Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2014/07
Geerbte Fotos
Hallo, ich würde gern Fotos ab den 1920er Jahren einstellen, die meine direkten Vorfahren gemacht haben und über die ich als alleiniger Erbe verfüge. Kann ich das tun, und wenn ja, (wie) geht das in den Commons mit dem "Assistent zum Hochladen von Dateien"? Grüße, --Roehrensee (Diskussion) 09:50, 2. Jul. 2014 (CEST)
- Grundsätzlich ja, du kannst die Bilder auf die Commons hochladen, wenn du nicht nur die Bilder als Gegenstände, sondern auch die Urheberrechte geerbt hast [als Alleinerbe kein Problem]. Beachte aber immer auch, dass die abgebildeten Dinge gegebenenfalls urheberrechtlich geschützt sein könnten und dann commons:COM:DW bzw. commons:Commons:Bearbeitungen gilt.
- Hochladen würde ich das ganze aber mit dem Standardformular
{{Information
|Description={Was passendes, am besten in Deutsch und Englisch}}
|Source=Eigens Archiv
|Date= (Aufnahmedatum, wenn unbekannt geschätztes)
|Author= (Der Urheber, am besten mit Lebensdaten)
|Permission= I, sole and universal heir of [Name des Urhebers] and the copyright holder of this work, hereby publish it under the following license [Name der Lizenz]<br /> {{Baustein der passenden Lizenz}}
|other_versions=
}}
Programm
Hallo Forum,
ich habe ein kleines Programm geschrieben, daß Wikipedia gleicht. Mit Verlinken und so. Ich benutze aber keine Inhalte von Wiki. Darf ich das Programm in Umlauf bringen? Natürlich weiß ich nicht ob spätere Benutzer Inhalte kopieren. (nicht signierter Beitrag von Wikiwaver19 (Diskussion | Beiträge) 11:18, 2. Jul 2014 (CEST))
- Oh! Wusstest du, dass das Programm, auf dem die Wikipedia basiert, frei ist und jeder es verwenden kann? Mehr Infos findest du auf www.mediawiki.org. Wenn du lieber dein eigenes Programm verwenden möchtest, musst du aufpassen, dass du das Aussehen der Wikipedia nicht zu sehr nachahmen darfst. Mehr dazu findest du in der Markenrechtsrichtlinie. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:43, 2. Jul. 2014 (CEST)
- (BK) @Wikiwaver19: Ein Programm, daß Wikipedia gleicht??? Meinst Du ein Wiki?
- Da das Wiki-Pinzip selbst meines Wissens nicht geschützt ist, kannst Du das gerne tun. Wenn Du aber irgendwelche Teile aus der Wikipedia oder der ihr zu Grunde liegenden MediaWiki-Software übernommen hast (z.B. Layout oder Code), musst Du diese unter die gleiche Lizenz stellen, unter der auch diese veröffentlicht wurden.
- Sollten (jetzt oder später) Inhalte aus der Wikipedia übernommen werden (was durchaus möglich ist), musst Du ebenfalls dafür sorgen, dass die zugehörigen Lizenzbedingungen eingehalten werden – i.d.R. sind das die Nennung des Urhebers und die Nennung und Verlinkung der Lizenz. --Martin K. (Diskussion) 11:44, 2. Jul. 2014 (CEST)
Übernahme eines Artikels aus dem Stadtwiki Dresden
Ich würde gerne den Artikel Traugott Gey für Wikipedia übernehmen. Lt. deren Lizenzbestimmungen ((CC BY-NC-SA 2.0 DE)) müßte es doch lizenzkonform sein, wenn ich auf einer noch anzulegenden Unterseite Benutzer:Informationswiedergutmachung/Traugott Gey den kompletten Text rüberkopiere. Dazu natürlich noch deren Versionsgeschichte samt Namen sowie den ursprünglichen Link. Damit würde die Lizenzbestimmung doch eingehalten? Anschließend kann ich es ja weiterbearbeiten. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 15:43, 3. Jul. 2014 (CEST)
- Das geht leider nicht, weil eine NC-Lizenz nicht kompatibel ist. Wikipedia-Inhalte sollen auch kommerziell weiternutzbar sein - beim Stadtwiki ist das offenbar unerwünscht. Du müsstest den Text also vor der Übernahme umformulieren, damit du keine Urheberrechte verletzt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:45, 3. Jul. 2014 (CEST)
- er darf den inhalt natürlich nicht nur umformulieren. er darf allerdings die inhalte entnehmen und innerhalb eines eigenen textes mitverarbeiten. dabei sollte ein NC-text nicht die alleinige basis sein, da dort eine entsprechend strenge prüfung auf URV stattfindet. --Jbergner (Diskussion) 15:48, 3. Jul. 2014 (CEST)
- (nach BK) @Gnom: Danke für die flotte Antwort, auch kein (größeres) Problem: der Mann steht eh im Lexikon von Ludwig Eisenberg (Großes biographisches Lexikon der deutschen Bühne im 19. Jahrhundert. List, Leipzig 1903, S. 324). Das kann ich dann auch - wenn ich will wortwörtlich - übernehmen. Eisenbergs Texte sind samt und sonders gemeinfrei - ich spare mir nur gerne Arbeit. MfG --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 15:51, 3. Jul. 2014 (CEST)
- Aber weil ich gerade dabei bin, ein Register des Buchs zu erstellen, ist mir eben der Artikel Ludwig Geyer (Maler) aufgefallen und seine Herkunft: Ludwig Geyer im stadtwiki dresden. Das ist in weiten Teilen eine 1-zu-1-Übernahme. Zwar wurde die Herkunft erwähnt, aber für mich sieht es - euren Aussagen nach - so wie eine URV aus... --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 15:58, 3. Jul. 2014 (CEST)
- Bei technischen Texten wie Biografien ist halt auch fraglich, ob und wie weit sie geschützt sind - da müsste man sich die "weiten Teile" im Einzelnen anschauen. Vielleicht ist auch relevant, wer von wem abgeschrieben hat. Deshalb würde ich sagen, wir müssen nichts löschen, aber wir müssen es auch nicht unbedingt fortsetzen ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:12, 3. Jul. 2014 (CEST)
- Stimmt, habe ich gar nicht geguckt. Wenn das Stadtwiki von unsabgeschrieben hat, dann haben die gegen unsere Lizenz verstoßen oder halt umgekehrt... Nun ja, wieder was neues erfahren. Danke.--Informationswiedergutmachung (Diskussion) 16:16, 3. Jul. 2014 (CEST)
- Bei technischen Texten wie Biografien ist halt auch fraglich, ob und wie weit sie geschützt sind - da müsste man sich die "weiten Teile" im Einzelnen anschauen. Vielleicht ist auch relevant, wer von wem abgeschrieben hat. Deshalb würde ich sagen, wir müssen nichts löschen, aber wir müssen es auch nicht unbedingt fortsetzen ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:12, 3. Jul. 2014 (CEST)
- Aber weil ich gerade dabei bin, ein Register des Buchs zu erstellen, ist mir eben der Artikel Ludwig Geyer (Maler) aufgefallen und seine Herkunft: Ludwig Geyer im stadtwiki dresden. Das ist in weiten Teilen eine 1-zu-1-Übernahme. Zwar wurde die Herkunft erwähnt, aber für mich sieht es - euren Aussagen nach - so wie eine URV aus... --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 15:58, 3. Jul. 2014 (CEST)
- (nach BK) @Gnom: Danke für die flotte Antwort, auch kein (größeres) Problem: der Mann steht eh im Lexikon von Ludwig Eisenberg (Großes biographisches Lexikon der deutschen Bühne im 19. Jahrhundert. List, Leipzig 1903, S. 324). Das kann ich dann auch - wenn ich will wortwörtlich - übernehmen. Eisenbergs Texte sind samt und sonders gemeinfrei - ich spare mir nur gerne Arbeit. MfG --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 15:51, 3. Jul. 2014 (CEST)
- er darf den inhalt natürlich nicht nur umformulieren. er darf allerdings die inhalte entnehmen und innerhalb eines eigenen textes mitverarbeiten. dabei sollte ein NC-text nicht die alleinige basis sein, da dort eine entsprechend strenge prüfung auf URV stattfindet. --Jbergner (Diskussion) 15:48, 3. Jul. 2014 (CEST)
Copyright bei Foto-Collage
Vermutlich ist es bereits mal behandelt worden, aber ich fand nichts: Wie ist das Copyright bei einer Foto-Collage unter Verwendung eigener und fremder Bilder zu beurteilen? Also verwendet und verändert werden Fotos, die eine Nutzung bei Nennung des Urhebers erlauben. Wäre da eine Liste der Urheber mit oder ohne einen Zusatz "modifiziert" das, was zu machen ist? --Monthyprada (Diskussion) 21:31, 1. Jul. 2014 (CEST)
- Blöde Antwort, ich weiß, aber: Kommt darauf an. Und zwar darauf, unter welchen Lizenzen die fremden Bilder stehen. — ireas (Diskussion) 21:33, 1. Jul. 2014 (CEST)
- Blöd ist sie nicht, sondern klar. Die Verwendung der Bilder ist erlaubt, aber eben unter Nennung des Urhebers. Reicht dann eine Liste, oder wäre ein Bezug des Urhebers zu jedem Einzelbild nötig? Das würde eine Collage dann natürlich total zerstören.--Monthyprada (Diskussion) 21:49, 1. Jul. 2014 (CEST)
- Wenn die Bilder die Du für die Collage verwendet hast, unter CC-BY oder CC-BY-SA stehen, reicht eine Urheberangabe auf der Bildetailseite des unter CC-BY-SA veröffentlicht abgeleiten Werkes. Ein Attribution im Bild selbst, wäre in der Tat ziemliche hässlich.
- Falls es wider Erwarten um irgendwelche anderen Lizenzen gehen sollte, müsstet Du uns sagen welche und am Besten gleich die verwendeten Bilder verlinken. --Martin K. (Diskussion) 22:47, 1. Jul. 2014 (CEST)
- Die genannten CC-BY-Lizenzen machen eine Bearbeitung durch einen weiteren Benutzer möglich. Darauf basiert auch das Artikelschreiben in der Wikipedia. Die Autorenliste steht in diesem Fall in der Versionsgeschichte. Eine Collage ist daher durchaus möglich, es müssen aber alle Bilder unter einer freien Lizenz stehen, auch deine eigenen. MfG --Regiomontanus (Diskussion) 23:14, 1. Jul. 2014 (CEST)
- Es ist gerade die Intention von CC-BY und CC-BY-SA, Dinge wie Collagen zu ermöglichen. Dass alle Bilder unter einer freien Lizenz stehen müssen, ist bei den beiden genannten Lizenzen allerdings nur bei CC-BY-SA der Fall ("Weitergabe unter gleichen Bedingungen"), CC-BY erlaubt die Benutzung unter Namensnennung, wobei das abgeleitete Werk nicht unter gleichen Bedingungen weitergegeben werden muss - insofern wäre auch eine Collage aus CC-BY-Bildern und eigenen Bildern, an denen man sich alle Rechte vorbehält, möglich, denke ich (natürlich nicht hier bzw. auf Wikimedia Commons - es werden nur Bilder unter freien Lizenzen akzeptiert). Man könnte sich aber schon noch die Frage stellen, ob die Autoren dem jeweiligen Werk weiter zugeordnet sein müssen. Das kann bei einer stark bearbeiteten Collage schwierig werden... ("Schnipsel an den Koordinaten ... stammt von XYZ"? ;-) ) Gestumblindi 23:46, 1. Jul. 2014 (CEST)
- Die genannten CC-BY-Lizenzen machen eine Bearbeitung durch einen weiteren Benutzer möglich. Darauf basiert auch das Artikelschreiben in der Wikipedia. Die Autorenliste steht in diesem Fall in der Versionsgeschichte. Eine Collage ist daher durchaus möglich, es müssen aber alle Bilder unter einer freien Lizenz stehen, auch deine eigenen. MfG --Regiomontanus (Diskussion) 23:14, 1. Jul. 2014 (CEST)
- Blöd ist sie nicht, sondern klar. Die Verwendung der Bilder ist erlaubt, aber eben unter Nennung des Urhebers. Reicht dann eine Liste, oder wäre ein Bezug des Urhebers zu jedem Einzelbild nötig? Das würde eine Collage dann natürlich total zerstören.--Monthyprada (Diskussion) 21:49, 1. Jul. 2014 (CEST)
- Nicht alle freien Lizenzen sind wild kombinierbar, CC-BY-SA ist mit kaum einer anderen Lizenz kompatibel. Das muß schon am konkreten Beispiel geklärt werden. --Pölkky 10:09, 2. Jul. 2014 (CEST)
- @all: Ich frag mich eh schon länger, warum das SA bei CC-BY nicht eigentlich obligatorisch ist: Wie will man denn sonst sicherstellen, dass auch bei der Nachnutzung einer Bearbeitung nocht die Attributionspflichten des Ausgangsmaterials erfüllt werden?! Wenn der Bearbeiter von CC-BY-Material das Ergebniss nicht auch unter CC-BY lizensiert, sondern (was ja zulässig ist) unter eine proprietäre Lizenz stellt, ist es doch mehr als wahrscheinlich, dass bei der Nachnutzung irgendwann die CC-Attributionen verloren gehn – es sei denn man schreibt sie tatsäch in das abgeleitete Werk selbst (aber das kann ja wirklich nicht im Sinne des Erfinders sein)?!
- Also: was ist der Sinn von CC-BY (ohne Share-alike-Bedingung), wenn es sich nach der ersten Bearbeitung eh kaum noch von CC-0 unterscheidet? --Martin K. (Diskussion) 10:55, 2. Jul. 2014 (CEST)
- @Martin Kraft: Das von dir beschriebene Problem ist kein rechtliches, sondern ein tatsächliches. Wo ist der Unterschied zwischen dem Verlorengehen einer Urhebernennung und dem Verlorengehen einer Urheber- und Lizenznennung? Die Aussage, es gebe keinen nennenswerten Unterschied zwischen CC0 und CC-by nach einer Bearbeitung, ist rechtlich falsch. Und selbst wenn sie richtig wäre: Es gibt doch genug Anwendungsfälle, in deinen keine Bearbeitung stattfindet. Schon allein hierfür wäre CC-by sinnvoll. — ireas (Diskussion) 12:15, 2. Jul. 2014 (CEST)
- @Ireas: Jein: Ich finde schon dass die Frage, wer genau bei der Weiternutzung von Bearbeitungen für die Einhaltung der Lizenzbedingungen der verarbeiteten Werke zu sorgen hat, auch eine rechtliche Dimension hat:
- Erbt der Weiternutzer automatisch alle Lizenz-Verpflichtungen die der Urheber des abgeleiteten Werkes eingegangen ist (und wie erhält er Kenntnis von diesen), ...
- ....oder muss der Bearbeiter alle Lizenzen (ob jetzt frei oder proprietär), die er für das abgeleitete Werke vergibt so gestalten, dass sie auch die Bestimmungen der Lizenzen aller benutzten Werke umfassen.
- Diese Frage kam hier vor kurzem schonmal auf, als es um Abbildungsgenehmigungen und die Frage ging, ob es streng juristisch gesehen überhaupt möglich ist, eine frei Lizenz für ein abgeleitets Werk zu vergeben, dem proprietäter Inhalte zu Grunde liegen. Damals wurde von einigen argumentiert, dass der Nachnutzer der freien Lizenz die Sicherheit haben müssen, dass mit dieser alle dieses Werkbetreffenden Urheberrechte abgedeckt wären. Ich habe dem damals wiedersprochen (und z.B. Beiwerk als Gegenargument genannt) – wirklich abschließend geklärt wurde die Frage aber nicht. --Martin K. (Diskussion) 13:02, 2. Jul. 2014 (CEST)
- Danke soweit. Hatte nicht erwartet, daß es so vielschichtig ist. Beiwerk ist bei einer Collage von Fotos allerdings sicher nicht das richtige Stichwort, geht es doch gerade darum, fremde Fotos erkennbar einzuarbeiten und daraus dann ein Mehr zu erzeugen. Das ganze aber unter Beachtung Rechte der Urheber - diese sollen ja gerade beachtet werden.--Monthyprada (Diskussion) 01:34, 5. Jul. 2014 (CEST)
- @Ireas: Jein: Ich finde schon dass die Frage, wer genau bei der Weiternutzung von Bearbeitungen für die Einhaltung der Lizenzbedingungen der verarbeiteten Werke zu sorgen hat, auch eine rechtliche Dimension hat:
einrichtung
guten morgen mein nahme ist jurgen ich weis nicht ob ich hir richtig bin aber ich probire es gewohn ich habe mir vor kurzem einen arca camper angechaft baujahr 1986 es waren aber keine bechreibungen dabei nicht von der electronic nicht von den wasserleitungen und auch nicht vom gas ist da vileit jemand der einen plan hat von den technichen eigenchaften im voraus vielen dang grus jurgen (nicht signierter Beitrag von 2014mb190 (Diskussion | Beiträge) 11:25, 7. Jul 2014 (CEST))
- Auf dieser Seite werden Fragen bezüglich der Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrecht diskutiert also bist du hier falsch. --Mauerquadrant (Diskussion) 11:38, 7. Jul. 2014 (CEST)
Bild bearbeiten und hochladen
Darf man von dem folgenden Bild die Championships ausschneiden und als neues Foto für WWE World Heavyweight Championship hochladen, oder nicht, da das dortige Bild demnächst gelöscht wird (fair-use gibt es ja hier nicht). Grüße --T1m0b3 HSV (Diskussion) 20:43, 7. Jul. 2014 (CEST)
- Da das Bild unter CC-BY-SA 2.0 steht: ja.
- Du musst nur dieselbe Lizenz wie beim Originalbild wählen und dessen Urheber angeben. --Martin K. (Diskussion) 22:20, 7. Jul. 2014 (CEST)
- Ich kriege die Lizenz vom Original hier irgendwie nicht rein: Datei:WWE World Heavyweight Championship.png --T1m0b3 HSV (Diskussion) 23:16, 7. Jul. 2014 (CEST)
- @T1m0b3 HSV: Kein Wunder: Das Ausgangsbild liegt ja auch auf Commons und Du hast Deines hier lokal in der de.WP hochgeladen. Ich würde Dir empfehlen, die Datei hier löschen zu lassen und nochmal neu auf Commons hochzuladen - dann klapps auch mit dem Baustein.
- Bei der Gelegenheit solltest Du auch nochmal die WP:Fotowerkstatt konsultieren - das mit dem Freistellen bekommt man nämmlich auch besser hin ;) --Martin K. (Diskussion) 00:25, 8. Jul. 2014 (CEST)
- Werd ich machen, danke für deine Hilfe :) --T1m0b3 HSV (Diskussion) 00:32, 8. Jul. 2014 (CEST)
Mehrere Lizenzbedingungen, welche gelten?
Das Bild unter https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Brandenburger_Tor_abends.jpg?uselang=de steht gemäss Metadaten unter CC BY-SA 3.0. Im Freitext kommen aber noch weitere Bedingungen dazu, die vom mutmasslichen Urheber auch kostenpflichtig abgemahnt werden. Ich finde diesen Kontrast zwischen Metadaten und zusätzlichen Bedingungen im Freitext unbefriedigend. Ist es wirklich im Sinn von Wikimedia/Wikipedia, dass beides gemeinsam gelten soll? --ZRH (Diskussion) 11:15, 7. Jul. 2014 (CEST)
- Hallo ZRH, damit wir jetzt nicht aneinander vorbeireden: Welche zusätzlichen Bedingungen meinst du im Einzelnen? — Pajz (Kontakt) 11:20, 7. Jul. 2014 (CEST)
- Gemäss Metadaten sowie Beschreibung im Abschnitt «Lizenz» gilt https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de, das heisst CC BY-SA (generisch bzw. nicht portiert) in der nicht mehr aktuellen Version 3.0 (die man aber dennoch verwenden kann).
