Wakīl
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Wakīl (arabisch وكيل), auch Vakil oder – in der älteren englischsprachigen Literatur – Vakeel, von arab. wakāla, „autorisieren, bevollmächtigen“, bezeichnet im arabisch-indopersischen Raum einen Gesandten, Bevollmächtigten, Agenten oder Diplomaten, oft auch lediglich einen Schreiber.
Der Begriff hat im religiösen Bereich, im Vertrags- und Handelsrecht bis heute Bedeutung.
Er bezeichnete in historischer Zeit, u. a. an den Fürstenhöfen Indiens, bei den Osmanen, den Seldschuken und persischen Safawiden auch Diplomaten, Gesandte und einflussreiche Beamte.[1]
Im heutigen Hindi und Urdu ist vakīl (hindi वकील, urdu وکیل) die Bezeichnung für einen Rechtsanwalt.[2]
Wakil wurde darüber hinaus zum Namensbestandteil (Familienname).
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Mawil Y. Izzi Dien: Wakāla. In: The Encyclopaedia of Islam. New Edition (EI). Band 11, Brill, Leiden 2002, S. 57–58.
- EI, Index Volume (2009), S. 571–572
- Hobson-Jobson, s. v. Vakeel, S. 961