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Lethal Autonomous Weapon System

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Lethal autonomous weapons (systems), kurz LAWs oder AWS (deutsch: Tödliche autonome Waffen, umgangssprachlich Killerroboter) sind Waffensysteme, die entwickelt wurden, um militärische Ziele (Personen, Anlagen) ohne weitere menschliche Einwirkung auszuwählen und anzugreifen.[1] Sie können in der Luft, an Land, zu Wasser, unter Wasser oder im Weltraum betrieben werden. Diese Waffensysteme können selbstständig Daten analysieren, sich frei in ihrem Einsatzgebiet bewegen und die ihnen zur Verfügung stehenden Waffen wie z. B. Maschinengewehre, Kanonen oder Raketen steuern. Fortschritte auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz (KI) ermöglichten die Entwicklung solcher autonom agierender Systeme. Diese Roboter können entweder sich selbständig fortbewegen oder aber fest montiert sein (zum Beispiel auf Kriegsschiffen, entlang von Grenzen oder in der Nähe schützenswerter militärischer oder ziviler Einrichtungen).[2]

Der potenzielle Einsatz dieser Waffensysteme wirft zahlreiche rechtliche, ethische und sicherheitspolitische Fragen auf, über die bei den Vereinten Nationen in Genf diskutiert worden ist. Derzeit (2014) gibt es keinen rechtlichen Rahmen, der den Einsatz von LAWs oder vergleichbaren autonomen Waffensystemen ausdrücklich verbietet oder regelt. LAWs unterliegen wie alle anderen Waffensysteme geltendem Völkerrecht, wie es in Artikel 36 des Zusatzprotokolls I der Genfer Konventionen niedergelegt ist.[3] Diese verpflichten Staaten dazu „zu prüfen, ob der Einsatz neuer Waffen oder Mittel der Kriegsführung mit dem humanitären Völkerrecht vereinbar ist.“[4] Ein Verbot steht aber nicht zur Debatte.[5][6]

Verhandlungen über das Ächten entsprechender Roboter und Drohnen in Genf wurden 2018 ergebnislos abgebrochen. Die USA und andere Staaten lehnten eine internationale Gesetzgebung ab.[7] Die Haltung Deutschlands war ambivalent.[8] Anfang 2020 sprach sich der Deutsche Bundestag gegen eine Ächtung aus.[9] 2021 sprach sich das internationale rote Kreuz für eine Regulierung aus und lehnte den gezielten Einsatz gegen Menschen ab.[10]

  • Paul Scharre: Army of None:Autonomous Weapons and the Future of War. W. W. Norton, New York 2018, ISBN 978-0-393-60898-4.

Einzelnachweise

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  1. Sollen Killerroboter verboten werden? In: sueddeutsche.de. 13. November 2017, ISSN 0174-4917 (Online [abgerufen am 23. Januar 2018]).
  2. Jan Dirk Herbermann und Frank Herold: Konferenz über Killerroboter - Die dritte Revolution der Kriegsführung. In: Der Tagesspiegel. 16. November 2017, abgerufen am 23. Januar 2018.
  3. Thompson Chengeta: Are Autonomous Weapon Systems the Subject of Article 36 of Additional Protocol I to the Geneva Conventions? In: SSRN Electronic Journal. 2014, ISSN 1556-5068, doi:10.2139/ssrn.2755182.
  4. Crawford Emily: Geneva Conventions Additional Protocol I (1977). In: Max Planck Encyclopedia of Public International Law. Oxford University Press, 2015, ISBN 978-0-19-923169-0, doi:10.1093/law:epil/9780199231690/e1804.
  5. Ingvild Bode: Verhandlungen über Killerroboter in Genf. In: heise online. 18. November 2017, abgerufen am 18. November 2017.
  6. United Nations Office of Geneva: Where global solutions are shaped for you | Disarmament | 2017 Group of Governmental Experts on Lethal Autonomous Weapons Systems (LAWS). Abgerufen am 18. November 2017 (englisch).
  7. heise online: Killerroboter: Verhandlungen ohne Einigung beendet. Abgerufen am 10. September 2018 (deutsch).
  8. Andrian Kreye: "Deutschland spielt ein doppeltes Spiel". In: sueddeutsche.de. 29. November 2018, ISSN 0174-4917 (Online [abgerufen am 30. November 2018]).
  9. Felix Richter: Bundestag gegen Ächtung autonomer Waffensysteme. netzpolitik.org, abgerufen am 2. Juli 2020.
  10. ICRC position on autonomous weapon systems. In: www.icrc.org. International Committee of the Red Cross, 12. Mai 2021, abgerufen am 25. Mai 2022 (englisch).