Diagnostik- und Testkuratorium

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Das Diagnostik- und Testkuratorium (DTK, früher Testkuratorium) wird vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und von der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) im Rahmen der gemeinsamen Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen getragen.

Die Hauptaufgabe besteht darin, die Öffentlichkeit vor unzulänglichen psychodiagnostischen Verfahren und unqualifizierter Anwendung solcher Verfahren zu schützen.[1]

Zu den Aufgaben gehören:[2][3]

Es besteht aus 6 Fach-Personen, wovon je 3 vom BDP und der DGPs ernannt werden. Den Vorsitz hat Martin Kersting (Gießen).

Es wurde seit 1982 auf Initiative von Manfred Amelang, Heinrich Wottawa und Lutz F. Hornke vorbereitet. 1986 wurde es in jetziger Form institutionalisiert und es wurden erste Qualitätsrichtlinien erstellt und simultan in zwei Fachzeitschriften veröffentlicht.[4][5]

Einzelnachweise

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  1. Testkuratorium in DORSCH Lexikon der Psychologie
  2. Das DTK auf psychologie.de
  3. Testkuratorium auf psyndex.de
  4. Klaus Bös Testkuratorium und AG-Motorische Tests in der dvs Seite 7
  5. Testkuratorium (1986): Beschreibung der einzelnen Kriterien für die Testbeurteilung. Diagnostica, 32, 358–360 sowie Psychologische Rundschau 37: S. 162–165