Regierungsbunker
Regierungsbunker sind Schutzbauten für die Regierung eines Staates. Sie sollen die Handlungsfähigkeit des Staates insbesondere im Falle eines Krieges, aber auch bei sonstigen Krisen und Katastrophen sicherstellen.
Moderne Regierungsbunker können aus Beton oder in Felskavernen errichtet werden. Bei der Erstellung, die in der Regel unter Tage erfolgt, wird besonders auf einen hohen Schutz geachtet. Regierungsbunker aus der Zeit des Kalten Krieges sollten einen Angriff mit Kernwaffen überstehen und ein autarkes Überleben für eine bestimmte Zeit ermöglichen.
Neben Bunkern für die Regierung wurden auch Schutzbauten für die Führung der Streitkräfte oder andere Einrichtungen der Daseinsvorsorge (Zivilschutz, Zahlungsverkehr) errichtet.
Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Deutschland gab es neben dem Ausweichsitz der Verfassungsorgane des Bundes teilweise auch Schutzbauten für die Landesregierungen. Einige ehemalige Bunker sind heute Dokumentationsstätten oder Museen.[1][2]
Ehemalige deutsche Regierungsbunker:
- Ausweichsitz der Verfassungsorgane des Bundes
- Ausweichsitz der Landesregierung Baden-Württemberg
- Ausweichsitz der Landesregierung Bayern
- Ausweichsitz der Landesregierung Hessen
- Ausweichsitz der Landesregierung Nordrhein-Westfalen
- Ausweichsitz der Landesregierung Rheinland-Pfalz
- Ausweichsitz der Landesregierung Saarland
- Ausweichsitze der Landesregierung Schleswig-Holstein
- Führerbunker
Es ist unbekannt, ob der Bund noch Ausweichsitze oder Schutzräume für Bundesbehörden und Verfassungsorgane bereithält.[3] Die "Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen", auch durch bauliche und technische Schutzmaßnahmen (unter anderem Bunker), ist jedoch ein Kernbestandteil der "Konzeption Zivile Verteidigung (KZV)" des Bundesministeriums des Innern (BMI).
Schweiz
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Schweiz existieren mehrere verwendungsbereite Regierungsbunker des Bundes und der Kantone, die als Führungsanlagen bezeichnet werden.[4][5] Die Schweizer Regierung würde bei einem Atomkrieg in der Führungsanlage K20 in der Nähe des Lötschbergtunnels Schutz suchen.[6] Die Informationen über nicht deklassifizierte Anlagen (d. h. auch die Anlage K20) unterstehen der Geheimhaltung nach dem Gesetz über den Schutz militärischer Anlagen und dürfen nicht veröffentlicht werden. In Einzelfällen wurden bereits Journalisten, die in den letzten Jahren über die Standorte der Einrichtungen informierten, deswegen zu Geldbußen verurteilt.[7]
Weitere bekannte Regierungsbunker
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weitere bekannte Regierungsbunker sind:
- Bunker Harnekop (DDR)
- Bunkerkomplex Greenbrier (USA)
- Mount Weather (USA)[8]
- Cabinet War Rooms (Großbritannien)
- Einsatzzentrale Basisraum (Österreich)
- Stalinbunker (Sowjetunion)
- "Poste de commandement Jupiter" (Frankreich)[8]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Dokumentationsstätte Regierungsbunker. Abgerufen am 11. Februar 2020.
- ↑ Bundesbank-Bunker. Abgerufen am 11. Februar 2020.
- ↑ Bundesministeriums des Innern und für Heimat: . – Drucksache 20/4592 –. H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei,, 27. Dezember 2022, S. 12.
- ↑ Postulat Regierungsbunker. Zivile Umnutzung. In: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament. Abgerufen am 29. April 2008.
- ↑ Anfrage Regierungsbunker in den Kantonen. In: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament. Abgerufen am 29. April 2008.
- ↑ Michael Soukup: Tief im Schweizer Bunkerberg. In: Spiegel Online. 26. August 2008, abgerufen am 26. August 2008.
- ↑ Fax-Affäre: Etappensieg für die Pressefreiheit. In: Comedia. 17. April 2007, abgerufen am 29. April 2008.
- ↑ a b „Man sieht nur, was man weiß!“ 3. September 2024, abgerufen am 16. Dezember 2024.