- Im Freitext unter «Genehmigung» heisst es dagegen: «[…] Das Bild kann frei verwendet werden, solange der Urheber beim Bild in folgender Form genannt wird: Thomas Wolf, www.foto-tw.de. […] Außerdem gelten die Bestimmungen der Creative Commons-Lizenz Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported..»
- Gemäss Metadaten demnach die CC BY-SA 3.0 (generisch bzw. nicht portiert), gemäss Freitext eigene Bedingungen des mutmasslichen Urhebers und ansonsten CC BY-SA 3.0 (generisch bzw. nicht portiert). Der Freitext existiert dabei nur auf Deutsch; wer die Bildseite auf Englisch abruft [1], kann die zweite Variante der Lizenzbedingungen gar nicht erst verstehen … alle CC-Lizenzen sehen sowieso eine Urhebernennung vor, aber dieser mutmassliche Urheber legt offensichtlich grossen Wert darauf, in einer bestimmten Form genannt und verlinkt zu werden, vermutlich aus kommerziellem Interesse (und weil er entsprechend abmahnen kann, was zumindest in Deutschland funktioniert). --ZRH (Diskussion) 15:38, 7. Jul. 2014 (CEST)
- ZRH, ich fasse das nicht so auf, dass hier eine „zweite Variante der Lizenzbedingungen“ beabsichtigt wäre, sondern dass der Nutzer einfach angibt, wie er als Urheber genannt werden möchte; und dass er das selbst bestimmen kann, sieht die Lizenz ja auch vor. Ob eine URL zum Urheberhinweis dazugehören kann, darüber kann man streiten (und hat man auch schon), aber das hat mit der Situation im Grunde nichts zu tun, weil die Frage ungeachtet dessen auftaucht, ob die Information nun im „Informations“-Abschnitt oder irgendwo anders auf der Bildbeschreibungsseite steht. Dein Verständnis, wonach die Aussagen auf der Seite widersprüchlich sind, teile ich insofern jetzt erst einmal nicht. grüße, — Pajz (Kontakt) 16:00, 7. Jul. 2014 (CEST)
- In der Zusammenfassung der Lizenz steht ja: „Du musst den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen“, ich erkenne daher keine Diskrepanz zwischen den Lizenzbedingungen und dem Text unter Genehmigung; dass dieser nur auf Deutsch verfügbar ist, dürfte seiner Gültigkeit wohl auch keinen Abbruch tun. --Abderitestatos (Diskussion) 16:01, 7. Jul. 2014 (CEST)
- ZRH, ich fasse das nicht so auf, dass hier eine „zweite Variante der Lizenzbedingungen“ beabsichtigt wäre, sondern dass der Nutzer einfach angibt, wie er als Urheber genannt werden möchte; und dass er das selbst bestimmen kann, sieht die Lizenz ja auch vor. Ob eine URL zum Urheberhinweis dazugehören kann, darüber kann man streiten (und hat man auch schon), aber das hat mit der Situation im Grunde nichts zu tun, weil die Frage ungeachtet dessen auftaucht, ob die Information nun im „Informations“-Abschnitt oder irgendwo anders auf der Bildbeschreibungsseite steht. Dein Verständnis, wonach die Aussagen auf der Seite widersprüchlich sind, teile ich insofern jetzt erst einmal nicht. grüße, — Pajz (Kontakt) 16:00, 7. Jul. 2014 (CEST)
- Gemäss Metadaten demnach die CC BY-SA 3.0 (generisch bzw. nicht portiert), gemäss Freitext eigene Bedingungen des mutmasslichen Urhebers und ansonsten CC BY-SA 3.0 (generisch bzw. nicht portiert). Der Freitext existiert dabei nur auf Deutsch; wer die Bildseite auf Englisch abruft [1], kann die zweite Variante der Lizenzbedingungen gar nicht erst verstehen … alle CC-Lizenzen sehen sowieso eine Urhebernennung vor, aber dieser mutmassliche Urheber legt offensichtlich grossen Wert darauf, in einer bestimmten Form genannt und verlinkt zu werden, vermutlich aus kommerziellem Interesse (und weil er entsprechend abmahnen kann, was zumindest in Deutschland funktioniert). --ZRH (Diskussion) 15:38, 7. Jul. 2014 (CEST)
- @ZRH: Tut mir leid, aber ich verstehe immer noch nicht, wo Du da einen Widerspruch siehtst?! Die CC-BY-SA sieht ausdrücklich einen Namensnennung vor. Und wer, wenn nicht der Urheber selbst, sollte angeben, welchen Namen er dort genannt haben möchte?!
- Abgesehen davon, dass es das ureigenste Recht eines Urhebers ist, auch juristisch gegen Lizenz- und Urheberrechtsverstöße vorzugehen, ist Dein letzter Satz doch eigentlich nichts anderes als eine Unterstellung? Gibt es dafür irgendein Indiz? Hast Du mal mit dem Nutzer geredet? Falls nein: Setz hier bitte nicht solche Gerüchte in die Welt! --Martin K. (Diskussion) 16:14, 7. Jul. 2014 (CEST)
- Vielen Dank für die Rückmeldungen! Ich glaube, ich hab's nun verstanden! :) --ZRH (Diskussion) 12:25, 8. Jul. 2014 (CEST)
Bild/Grafik von Airbus.com verwenden
Hallo, erstelle gerade einen Artikel zur A320neo-Baureihe. Dort möchte ich gerne das ein oder andere Bild einbinden. Da das Flugzeug bisher noch nicht zu sehen ist (es gibt bisher nur eins), muss ich auf Bilder und Grafiken auf der Seite des Herstellers airbus.com zurückgreifen.
Hier sind die benötigten Bilder und Grafiken auf der Website zu sehen (etwas runterscrollen):
Darf ich diese Bilder verwenden? Ich habe gesehen, dass ähnliche Bilder auf schon in der Wiki zu finden sind, bin mir aber selbst wegen des Urheberrechts nicht ganz im klaren. --Akl327 (Diskussion) 02:30, 3. Jul. 2014 (CEST)
- Äh, nein, natürlich nicht. Das ist alles urheberrechtlich geschützt; ohne eine Freigabe von Airbus geht da nichts. wo hast du denn "ähnliche Bilder" gefunden? Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:43, 3. Jul. 2014 (CEST)
- (bk) @Akl327: Nein. Bilder fremder Urheber darf man grundsätzlich nur dann verwenden, wenn einem der Urheber die ausdrückliche Genehmigung dazu erteilt hat oder sie unter eine der Schranken des Urheberrechts fallen. Einfach Bilder von fremden Websites zu kopieren, bloß weil man sie gut gebrauchen kann, ist also auch außerhalb der Wikipedia illegal.
- Die Genehmigung, die wir für die Veröffentlichung hier in der Wikipedia benötigen, ist eine sog. Freie Lizenz (weitere Informationen dazu unter WP:Bildrechte). Und eine solche kannst Du natürlich auch bei Airbus bzw. dem Studio, das diese Renderings erstellt hat, anfragen (und dabei z.B. die WP:Textvorlagen#Einverständniserklärung für Bild/Foto-Freigaben nutzen).
- P.S.: Für die ähnlichen Bilder, die Du in der WP gesehen hast, gilt natürlich dasselbe. Wenn Du dort Bilder findest, die ohne weitere Freigabe von einer Airbusseite kopiert wurden, solltest Du uns das mitteilen. Das wären dann nämlich Urheberrechtsverstöße, die dringend gelöscht werden müssten. --Martin K. (Diskussion) 10:02, 3. Jul. 2014 (CEST)
- Der Disclaimer auf der Photo-Unterseite sagt leider ausdrücklich, dass sie für diese Fotos keine weitergehenden Rechte (als NC/ND) einräumen, womit sich Nachfragen nahezu erübrigen. --Túrelio (Diskussion) 10:10, 3. Jul. 2014 (CEST)
- Vielen Dank für die Antworten, so etwas in der Art hatte ich mir fast schon gedacht. Also gefunden habe ich zumindest eines in der englischen Wiki: http://en.wikipedia.org/wiki/Airbus_A320neo_family und nochmal hier: http://en.wikipedia.org/wiki/Airbus_A320_family#New_Engine_Option:_A320neo --Akl327 (Diskussion) 18:37, 3. Jul. 2014 (CEST)
- @Akl327: In der englischen Wikipedia ist es zulässig im Rahmen von Fair Use auch Werke ohne die Zustimmung der Urheber zu nutzen, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Die Fair Use-Bilder werden nicht auf Commons sondern direkt in der englischen Sprachversion gehosted. In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es keine vergleichbare Regelung, weshalb wir hier auch diese Bilder nicht verwenden können. --Martin K. (Diskussion) 20:10, 5. Jul. 2014 (CEST)
- Achso, das heißt also, in der englischen Wiki wird das Thema Urheberrecht anders gehandhabt als in der deutschen Wiki? Interessant! --Akl327 (Diskussion) 11:51, 9. Jul. 2014 (CEST)
Fair-Use-Bild hier lokal hochladen
Hallo, ich glaube zwar, die Antwort zu kennen, aber Fragen kostet bekanntlich nichts: Darf dieses Bild hier hochgeladen werden? --Morten Haan · Wikipedia ist für Leser da 22:30, 9. Jul. 2014 (CEST)
- @Morten Haan: Wie Du wahrscheinlich schon vermutet hast: Nein, Fair Use gibt es in DACH und damit in der de.WP nicht. --Martin K. (Diskussion) 22:41, 9. Jul. 2014 (CEST)
- Dachte ich mir schon, ist trotzdem schade. Dann werde ich es wohl verlinken müssen. --Morten Haan · Wikipedia ist für Leser da 22:46, 9. Jul. 2014 (CEST)
Wikipedia Werner Schreyer
Hallo! Ich die wikipedia seite von mir geändert - textlich und bildlich. Da da sachen drin stehen, die absichtlich geändert wurden und nicht vollständig der wahrheit entsprechen sowie fehlen. Weiter hätte ich gerne Bilder hochgeladen, an denen ich die vollständigen Userrechte habe, da ich das selbst auf den Bildern bin und diese zu meinem Zweck verwenden kann. Der text, den ich geändert habe, wurde bis jetzt nicht gesichtet und approved, sowie irgendwelche leute laden furchtbare bilder rauf und werden frei geschalten. meine bilder, an denen ich selbst rechte habe, nicht... könnte mir bitte jemand sagen, was mit dem recht ist über seine eigene person einen berichtigten text zu schreiben sowie bilder hochzuladen? wäre es möglich bitte, meine änderungen zu sichten und freizuschalten? besten dank, werner schreyer (nicht signierter Beitrag von Willibald S (Diskussion | Beiträge) 21:01, 4. Jul 2014 (CEST))
- @Willibald S: (aka Werner Schreyer (Schauspieler)?) Da man Dich ja schon auf WP:Interessenskonflikt und die Problematik beim Bearbeiten von Artikel über die eigene Person hingewiesen har, will ich nur auf den urheberrechtlichen Teil Deiner Frage eingehen (alles andere sollte an anderen Orten diskutiert werden):
- In der Wikipedia können nur Bider verwendet werden, die entweder gemeinfrei sind oder unter einer freien Lizenz stehen. Da eine solche Lizenz extrem weitreichende Nutzungsrechte einräumt (die so veröffentlichen Bilder dürfen von wirklich jedem verwendet und bearbeitet werden) kann sie nur vom Urheber oder Exklusivrechteinhaber erteilt werden. Ein normales eingeschränktes Nutzungsrecht (wie es z.B. bei Pressebilder üblich ist) reicht da leider nicht aus. Du müsstest also nochmal genau überprüfen, ob Du tatsächlich ausreichende Rechte besitzt und diese ggf. mit einer Einverständniserklärung der jeweiligen Urhebers belegen. Alles weiter zum Thema Bilder in der Wikipedia findest Du unter Hilfe:Bilder und WP:Bildrechte.
- P.S.: Ein Recht über die Bebilderung und Formulierung des Artikels über die eigene Person zu bestimmen gibt es übrigens nicht. Dein Einfluss auf die konkrete Formulierung des Artikels ist also auch nicht größer als der anderer Autoren. Bei Problemen z.B. mit offensichtlichen Falschinformationen oder Verletzungen Deiner Privatsphäre kannst Du aber das WP:Support-Team kontaktieren. --Martin K. (Diskussion) 23:28, 4. Jul. 2014 (CEST)
- Nachtrag: Die von Dir bisher hochgeladenen Bilder sind in ihrer aktuellen Form übrigens auch ohne weitere Recherche als Urheberrechtsverletzungen anzusehen und dürften deshalb schon bald gelöscht werden. Wenn Werner Schreyer selbst auf diesen Bildern zu sehen ist, kann er wohl kaum gleichzeitig der Urheber (= der Photograph) sein. Außerdem ist es wahrscheinlich, dass die Motive der Bilder selbst nicht frei von Rechten Dritter (namentlich der Designer der gezeigten Kleider und Accessoires) sind.
- Solche Werbemotive inkl. des zugehörigen Labels sind hier übrigens generell eher unerwünscht. Wenn diese Bilder zur Verwendung kämen, würde man sie ziemlich sicher vorher auf das reine Bildmotiv beschneiden. --Martin K. (Diskussion) 23:44, 4. Jul. 2014 (CEST)
Seit wann gibt es denn sowas, dass jetzt auch das Zeigen von bestimmter Markenkleidung und von Logos auf Bildern als Urheberrechtsverletzung angesehen wird? Dann müssten ziemlich viele Sportlerfotos gelöscht werden, wie z.B. dieses hier: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Johanna_Ernst_-_Tag_des_Sports_2013_Wien_4.jpg
Außerdem ist es zumindest theoretisch sehr wohl möglich, sich selbst zu fotografieren, mit dem Selbstauslöser. Antiope05411 (Diskussion) 14:11, 5. Jul. 2014 (CEST)
- Praktisch gesehen ist das aber bei diesen Aufnahmen hier definitiv nicht der Fall gewesen. Hier war eher ein ganzes Photographenteam am Werk, als ein Selbstauslöser. --Martin K. (Diskussion) 20:01, 5. Jul. 2014 (CEST)
- @Antiope05411: Ok, ich hab das mit der Mode gerade nochmal nachrecherchiert.
- Der urheberrechtliche Schutz von Mode scheint tatsächlich bei weitem nicht so weitreichend zu sein, wie bei anderen Werkarten (wohl aber grundsätzlich möglich).
- Die Logos auf Kleidern (von denen ich übrigens nie gesprochen habe) dürften wohl bei den meisten People-Aufnahmen als Beiwerk durchgehen - so sie denn überhaupt Schöpfungshöhe erreichen.
- Trotzdem sind etliche Fälle denkbar in denen Kleidung urheberrechtlich relevant ist und daher eigentlich nur mit Zustimmung des Urhebers abgebildet werden darf. Strenggenommen reicht es dafür, dass die portraitierte Person ein T-Shirt anhat auf dem groß ein anderes Photo abgedruckt wurde. --Martin K. (Diskussion) 20:01, 5. Jul. 2014 (CEST)
Abgesehen davon - der Artikel ist auch im derzeitigen Zustand weit unter den Minimalstandards: Keinerlei Quellenangaben, Werbesprache, keine Gliederung, falscher Link auf VOGUE, etc. - wenn der Edit-War mal abgeklungen ist müsste sich da mal jemand ohne Eigeninteresse mit diesem Artikel beschäftigen. Die Relevanzkriterien müsste er ja eigentlich erfüllen. Und dann ich kann nur dringends davon abraten, den Artikel über die eigene Person selber schreiben zu wollen. Dass man etwas, was objektiv und nachweisbar falsch ist korrigiert, ist sicher ok. Aber von alles andere sollte lieber sein lassen. Grüße --HelgeRieder (Diskussion) 10:10, 6. Jul. 2014 (CEST)
OK. whatever. Ich weiss, dass ich keine Urheberrechte habe, aber ich hab bei meinen Fotografen sehr wohl exclusivrechte. Bin schon lang genug im Geschäft, das zu wissen ;) Anyhow. Ich lass das hier bleiben, bin wohl zu blöd für das. Have fun with wikipedia. --W
- Hm. Das klingt ja so, als hätte er tatsächlich Nutzungsrechte an den Bildern. Das wäre natürlich megaklasse für unsere Enzyklopädie - an solche Freigaben kommt man wirklich selten. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:20, 9. Jul. 2014 (CEST)
- @WillibaldS, Gnom: Natürlich wäre es toll, wenn auch solch hochwertiges Bildmaterial unter einer freien Lizenz veröffentlich würde (idealerweise natürlich in einer etwas höheren Auflösung).
- Ich halte es nur für ziemlich unplausibel, dass ausgerechnet das auf dieser kommerziellen Aufnahmen abgebildete Model im Besitz der zugehörigen exklusiven Nutzungsrechte sein soll?! Was ja nichts anderes bedeuten würde, als dass niemand außer ihm das Recht hätte, diese Bilder zu publizieren oder entsprechende Unterlizenzen zu vergeben - nicht einmal der Photograph oder das Label/die Zeitschrift deren Logo auf diesen Photos prangt?! --Martin K. (Diskussion) 16:41, 9. Jul. 2014 (CEST)
- @Martin Kraft: Wieso exklusiv? Wieso niemand außer ihm? Wieso reicht es nicht, wenn er die vollumfänglichen und uneingeschränkten Nutzungsrechte hat – welche Nutzungsrechte zusätzlich irgendwelchen Dritten (naturgemäß Fotograf, außerdem das Label / die Zeitschrift, deren Logo auf diesen Fotos prangt) zustehen, kann uns doch völlig egal sein? Gruß Yellowcard (D.) 17:30, 9. Jul. 2014 (CEST)
- Ist doch völlig schnuppe, ob jemand die exklusiven Nutzungsrechte hat, oder nicht. Wenn er die Bilder hier einstellen will, müsste er sie unter eine freie Lizenz stellen, und damit die Nutzungsrechte auf andere übertragen. Das darf er aber nicht, da er nicht der Urheber ist. Exklusives Nutzungsrecht heißt eben nicht, dass man auch das Nutzungsrecht an andere weitergeben darf. --Blutgretchen (Diskussion) 17:41, 9. Jul. 2014 (CEST)
- @Martin Kraft: Wieso exklusiv? Wieso niemand außer ihm? Wieso reicht es nicht, wenn er die vollumfänglichen und uneingeschränkten Nutzungsrechte hat – welche Nutzungsrechte zusätzlich irgendwelchen Dritten (naturgemäß Fotograf, außerdem das Label / die Zeitschrift, deren Logo auf diesen Fotos prangt) zustehen, kann uns doch völlig egal sein? Gruß Yellowcard (D.) 17:30, 9. Jul. 2014 (CEST)
- @Yellowcard: Natürlich würden vollumfängliche und unbeschränkte Nutzungsrechte ausreichen. Dass er aber oben (mMn fälschlicherweise) behauptet hat „exclusivrechte“, macht es für mich nicht unbedingt glaubwürdiger, dass hier tatsächlich für eine freie Veröffenlichung ausreichende Nutzungsrechte vorliegen und nicht nur die üblichen beschränkten Presse- und Referenzbildrechte --Martin K. (Diskussion) 17:44, 9. Jul. 2014 (CEST)
- [BK] @Yellowcard: Die Freigabe unter einer freien Lizenz, also das Einräumen von Nutzungsrechten, erfordert nach der herrschenden Meinung ein ausschließliches Nutzungsrecht nach § 31 I UrhG (siehe hierzu Dreier/Schulze, § 35 UrhG Rn. 5). @Blutgretchen: Doch, der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts darf Dritten (mit Zustimmung des Urhebers) Nutzungsrechte einräumen (§ 35 UhrG). — ireas (Diskussion) 17:50, 9. Jul. 2014 (CEST)
- @Ireas: Aha? Und worin liegt das begründet? Yellowcard (D.) 18:20, 9. Jul. 2014 (CEST)
- (bk) @Ireas: Meines Erachtens sollte es doch ausreichen, wenn das erteilte Nutzungsrecht unbeschränkt ist und eine ausdrückliche Genehmigung zur Weiterlizensierung enthält?
