium der Justiz, 22. Dezember 2023, abgerufen am 18. März 2024.
  6. Antrag der Regierungsparteien zur Stiftungsgründung (PDF; 66 kB)
  7. Gegenantrag der Opposition zur Stiftungsgründung (PDF; 73 kB)
  8. Linda Dietze: Neue Stiftung Datenschutz erhitzt die Gemüter. In: Informationsportal des Deutschen Bundestages. Bundestagsverwaltung, abgerufen am 5. März 2024.
  9. https://stiftungdatenschutz.org/ueber-uns/beirat
  10. Spiegel online vom 9. November 2012: Verzicht auf Mitarbeit: Stiftung Datenschutz ohne Datenschützer
  11. Deutschlandradio: Streit um die Stiftung Datenschutz (Kommentar vom 31. Januar 2013)
  12. Helmut Stoltenberg: Beirat der Stiftung Datenschutz. Abgerufen am 16. Mai 2021.
  13. Deutscher Bundestag: Wahlvorschläge der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, AfD und DIE LINKE. Wahl der Mitglieder des Beirates der Stiftung Datenschutz. In: Drucksache 20/2026. Deutscher Bundestag, 31. Mai 2022, abgerufen am 31. Mai 2024.
  14. Deutscher Bundestag – Datenschutzbericht vorgelegt. In: www.bundestag.de. Abgerufen am 8. Januar 2016.
  15. Hasso Suliak: Interview mit dem neuen BfDI. In: Legal Tribune Online. Wolters Kluwer Deutschland GmbH, 21. Dezember 2018, abgerufen am 5. März 2024.
  16. Bundesregierung | Koalitionsvertrag vom 14. März 2018. Abgerufen am 5. Juli 2018.
  17. Haushaltsausschuss: Drucksache19/23324 (S. 42). In: Ergänzung zu den Beschlussempfehlungen zum Haushaltsgesetz 2021. Deutscher Bundestag, 4. Dezember 2020, abgerufen am 16. Mai 2021.
  18. Sören Christian Reimer: Länder und Union machen Druck beim "Pakt für den Rechtsstaat". Stiftung Datenschutz gestärkt. In: Das Parlament. Referat IK 5 – Parlamentsnachrichten Deutscher Bundestag, 7. Juni 2022, abgerufen am 5. März 2024.
  19. Sören Christian Reimer: Haushalt 2024. In: „heute im bundestag“ (hib). Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten, 18. Oktober 2023, abgerufen am 18. März 2024.
  20. Broschüre „Ihr gutes Recht im Datenschutz“. (PDF) Stiftung Datenschutz, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 22. Februar 2016; abgerufen am 30. November 2013.
  21. Datenschutz | Hobby & Freizeit | Für Kinder | Internet-ABC. In: www.internet-abc.de. Abgerufen am 8. Januar 2016.
  22. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 17. Januar 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.internet-abc.de
  23. Broschüren zum Datenschutz in der betrieblichen Praxis. (PDF) Abgerufen am 17. Mai 2021.
  24. HR und Datenschutz, Studie zum Datenschutz im Personalmanagement. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 24. April 2017; abgerufen am 10. Oktober 2015.
  25. Buch Zukunft der informationellen Selbstbestimmung. Abgerufen am 17. Mai 2021.
  26. Stiftung Datenschutz: DatenDebatten - Stiftung Datenschutz. Abgerufen am 5. März 2024.
  27. Massimo ATTORESI: Personal Information Management Systems. In: TechDispatch 3/2020. European Data Protection Supervisor, 6. Januar 2021, abgerufen am 18. März 2024 (englisch).
  28. Studie "Neue Wege bei der Einwilligung im Datenschutz – technische, rechtliche und ökonomische Herausforderungen". Abgerufen am 17. Mai 2021.
  29. Datenschutz im Wahlkampf. Abgerufen am 17. Mai 2021.
  30. Stiftung Datenschutz: Digitale Ethik. Abgerufen am 17. Mai 2021.
  31. Projektseite zum Recht auf Datenübertragbarkeit. Abgerufen am 17. Mai 2021.
  32. https://www.stiftungdatenschutz.org/fileadmin/Redaktion/Video/171127_SDS_ErklA__rfilm_Master__DE_Subs_.mp4
  33. Stiftung Datenschutz: DSGVO-Themen - Stiftung Datenschutz. Abgerufen am 16. Mai 2021.
  34. aberratio GmbH, Hamburg www.aberratio.de: Journalistenpreis der Stiftung Datenschutz: Deutsche Fachpresse. Abgerufen am 16. Mai 2021 (deutsch).
  35. Deutsche Fachpresse: Harald Maass erhält den Journalistenpreis der Stiftung Datenschutz 2019. In: deutsche-fachpresse.de. Deutsche Fachpresse e.V., 13. November 2019, abgerufen am 18. März 2024.
  36. Harald Maas: Die Welt, von der niemand wissen soll. In: SZ-Magazin. Süddeutsche Zeitung GmbH, 14. März 2019, abgerufen am 18. März 2024.
  37. Zentralarchiv für Tätigkeitsberichte der Bundes- und der Landesdatenschutzbeauftragten sowie der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz. Abgerufen am 13. Mai 2021.
  38. Zentralarchiv für Tätigkeitsberichte der Bundes- und der Landesdatenschutzbeauftragten sowie der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz - ZAfTDa. Stiftung Datenschutz, 19. März 2019, abgerufen am 25. März 2019 (Verwaltung aller Tätigkeitsberichte aller Datenschutzbehörden).
  39. Stiftung Datenschutz: Ehrenamt - Stiftung Datenschutz. Abgerufen am 16. Mai 2021.
  40. Stiftung Datenschutz: Datenschutz- und Antidiskriminierungsrecht - Stiftung Datenschutz. Abgerufen am 16. Mai 2021.
  41. Georg Borges: Potenziale von Künstlicher Intelligenz mit Blick auf das Datenschutzrecht. Stiftung Datenschutz, 3. Dezember 2021, abgerufen am 5. März 2024.
  42. Rolf Schwartmann: Praxisleitfaden zur Anonymisierung. 12. Januar 2021, abgerufen am 5. März 2024.
  43. Kirstin Vedder: Datenschutz-Grundausstattung Schaffen Sie in 12 Schritten eine solide Basis. Stiftung Datenschutz, 1. Juni 2023, abgerufen am 5. März 2024.
  44. Podiumsdiskussion „Was ist uns Privatheit wert?“ 27. November 2013, abgerufen am 11. Dezember 2013.
  45. Stiftung Datenschutz: DatenTag - Stiftung Datenschutz. Abgerufen am 5. März 2024.
  46. Podiumsdiskussion: „EU-Datenschutzgrundverordnung: Bleibt alles anders?“ Stiftung Datenschutz, 5. November 2015, abgerufen am 10. November 2015.
  47. https://www.datentag.de/
  48. „Grundrechte neu bewerten“: Debatte um ePrivacy-Verordnung bleibt von Extremen geprägt. Abgerufen am 5. Juli 2018.
  49. Stiftung Datenschutz: Datenschutz im Ehrenamt: Webinare von Stiftung Datenschutz und DSEE. Abgerufen am 16. Mai 2021.
  50. Hendrik vom Lehn: Webinare für Vereine und gemeinnützige Organisationen. Stiftung Datenschutz, abgerufen am 5. März 2024.
  51. Theresa Wenzel: Webinar-Reihe Datenschutz am Mittag. Stiftung Datenschutz, 1. Januar 2021, abgerufen am 5. März 2024.