Wikipedia:Gesichtete Versionen/Rechtevergabe

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Abkürzung: WP:GV/R, WP:GSV/R
Vergabe von Sichter-Rechten

Auf dieser Seite können Autoren das Recht zum Sichten beantragen. Bei Bedenken können Anträge abgelehnt werden und bei Missbrauch können die Rechte wieder entzogen werden. Die Admins haben einen Ermessensspielraum, Richtschnur ist die allgemeine Stimmberechtigung mit Ausnahme der Anforderung „50 Beiträge in den letzten 12 Monaten“ und umfasst somit:

  1. Der Benutzer ist angemeldet,
  2. der Benutzer hat seit mindestens zwei Monaten aktiv mitgearbeitet[1] und
  3. der Benutzer hat mindestens 200 Bearbeitungen (Edits) im Artikelnamensraum[2] vorgenommen.

Sollte die Stimmberechtigung vorliegen, kannst du einen Antrag stellen. Deine Stimmberechtigung kannst du hier prüfen.

Die Sichterrechte wurden vergeben, wenn ein Antrag hier ohne weiteren Kommentar zur Archivierung markiert ist.

Hinweise
  • Unter Gesichtete Versionen/Anfragen kannst du eine Sichtung einzelner Artikel beantragen, wenn du die Bedingungen für eine Rechtevergabe noch nicht erfüllst und ein von dir oder jemand anders bearbeiteter Artikel seit mindestens 24 Stunden ungesichtet ist.
  • Solltest du vor Erreichen der Stimmberechtigung einen Antrag stellen, gib bitte eine Begründung an, weshalb dir Sichterrechte vorzeitig gegeben werden sollen.
  • Bots erhalten automatisch (passive) Sichterrechte, das heißt, sie sichten automatisch.
  • Passive Sichterrechte werden normalerweise automatisch vergeben (siehe Wikipedia:Gesichtete Versionen #Automatische Vergabe des Status „Passiver Sichter“). In Ausnahmefällen können sie hier beantragt werden, falls nur die Bedingungen für passive Sichter, nicht jedoch für aktive Sichter erfüllt sind, der Status aber beispielsweise aufgrund von fehlerhaften oder wieder aufgehobenen Sperren nicht automatisch vergeben wird. Wenn du bereits aktive Sichterrechte hast, stelle bitte keinen Antrag auch auf passive Sichterrechte, da die aktiven Sichterrechte die passiven beinhalten.
Anmerkungen
  1. Der erste Beitrag muss damit mindestens zwei Monate zurückliegen – es reicht nicht aus, wenn das Benutzerkonto vor zwei Monaten erstellt wurde, aber die ersten Bearbeitungen vor weniger als zwei Monaten getätigt wurden.
  2. Gezählt werden nur Bearbeitungen an enzyklopädischen Artikeln, keine Beiträge auf Diskussionsseiten, Benutzerseiten etc. Siehe: Hilfe:Namensräume!
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