- Ich sehe eigentlich keinen Grund, weshalb es undbedingt exklusiv sein müsste - das ist es ja z.B. bei der Weiterlizensierung im Rahmen einer Bearbeitung unter CC-BY-SA auch nicht?!
- §35 (1) UhrG verstehe ich so, dass auch ein exklusives Nutzungsrecht nicht automatisch ein Recht zur Unterliziensierung einräumt, nicht aber das letzteres nur im Rahmen eines exklusiven Nutzungsrechts erteilt werden könne?! --Martin K. (Diskussion) 18:25, 9. Jul. 2014 (CEST)
- Es handelt sich dabei um das Ergebnis einer systematischen Auslegung des § 35 I UrhG: „Nach h. M. kann nur der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts Nutzungsrechte einräumen“ (Dreier/Schulze, § 35 Rn. 5). Die Mindermeinung wendet § 35 I UrhG analog für einfache Nutzungsrechte an. – Bei einer Bearbeitung wird ja auch kein neues Nutzungsrecht in Bezug auf das bestehende Werk erteilt. — ireas (Diskussion) 18:35, 9. Jul. 2014 (CEST)
- Zur Ergänzung: Soweit ich sehe, stellt sich die Literaturmeinung so dar: § 35 I UrhG erfordert die Zustimmung des Urhebers bei der Erteilung von Nutzungsrechten durch den Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts. Für Inhaber eines einfachen Nutzungsrechtes ist eine solche Regelung nicht vorhanden. Es wäre systemwidrig, wenn der Inhaber eines einfachen Nutzungsrechtes gegenüber dem Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechtes privilegiert wäre. Die Mindermeinung geht von einer planwidrigen Regelungslücke bei vergleichbarer Interessenlage aus und schließt diese im Wege der Analogie, indem § 35 I analog für Inhaber eines einfachen Nutzungsrechts angewandt wird. Die herrschende Meinung verneint die vergleichbare Interessenlage, womit die analoge Anwendung ausscheidet. Über die systematische Auslegung kommt man zu dem Schluss, dass Inhaber eines einfachen Nutzungsrechts keine Nutzungsrechte erteilen können (s. o.). – ireas (Diskussion) 18:47, 9. Jul. 2014 (CEST)
- (BK) Was verstehe ich falsch: Der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrecht ist in dem Moment, in dem er einem Dritten ein Nutzungsrecht einräumt, nicht mehr Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts und könnte damit niemand anderem mehr Nutzungsrechte einräumen. In dieser Lesart würde das ja bedeuten, dass ein Fotograf, der einem Dritten ein einfaches Nutzungsrecht zur zeitlich uneingeschränkten Weiternutzung einräumt, niemand anderem mehr ein solches einfaches Nutzungsrecht zur Weiternutzung einräumen könnte, weil er zumindest in Bezug auf die Weiternutzung nicht mehr das ausschließliche Nutzungsrecht innehat. Das ist ja offensichtlich falsch. Yellowcard (D.) 18:49, 9. Jul. 2014 (CEST)
- Den Begriff „ausschließliches Nutzungsrecht“, der nicht bedeutet, dass kein anderer mehr Nutzungsrechte haben kann. — Pajz (Kontakt) 18:56, 9. Jul. 2014 (CEST)
- Es handelt sich dabei um das Ergebnis einer systematischen Auslegung des § 35 I UrhG: „Nach h. M. kann nur der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts Nutzungsrechte einräumen“ (Dreier/Schulze, § 35 Rn. 5). Die Mindermeinung wendet § 35 I UrhG analog für einfache Nutzungsrechte an. – Bei einer Bearbeitung wird ja auch kein neues Nutzungsrecht in Bezug auf das bestehende Werk erteilt. — ireas (Diskussion) 18:35, 9. Jul. 2014 (CEST)
- [BK] @Yellowcard: Die Freigabe unter einer freien Lizenz, also das Einräumen von Nutzungsrechten, erfordert nach der herrschenden Meinung ein ausschließliches Nutzungsrecht nach § 31 I UrhG (siehe hierzu Dreier/Schulze, § 35 UrhG Rn. 5). @Blutgretchen: Doch, der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts darf Dritten (mit Zustimmung des Urhebers) Nutzungsrechte einräumen (§ 35 UhrG). — ireas (Diskussion) 17:50, 9. Jul. 2014 (CEST)
- @Yellowcard: Natürlich würden vollumfängliche und unbeschränkte Nutzungsrechte ausreichen. Dass er aber oben (mMn fälschlicherweise) behauptet hat „exclusivrechte“, macht es für mich nicht unbedingt glaubwürdiger, dass hier tatsächlich für eine freie Veröffenlichung ausreichende Nutzungsrechte vorliegen und nicht nur die üblichen beschränkten Presse- und Referenzbildrechte --Martin K. (Diskussion) 17:44, 9. Jul. 2014 (CEST)
- Ergänzend zu Ireas’ Antwort: Ja, ein ausschließliches Nutzungsrecht beinhaltet nicht automatisch das Recht zur Unterlizenzierung (dazu jüngst übrigens OLG München, Urt. v. 21. November 2013, 6 U 1500/13 = ZUM 2014, 420). — Pajz (Kontakt) 18:56, 9. Jul. 2014 (CEST)
- [2xBK] Einen wichtigen Gesichtspunkt bei der Auslegung habe ich noch vergessen: § 31 III UrhG erwähnt ausdrücklich, dass Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts Nutzungsrechte einräumen dürfen; für Inhaber des einfachen Nutzungsrechts (§ 31 II UrhG) ist das nicht der Fall.
- @Yellowcard: In diesem Fall ist der Fotograf Urheber und nicht Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts, aber das ist hier egal. Ein ausschließliches Nutzungsrecht bedeutet nicht, dass tatsächlich keine andere Person ein einfaches Nutzungsrecht innehaben darf – das wäre in der Tat widersprüchlich. Es heißt nur, dass der Urheber niemand anderem Nutzungsrechte erteilen darf. Was der Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechtes damit macht – also ob er weitere Nutzungsrechte erteilt –, liegt in seiner Verantwortung. — ireas (Diskussion) 19:05, 9. Jul. 2014 (CEST)
- @Ireas, Pajz: Ah, da hatte ich offensichtlich eine falsche Vorstellung vom Begriff des „ausschließlichen“ Nutzungsrechts. Danke für die Erhellung. Gruß Yellowcard (D.) 19:08, 9. Jul. 2014 (CEST)
- @Ireas, Pajz, Yellowcard: Irgendwie kann ich diese Interpretation nicht so ganz teilen. Falls sie zutrifft, steht sie jedenfalls in erheblichem Widerspruch zur Rechtsanwendung in der Praxis:
- Wenn wirklich nur der Inhaber eines exklusiven Nutzungsrechts (den es ja per definitionem nur einmal geben kann) berechtigt wäre, Unterlizenzen zu erteilen, würden fast alle Stocks und Photo-Agenturen illegal handeln. Abgesehen von wenigen Ausnahmen beruht deren Geschäftsmodell nämlich daruf, einem vom Urheber erworbenes nicht exklusives Nutzungsrecht weiterzulizensieren. Ich selbst vertreibe auch ein paar Photos über diverse Microstocks und weiß deshalb genau, dass das Nutzungsrecht, dass ich den StockAgencies vertraglich eingeräumt habe ausdrücklich ein nichtexklusives ist und diese trotzdem meine Bilder munter kostenpflichtig unterlizensieren.
- Und auch die Medienpraxis lässt sich mit einer solchen „nur exklusiv darf unterlizensieren“-Regelung kaum vereinbaren. Von den Filmproduktionen, über Fernsehsender bishin zu Facebook und Google, werden doch ständig irgendwelche Inhalte von nichtexklusiven Nutzern weiterlizensiert. Streng genommen dürfte ein Fernsehsender ja sonst nicht mal ein Pressebild zu einer von ihm ausgestrahlen Serie an die Medien weitergeben, ohne das diese die Erlaubnis dafür direkt bei der Filmproduktionsfirma einholen?! --Martin K. (Diskussion) 19:32, 9. Jul. 2014 (CEST)
- P.S.: Siehe dazu auch 2.1 der Facebook-AGBs
- Ich bin mit den Geschäftsmodellen dieser Stocks nicht vertraut. Vorstellbar wäre aber, dass diese gar nicht selbst Nutzungsrechte einräumen, sondern nur einen Vertrag zwischen dir und dem Interessenten vermitteln. Unabhängig davon sind Recht und Wirklichkeit häufiger zwei unterschiedliche Dinge. ;-) — ireas (Diskussion) 19:51, 9. Jul. 2014 (CEST)
- @Ireas: Also bei iStock/Getty ist in den Vereinbarungen zu künstlerischen Beiträgen ausdrücklich von „Das Recht, dauerhafte, weltweite und nicht-exklusive Lizenzen oder Unterlizenzen an Endnutzer zu vergeben“ die Rede. Und in den Nutzungsbedingungen Facebooks findet sich unter 2.1 dieser unmissverständliche Satz: „Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung jeglicher IP-Inhalte“.
- Diese Weltkonzerne beschäftigen doch sicher weder Dilettanten als Anwälte, noch dürften sie vorsätzlich das Risiko eingehen, dass ihre Rechtsauslegung so diametral der etablierten widerspricht, dass ein entsprechendes Urteil ihre gesamte Geschäftsgrundlage pulverisieren könnte?! Ich finde das sind schon ziemlich eindeutige Indizien dafür, dass die Interpretation Unterlizensierung nur bei exklusiven Lizenzen in der Praxis nicht angewandt und damit eigentlich bedeutungslos ist?! --Martin K. (Diskussion) 20:09, 9. Jul. 2014 (CEST)
- naja sind halt typische Werbebildchens die Zeigen wie das Model vermarktet wird. Wobei bei dem Aldi-Bild und dem Patagonien-Bild die Einzelteile recht husch-husch zusammengebastelt sind. Bei dem Padagonien-Bild (es zeigt den Pehoe Lake im Torres del Paine-Nationalpark im Süden von Chile) scheint das Model auf dem Steeg zu schweben, ausserdem kommt das Licht bei Model, Steeg und Hintergrund von verschiedenen Seiten. Da zu vermuten ist, dass der Hintergrund aus einer (kommerziellen) Bilddatenbank kommt wäre vor einer Veröffentlichung zu klären wie die Lizenz dort geregelt ist. Die Lizenzen beispielsweise von Shutterstock sind für eine Veröffentlichung auf WP definitiv nicht ausreichend. Um Ärger zu vermeiden sollten diese Bilder besser schnellgelöscht werden. Grüße --HelgeRieder (Diskussion) 17:22, 9. Jul. 2014 (CEST)
- @HelgeRieder: Meines Erachtens liegst Du mit Deiner Kompositiong-Theorie hier falsch:
- Beim Aldi-Bild spricht der realistische Verlauf der Blitzschatten auf dem Gestänge der Einkaufswagen zumindest gegen eine offensichtliche Montage.
- Und die Patagonienaufnahme spielt in einer Liga, die auch heute noch on-Location geschossen wird. Bei Shutterstock bedient man sich in diesem Preissegment eher nicht. Dass Model und Steg dabei gesondert ausgeleuchtet sind, spricht hier meines Erachtens nicht unbedingt für eine Montage, sondern für den Einsatz von zusätzlichen Leuchten/Blitzen und/oder Reflektoren.
- --Martin K. (Diskussion) 17:44, 9. Jul. 2014 (CEST)
- @HelgeRieder: Meines Erachtens liegst Du mit Deiner Kompositiong-Theorie hier falsch:
- Shutterstock war nur ein Beispiel für Lizenzen, bei denen eine werbliche Verwendung nahezu uneingeschränkt möglich ist, die aber keine freie Verwendung des (Hintergrund-)Bildes zulassen. Und wie oben schon diskutiert schließen exkusive Nutzungsrechte nicht unbedingt eine freie Weitergabe an Dritte ein. Wie gesagt müsste bei Hochladen des Bildes glaubhaft nachgewiesen werden, dass der Hochladende im Besitz aller relevanten Bildrechte ist. Zumindest das Patagonienbild steht (der Fotograf) Alasdair McLellan als Urheber, hochgeladen wurde das Bild von Willibald S - hochgeladen. Auch beim Alidibild ist der Hochlader Willibald S aber der Urhebeber Werner Schreyer die Quelle ist Daniel Josefson - bei dem Vogue-Bild fehlen die Angaben zum Autor .. alles etwas seltsam. Grüße --HelgeRieder (Diskussion) 18:38, 9. Jul. 2014 (CEST)
- @HelgeRieder: Darüber, dass die Bilder in ihre aktuellen Auzeichnug URVs sind brauchen wir uns nicht zu streiten – darauf weise ich schon seit dem allerersten Post hin. Und auch den korrekten Urheber habe ich (nach kurz Recherche) dort eingetragen, wo vorher Werner Schreyer seinen Namen angegeben hatte.
- Mir gib es hier lediglich darum die Indizien zu wiederlegen, die Du für eine Photomontage vorgebracht hast. Meines Erachtens treffen die nämlich nicht zu. --Martin K. (Diskussion) 19:32, 9. Jul. 2014 (CEST)
- Da kannst Du durchaus Recht haben - ich bin da kein Profi. Nur: Bei dem Patagonienbild gibts doch einige starke Indizien, dass es zusammengesetzt sein könnte - und dann muss man halt auch auf die (möglichen) Lizenz-Rechte des Hintergrundbildes berücksichtigen. Und dann kommt noch dazu dass beim Hochladen einiges nicht professionell ausschaut und der Hochladende mit der doch recht komplexen Problematik möglicherweise nicht ausreichend vertraut sein könnte. --HelgeRieder (Diskussion) 21:37, 9. Jul. 2014 (CEST)
- @HelgeRieder: Ich denke in Anbetracht der Tatsache, dass es da eine ganze Bilderserie mit dieser Location (inkl. der Szenerie selbst) gibt, können wir diese Stock-Theorie wohl abhaken. --Martin K. (Diskussion) 22:39, 9. Jul. 2014 (CEST)
- Da kannst Du durchaus Recht haben - ich bin da kein Profi. Nur: Bei dem Patagonienbild gibts doch einige starke Indizien, dass es zusammengesetzt sein könnte - und dann muss man halt auch auf die (möglichen) Lizenz-Rechte des Hintergrundbildes berücksichtigen. Und dann kommt noch dazu dass beim Hochladen einiges nicht professionell ausschaut und der Hochladende mit der doch recht komplexen Problematik möglicherweise nicht ausreichend vertraut sein könnte. --HelgeRieder (Diskussion) 21:37, 9. Jul. 2014 (CEST)
- ok - überzeugt. Ich versteht zwar nicht, warum man sich so viel Mühe macht, dass die Bilder so künstlich aussehen (und was mancht man mit so Edelklamotten in so einer Umgebung?), aber das ist Geschmackssache und tut hier nichts zur Sache. Grüße --HelgeRieder (Diskussion) 23:35, 9. Jul. 2014 (CEST)
(Ich rücke das jetzt einfach aus, dieses Kommentarsystem mit Wikisyntax ist eine Zumutung.) Martin Kraft, die angeblichen Gegenbeispiele überzeugen nicht wirklich. Die Facebook-Passage halte ich für in der Frage irrelevant (ich weiß schon nicht, warum Facebook ein besonderes Interesse haben sollte, sich ein ausschließliches Nutzungsrecht an deinen Beiträgen zu sichern, da sie sonst noch eher Gefahr laufen dürften, dass ihnen das als überraschende Klausel ausgelegt wird; näher Solmecke/Dam, Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen sozialer Netzwerke. Rechtskonforme Lösung nach dem AGB- und dem Urheberrecht, MMR 2012, 71, 73: „[…] Problematisch ist außerdem, dass einige Netzwerke sich das Recht zur Unterlizenzierung einräumen lassen,[Fußnote: Facebook (Ziff. 2.1 der Nutzungsbedingungen), YouTube (Ziff. 10.1.A der Nutzungsbedingungen), Twitter (unter: „Rechte des Benutzers”)] obwohl sie lediglich Inhaber einfacher Nutzungsrechte sind. Nach überwiegender Auffassung ist die Einräumung weiterer Nutzungsrechte bei einem einfachen Nutzungsrecht ausgeschlossen, sodass der Plattformbetreiber keine wirksamen Unterlizenzen erteilen kann.“) und die von dir zitierte Passage bei iStock besagt etwas anderes, weil es, wie sich aus dem Kontext der von dir zitierten Stelle ergibt, um die Rechte geht, die iStock Dritten gegenüber einräumt: iStock will vom Fotografen das Recht, „dauerhafte, weltweite und nicht-exklusive Lizenzen oder Unterlizenzen an Endnutzer zu vergeben“ (eigene Hevorhebung). Siehe auch LG Köln, Urt. v. 9. April 2008 = ZUM-RD 2008, 437: „War sie demnach Inhaberin eines einfachen Nutzungsrechts, war eine Rechtseinräumung an die Verfügungsbeklagte ebenfalls nicht möglich. Der Inhaber eines einfachen Nutzungsrechts kann weitere Rechte nicht einräumen, sondern allenfalls sein eigenes Recht übertragen.“
Letztlich ist das alles nach meinem Dafürhalten auch ohnehin eher eine akademische Fingerübung, weil ohnehin kein Mensch versteht, was der Rechtsbegriff bedeutet und umgekehrt wir keine Ahnung haben, wie genau der Nutzungsvertrag zwischen dem Urheber und dem potenziellen Lizenzgeber aussieht. Da der Lizenzgeber der Lizenz zustimmt, kann man es denn insoweit m.E. auch problemlos bei der aktuellen schwammigen Fassung im Freigabeformular belassen, weil sich der Umfang der für die Einräumung erforderlichen Rechte naturgemäß aus dem Lizenzvertrag ergibt. cheers, — Pajz (Kontakt) 21:13, 10. Jul. 2014 (CEST)
Urheberrecht für das Foto zum Stichwort "Schilfrohr"
Guten Tag ich möchte das mit der Unterschrift "Phragmites australis an der Küste des Dänholms" versehene Foto gern in einer nicht kommerziellen als Buch gedruckten wissenschaftlichen Veröffentlichung verwenden.Ist das Bild urheberrechtlich geschüzt? Von wem kann ich gegebenenfalls eine Zustimmung zu der vorgesehenen Nutzung erbitten? Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen Dr. Gerhard Fulda (nicht signierter Beitrag von 79.226.48.222 (Diskussion) 16:56, 10. Jul 2014 (CEST))
- Das ist die Datei commons:File:Phragmites australis Schilfrohr.jpg von Benutzer:Darkone. Sie ist urheberrechtlich geschützt, steht aber unter einer Creative-Commons-Lizenz und kann bei Einhaltung der Lizenzbedingungen (im Wesentlichen: Nennung der Quelle, des Urhebers sowie der Lizenz in der geforderten Form) frei und kostenlos verwendet werden. Details bspw. unter commons:Commons:Weiterverwendung, dort auch ein Beispiel für die Verwendung in gedruckten Medien.
- Der Benutzer gibt an, sich über Anfragen zu Bildverwendungen zu freuen, und kann vielleicht auch andere Bildversionen etc. bieten. Da er hier seit einigen Monaten nicht mehr aktiv war, kontaktieren Sie ihn am besten per E-Mail. Dazu melden Sie sich bei der Wikipedia als Benutzer an (siehe Hilfe:Anmelden), geben bei Ihren persönlichen Einstellungen eine gültige eigene E-Mail-Adresse an und senden ihm dann mit dem Formular unter Spezial:E-Mail_senden/Darkone eine E-Mail. Viele Grüße -- Rosenzweig δ 17:48, 10. Jul. 2014 (CEST)
Foto verwenden
Hallo, Wikipedia, ich wollte anfragen, ob ich das Foto c:File:Hamburg_fountain.jpg für die nächste Ausgabe unseres Gemeindebriefes als Titelbild nutzen kann. Informationen über meine Religionsgemeinschaft finden Sie unter selk-hh.de. Falls weitere Details gewünscht werden, bitte ich um Nachricht. Freue mich über jede Antwort. Vielen Dank!
