Verwaltungszustellungsgesetz
Basisdaten | |
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Titel: | Verwaltungszustellungsgesetz |
Abkürzung: | VwZG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht |
Fundstellennachweis: | 201-9 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 3. Juli 1952 (BGBl. I S. 379) |
Inkrafttreten am: | 1. August 1952 |
Letzte Neufassung vom: | 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354) |
Inkrafttreten der Neufassung am: |
1. Februar 2006 |
Letzte Änderung durch: | Art. 3 G vom 18. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. Januar 2025 (Art. 43 Abs. 2 G vom 18. Juli 2024) |
GESTA: | C199 |
Weblink: | Text des Gesetzes |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) regelt in Deutschland die Form und das Verfahren der Zustellung für die Bundesbehörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und die Landesfinanzbehörden.
Nach der Novelle 2005 wurde das Verwaltungszustellungsgesetz erheblich modernisiert. Die Vorschriften wurden nicht nur für den elektronischen Rechtsverkehr angepasst, es wurden auch Anpassungen entsprechend den Änderungen im zivilrechtlichen Zustellungsverfahren vorgenommen. Eine Zustellung ist auch durch Einschreiben möglich, etwa mit einem Übergabe-Einschreiben oder mit Einschreiben mit Rückschein, lediglich mit einem Einwurf-Einschreiben kann eine Zustellung nicht erfolgen.
Neu ist der Begriff der verwaltungsrechtlichen Zustellung. Setzte diese vor dem 1. Februar 2006 noch die körperliche „Übergabe“ voraus, knüpft nunmehr § 1 VwZG an die Bekanntgabe entsprechend § 41 Verwaltungsverfahrensgesetz.
Die Sonderregelung für die Zustellung an Beamte wurde abgeschafft, der Gesetzestext zudem von 16 Vorschriften auf nunmehr zehn gestrafft.
Die einzelnen Bundesländer haben eigene Verwaltungszustellungsgesetze erlassen, diese geben aber in der Regel den Inhalt identisch wieder oder verweisen statisch oder dynamisch auf dieses Bundesgesetz.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Hanns Engelhardt, Michael App, Arne Schlatmann: Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz, Verwaltungszustellungsgesetz. Kommentar unter Berücksichtigung der landesrechtlichen Bestimmungen, der Abgabenordnung, des EG-Beitreibungsgesetzes und des Europäischen Übereinkommens über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland. 11. Auflage, Verlag C.H. Beck, München 2017, ISBN 978-3-406-71055-1.
- Gerhard Sadler: Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz, Verwaltungszustellungsgesetz, Kommentar anhand der Rechtsprechung. 9. Auflage,C. F. Müller Verlag Heidelberg 2014, ISBN 978-3-8114-3836-1.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bekanntgabe von Verwaltungsakten
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Verwaltungszustellungsgesetz Baden-Württemberg
- Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG)
- Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung
- Verwaltungszustellungsgesetz Brandenburg
- Hamburgisches Verwaltungszustellungsgesetz
- Landesverwaltungsverfahrensgesetz Mecklenburg-Vorpommern
- Landeszustellungsgesetz Niedersachsen
- Text des Landeszustellungsgesetzes NRW
- Landeszustellungsgesetz Rheinland-Pfalz
- Verwaltungszustellungsgesetz Sachsen (PDF) (44 kB)
- Landeszustellungsgesetz Sachsen-Anhalt
- Verwaltungszustellungsbestimmungen Schleswig-Holstein (§§ 146 ff. des Landesverwaltungsgesetzes)