Würzende Zutat
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Als würzende Zutaten wird im Deutschen Lebensmittelbuch eine Gruppe von Nahrungsmitteln bezeichnet, die zum Würzen von Speisen und Lebensmitteln als Zutaten verwendet werden.
Rechtsgrundlage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Regelung wurde in den Leitsätzen für Gewürze und andere würzende Zutaten festgelegt.[1] Würzende Zutaten und Würzmittel sind damit fast identisch definiert, außer dass z. B. Speisesalz oder Essig keine würzenden Zutaten sind, diese bei manchen Definitionen von Würzmittel aber enthalten sind.
Arten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Man unterscheidet mehrere Gruppen von würzenden Zutaten:
- Gewürze (dabei werden Kräuter und Pilze, die wegen ihrer geschmacksgebenden Eigenschaften verwendet werden, zu den Gewürzen gezählt)
- Gewürzmischungen
- Gewürzzubereitungen und Gewürzpräparate
- Gewürzsalze
- Präparate mit würzenden Zutaten
- Gewürzaromazubereitungen
- Gewürzaromasalze
- Würzen
- Würzmischungen und Streuwürzen
- Würzsaucen (Würzsoßen)