Freundlich grüßt
Stephan Schulz (nicht signierter Beitrag von Stephan.Schulz-HH (Diskussion | Beiträge) 19:14, 11. Jul. 2014 (CEST))
- HI, das Bild ist unter [„Namensnennung 2.0 generisch“] veröffentlicht worden. Wenn du also das Bild veröffentlichen willst, so musst du Lukas aus München, Deutschland nennen. andernfalls wäre es eine Urheberrechtsverletzung. Was du allerdings nicht schreiben darfst ist mit freundlicher genehmigung. Dafür darfst du das bild aber auch bearbeiten. Ich hoffe ich konnte dir helfen, vielleiht schauf aka nochmal rüber, der kennt sich da besser aus--ApolloWissen • bei Fragen hier 07:21, 12. Jul. 2014 (CEST)
Logo der Inline Alpin WM
Darf ich Logo verwenden? --Auto1234 (Diskussion) 23:36, 11. Jul. 2014 (CEST)
- Das sieht mir doch nach Schöpfungshöhe (und damit Schutzfähigkeit) aus. --Túrelio (Diskussion) 10:44, 12. Jul. 2014 (CEST)
- Also nein? --Auto1234 (Diskussion) 21:38, 12. Jul. 2014 (CEST)
- Genau, jedenfalls IMO. Du kannst die Institution natürlich auch anschreiben und fragen, ob sie das Logo unter einer freien Lizenz freigeben würden. --Túrelio (Diskussion) 22:34, 12. Jul. 2014 (CEST)
- Also nein? --Auto1234 (Diskussion) 21:38, 12. Jul. 2014 (CEST)
Foto verwenden
Hallo zusammen, mal eine Frage zu einem Bild für einen Personenartikel. Ich hatte vor kurzem einen Artikel zu einem Autor angelegt. Er hat mir nun ein Bild gesendet das ich für den Artikel verwenden könnte mit dem Hinweis es kann unter freier Lizenz veröffentlicht werden. Was schreibe ich jetzt bei der Lizensierung bei Quelle und Autor auf Commons? Die Quelle wäre klar (er selbst) aber bei Autor auch? Wie ein Selfi sieht das Portrait auch nicht aus. ;-) Könnte mir eventuell jemand weiterhelfen? Habs nicht so mit Bildern ... Dank und Gruß von -- Proxy (Diskussion) 23:56, 11. Jul. 2014 (CEST)
- HI, das Problem ist, dass der Fotograf bbestätigen muss, dass das Bild als public Domain veröffentlicth werden darf. Mehr dazu und zu der vorhergehensweise findest du hier--ApolloWissen • bei Fragen hier 07:26, 12. Jul. 2014 (CEST)
- Besten Dank für die Antwort! Hätte nicht gedacht, dass es so kompliziert ist. Also werde ich ihn wohl selbst fotografieren müssen. ;-) Das Prozedere ist doch etwas aufwendig. Gruß -- Proxy (Diskussion) 08:42, 12. Jul. 2014 (CEST)
Bilder von nicht mehr existierenden Kunstwerken noch urheberechtlich geschützt?
Was ist mit Fotos von einem inzwischen nicht mehr existierenden Kunstwerk, die ich vor dessen Vernichtung gemacht habe? Gilt das Urheberrecht an einem Kunstwerk auch nach dessen Vernichtung weiter bis zum normalen Ablauf der Schutzfrist (solange als wenn das Kunstwerk noch existieren würde) oder ist es mit der Vernichtung des Kunstwerkes erloschen? --Kirchenfan (Diskussion) 10:11, 12. Jul. 2014 (CEST)
- Das Urheberrecht ist als Immaterialgüterrecht nicht an die Verkörperung gebunden, sondern schützt die geistige Leistung. Dies umfasst somit auch Deine Fotos – auch dann, wenn die ursprüngliche Verkörperung nicht mehr existiert. Grüße, Yellowcard (D.) 11:59, 12. Jul. 2014 (CEST)
- Schade. Aber vielen Dank für deine rasche und kompetente Antwort! --Kirchenfan (Diskussion) 12:34, 12. Jul. 2014 (CEST)
Amtliches Werk ?
Handelt es sich bei dieser Webseite um ein Amtliches Werk?
Hintergrund: In Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sind weite Teile von dieser Webseite übernommen. Sollte das nicht als Amtliches Werk einzustufen sein, dann handelt es sich um URV. --tsor (Diskussion) 11:30, 12. Jul. 2014 (CEST)
PS: Gemäss Impressum sind die Seite urheberrechtlich geschützt. --tsor (Diskussion) 11:35, 12. Jul. 2014 (CEST)
- In die Fallgruppen von § 5 Abs. 1 UrhG fällt die Website nicht. Dass es sich um ein Amtliches Werk im Sinne von Abs. 2 handelt, könnte ich mir vorstellen, wobei der Absatz sehr restriktiv ausgelegt werden muss – das müsste sich jemand anderes mal anschauen. In dem Fall bliebe aber ohnehin noch das Änderungsverbot, das unseren Grundsätzen von freien Inhalten wiederspricht, nach Ansicht einiger aber von uns ignoriert werden kann. // Möglicherweise kann ja eine Freigabe unter CC-Lizenz für den Text erreicht werden, das würde diese wohl ohnehin nicht mit abschließender Sicherheit zu beantwortenden Fragen obsolet machen. Hat dort schon jemand angefragt? Sonst würde ich das mal übernehmen. Grüße Yellowcard (D.) 11:56, 12. Jul. 2014 (CEST)
- @Yellowcard: Das wäre nett, wenn Du mal nachfragen könntest. --tsor (Diskussion) 12:33, 12. Jul. 2014 (CEST)
- @Tsor: Erledigt, Anfrage ist raus. Gruß Yellowcard (D.) 12:57, 12. Jul. 2014 (CEST)
- @Yellowcard: Das wäre nett, wenn Du mal nachfragen könntest. --tsor (Diskussion) 12:33, 12. Jul. 2014 (CEST)
Hallo, ich würde gerne den Artikel über Miroslav Krleža übersetzen, es handelt sich dabei um den Artikel auf der kroatischen Wikipedia. Den ersten Teil des Artikels habe ich mit Hilfe verschiedener anderer Texte zusammengesetzt und die Quellen werde ich natürlich alle anführen, aber der Teil des kroatischen Artikels in dem es um die Werke des Schriftstellers geht möchte ich gerne übersetzten und einfügen. Alles über Urheberrechtsfragen habe ich gelesen und doch möchte ich keinen Fehler machen. Wie kann ich es jetzt handhaben, kann ich nur ein Teil des Textes übersetzten und dann aufführen welche Quelle ich benutzt haben? Dankend --IvonaB2.2 (Diskussion) 14:10, 14. Jul. 2014 (CEST)
- Am besten löst du das Problem über einen Import. Wie das geht, steht auf Wikipedia:Übersetzungen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:11, 14. Jul. 2014 (CEST)
Hallo,
ich wollte fragen, ob diese Datei commonsfähig ist, damit die anderssprachigen Artikel erneuert werden können. --Dasas (Diskussion) 02:38, 15. Jul. 2014 (CEST)
- Hallo Dasas, ich persönlich würde das bejahen. Allerdings bin ich mit der aktuellen Praxis auf Commons nicht vertraut. Vielleicht liest ja jemand mit, der Näheres weiß. Ansonsten würde ich dir empfehlen, auf Commons:Village pump/Copyright (englisch) oder Commons:Forum (deutsch) nochmal nachzufragen. — ireas (Diskussion) 03:05, 15. Jul. 2014 (CEST)
- Hallo ireas, ich habe mal bei Commons:Village pump/Copyright nachgefragt. Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. --Dasas (Diskussion) 03:26, 15. Jul. 2014 (CEST)
Copyfraud
http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:WP_Horst_Buchholz.jpg ist doch ein klassischer Fall von Copyfraud. Erst wird ein Grabstein abfotografiert (http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Friedhof_Heerstr_Grabstein_Horst_Buchholz.jpg), dann wird das darauf enthaltene Bild rausgeschnitten, und dort wird plötzlich CC verlangt, mit Nennung des Urhebers, der dann angeblich der Fotograf des Grabsteins sein soll, und nicht etwa der Fotograf des abfotografierten Fotos. --94.221.89.64 13:17, 15. Jul. 2014 (CEST)
- Nein, dass ist kein klassischer Fall von Copyfraud. Allerdings Urheberrecht am Hochreck zur Frage: Wie wirkt es sich im Rahmen der Urbildtheorie aus, wenn ein Ur(licht)bild neben anderen Motiven selber Lichtbilder enthält. Greift der Lichtbildschutz dann auch bzgl. dieser Bildausschnitte oder sind sie unwesentliche Bestandteile analog? syrcroпедия 14:14, 15. Jul. 2014 (CEST)
- Aber der unter CC gestellte Bildausschnitt enthält nichts anderes als das abfotografierte Bild. Das kann doch keine anderen Rechte begründen als das Abfotografieren alter Gemälde. Und das Ursprungsbild ist "Public Domain" angegeben, nur das Beschneiden und Umwandeln in Graustufen kann doch daraus nicht CC machen. --94.221.89.64 18:03, 15. Jul. 2014 (CEST)
- Das Abfotografieren von alten Gemälden führt wohl nach h.L. in Deutschland zu einem urheberrechtsähnlichen Leistungsschutzrecht, eben dem Lichtbildschutz. In den USA ist das anders. syrcroпедия 22:01, 15. Jul. 2014 (CEST)
- Gut, aber selbst wenn das so ist, bleibt immer noch die zweite Stufe: Das Foto vom Grabstein selbst ist ja "Public Domain", dann kann eine Beschneidung doch nicht zu CC führen. --94.221.89.64 22:58, 15. Jul. 2014 (CEST)
- Datei:Friedhof Heerstr Grabstein Horst Buchholz.jpg ist nicht Public Domain, aber Du hast schon Recht: Die CC-Lizenz ist falsch, auch das beschnittene Foto müsste unter dieser Attribution-Lizenz stehen. Ich passe das direkt mal an, danke für den Hinweis. Gruß Yellowcard (D.) 23:18, 15. Jul. 2014 (CEST)
- Ergänzung: Die Frage, ob ein solches Beschneiden weiterhin von der Schrankenbestimmung der Panoramafreiheit gedeckt ist, ist sehr umstritten. Ich persönlich denke nicht, dass bei dem abgeleiteten Werk die Panoramafreiheit weiterhin greift (Teleologische Reduktion). Gruß Yellowcard (D.) 23:21, 15. Jul. 2014 (CEST)
- Gut, aber selbst wenn das so ist, bleibt immer noch die zweite Stufe: Das Foto vom Grabstein selbst ist ja "Public Domain", dann kann eine Beschneidung doch nicht zu CC führen. --94.221.89.64 22:58, 15. Jul. 2014 (CEST)
- Das Abfotografieren von alten Gemälden führt wohl nach h.L. in Deutschland zu einem urheberrechtsähnlichen Leistungsschutzrecht, eben dem Lichtbildschutz. In den USA ist das anders. syrcroпедия 22:01, 15. Jul. 2014 (CEST)
- Aber der unter CC gestellte Bildausschnitt enthält nichts anderes als das abfotografierte Bild. Das kann doch keine anderen Rechte begründen als das Abfotografieren alter Gemälde. Und das Ursprungsbild ist "Public Domain" angegeben, nur das Beschneiden und Umwandeln in Graustufen kann doch daraus nicht CC machen. --94.221.89.64 18:03, 15. Jul. 2014 (CEST)
Servus zusammen, bitte mal um Meinungen zum Foto: Das Original stammt von Pere Sastre Obrador († 1965) und wurde von einer permanent öffentlich zugänglichen Schautafel abfotografiert. Der jetzige Lizenzbaustein passt nicht - wie schaut es generell mit dem Schutz aus? Danke und Gruß --diba (Diskussion) 11:49, 16. Jul. 2014 (CEST)
- Das Orginal-Foto der Zeichnung von Anfang 1900 befindet sich auf einer permanent angebrachten öffentlich zugänglichen Schautafel, es handelt sich um eine Reproducción de los planos originales del Cometa-Giro-Avión de Pere Sastre Obrador 1923. Laut der Stadtverwaltung ist fotografieren erlaubt. Meine Aufnahme entstand am selben Ort wie dieses Bild File:Cometagiroavio.jpg. --Straco (Diskussion) 12:09, 16. Jul. 2014 (CEST)
- Panoramafreiheit in Spanien ergibt sich aus dem königlichen Gesetz 5/1998 vom 6. März 1998. Werke, die bleibend im öffentlichen Raum angebracht sind, dürfen demnach durch Malerei, Zeichnungen, Fotografien und audiovisuelle Prozesse reproduziert werden. --Straco (Diskussion) 12:56, 16. Jul. 2014 (CEST)
Foto verwenden, 3 Fragen
Hallo, ich bin neu angemeldet bei Wikipedia und kenne mich noch nicht so gut aus, deshalb bin ich mir nicht sicher ob ich ein bestimmtes Foto aus Wiki commons auf einer deutschen Wiki Seite über einen Musiker verwenden darf, oder nicht. Auf irgendeiner Wiki Hilfe Seite stand nämlich, da wiki commons international ist und in Amerika oft andere Bildrechte gelten, muss man in Deutschland nochmal nachschauen, ob das Foto auch hier rechtlich verwendet werden darf. Es handelt sich um dieses Foto [[2]] (ein Foto von Ville Valo aus dem Jahr 2001 beim Ruisrock Festival).
Dann noch eine andere Frage: wenn ich einen Screenshot von einem Video machen würde, das von einem Fan gemacht wurde, der eine berühmte Person gefilmt hat. Darf man dann diesen Screenshot verwenden oder nicht? Auf Wikipedia: bildrechte [[3]] steht unter der Überschrift Bildschirmfotos, dass ein gemeinfreies Werk eine Ausnahme wäre. Wenn das Video also von einem Fan gemacht wurde, ist es dann gemeinfrei? Wenn ich es richtig verstanden habe würde der Screenshot auch unter die Kategorie Person die in der Öffentlichkeit steht fallen, oder nicht? Auf der Wiki bildrechte Seite steht dazu etwas unter der Überschrift Aufnahmen mit Personen: "Berühmte Personen (absolute Personen der Zeitgeschichte) dürfen auch ohne ihr Einverständnis gefilmt und das Material verbreitet werden." Mir ist nur nicht klar wer unter absolute Personen der Zeitgeschichte fällt (Musiker auch? gehört Ville Valo dazu?).
Dann noch die 3. Frage: Kommt es manchmal vor, dass Profifotografen manche alten Fotos von berühmten Leuten für Wiki Commons zur Verfügung stellen? Also, würde es Sinn machen, an einen bestimmten Fotografen zu schreiben und ihn zu bitten, ob er ein Foto zur Verfügung stellt? Man könnte ihm ja sagen, dass sein Foto unter seinem Namen auf Wikipedia zu sehen ist und es so Werbung für ihn wäre. Oder ist die Change gering, dass ein Fotograf so etwas machen würde?
--Neueinfo4321 (Diskussion) 13:52, 16. Jul. 2014 (CEST)Judith
- Oje, ein MediaViewer-Link... verlinke in Diskussionen Fotos lieber direkt - File:Ville_Valo_2011.jpg - und schalte den MediaViewer ab; zum reinen Betrachten mag er ja mehr oder weniger taugen, aber bei der Arbeit mit Bildern ist er hinderlich... Nun, das Foto sollte hier unproblematisch sein. Es steht unter der Lizenz CC-BY 2.0 und ich sehe nichts, was einer Verwendung in der deutschen Wikipedia entgegenstehen würde (vorausgesetzt, die Lizenz auf Flickr, woher das Foto ursprünglich kommt, wurde vom Urheber des Fotos vergeben). Bei den "anderen Bildrechten" in den USA geht es vor allem um zwei Fälle: Einerseits Fotos, die gar nicht auf Wikimedia Commons liegen, urheberrechtlich geschützt sind und nicht unter einer freien Lizenz stehen - in der englischen Wikipedia aber unter Berufung auf Fair use verwendet werden, das geht hier nicht. Andererseits ist in den USA alles, was vor 1923 erstveröffentlicht wurde, pauschal public domain, auch das gilt hier nicht und man muss prüfen, ob das alte Werk auch nach europäischem Recht gemeinfrei (üblicherweise: Autor vor mehr als 70 Jahren verstorben) ist. - Geht es aber um aktuelle Fotos, die von ihren Urhebern unter einer freien Lizenz wie der CC-BY oder CC-BY-SA hochgeladen wurden, wie Konzertfotos, sollte üblicherweise kein Problem bestehen.
- Zu deiner zweiten Frage: Das Urheberrecht am Video hat der Fan, der es gemacht hat, wobei es problematisch wird, wenn darin wiederum geschützte Werke vorkommen, wie Musik. Aber nehmen wir mal an, er hat einfach nur die berühmte Person gefilmt, beispielsweise als kurzes Interview. Das Urheberrecht des Video-Erstellers gilt, denke ich, auch für Einzelbilder aus dem Video und damit auch für Screenshots. Du hast keine Rechte daran und kannst sie nicht unter eine freie Lizenz stellen, das müsste schon der ursprüngliche Urheber tun. Was nun die Frage der Persönlichkeitsrechte angeht: Ville Valo ist wahrscheinlich keine absolute Person der Zeitgeschichte. Aber wenn es sich um ein Video anlässlich eines öffentlichen Auftritts (wie eines Konzerts) handelt, sehe ich bei einem Künstler, der ja damit gerade die Öffentlichkeit sucht, kein persönlichkeitsrechtliches Problem, das ist allerdings nur meine private Einschätzung als Laie - ich wüsste aber nicht, dass wir hier bei Konzertfotos irgendwelche Probleme gehabt hätten. Wenn es um ein Video gehen würde, nicht um ein Standbild aus dem Video, wäre aber wie gesagt zu beachten, dass es dann schon stumm sein müsste bzw. jedenfalls ohne die urheberrechtlich geschützte Musik anlässlich eines Auftritts.
- Zur dritten Frage: Ja, es gibt einzelne Fotografen, die einige Fotos für Commons freigegeben haben. Die Freigabe muss allerdings auch die freie kommerzielle Nutzung durch jedermann einschliessen, wovor manche zurückschrecken. Die Freigabeerklärung muss klar und deutlich sein, dafür empfiehlt sich Wikipedia:Textvorlagen. Gestumblindi 12:42, 17. Jul. 2014 (CEST)
Ansichtskarte von 1937
Diese Ansichtskarte, angeblich von 1937, wurde nach Commons hochgeladen. Meiner Ansicht nach geht das wegen der ungeklärten Urheberrechte des unbekannten Fotografen nicht und eine Einbindung in einen Artikel der deutschen Wikipedia auch nicht. Und eine Präsentation dieser Trouvaille unter WP:SG? auf der Hauptseite in den nächsten Tagen gar nicht. Oder etwa doch ? --Goesseln (Diskussion) 15:34, 18. Jul. 2014 (CEST)
- Nein, das geht natürlich nicht. Eine Berufung auf die Klausel für anonyme Werke ist in der Praxis kaum je möglich, weil es an Belegen mangelt. Dass auf der Karte kein Name steht, reicht nicht. Grüße --h-stt !? 17:41, 18. Jul. 2014 (CEST) PS: LA auf Commons gestellt und hier aus dem Artikel rausgenommen.
