Untersuchungshaft
(Weitergeleitet von U-Haft)
Die Untersuchungshaft ist im Strafverfahren eine Zwangsmaßnahme, welche die Staatsanwaltschaft während einer Ermittlung beantragen kann. Diese kann sich je nach Staatsrecht unterscheiden.
Für die Rechtslage in den einzelnen DACH-Staaten siehe die folgenden Artikel:
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wiktionary: Untersuchungshaft – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen