Rechenschaftsablage
Eine Rechenschaftsablage ist ein kleiner mündlicher Leistungsnachweis im Schulunterricht. Dieser Rechtsbegriff wird zum Beispiel in § 18 Abs. 3 der bayerischen Schulordnung für die Berufliche Oberschule und in § 55 Abs. 1 der bayerischen Gymnasialschulordnung verwendet.[1] Genauer definiert wird der Begriff weder in diesen Schulordnungen noch im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz. In Rechenschaftsablagen sollte auf die Grundwissensinhalte sowohl der letzten als auch der weiter zurückliegenden Stunden eingegangen werden.[2] In Deutschland werden sie umgangssprachlich auch als Abfragen oder Ausfragen bezeichnet.[3] Der entsprechende österreichische Begriff ist (Stunden‑)Wiederholung, der aber in der Leistungsbeurteilungsverordnung auch nicht explizit genannt wird.[4]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ http://www.km.bayern.de/eltern/was-tun-bei/rechte-und-pflichten/verordnungen.html Schulordnungen (Bayern)
- ↑ http://www.sinus-bayern.de/userfiles/Broschuere_2007/K2/K22.pdf Broschüre des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung
- ↑ http://www.verlag-bauer.de/UserFiles/Media/shop/gym5_s5.pdf
- ↑ http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009375 Leistungsbeurteilungsverordnung (Österreich)