Warum geschützt
Warum ist nebenstehendes Bild im Enstehungsland geschützt und somit nicht commonsfähig? Das Bild scheint mir von öffentlichem Raum aus aufgenommen zu sein und zeigt kein urheberrechtlich geschütztes Objekt. 79.217.188.154 23:14, 18. Jul. 2014 (CEST)
- @/79.217.188.154: Das mit dem öffentlichen Raum ist unerheblich, da es in Bulgarien keine CC-Ansprüchen genügende Panoramafreiheit gibt. Allerdings sollte da shier tatsächlich keine Rolle spielen, weil imo keines der Objekte im Bild Schöpfungshöhe aufweist. Meines Erachtens könnte man daher den Baustein mit der Verweis darauf entfernen. --Martin K. (Diskussion) 01:08, 19. Jul. 2014 (CEST)
Fotografien
Wie steht Ihr zu diesem Beitrag: http://www.kanzleikompa.de/2013/07/18/peinlicher-wikipedia-fotograf-mahnt-seit-jahren-ab-community-toleriert-abmahnfalle/ --Kungkan (Diskussion) 09:48, 19. Jul. 2014 (CEST)
- Olle Kamelle, die der Herr Rechtsanwalt, dauerhaft gesperrte Benutzer Markus Kompa und gescheiterter Bundestagskandidat [4] der Piratenpartei gelegentlich aufkocht, damit er Mandanten generieren kann. --Tintagel (Diskussion) 12:45, 19. Jul. 2014 (CEST)
Renaissance
Eine "Wiedergeburt" erfuhren zwei von den Deutschen geraubte Bilder im Jahr 2014, als sie aus deutschem Privatbesitz wieder auftauchten, nachdem sie 1941 in den Niederlanden von den Deutschen aus rassistischen Gründen geraubt wurden. Die FAZ berichtete darüber und stellte Bildausschnitte als Illustration zu ihrem Web-Artikel, die Papierausgabe brachte die Vollansicht (sic!). Ich habe die Bilder aus dem Internet mal bei uns eingestellt, da ich mir den Stress mit den Commons-Besser-Wikis nicht antun möchte.
Also meine Frage: Alles ok?. Wenn nein, dann bitte löschen. gruß --Goesseln (Diskussion) 23:38, 21. Jul. 2014 (CEST)
- @Goesseln: Nach der hier und von der WMF vertretenen Rechtsauffassung wären die Abbildungen in Ordnung, wenn es sich um rein zweidimensionale Reproduktionsfotografie handeln würde. Das ist hier nicht der Fall. Der Fotograf genießt eindeutig einen Lichtbildschutz nach § 72 UrhG. Die Bilder können daher ohne Freigabe des Fotografen nicht in der Wikipedia genutzt werden. — ireas (Diskussion) 23:42, 21. Jul. 2014 (CEST)
- die dritte Dimension ist der Bilderrahmen ? --Goesseln (Diskussion) 23:46, 21. Jul. 2014 (CEST)
- Genau. — ireas (Diskussion) 23:47, 21. Jul. 2014 (CEST)
- ok, dann lasse ich das mal löschen. Es übt wenigstens. Danke für die Auskunft. --Goesseln (Diskussion) 23:51, 21. Jul. 2014 (CEST)
- Keine Ursache! Ich habe die beiden Bilder gelöscht. — ireas (Diskussion) 23:56, 21. Jul. 2014 (CEST)
- ok, dann lasse ich das mal löschen. Es übt wenigstens. Danke für die Auskunft. --Goesseln (Diskussion) 23:51, 21. Jul. 2014 (CEST)
- Genau. — ireas (Diskussion) 23:47, 21. Jul. 2014 (CEST)
- die dritte Dimension ist der Bilderrahmen ? --Goesseln (Diskussion) 23:46, 21. Jul. 2014 (CEST)
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Bildrechte Denkmalschutz
Hallo @wikicomm, habe mir die FAQ ff. zu den Bildrechten mehrmals eingezogen, trotzdem noch eine Frage. Die Darstellung von zB Denkmalgeschützten Gebäuden aus dem öffentlichen Raum heraus ist einigermassen klar - gibt es Besonderes zu beachten bei Gebäuden unter Denkmalschutz, die inzwischen dem privaten Wohnen oder Arbeiten diesen (es geht rein um das Gebäude, nicht um etwa grad aus dem Fenster schauende Personen. Noch wichtiger wäre mir etwas Info zu Interieur- zB Kirchenausstattung. Generell Pfarrer/Pastor oder gar die zust. Diözese um Erlaubnis befragen? Thx für Eure Antwort! --Rikiwiki2 (Diskussion) 18:24, 22. Jul. 2014 (CEST)
- @Rikiwiki2:
- Bei Aufnahmen von Gebäuden ohne Menschen oder persönliche Details von öffentlichem Grund aus gibt es keine Einschränkungen (es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache).
- Bei Innenaufnahmen benötigst du ggf. die Zustimmung des Hausherrn (wird von uns nicht verlangt, ist aber für dich besser) sowie – falls urheberrechtlich geschützte Werke abgebildet sind – die Genehmigung des Urhebers, bspw. des Bildhauers oder Malers.
- — ireas (Diskussion) 18:29, 22. Jul. 2014 (CEST)
- Letzteres fällt insbesondere bei Kircheninnenräumen ins Gewicht: Hier gibt es häufig denn Fall, dasss das eigentliche Gebäude aus Altergründen gemeinfrei ist – nicht jedoch die Einrichtungsgegenstände. Da die Panoramafreiheit in Innenräumen nicht existiert, dürfen Gegenstände mit Schöpfungshöhe (z.B. eine Statue, ein Altar oder Tabernakel) allenfalls als Beiwerk abgebildet werden. --Martin K. (Diskussion) 18:35, 22. Jul. 2014 (CEST)
- Die Mehrzahl der Gebäude in Deutschland sind zu jung für den Ablauf der Regelschutzfrist bzgl. der Architektur. Da die Rechtsprechung bei faktisch jeder nichttechnisch bedingten Gesraltung von Gebäuden bisher Urheberrechtsschutz bejaht hat, muss man bei Innenaufnahmen auch immer nach dem Architektenurheberrecht fragen. Standardräume sind da unkritisch, aber bei interessanten Gebäuden - etwa Baudenkmälern oder Sakralbauten - wirds schwierig. --syrcroпедия 08:12, 23. Jul. 2014 (CEST)
- @Syrcro: Wir sprechen hier ja nicht über Architektur im Allgemeinen sondern über Baudenkmäler im Besonderen. Und die sind i.d.R. schon deutlich älter als der Durchschnitt der Bausubstanz. Möglich dass das jetzt ein Extrembeispiel ist, aber in den Wiesbadener Denkmallisten z.B. muss man schon arg suchen um überhaupt irgendein Gebäude zu finden, dessen Schutzfrist noch nicht abgelaufen ist... --Martin K. (Diskussion) 01:35, 24. Jul. 2014 (CEST)
- Die Mehrzahl der Gebäude in Deutschland sind zu jung für den Ablauf der Regelschutzfrist bzgl. der Architektur. Da die Rechtsprechung bei faktisch jeder nichttechnisch bedingten Gesraltung von Gebäuden bisher Urheberrechtsschutz bejaht hat, muss man bei Innenaufnahmen auch immer nach dem Architektenurheberrecht fragen. Standardräume sind da unkritisch, aber bei interessanten Gebäuden - etwa Baudenkmälern oder Sakralbauten - wirds schwierig. --syrcroпедия 08:12, 23. Jul. 2014 (CEST)
- Letzteres fällt insbesondere bei Kircheninnenräumen ins Gewicht: Hier gibt es häufig denn Fall, dasss das eigentliche Gebäude aus Altergründen gemeinfrei ist – nicht jedoch die Einrichtungsgegenstände. Da die Panoramafreiheit in Innenräumen nicht existiert, dürfen Gegenstände mit Schöpfungshöhe (z.B. eine Statue, ein Altar oder Tabernakel) allenfalls als Beiwerk abgebildet werden. --Martin K. (Diskussion) 18:35, 22. Jul. 2014 (CEST)
aiiiiih, das ging aber schnell - dankeschön! Damit habt Ihr mir einige Sicherheit verschafft - besser vorher mal fragen als letzten Endes auch wiki unnötigen Ärger einhandeln. Liebe Grüße,wenn ich wieder was wissen muss, darf ich wiederkommen?--Rikiwiki2 (Diskussion) 20:56, 22. Jul. 2014 (CEST)
- Natürlich. — ireas (Diskussion) 11:06, 23. Jul. 2014 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: ireas (Diskussion) 11:06, 23. Jul. 2014 (CEST)
Zwei Fotos zu Super Mario Bros.
Hallöchen, ich hoffe, dass ich hier mit meinem Anliegen richtig bin! Und zwar habe ich auf Flickr zwei weitere interessante Fotos für den Artikel Super Mario Bros. gefunden - natürlich mit der passenden Lizenz. Es geht um dieses und um dieses Foto. Allerdings muss da bestimmt das Coverartwork unkenntlich gemacht werden. In welchem Umfang muss man das bei den Fotos machen, um sie hier verwenden zu dürfen? Würde es sich dann überhaupt noch lohnen, sie hier hochzuladen, oder wäre dann bereits zuviel verpixelt? Falls nicht, wer könnte mir dabei praktisch weiterhelfen (da ich nicht die nötigen Kenntnisse habe)? Auch interessant wäre ja noch das hier, aber das dürfte wohl kaum sinnvoll machbar sein - oder? Viele Grüße, Nintendo-Nerd 14:40, 14. Jul. 2014 (CEST)
- Hm, bei den ersten beiden Bildern würde ich sagen: Beiwerk, alles im Lot. Beim dritten aber nicht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:13, 14. Jul. 2014 (CEST)
- Sehe ich ehrlich gesagt anders. Insbesondere beim ersten, aber auch beim zweiten Bild sehe ich die Grenze eines unwesentlichen Beiwerks überschritten. Beide Artworks stehen in inhaltlichem Zusammenhang mit dem Gesamtbild und beeinflussen dessen Charakter. Beim ersten Bild handelt es sich bei der Verpackung meines Erachtens sogar um ein Hauptmotiv. Austauschbar und nebensächlich sind die Artworks jedenfalls nicht. (Selbst wenn man beim zweiten Bild ein unwesentliches Beiwerk bejaht, so scheidet doch eine Nutzung im Artikel Super Mario Bros. aus.) — ireas (Diskussion) 03:02, 15. Jul. 2014 (CEST)
- (Bearbeitungskonflikt:) Ich würde jetzt aber auch für die ersten beiden Fälle bezweifeln, dass das als Beiwerk durchgeht. Der Hauptgegenstand ist mangels jedwedem Kontext m.E. die Darstellung von Produktverpackungen/-covern. Dann können doch dieselben geschützten Produktverpackungen/-cover nicht gleichzeitig Beiwerk sein. — Pajz (Kontakt) 13:21, 15. Jul. 2014 (CEST)
- Hm, beim ersten Bild ist mMn nach der Bundleinhalt der Hauptgegenstand. Die Verpackung ist in dem Kontext ja eher nebensächlich, da das Bild ja den Inhalt des "NES Action Set"-Bundles darstellt. Nintendo-Nerd 13:47, 15. Jul. 2014 (CEST)
- Hauptgegenstand ist der Bundle, Kern ist sicher nicht das Verpackungsartwork: Aber es geht hier um die Frage Beiwerk oder nicht? Beiwerk sind aber nur solche Elemente eines Bildes, die nicht wesentlich für Inhalt und Gestaltung sind, sondern zufällig, austauschbar und zufällig ins Werk geraten.
- Das Bild 1 ist gestalterisch um den Karton mit Artwork gruppiert, ohne den Karton würde das NES selber etwas seltsam am Rande stehen, die leicht nach hinten verschobene Verpackung dominiert durch die pure Größe die obere Bildhälfte. Erst dadurch wird der Bildaufbau - sehen wir mal von dem seltsamen Stuhl ab - halbwegs harmonisch. Inhaltlich geht es um eine vollständige Gesamtdarstellung der Bestandteile des Bundles, damit ist jeder Bestandteil grds. wesentlich.
- Bei Bild 2 könnte man über das Beiwerk diskutieren, wenn es als Symbolfoto: NES + Modul + Verpackung verstanden würde. Dann wäre das Artwork auf Verpackung und Modul nicht mehr wesentlich für die Aussage des Bildes; aber das Beiwerkprivileg endet spätestens dann, wenn das Bild genutzt wird - ob die bloße Tauglichkeit ausreicht, wäre ein Thema für eine Diskussion mit 2n+1 MEinungen, wenn n=Anzahl der Teilnehmer ist - um gerade ein Beiwerk-Werk zu illustrieren. syrcroпедия 14:05, 15. Jul. 2014 (CEST)
- Na ja, wenn kein Kontext geliefert wird, muss man es eben restriktiv sehen. Wenn jemand nur ein Foto einstellt und kein Artikelkontext besteht, dann muss man wohl oder übel alle möglichen Aussagen durchspielen, die das Bild für sich betrachtet haben könnte. Den Ausweg, dass das als „Symbolfoto“ verstanden werden soll, halte ich für unplausibel. Es ist für mich als Betrachter gerade wesentliche Aussage eines solchen Fotos zu zeigen, wie die einzelnen Elemente aussehen. Nur weil ich statt einer urheberrechtlich geschützten Briefmarke die ganze Briefmarkenserie abbilde, in der eben auch ein paar ungeschützte Motive zu finden sind, wird meine Nutzung doch nicht plötzlich rechtmäßig. Diese ganzen Beiwerks-Geschichten in der Rechtssprechung ergeben sich nicht zufällig ständig im Kontext größerer Werke (Zeitschriftencover mit der ganzen Zeitschrift als Hauptgegenstand, Möbelkataloge mit dem ganzen Katalog als Hauptgegenstand); diese Möglichkeit fällt für uns aber weg. — Pajz (Kontakt) 19:21, 15. Jul. 2014 (CEST)
- Die restriktive Richtung dürfte sicher eine Mehrheit bei den angesprochenen 2n+1 Meinungen finden.
- Der "Ausweg" wäre juristisch zumindest vertretbar - nmM allerdings gerade noch vertretbar. Dein Beispiel passt übrigens nicht. Eine einzelne Marke ist für ein Foto der Serie ein wesentlicher Bestandteil, weil die Serie sonst unvollständig wäre. Passender: Wenn man ein Briefmarkenalbum mit einer zufälligen eingesteckten Briefmarken als Symbolfoto für Markenalbum abbildete, würde die einzelne geschützte oder ungeschützte Marke unwesentlich, zufällig und austauchbar, wohl im Einzelfall auch Beiwerk.
- Na ja, wenn kein Kontext geliefert wird, muss man es eben restriktiv sehen. Wenn jemand nur ein Foto einstellt und kein Artikelkontext besteht, dann muss man wohl oder übel alle möglichen Aussagen durchspielen, die das Bild für sich betrachtet haben könnte. Den Ausweg, dass das als „Symbolfoto“ verstanden werden soll, halte ich für unplausibel. Es ist für mich als Betrachter gerade wesentliche Aussage eines solchen Fotos zu zeigen, wie die einzelnen Elemente aussehen. Nur weil ich statt einer urheberrechtlich geschützten Briefmarke die ganze Briefmarkenserie abbilde, in der eben auch ein paar ungeschützte Motive zu finden sind, wird meine Nutzung doch nicht plötzlich rechtmäßig. Diese ganzen Beiwerks-Geschichten in der Rechtssprechung ergeben sich nicht zufällig ständig im Kontext größerer Werke (Zeitschriftencover mit der ganzen Zeitschrift als Hauptgegenstand, Möbelkataloge mit dem ganzen Katalog als Hauptgegenstand); diese Möglichkeit fällt für uns aber weg. — Pajz (Kontakt) 19:21, 15. Jul. 2014 (CEST)
- Hm, beim ersten Bild ist mMn nach der Bundleinhalt der Hauptgegenstand. Die Verpackung ist in dem Kontext ja eher nebensächlich, da das Bild ja den Inhalt des "NES Action Set"-Bundles darstellt. Nintendo-Nerd 13:47, 15. Jul. 2014 (CEST)
- (Bearbeitungskonflikt:) Ich würde jetzt aber auch für die ersten beiden Fälle bezweifeln, dass das als Beiwerk durchgeht. Der Hauptgegenstand ist mangels jedwedem Kontext m.E. die Darstellung von Produktverpackungen/-covern. Dann können doch dieselben geschützten Produktverpackungen/-cover nicht gleichzeitig Beiwerk sein. — Pajz (Kontakt) 13:21, 15. Jul. 2014 (CEST)
- Alles klar, dann hat sich der Fall für mich erledigt. Vielen Dank für die kompetenten Antworten! Nur eine Frage habe ich noch, aus reiner Neugierde. Angenommen, die Cover würden als Beiwerk eingestuft. Müssen diese dann noch unkenntlich gemacht werden, damit man sie hochladen darf, oder nicht? Oder anders gefragt, wann muss so etwas verpixelt werden? Nintendo-Nerd 11:32, 18. Jul. 2014 (CEST)
- @Umweltschützen: Unwesentliches Beiwerk darf abgebildet, muss also nicht verpixelt werden. Dies wäre nur sinnvoll, wenn es sich nicht um unwesentliches Beiwerk handelt. Die Frage ist, ob dann die Nutzung des Fotos noch enzyklopädisch sinnvoll ist. — ireas (Diskussion) 00:01, 22. Jul. 2014 (CEST)
- Alles klar, dann hat sich der Fall für mich erledigt. Vielen Dank für die kompetenten Antworten! Nur eine Frage habe ich noch, aus reiner Neugierde. Angenommen, die Cover würden als Beiwerk eingestuft. Müssen diese dann noch unkenntlich gemacht werden, damit man sie hochladen darf, oder nicht? Oder anders gefragt, wann muss so etwas verpixelt werden? Nintendo-Nerd 11:32, 18. Jul. 2014 (CEST)
Möglicherweise eine Urheberrechtsverletzung
Das Bild der Nebra Himmelsscheibe ist möglicherweise urheberrechtlich geschützt. Weitere Details dazu habe ich auf der Diskusionsseite des entsprechenden Artikels hingeschrieben. --78.43.182.10 00:25, 21. Jul. 2014 (CEST)
- Dort beantwortet. Grüße --h-stt !? 13:08, 21. Jul. 2014 (CEST)
Texte verwenden
Hallo liebes Team, darf man die Texte verwenden. LG. Petra (nicht signierter Beitrag von 212.68.95.221 (Diskussion) 19:47, 21. Jul 2014 (CEST))
- @212.68.95.221: Wenn Du mit „die Texte“ die Texte der Wikipedia meinst: ja, die darf man verwenden, wenn man dabei die zugehörigen Autoren und unsere Lizenz angibt. Detailierte Informationen dazu findest Du unter WP:Weiternutzung. --Martin K. (Diskussion) 19:55, 21. Jul. 2014 (CEST)
NIST
Ich würde gerne das hier zu sehende Bild verwenden. Gehe ich auf die Nicht-Deep-Link-Seite museum.nist.gov, erhalte ich unter Disclaimer den Hinweis unter "Use of NIST Information", den ich so verstehe, dass ich das Bild in Wikipedia benutzen kann, da ich keine Copyrighted-Kennzeichnung am Bild erkenne. Ist dem wirklich so? -- Pemu (Diskussion) 12:28, 17. Jul. 2014 (CEST)
- Ja, dem ist so. Alles was Mitarbeiter der US-Bundesregierung einschließlich aller Ministerien und Behörden im Dienst erzeugen, wurde schon mit Steuergeldern bezahlt, weshalb es direkt in der Public Domain ist. Das National Institute of Standards & Technology ist eine solche Bundesbehörde. Wenn du das Bild auf den Commons hochlädst, verwende bitte {{PD-USGov-NIST}} als Lizenzbaustein. Grüße --h-stt !? 14:10, 17. Jul. 2014 (CEST)
- Im Prinzip, könnte man ja noch anmerken, gilt public domain für solche Werke allerdings nur in den USA, in anderen Ländern könnten theoretisch Rechte geltend gemacht werden. Ich glaube aber nicht, dass das schon mal vorgekommen ist (es müsste ja wohl eine US-Behörde als Rechteinhaberin vor einem ausländischen Gericht klagen, da in den USA die Grundlage dafür fehlen würde), und auch in der deutschsprachigen Wikipedia werden solche Bilder von Commons eingebunden. Gestumblindi 00:51, 18. Jul. 2014 (CEST)
- Dazu noch ein Nachtrag: Irgendwo auf Commons liegt eine Erklärung des US-Innenministeriums, dass sie bei Werken von Regierungsangehörigen ein eventuelles Copyright im Ausland nicht ausüben würden. Damit sind wir also vollkommen abgesichert. Die Praxis ist eh so, dass wir diese Bilder weltweit als gemeinfrei akzeptieren. Grüße --h-stt !? 09:43, 18. Jul. 2014 (CEST)
- Um der Bitte nachzukommen, die Credits anzugeben – soll ich das einfach in die Bildbeschreibung mit reinschreiben? Oder eher bei jeder Einbindung mit in die Bildunterschrift? -- Pemu (Diskussion) 09:13, 21. Jul. 2014 (CEST)
- Unsere Praxis (z.B. auch bei CC-BY-SA-lizenzierten Fotos) ist es, die geforderten Urheberangaben auf der Bildbeschreibungsseite zu machen, nicht in der Bildunterschrift auf den Seiten, wo das Bild eingebunden wird. Es gibt Leute, die das anders sehen, und Wikipedia-Sprachversionen, die es anders machen (z.B. die norwegische - zumindest stehen die Bildurheber dort häufig in der Bildunterschrift), aber Konsens hier scheint gegenwärtig schon zu sein, dass die Bildbeschreibungsseite ausreicht. Gestumblindi 12:29, 21. Jul. 2014 (CEST)
- So ok? -- Pemu (Diskussion) 12:38, 22. Jul. 2014 (CEST)
- Im Prinzip, könnte man ja noch anmerken, gilt public domain für solche Werke allerdings nur in den USA, in anderen Ländern könnten theoretisch Rechte geltend gemacht werden. Ich glaube aber nicht, dass das schon mal vorgekommen ist (es müsste ja wohl eine US-Behörde als Rechteinhaberin vor einem ausländischen Gericht klagen, da in den USA die Grundlage dafür fehlen würde), und auch in der deutschsprachigen Wikipedia werden solche Bilder von Commons eingebunden. Gestumblindi 00:51, 18. Jul. 2014 (CEST)
Modifiziertes Bild hochladen
Das Bild R%C3%BCckw%C3%A4rtslichtkegel#mediaviewer/Datei:World_line.svg das im Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckw%C3%A4rtslichtkegel verwendet wird, habe ich modifiziert: die englischen Texte in dem Bild durch deutsche ersetzt.
Nun habe ich dieses Bild hochgeladen unter Befolgung der Anleitung https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Pemu/DerivativeFX
Doch beim dritten der beschriebenen Schritte, Aufruf des Assistenten für "Es ist ein abgeleitetes Werk einer Datei aus Commons" kommt ein Server-Fehler und ich weiß nicht weiter. Wiederholen nützt nichts.
Inzwischen kam auch eine Meldung, dass das Bild wegen fehlender Copyright-Info gelöscht wird.
Deshalb meine Bitte um Hilfe - damit ich es ausführen kann - oder um Ausführung der notwendigen Schritte:
Mein Bild "World_line-de.svg" ist abgeleitet von dem Bild "World_line.svg". Die Änderung ist die Übertragung der englischen Texte in Deutsch. Die schon vorhandene Beschreibung trifft auch für meine Änderung zu.
Mit freundlichen Grüßen, Bernhardius --Bernhardius (Diskussion) 00:07, 21. Jul. 2014 (CEST).
- Hm, ich erhalte eine Meldung, die darauf hinweist, dass "Toolserver user luxo" keinen Zugang mehr hat. Siehe [5]. Inwiefern das mit der dort angesprochenen Migration zu tun – keine Ahnung. -- Pemu (Diskussion) 12:29, 21. Jul. 2014 (CEST)
- Also nochmal, jetzt mal praktisch gedacht. Dieser Assistent macht ja eigentlich nichts anderes, als dabei zu helfen, einen passenden Text in die Editorbox unter https://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=File:World_line-de.svg&action=edit hineinzuschreiben. Das würde ich nun von Hand machen, wobei ich mich an schon vorhandenen abgeleiteten Bildern orientieren würde. @Bernhardius, vergleiche einfach mal die Quelltexte von beispielsweise File:SlidePac_110105.jpg und File:SlidePac_110105_crop_lessad.jpeg, da sollte es Inspiration geben.
- Das hier ist genau der Unterschied, der durch den Assistenten erzeugt wurde. Das ist der Unterschied beim Originalbild, wobei der obere Bereich interessant ist. (Warum ich unten die Kategorie rausgeschmissen hatte, weiß ich auch nicht mehr.)
- -- Pemu (Diskussion) 09:07, 22. Jul. 2014 (CEST)
Bilder der UNO gemeinfrei?
Übertragen von Wikipedia:Fragen_von_Neulingen#Bilder_der_UNO_gemeinfrei.3F--ApolloWissen • bei Fragen hier 16:32, 22. Jul. 2014 (CEST)
Sind Bilder der UNO gemeinfrei?--Anidaat (Diskussion) 07:16, 22. Jul. 2014 (CEST)
- @Anidaat: Laut en:Wikipedia:PD#Works_of_the_United_Nations gibt es bei der UNO keine generelle PublicDomain-Regelung wie z.B. bei US-Bundesbehörden. Für einige Dokumente gibt es aber Freigabe-Regelungen. (Presse-)Photos scheinen jedoch nicht dazu zu gehören.
- Um welche Bilder geht es denn genau? Ist die UNO (oder einer ihrer Angestellten) tatsächlich der Urheber oder ist sie nur das Motiv? --Martin K. (Diskussion) 16:26, 22. Jul. 2014 (CEST)
- ich dachte an die Schweigeminute im Sicherheitsrat, also eine Pressemeldung, aber in dem Falle läuft das nicht wie bei den Amis. DANKE--Anidaat (Diskussion) 16:37, 22. Jul. 2014 (CEST)
- Ja, ohne Genehmigung ist das leider für uns nicht nutzbar. Wenn du Lust hast, kannst du aber anfragen, ob das Bild unter eine freie Lizenz gestellt wird. — ireas (Diskussion) 16:44, 22. Jul. 2014 (CEST)
- ich dachte an die Schweigeminute im Sicherheitsrat, also eine Pressemeldung, aber in dem Falle läuft das nicht wie bei den Amis. DANKE--Anidaat (Diskussion) 16:37, 22. Jul. 2014 (CEST)
Ich habe gerade festgestellt, dass die Versionsgeschichte von iOS teilweise eine Kopie des offiziellen Changelog ist. Beispiele
- Version 7.0 von hier
- Version 7.0.3 von hier
Das geht bis Version 8.0 so. Laut WP:FAQR sind Listen zwar nicht urheberrechtlich geschützt, der konkrete Fall eines Changelogs taucht allerdings nicht auf und bei historischen Ereignissen, die ausformuliert wurden, muss eine eigene Fomulierung verwendet werden. Zwar sind das alles nur Stichpunkte, aber diese sind teilweise sehr umfangreich (ich weiß nicht, ob das urheberrechtlich einen Unterschied macht). Deswegen wäre hier meine Frage, ob es sich hier um eine Urheberrechtsverletzung handelt oder um die erlaubte Kopie einer Liste. --Travok32 (Diskussion) 11:30, 22. Jul. 2014 (CEST)
- Abgesehen von der urheberrechtlichen Komponente finde ich es fragwürdig, den Marketing-Sprech von Apple eins zu eins in unseren Artikel zu übernehmen. — ireas (Diskussion) 11:44, 22. Jul. 2014 (CEST)
- Ich würde sogar anzweifeln, dass dieser Artikel in unserem Projektrahmen liegt (→ WP:Was Wikipedia nicht ist). Sieht das jemand ähnlich? Dann würde ich einen Löschantrag stellen. Mir ist zumindest nicht klar, was ein solch detailliertes Changelog in einer Enzyklopädie verloren hat. Yellowcard (D.) 17:45, 22. Jul. 2014 (CEST)
- Neben dem Changelog gibt es noch weiterführende Informationen, die umfangreicher sind, als der Artikel iOS. Artikel dieses Formats gibt es lediglich vier Stück. Einer davon ist zu iOS, die anderen zu Mozilla Firefox, PHP und dem Internet Explorer. Die Löschung des Versionsgeschichte des MF Artikels wurde bereits diskutiert und abgelehnt. Wie der iOS-Artikel bietet dieser weitergehende Informationen. Bleibt weiterhin, ob hier eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. --Travok32 (Diskussion) 18:56, 22. Jul. 2014 (CEST)
- Aha, und wo wurde festgelegt, dass solche Versionsgeschichten nur zu vier Artikeln angelegt werden dürfen? Kann nicht daraus resultierend vielmehr für jede noch so primitive Software ein solcher Artikel angelegt werden, so die Software selbst relevant ist? Ich ziehe die Sinnhaftigkeit weiterhin stark in Zweifel. Was das Urheberrecht angeht: Ich gehe von einer Urheberrechtsverletzung aus. Abschließend lässt sich das Vorhandensein der Schöpfungshöhe nicht beurteilen, daher sollte man es annehmen. Yellowcard (D.) 10:33, 23. Jul. 2014 (CEST)
- Neben dem Changelog gibt es noch weiterführende Informationen, die umfangreicher sind, als der Artikel iOS. Artikel dieses Formats gibt es lediglich vier Stück. Einer davon ist zu iOS, die anderen zu Mozilla Firefox, PHP und dem Internet Explorer. Die Löschung des Versionsgeschichte des MF Artikels wurde bereits diskutiert und abgelehnt. Wie der iOS-Artikel bietet dieser weitergehende Informationen. Bleibt weiterhin, ob hier eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. --Travok32 (Diskussion) 18:56, 22. Jul. 2014 (CEST)
- Ich würde sogar anzweifeln, dass dieser Artikel in unserem Projektrahmen liegt (→ WP:Was Wikipedia nicht ist). Sieht das jemand ähnlich? Dann würde ich einen Löschantrag stellen. Mir ist zumindest nicht klar, was ein solch detailliertes Changelog in einer Enzyklopädie verloren hat. Yellowcard (D.) 17:45, 22. Jul. 2014 (CEST)
Sound- oder Videodateien von Lyriklesungen
Hallo, da ich in der aktuellen Lyrikszene halbwegs gut vernetzt bin und häufiger auf Lesungen gehe, bzw. auch welche organisiere, kam mir die Idee dabei auch Aufnahmen für Wikipedia zu machen. Ich gehe davon aus, dass die meisten Autoren und Autorinnen damit einverstanden wären, dass die Aufnahme selbst gemeinfrei wird - aber nur bedingt die gelesenen Texte komplett freigeben wollen. Gibt es die Möglichkeit, Aufnahmen gemeinfrei hochzuladen, aber die Texte selbst geschützt zu lassen? Und wenn ja ist das gewünscht und sinnvoll? --Kritzolina (Diskussion) 22:12, 22. Jul. 2014 (CEST)
- Ich sehe da keine Möglichkeit. Wenn es nur um die Stimmen und die Vortragsart der Vortragenden geht, kann man sie bitten, was gemeinfreies vorzutragen. --syrcroпедия 08:01, 23. Jul. 2014 (CEST)
- Es geht klar um Stimme und Vortragsart bei den eigenen Texten . Und einen davon gemeinfrei zu geben ist halt für viele Autoren ein sehr großer Schritt. Auch würde ich gerne bei laufenden Veranstaltungen Aufnahmen machen, da tragen die halt das vor, was sie da vortragen wollen. Aber dann geht das in dem Rahmen wohl nur, wenn sie sich bereit erklären, einen Text gemeinfrei zu geben. Was sicher deutlich weniger machen werden, schade. Aber beispielsweie Jan Kuhlbrodt ein Gedicht von Goethe lesen zu lassen, weil das gemeinfrei ist, erscheint mir sehr sinnfrei. No, ich schau tortzdem, was ich tun kann. --Kritzolina (Diskussion) 08:17, 23. Jul. 2014 (CEST)
- @Kritzolina: Es würde reichen, wenn sie ihn unter eine freie Lizenz (→ Hilfe:gängige Lizenzen) stellen. Das erhöht wahrscheinlich trotzdem nicht die wahrscheinlichkeit, dass sie das tun. Yellowcard (D.) 09:23, 23. Jul. 2014 (CEST)
- Die Namensnennung hilft minimal, aber für andere Veröffentlichungen ist der Text ja dann trotzdem "verbrannt". Aber ich guck mal und diskutiere mal. Vielleicht bekomme ich Texte, die schon in Zeitschriften oder Anthologien veröffentlicht sind, bei denen die Rechte aber noch beim Autor liegen. --Kritzolina (Diskussion) 09:27, 23. Jul. 2014 (CEST)
- Nach meinem laengeren Mitlesen hier sehe ich den veroeffentlichten, eigenen Text nicht als "verbrannt". Der Urheber kann seinen Text doch mehrmals, unter ganz verschiedenen Bedingungen veroeffentlichen. Machen wir doch hier auch, mit der Mehrfachlizensierung. Und er muesste ja auch nicht ein ganzes Werk unter Gemeinfreiheit stellen. Ein halbes Kapitel/Seite/Absatz tuts doch auch, das illustriert doch gut die Schreib- und Leseweise des Autors. --Nurmalschnell (Diskussion) 11:46, 23. Jul. 2014 (CEST)
- Das ist alles richtig, nur ist es nunmal erheblich schwieriger, mit einem frei lizenzierten Text Geld zu verdienen als ohne diese freie Lizenzierung. Dies muss dem Künstler, wenn er einen Text bzw. eine Textpassage unter eine freie Lizenz stellt, klar sein. Yellowcard (D.) 12:04, 23. Jul. 2014 (CEST)
- Auch ist ein halbes Kapitel bei Lyrik oft etwas schwierig --Kritzolina (Diskussion) 12:06, 23. Jul. 2014 (CEST)
- Sorry, hatte irgendwie "Lyrik" uebersehen und war bei "Lesungen" haengengeblieben. Peinlich, das Gedichtskapitel... --Nurmalschnell (Diskussion) 20:43, 23. Jul. 2014 (CEST)
- Auch ist ein halbes Kapitel bei Lyrik oft etwas schwierig --Kritzolina (Diskussion) 12:06, 23. Jul. 2014 (CEST)
- Das ist alles richtig, nur ist es nunmal erheblich schwieriger, mit einem frei lizenzierten Text Geld zu verdienen als ohne diese freie Lizenzierung. Dies muss dem Künstler, wenn er einen Text bzw. eine Textpassage unter eine freie Lizenz stellt, klar sein. Yellowcard (D.) 12:04, 23. Jul. 2014 (CEST)
- Nach meinem laengeren Mitlesen hier sehe ich den veroeffentlichten, eigenen Text nicht als "verbrannt". Der Urheber kann seinen Text doch mehrmals, unter ganz verschiedenen Bedingungen veroeffentlichen. Machen wir doch hier auch, mit der Mehrfachlizensierung. Und er muesste ja auch nicht ein ganzes Werk unter Gemeinfreiheit stellen. Ein halbes Kapitel/Seite/Absatz tuts doch auch, das illustriert doch gut die Schreib- und Leseweise des Autors. --Nurmalschnell (Diskussion) 11:46, 23. Jul. 2014 (CEST)
- Die Namensnennung hilft minimal, aber für andere Veröffentlichungen ist der Text ja dann trotzdem "verbrannt". Aber ich guck mal und diskutiere mal. Vielleicht bekomme ich Texte, die schon in Zeitschriften oder Anthologien veröffentlicht sind, bei denen die Rechte aber noch beim Autor liegen. --Kritzolina (Diskussion) 09:27, 23. Jul. 2014 (CEST)
- @Kritzolina: Es würde reichen, wenn sie ihn unter eine freie Lizenz (→ Hilfe:gängige Lizenzen) stellen. Das erhöht wahrscheinlich trotzdem nicht die wahrscheinlichkeit, dass sie das tun. Yellowcard (D.) 09:23, 23. Jul. 2014 (CEST)
- Es geht klar um Stimme und Vortragsart bei den eigenen Texten . Und einen davon gemeinfrei zu geben ist halt für viele Autoren ein sehr großer Schritt. Auch würde ich gerne bei laufenden Veranstaltungen Aufnahmen machen, da tragen die halt das vor, was sie da vortragen wollen. Aber dann geht das in dem Rahmen wohl nur, wenn sie sich bereit erklären, einen Text gemeinfrei zu geben. Was sicher deutlich weniger machen werden, schade. Aber beispielsweie Jan Kuhlbrodt ein Gedicht von Goethe lesen zu lassen, weil das gemeinfrei ist, erscheint mir sehr sinnfrei. No, ich schau tortzdem, was ich tun kann. --Kritzolina (Diskussion) 08:17, 23. Jul. 2014 (CEST)
Öffentliche Veranstaltungen
Hallo zusammen! Seit geraumer Zeit beschäftigte ich mich mit Fotografie und aus diversen Gründen mit Fotorecht - als Laie. In einem Fall komme ich aber nicht weiter. Folgendes Szenario: Bei einer öffentlichen Veranstaltung in öffentlichen, frei zugänglichen Raum - Straßentheater - werden diverse Darbietung gemacht. Die Fotos dürfen also erst einmal gemacht werden, Hausrecht zieht nicht. Was ist aber mit der Veröffentlichung? Bilder vom Publikum sind u. U. ohne Rückfrage veröffentlichbar, aber das sind Einzelfälle (prägend, posierend). Was ist aber mit den Akteuren? Muss ich mir da Genehmigungen einholen, zum Beispiel für Aufnahmen einzelner Personen? Trotz Straßentheater gibt es übrigens einen Veranstalter. Die Darbietung ist halt nur auf der Straße. (Nur zur Info: Im Falle einer künstlerischen Lichtinstallation habe ich mir die Genehmigung des Künstlers geholt, da es nur eine temporäre Installation im öffentlichen Raum war. In einem anderen, ähnlichen Fall benötigte ich sie lt. Veranstalter nicht. Es war auch eher im Stil von Discolicht.) --XRay Disk. 10:10, 23. Jul. 2014 (CEST)
- Nein, erstaunlicher Weise sind die Fotos der Darbietung grundsätzlich erlaubnispflichtig, §§ 77, 81 UrhG, sowohl durch den Veranstalter als auch durch den/die Personen. syrcroпедия 10:34, 23. Jul. 2014 (CEST)
- Möglicherweise kannst Du – zumindest für zukünftige Fälle – eine Fotoakkreditierung vom Veranstalter erhalten. Das sollte die von syrcro angesprochenen Probleme umgehen. Yellowcard (D.) 10:46, 23. Jul. 2014 (CEST)
- Danke! Damit habe ich in dem Bereich endlich Klarheit. Es ist aber auch manchmal verflixt schwierig. --XRay Disk. 18:22, 23. Jul. 2014 (CEST)
Musikzitat
Hi, wie bewertet Ihr das Musikzitat in Percolator? IHMO ist das als Kleinzitat nicht gedeckt, da ein sehr hoher Individualisierungsgrad vorliegt, vgl. WP:MR#… aber kurze Ausschnitte sind doch frei verwendbar, oder? -FordPrefect42 (Diskussion) 21:51, 23. Jul. 2014 (CEST)
- Meine Meinung: Eben! Das ist keine frei verwendbare Datei, da Schöpfungshöhe gegeben ist. Da sich der begleitende Text aber hinreichend mit dem Notenbeispiel auseinandersetzt, handelt es sich um ein zulässiges Zitat. Die Bewertung mit dem Indivisualisierungsgrad (was auch immer das sein soll) ist hier gar nicht nötig. --Krächz (Diskussion) 22:13, 23. Jul. 2014 (CEST)
- (bk) Deine Frage bestätigt, dass eine WP:Musikrechte so schlecht ist, dass eine Löschung vielleicht doch mal nötig wäre. Also: Wenn der Schnipsel nicht individuell genug für die Werkhöhe ist, braucht es gar kein Zitat, weil er dann gemeinfrei wäre. Ein Musikzitat ieS ist es auch nicht, da die Musik in einem Sprachwerk "zitiert" wird. Aber Kleinzitat trift es schon eher. Aber da habe ich in Bezug auf den Zitatzweck und insbesondere mit § 63 UrhG so meine Bauchschmerzen. Mit dem Inhalt Riff wird sich sehr wenig auseinander gesetzt und es fehlt jede Quellenangabe, ja sogar eine Beschriftung, dass das der Riff ist. syrcroпедия 22:20, 23. Jul. 2014 (CEST)
Waschzettel abgetippt, oder wie?
Der Artikel zum Film Happiness besteht zum guten Teil aus der Handlungsbeschreibung. Die ist allerdings wortgleich mit der Inhaltsangabe in der Programmpresse (s. hier und hier). Der einzige übrige fortlaufende Text besteht in einem Zitat, das die Hälfte des Eintrags im Lexikon des Internationalen Films wiedergibt.
Letzteres mag angehen, aber ersteres kommt mir seltsam vor. Wie seht Ihr das? Mögliche URV oder sowieso egal, weil keine ausreichende Schöpfungshöhe? Drucker (Diskussion) 01:04, 24. Jul. 2014 (CEST)
- Zum Ersten: Man kann eine SH zumindest nicht mit Sicherheit verneinen, daher sollten wir von einer URV ausgehen.
- Zum Zeiten (Kritik-Abschnitt): Soetwas ist kein Zitat im urheberrechtlichen Sinne, da der Artikel nicht mit einem Wort auf den zitierten Text eingeht. Wenn man hier SH unterstellt (was ich tun würde), ist auch das aus urheberrechtlicher Sicht so nicht zulässig. Grüße, Yellowcard (D.) 01:08, 24. Jul. 2014 (CEST)
- Yellowcard (D.) 01:12, 24. Jul. 2014 (CEST) Info: Als URV eingetragen.
Mit Googels Musik
Kann ich ein Video, das (auch etwas) Musik aus der Google-Bibliothek https://support.google.com/youtube/answer/4523596?rd=1 enthält in Commmons oder in die deutsche WP hochladen? Das Problem könnte sein, dass man die Musik nach der Google-Lizenz (nur) als Hintergrundmusik verwenden darf. --HelgeRieder (Diskussion) 14:17, 24. Jul. 2014 (CEST)
- Wenn die Musik nicht unter einer freien Lizenz steht, ist das nicht möglich. Die Einschränkung, die Musik nur als Hintergrundmusik nutzen zu dürfen, spricht nicht dafür. Sofern die Musik nur völlig beiläufig, also eher versehentlich zu hören ist, ist sie als unwesentliches Beiwerk möglicherweise nicht relevant. Bei bewusst reingelegter Hintergrundmusik dürfte das aber ebenfalls herausfallen, sodass ich keine Möglichkeit sehe, das Video hochzuladen. Grüße, Yellowcard (D.) 14:20, 24. Jul. 2014 (CEST)
- Vielen Dank - dann brauch ich von dem Video eine Version ohne diese Hintergrundmusik. Grüße --HelgeRieder (Diskussion) 18:09, 24. Jul. 2014 (CEST)
Hallo, ich habe mich auf den Inhalten umgeschaut, konnte aber zu dem Artikel keinen Autor ausmachen. Wenn ich die Texte weiterverwenden möchte, muss ich lt. den Lizenzbestimmungen den Autor angeben - wo kann ich diesen finden?
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin, Joerg Tauchert
7107islands@ok.de (14:45, 25. Jul 2014 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
- In der linken Wekrzeugspalte gibt es den Punkt "Seite zitieren". Dort finden sich alle nötigen Angaben. Grüße --h-stt !? 18:07, 25. Jul. 2014 (CEST)
Nassrin Ranjbar Irani
Hallo, ich habe in Deutschland promoviert und meinem Namen gehört meinem Dr.-Titel. Warum kann ich meinen Dr. Titel in meiner Biographie bei Wikipedia nicht verwenden?!
Danke für Ihre Antwort im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Dr. Nassrin Ranjbar Irani (nicht signierter Beitrag von 31.18.170.56 (Diskussion) 20:22, 27. Jul 2014 (CEST))
Das ist in den Namenkonvetionen so festgelegt und betrifft auch MdB, Adelstitel etc. Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:Personendaten#Name
Grüße --HelgeRieder (Diskussion) 21:50, 27. Jul. 2014 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Yellowcard (D.) 23:40, 29. Jul. 2014 (CEST)
Deutsches Museum vom Nachbargebäude
Ich habe ein gutes Bild vom Deutschen Museum und ein gutes vom Europäischen Patentamt aus dem Deutschen Patenthaus geschossen und würde die gern veröffentlichen, wenn es rechtlich keine Probleme gibt. Gibt es die? --M ister Eiskalt 20:57, 29. Jul. 2014 (CEST)
- Das kommt drauf an, wann die Architekten der jeweiligen Bauwerke verstorben sind. Es könnte Probleme geben, wenn dies weniger als 70 Jahre her ist. Was hast Du diesbezüglich herausgefunden? Gruß, Yellowcard (D.) 21:04, 29. Jul. 2014 (CEST)
- Das Museum ist angeblich von Gabriel von Seidl, der 1913 starb, gebaut und erst am 7. Mai 1925 (unfertig) eröffnet.
- Das andere Gebäude ist sicherlich erst in den letzten 70 Jahren entstanden. Das Europäische Patentamt hat aber offensichtlich keine künstlerische Schöpfung, was eine Urheberschaft doch eigentlich benötigt, oder?
- Aber das Problem ist eigentlich, dass das Patentamt im Normalfall nicht als Aussichtsturm dient. Macht das was aus ? --M ister Eiskalt 21:42, 29. Jul. 2014 (CEST)
- Ja, das macht was aus, weil dann die Panoramafreiheit nicht gilt. Erster Ansatzpunkt muss daher die Frage nach dem architektonischen Urheberrechtsschutz sein. Gewöhnliche Gebrauchsarchitektur hat keine ausreichende Schöpfungshöhe. Das Deutsche Museum sicher schon, aber da ist die Schutzfrist ja offensichtlich abgelaufen. MBxd1 (Diskussion) 21:53, 29. Jul. 2014 (CEST)
- Also kann ich die Fotos problemlos uploaden, auch wenn ich die Bilder von einem (sagen wir mal) unüblichen Aussichtspunkt aus gemacht habe? --M ister Eiskalt 22:00, 29. Jul. 2014 (CEST)
- Ja, das macht was aus, weil dann die Panoramafreiheit nicht gilt. Erster Ansatzpunkt muss daher die Frage nach dem architektonischen Urheberrechtsschutz sein. Gewöhnliche Gebrauchsarchitektur hat keine ausreichende Schöpfungshöhe. Das Deutsche Museum sicher schon, aber da ist die Schutzfrist ja offensichtlich abgelaufen. MBxd1 (Diskussion) 21:53, 29. Jul. 2014 (CEST)
- Nein Das schrieb MBxd1 doch schon?!. Wenn der Aufnahmestandpunkt nicht auf öffentlichem Grund liegt, gibt es dort keine Panoramafreiheit. D.h. alles was nicht (z.B. aus Altersgründen) gemeinfrei ist, darf dann nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Urhebersabgebildet werden - und das gilt insbesondere auch für zeitgenössische Architektur. --Martin K. (Diskussion) 22:20, 29. Jul. 2014 (CEST)
- Okay, danke! Und Entschuldigung, aber das von MBxd1 hab ich nicht ganz verstanden: Zwar schreibt er in einem halben Satz, es macht etwas aus, aber dann schreibt er, dass die Urheberschaft des Deutsche Museums abgelaufen ist und das Europ. Patentamt keine Schöpfungshöhe aufweist. Daher das Nachhaken. --M ister Eiskalt 22:26, 29. Jul. 2014 (CEST)
- Nein, ganz so habe ich das nicht geschrieben. Also noch mal: Es ist immer die einfachste Option, wenn Panoramafreiheit besteht, weil man sich dann um Schutzrechte an den Gebäuden nicht kümmern muss. Das ist hier nicht der Fall, daher muss man eben die Frage nach den Schutzrechten klären. Zum Deutschen Museum kann ich nur klar sagen, dass das Architektur mit Schöpfungshöhe ist. Dass die Schutzfrist abgelaufen ist, war Deine Feststellung, ich habe nur Deiner Schlussfolgerung zugestimmt. Die Voraussetzungen hast Du genannt, die Schlussfolgerung stimmt natürlich nur, wenn auch die Voraussetzungen zum Architekten und dessen Sterbejahr wirklich stimmen ("angeblich" ist da etwas dünn). Ob das Gebäude des Patentamts Schöpfungshöhe hat, kann ich nicht definitiv beurteilen, daher habe ich mich dazu nicht geäußert, sondern nur auf die fehlende Schöpfungshöhe bei Standardbauten hingewiesen. Es bleibt Deine Verantwortung. MBxd1 (Diskussion) 22:51, 29. Jul. 2014 (CEST)
- Den Ausführungen von MBxd1 ist eigentlich nichts hinzuzufügen, außer vielleicht, dass die Schöpfungshöhe einer Architektur sehr schnell erreicht ist. Ohne handfeste Gründe würde ich nicht davon ausgehen, dass die Architektur eines einzelnen Gebäudes keine Schöpfungshöhe aufweist, wenn es sich nicht wirklich um einen absolut standardisierten Entwurf handelt. Wenn Du die Infos zum Deutschen Museum verifizieren kannst, sollte das aber kein Problem darstellen und Du kannst das Foto hochladen (bitte mit {{Bild-PD-alt}} für das Gebäude und einer freien Lizenz für Dein Foto). Gruß Yellowcard (D.) 23:39, 29. Jul. 2014 (CEST)
- Nein, ganz so habe ich das nicht geschrieben. Also noch mal: Es ist immer die einfachste Option, wenn Panoramafreiheit besteht, weil man sich dann um Schutzrechte an den Gebäuden nicht kümmern muss. Das ist hier nicht der Fall, daher muss man eben die Frage nach den Schutzrechten klären. Zum Deutschen Museum kann ich nur klar sagen, dass das Architektur mit Schöpfungshöhe ist. Dass die Schutzfrist abgelaufen ist, war Deine Feststellung, ich habe nur Deiner Schlussfolgerung zugestimmt. Die Voraussetzungen hast Du genannt, die Schlussfolgerung stimmt natürlich nur, wenn auch die Voraussetzungen zum Architekten und dessen Sterbejahr wirklich stimmen ("angeblich" ist da etwas dünn). Ob das Gebäude des Patentamts Schöpfungshöhe hat, kann ich nicht definitiv beurteilen, daher habe ich mich dazu nicht geäußert, sondern nur auf die fehlende Schöpfungshöhe bei Standardbauten hingewiesen. Es bleibt Deine Verantwortung. MBxd1 (Diskussion) 22:51, 29. Jul. 2014 (CEST)
- Okay, danke! Und Entschuldigung, aber das von MBxd1 hab ich nicht ganz verstanden: Zwar schreibt er in einem halben Satz, es macht etwas aus, aber dann schreibt er, dass die Urheberschaft des Deutsche Museums abgelaufen ist und das Europ. Patentamt keine Schöpfungshöhe aufweist. Daher das Nachhaken. --M ister Eiskalt 22:26, 29. Jul. 2014 (CEST)
- Nein Das schrieb MBxd1 doch schon?!. Wenn der Aufnahmestandpunkt nicht auf öffentlichem Grund liegt, gibt es dort keine Panoramafreiheit. D.h. alles was nicht (z.B. aus Altersgründen) gemeinfrei ist, darf dann nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Urhebersabgebildet werden - und das gilt insbesondere auch für zeitgenössische Architektur. --Martin K. (Diskussion) 22:20, 29. Jul. 2014 (CEST)
Die Annahme, das Europäische Patentamt hätte Deiner Auffassung nach keine künstlerische Schöpfungshöhe, halte ich zunächst für gewagt - das werden die Architekten u.U. anders sehen. Guckst mal da? --Rikiwiki2 (Diskussion) 08:37, 30. Jul. 2014 (CEST)
Altes Pierce The Veil Logo
Hallöchen,
habe hier ein älteres Logo der Band Pierce the Veil gefunden. Allerdings kenne ich den Urheber nicht. Es befindet sich im Pressematerial. Ich habe mir erlaubt schonmal eine SVG davon zu machen. Die Frage ist jetzt, darf ich das alte Logo mit dem Baustein Vorlage:Bild:Logo-SH hochladen oder ist das Logo (wegen des BGH-Urteils geschützt)? --80.187.108.19 11:11, 30. Jul. 2014 (CEST)
- Meines Erachtens muss man bei diesem individuellen Lettering von einer ausreichenden Schöpfungshöhe ausgehen. Ich würde daher von einem Upload abraten.
- Auch wenn wir die Details noch diskutieren, kannst Du Dich vorerst an der Faustregel orientieren, dass nur noch das ok ist, was auch auf Commons akzeptiert wird. --Martin K. (Diskussion) 11:40, 30. Jul. 2014 (CEST)
Fragen zu Text/ Zitieren in Einzelnachweisen erlaubt?
Hallo, ich möchte den Artikel über Ville Valo (finnischer Sänger der Band HIM) bearbeiten und habe schon ziemlich viel geschrieben, es aber noch nicht auf die Wiki-Seite eingestellt. Ich habe auch sehr vieles mit Einzelnachweisen belegt. Aber jetzt bin ich mir nicht mehr sicher, ob ich es vielleicht nochmal ändern muss, weil ich bei fast allen Einzelnachweisen nicht nur die Quelle (Buch, Zeitschrift, Interview...) angegeben habe, sondern die Stelle zitiert habe, auf die sich mein Text bezieht. Darf man als Beleg für die Richtigkeit eines Wiki-Texts den man geschrieben hat, in den Einzelnachweisen zitieren? Ich habe dazu mehre Fragen: sind Zitate (in den Quellenangaben) erlaubt bei...:
1. ...gefilmten Interviews: Ich habe als Beleg für etwas das in einem Video gesagt wurde, den Link angegeben, alle Daten die ich finden konnte zum Video (z.B. welcher Fernsehsender, in Welchem Land/Stadt das Video gemacht wurde, das Jahr etc.)und dann habe ich einfach das Gespräch (und ab welcher Minute im Video die betreffende Stelle zu finden ist) wörtlich (also nach den Zitierregeln) aufgeschrieben. Manchmal habe ich das was gesagt wurde (es ist normalerweise in Englisch) ins Deutsche übersetzt. Beispiel (bezieht sich auf die 2. Referenz): 1991 gründeten Mige und Ville eine neue Band.[1] [2] Ville war zu diesem Zeitpunkt 14 oder 15 Jahre alt und Mige 16 oder 17 Jahre (kommt auf den Monat an in dem sie die Band gegründet haben). Sie nannten die Band zuerst „Kafferi“ (inspiriert durch H. P. Lovecraft). [3] Aber noch im selben Jahr änderten sie den Namen zu „His Infernal Majesty“ (Seine teuflische Majestät).
2. ...aus veröffentlichten Büchern (Biographien): Über HIM gibt es im Prinzip nur eine richtige Biographie aus dem Jahr 2002, für die die Bandmitglieder interviewt wurden(das Buch hat den Titel: Synnin viemää). Dieses Buch ist allerdings nur in Finnland veröffentlicht worden und es ist auch in finnisch geschrieben. Es gibt im Internet allerdings mehrere von Fans in andere Sprachen übersetzte Fassungen zu finden. Darf ich die von einem Fan ins englische übersetzte Fassung des Buchs zitieren? Es gibt auch eine englischsprachige Biografie über HIM (von R. Hayden) in der sich der Schriftsteller aber sehr oft auf die finnische Biografie bezieht (ohne dass das im Buch angegeben wird; Deshalb hab ich öfters auf das Original verwiesen bzw. die englische Übersetzung des Fans, weil halt teilweise doch noch mehr Infos aus der Originalübersetzung hervorgehen, als aus dem was R. Hayden geschrieben hat) und ansonsten bezieht er seine Quellen aus Zeitschrifteninterviews usw. Dann gibt es inzwischen auch noch eine deutsche Biografie, die ich allerdings nicht besitze, weil in den Internetkritiken steht, dass in dem Buch auch nur Sachen drin stehen die man eh schon weiß. Deshalb gehe ich davon aus das sich diese Biografie auf das englische Buch von R. Hayden bezieht, das sich wiederum auf das finnische Buch von 2002 bezieht und deshalb wollte ich dafür kein Geld ausgeben. Dann gibt es noch eine Art Biografie in der etwas über Ville Valo erzählt wird, es handelt sich dabei aber um ein Tattoo-Buch in Englisch. Darf man Englische Sätze aus den Originalbüchern zitieren (also dem Buch von R. Hayden oder dem Tattoo Buch)? Und darf man diese Zitate ins deutsch übersetzen? Oder ist es erlaubt nur eine deutsche Übersetzung des Zitats zu verwenden und das englische Zitat wegzulassen? Oder darf man auf deutsch frei formulieren was darinsteht? Ist irgendwas davon zulässig oder soll ich gar nicht mit Worten Belege beifügen, sondern nur die Buchquelle? Allerdings kann ich bei der Finnischen Biographie keine Seitenzahlen angeben, weil ich kein Finnisch lesen kann.
Beispiel (1. Referenz) für eine Quellenangabe die sich auf das finnische Buch bwz. die Fan-Übersetzung bezieht: Obwohl Ville auf einer Musikschule war, hatte er nie Gesangsunterricht oder sang in einem Chor. Er sagte, dass er sich für seine Stimme geschämt hatte.[4] [5]
Beispiel das sich auf die englisch Biografie bezieht: Ville traf Linde zum ersten Mal in der siebten Klasse (1989). Linde wechselte von einer anderen Schule zur Schule in Oulunkylä. Sie lernten sich kennen, da Linde Gitarre spielte und Ville Bass.[6]
Beispiel das sich auf das englische Tattoo-Buch bezieht: Kat sagte sie kannte zu Beginn nur Villes Musik und traf ihn dann 2 Jahre später.[7]
3. ...aus Zeitschriftenartikeln zitieren: Bei den Büchern wäre es ja nicht so schlimm, wenn ich nicht schreibe was drin steht; wer es wirklich wissen will, kann sich ja das Buch kaufen. Aber bei Videos oder Zeitschrifteninterviews habe ich in den Einzelnachweisen eigentlich immer zitiert, weil es so besser dokumentiert ist, falls etwas aus dem Internet gelöscht wird (dann hat man wenigstens noch den Text). Wenn ich z.B. einen Scan oder Abschrieb des Artikels gefunden habe, habe ich den Link dazu angegeben. Ist das in Ordnung?
Beispiel, Beleg mit Scan: Er erzählte einmal leichtfertig in einem Interview, dass er Kokain liebt, aber es sehr schlecht für ihn ist und er deshalb darauf verzichtet.[8]
Beispiel, Beleg von einem Transkript eines Radiointerviews: Sein Vater war Taxifahrer und fuhr Ville manchmal zur Schule oder holte in von dort ab.[9]
Dann habe ich teilweise Fan-Übersetzungen von finnischen Artikeln als Referenzen. Darf ich aus den Übersetzungen zitieren (zur besseren Dokumentation, falls die Internetseite irgendwann gelöscht wird) oder darf ich nur einen Link auf die Seite angeben? Beispiel: Im Alter von sechs Jahren wurde bei Ville Asthma diagnostiziert.[10]
4. ... wie lang darf ein Zitat sein? Wäre das zu lang (das ist glaube ich das längste Zitat das ich im Text habe): Durch die Clubbesuche knüpften sie auch Beziehungen zu Leuten die im Musikgeschäft etwas zu sagen hatten und ihnen auf irgendeine Art und Weise hilfreich waren oder später berühmt wurden (z.B. Apocalyptica).[11]
5. ...zitieren von Ausschnitten aus Liedtexten. In einem Abschnitt habe ich etwas über das Songwriting geschrieben. Auf der Wiki-Seite über Little Richard hat jemand auch so etwas gemacht (unter der Überschrift: Songinhalte). Darf man Liedtexte zitieren wenn man nur Ausschnitte nimmt und Bezug auf etwas nimmt?
Beispiele: Ville entwickelt schon als Kind eine Vorliebe für die Englische Sprache. Auch englischsprachige Klassiker vor allem von H.P. Lovecraft und Edgar Allan Poe dientem ihm als Inspirationsquelle. Dahrer stammt wohl auch die textliche Neigung zum morbiden. So wird zum Beispiel im Kontrast zur ruhigen, schönen Melodie von Gone with the sin, inhaltlich von Mord erzählt:
Ohohohohoh my Baby, how beautiful you are
Ohohohohoh my Darling, completely torn apart
You're gone with the sin my Baby
and beautiful you are
So gone with the sin my Darling
I adore the dispair in your eyes
I worship your lips once red as wine
And I crave for your scent sending shivers down my spine
I just love the way you're running out of life
Ohohohohoh mein Baby, wie schön bist du
Ohohohohoh mein Schatz, völlig auseinander gerissen (/restlos zerstückelt)
Du bist in Sünde gegangen (/dahingeschieden) mein Baby
und schön bist du
So (/Also), gehe in Sünde mein Schatz (oder: So dahingeschieden in Sünde, mein Schatz)
Ich bete (/liebe/vergöttere) die Verzweiflung in deinen Augen an
Ich verehre deine Lippen, einst rot wie Wein
Und ich lechze nach deinem Geruch, der mir Schauer über den Rücken jagt
Ich liebe einfach die Art wie du aus dem Leben rennst (/wie dein Leben endet/ wie dir das Leben entschwindet)
- Textauszug aus Gone with the sin
Songinhalte – in Bezug zur Romantik Ville Valo greift manchmal (wahrscheinlich unbewusst) auf Motive aus der literarischen Epoche der Romantik bzw. Schwarzen Romantik zurück. Motive dieser Epoche sind z.B. Sehnsucht, Wander- oder Reisemotiv, Motiv der Nacht, Natur (Verbundenheit mit Natur oder mystisierte Natur, z.B. Wanderwege, Gewässer, Naturerscheinungen, Wälder), Das Unheimliche (Spiegelmotiv, Doppelgängermotiv, Fabelwesen, alte Gemäuer = Burgen, Ruinen u. Friedhöfe etc.), Parawissenschaften (z.B. Alchemie, Magie), Weltflucht, Religion und Glaubenszweifel, Melancholie/Depression/Resignation, Verzweiflung, Todessehnsucht/Suizid/Tod, Verfall, Hysterie/ Bessesenheit/ Wahnsinn. Auch andere Musiker, vor allem aus dem Musikgenre Gothic lassen sich gerne von der Romantik inspiriern. Einige Motive der Romantik die Ville verwendet hat:
Schön ist die Verwendung romantischer Motive beim Lied The Path zu beobachten. Das Hauptmotiv ist hier das Wandermotiv. Das lyrische ich begibt sich auf eine Reise durch eine Landschaft und ein durch Sehnsucht nach seiner Liebsten verursachter innerer Drang treibt ihn auf seinem Weg vorran. Die Reise zieht sich durch den ganzen Liedtext. Das Wandermotiv in der Romantik wird oft mit Fehrnweh oder einer Kombination aus Fehrnweh und Heimweh assoziasisiert. Selterner gibt es Handlungen, in denen die Person aus einer Notwendigkeit heraus zum Wanderer wird und sie sich ausschließlich auf eine Reise nach Hause etc. begibt. In diesem Lied ist das aber wohl so, es geht um Heimweh (im Sinne von sich Zuhause fühlen, wenn man bei der Liebsten ankommt) nicht Fernweh, dennoch kann man Vergleiche mit Lyrik aus der Romantik machen. In der Epoche der Romantik wurde das Wandermotiv oft mit dem Motiv der Sehnsucht oder Natur kombiniert, das hat Ville im Lied auch gemacht. Nebenmotive in the Path sind das Motiv der Natur, Religion und Dunkelheit/Nacht. Auch auf Sehnsucht und Vergänglichkeit/Tod wird hingedeutet:
Amidst all the tears there a smile
that all angels greet with an envious song
One look into strangers eyes
and I know where I belong
I walk through the gardens of dying light
and cross all the rivers deep and dark as the night
searching for a reason why time would have passed us by
I see through the darkness my way back home
the journey seems endless but I'll carry on
the shadows will rise and they will fall
and our night drowns in dawn
Unter all der Tränen - dort ein Lächeln -
Das alle Engel mit einem neidvollen Lied grüßen lässt (Motiv: Religion)
Ein Blick in fremde Augen
und ich weiß wo ich hingehöre (Motiv: Sehnsucht)
Ich gehe durch die Gärten des sterbenden Lichts (Motive: Natur, Tod, Wandermotiv)
Und durchquere all die Flüsse tief und dunkel wie die Nacht. (Motive: Natur, Nacht, Wandermotiv)
Suche nach einem Grund warum die Zeit an uns vorbeigezogen sein könnte. (Motiv: Vergänglichkeit)
Ich sehe durch die Dunkelheit meinen Weg nach Hause zurück. (Motiv: Nacht, Sehnsucht, Wandermotiv)
Die Reise scheint endlos, aber ich ziehe weiter (Motiv: Wandermotiv)
Die Schatten, sie werden sich erheben und sie werden fallen (Motiv: Düsternis)
Und unsere Nacht ertrinkt im Morgengrauen (Motive: Nacht, Vergänglichkeit)
- Textauszug aus The Path
- ↑ Reinhardt Haydn: HIM - His Infernal Majesty. Plexus Publishing, London 2007, ISBN 978-0-85965-392-3, S. 29; “The first incarnation of HIM formed in late 1991 […].”
- ↑ Ville & Mige MTV Masters Interview 2-5 – Interview, MTV Deutschland, MTV Masters – HIM, 2001; Transkript ab Minute 8:41: Ville: “We were sitting in her Lada, in my mother’s Lada [note: Lada is a russian car brand] and listened to Black Sabbath and then we had the idea, that we want to have a band and we called it His Infernal Majesty at first. It was a funny band because we had a drummer, called [Tarvonen ?], Juha, and a drummer called Juippi. Two finnish guys and we had two basses in the band, so no guitars or anything like that all, it was totally different, it was like kind a Black Sabbath thing. We did it for couple of years and then he went into army.”; Übersetzung: Ville: „Wir saßen in ihrem Lada, im Lada meiner Mutter [Anm.: Lada ist eine russische Automarke] und wir hörten dort Black Sabbath an und dann hatten wir die Idee, dass wir auch eine Band haben wollen und wir nannten sie als erstes His Infernal Majesty. Es war eine seltsame Band, weil wir einen Schlagzeuger namens [Tarvonen ?], Juha, und einen Schlagzeuger genannt Juippi, hatten. Zwei finnische Typen und wir hatten zwei Bassisten in der Band, aber keinen Gitarristen oder irgendsowas. Es war ganz anders, so eine Art Black-Sabbath-Sache. Wir machten das ein paar Jahre und dann musste er zur Armee.“; abgerufen 06. Juli 2014
- ↑ Reinhardt Haydn: HIM - His Infernal Majesty. Plexus Publishing, London 2007, ISBN 978-0-85965-392-3, S. 29; “ […] Ville also discovered the name ‘Kafferi’ from reading Lovecraft – however, once it was pointed out to him that it was a derivation of the racially ofensice Afrikaans expression kaffir, it was immediately dropped.”
- ↑ Juho K. Juntunen: Synnin Viemää Published 2002 by WSOY, ISBN 978-9510273043, Sprache: Finnisch; englische Übersetzung z. B. nach sinseresi.livejournal – Kapitel 5, Auszug: Ville: “In the beginning, the plan was to find our band a real drummer and singer, and I was supposed to start playing the bass. I had never sung in any band myself. I had practiced singing, and I wanted to do it, but I was very doubtful how it would work out. I didn’t really have confidence in myself, and at school I was always embarrassed of my voice. I had never sang in any choirs either, I just played the bass. But so it happened that little by little I just became the singer. It was a necessary evil because a band has to have a singer. So why not it be me, goddamnit.”; Übersetzung: Ville: „Am Anfang, war der Plan einen richtigen Sänger und Schlagzeuger für die Band zu finden und ich hätte der Bassist werden sollen. Ich hatte noch nie in irgendeiner Band gesungen. Ich hatte singen geübt und wollte es machen, aber ich war sehr am zweifeln, ob es klappen würde. Ich habe nicht gerade viel Selbstvertrauen und in der Schule habe ich mich immer für meine Stimme geschämt. In irgendwelchen Chören habe ich auch nie gesungen. Ich habe nur Bass gespielt. Aber nach und nach wurde ich einfach der Sänger. Es war ein notwendiges Übel, weil eine Band halt einen Sänger braucht. Also, verdammt nochmal, warum nicht ich.“; abgerufen 01. Juli 2014
- ↑ Interview von 2005 – Schwedisches Interview (in Englisch), Ville antwortet auf Fanfragen, gepostet am 30.08.2005; Auszug: Deicide: “Hi Ville! How old where you when you first realized that you wanted to sing? Have you taken any songlessons? [...]” Ville Valo: “when i was 13. i never had singing lessons”; Übersetzung: Deicide: „Hi Ville! Wie alt warst du als du gemerkt hast, dass du singen willst? Hast du schon einmal Gesangsstunden genommen?” Ville: „Als ich 13 war. Ich hatte nie Gesangsunterricht.”; abgerufen 01. Juli 2014
- ↑ Reinhardt Haydn: HIM - His Infernal Majesty. Plexus Publishing, London 2007, ISBN 978-0-85965-392-3, S. 17; “In 1989, […] when he met Linde, who had recently transferred from another school. ‘I was in seventh grade when I met Linde. [...] Because he was guitarist and I was bassist, we sometimes played together,’ explained Ville.”
- ↑ Kat von D: Go big or go home. Harper Design, US, 16. April 2013, ISBN 978-0062108135, Sprache: Englisch, Auszug: Kat: “I only knew his music, and I loved it on first listen. […] Two years later, our paths crossed […].”
- ↑ Scan Kerrang – Kerrang, Nr. 1075, Titel: In bed with Ville, September 2005; Auszug: “[...] he admits, at one point, that he „fucking loves“ cocaine, but knows it’s very bad for him, so now abstains. [...]”; abgerufen 06. Juli 2014
- ↑ VILLE VALO INTERVIEW RADIO NOVA – Interview mit Radio Nova, 2009; Auszug: Ville Valo: “[...] my dad drove a taxi, and he used to drive me to kindergarten and sometimes to school [...].”; abgerufen 02. Juli 2014
- ↑ Tero Alanko, Petri Silas: Neljäs sukupolvi - Suomalainen rock nyt Published 2006 by WSOY, ISBN13: 9789510317648, Buch mit 20 Interviews unterschiedlicher finnischer Musiker (sie wurden im Januar ’06 interviewt), Originalsprache: Finnisch; Übersetzt in Englisch nach sinseresi.livejournal – Auszug: Ville Valo: “When I was six, I got this great hobby called asthma. My symptoms started around the time of the death of our dog Sami […] In addition to Sami, we had all sorts of animals at home: a parrot, a turtle, fish and god knows what.“; Übersetzung: Ville Valo: „Als ich sechs war, bekam ich dieses großartige Hobby, genannt Asthma. Meine Symtome fingen zur gleichen Zeit an, als unser Hund Sami starb [...] Außer Sami hatten wir auch noch alle möglichen andere Tiere: einen Papagei, eine Schildkröte, Fische und wer weiß was noch.“; abgerufen 04. Juni 2014
- ↑ VILLE VALO INTERVIEW RADIO NOVA – Interview mit Radio Nova, 2009; Auszug: Ville Valo: “We hung out at a bar called Teatro that Mige's older brother helped run, and it became a place to meet people. Jone Nikula [a Finnish rock journalist that became famous as a judge on the Finnish Idol] hung out there and so did Toni Taleva who was like the chief of the Finnish metal scene. He worked at a lot of record stores, and he introduced all the rock and metal stuff to the Finnish youth. Toni is responsible for the success of so many bands that he should have a statue. […] I worked at Teatro as an elevator boy and a general helper, and because Mige's brother worked there, we got our first gig there. There were maybe a hundred people who hung out there all the time, and we started organizing rock club nights there. At first nobody came, and then more and more people started to come. And we had our first bigger gig there in 1994 I think. Jailhouse Band, or Apocalyptica as they are now called, played Metallica for the first time in public. His Infernal Majesty played Type O Negative, and there were a few other bands too that played Rage Against the Machine and Danzig. The idea was that young bands would cover famous artists and that would bring in people and the bands would get some attention. […] It was an important scene for us, and we got to play our first gigs there and see how everything works. We got a lot of support there. Jone was important. He was the first one who played our demo on the radio. I still have the tape where he introduces us. There were a lot of people who believed in us. It was great that while we were pretty young, we still got to organize parties. Putting lights up and doing things. Learning about the whole construction that is a rock show.”; Übersetzung: Ville: „Wir hingen in einer Bar namensTeatro rum, die Miges Bruder mit leitete und es wurde zu einem Platz an dem man Leute traf. Jone Nikula [ein finnischer Rock-Journalist, der als Jurymitglied der finnischen Variante von Deutschland sucht den Superstar berühmt wurde] konnte man dort treffen und genau so Toni Taleva, der der Chef der finnischen Metalszene war. Er arbeitete viel in Plattenläden und er führte die finnische Jugend in all die Rock- und Metalsachen ein. Toni ist für den Erfolg von so vielen Bands verantwortlich, dass ihm ein Denkmal gewidmet werden sollte. [...] Ich arbeitete im Teatro als Liftjunge und als allgemeiner Helfer. Weil Miges Bruder dort arbeitete, hatten wir dort unseren ersten Auftritt. Dort gab es ca. hundert Stammgäste und wir fingen an Rockclub-Nächte zu organisieren. Am Anfang kam niemand, aber dann kamen immer mehr Leute. Und ich glaube wir hatten dort auch, 1994, einen unserer ersten größeren Auftritte. Jailhouse Band, oder Apocalyptica wie sie heute genannt werden, spielten zum ersten Mal ihre Metallica-Cover in der Öffentlichkeit. His Infernal Majesty spielten Type O Negative-Cover und es gab noch ein paar andere Bands die Rage Against the Machine und Danzig spielten. Die Idee dahinter war, dass junge Bands berühmte Künstler covern, das die Leute anzieht und dadurch die Bands etwas Aufmerksamkeit bekommen. [...] Für uns war es eine wichtige Szene. Wir spielten dort unsere ersten Auftritte und bekamen so mit wie alles funktioniert. Wir bekamen dort sehr viel Unterstützung. Jone war wichtig, er war der erste, der unser Demo im Radio spielte. Ich hab’ immer noch eine Aufnahme davon, wie er uns ansagt. Dort gab es eine Menge Leute die an uns glaubten. Es war wichtig, dass wir als wir noch so jung waren, trotzdem die Partys organisieren mussten. Lampen befestigen und anders Zeug machen. Etwas über den ganzen Aufbau einer Rock-show lernten.“; abgerufen 03. Juli 2014
Gibt es vielleicht eine Möglichkeit seinen kompletten Wiki-Artikel von jemandem anschauen zu lassen, bevor man ihn reinstellt, der einem sagt wenn man grobe Fehler gemacht hat? Mit freundlichen Grüßen, Judith --Neueinfo4321 (Diskussion) 15:56, 27. Jul. 2014 (CEST) Hast du den Artikel zufälligerweise in deinem Benutzernamensraum hochgeladen? In deinem Fall wäre es zum Beispiel Benutzer:Neueinfo4321/HIM und Benutzer:Neueinfo4321/Ville Valo. Dort kann man den Artikel in Ruhe bearbeiten und andere Benutzer drüberschauen lassen. Wenn die Artikel fertig sind einfach in den ANR verschieben und den Verschieberest entfernen. --80.187.108.19 14:15, 30. Jul. 2014 (CEST)
Vielen Dank für die Antwort. Das habe ich noch nicht ausprobiert, weil ich noch nicht lange bei Wikipedia angemeldet bin und es der erste größere Artikel ist den ich bearbeite. Ich kann es ja mal versuchen mit dem Benutzernamensraum. Wikipedia ist echt nicht so einfach wie ich mir das vorgestellt habe. Gruß, Judith --Neueinfo4321 (Diskussion) 17:33, 31. Jul. 2014 (CEST)
- Hallo Neueinfo4321, wir möchten grundsätzlich nicht auf rechtswidrige Inhalte verlinken; dazu zählen unter anderem unautorisierte Übersetzungen von Büchern auf „Fanseiten“. Sofern kein Anzeichen dafür besteht, dass der jeweilige Verlag den Übersetzern entsprechende Rechte eingeräumt hat, ist zunächst einmal davon auszugehen, dass es sich bei der Übersetzung um eine Rechtsverletzung handelt. Auch unter dem Gesichtspunkt der Belegpflicht in Wikipedia erscheint der Wert solcher Übersetzungen zweifelhaft. Du solltest das Original referenzieren. Aus enzyklopädischer Sicht machen erschöpfende Übernahmen aus dem jeweiligen Werk in Fußnoten üblicherweise nicht wirklich viel Sinn. Du kannst doch den Inhalt im Artikeltext zusammenfassen und dann einfach nur einen Verweis auf den Fundort in der Fußnote platzieren, von dem du die wiedergegebenen Informationen bezogen hast.
Aus dem oben Gesagten ergibt sich auch, dass die Antwort „Wenn ich z.B. einen Scan oder Abschrieb des Artikels gefunden habe, habe ich den Link dazu angegeben. Ist das in Ordnung?“ „Nein“ lautet, weil irgendwelche Scans oder Abschriebe ganz üblicherweise unrechtmäßig ins Internet eingestellt wurden. Dasselbe gilt für Übersetzungen (Übersetzungen sind sog. abhängige Schöpfungen, das heißt ihre Zugänglichmachung bedarf stets der Genehmigung des Rechteinhabers des übersetzen Werkes). Mir erschließt sich bei Zeitschriften auch die Problematik nicht, denn so wie bei Büchern können doch auch Zeitschriften potenziell durch den interessierten Leser bezogen werden. Und wie oben halte ich Fußnoten wie die hinter „Im Alter von sechs Jahren wurde bei Ville Asthma diagnostiziert“ für entbehrlich; es sollte einfach ersichtlich sein, woher du die Information hast. So entspricht es jedenfalls der Praxis in Wikipedia. Das Gesagte gilt im Wesentlichen auch für deine Frage 4; im Einzelfall wird man abwägen müssen, ob der wiedergegebenen Passage überhaupt urheberrechtlicher Schutz zukommt, aber ich halte die Überlegung für obsolet, weil eine derart lange Passage in einer Fußnote m.E. aus enzyklopädischer Sicht nicht wünschbar ist. Deine Fußnote liefert einfach neue Informationen, die, wären sie relevant, auch im Fließtext hätten aufgenommen werden können. Wenn du sie für relevant befindest, solltest du das auch tun (dann reicht aber ein kurzer Quellenverweis in der Fußnote), und wenn du sie nicht für hinreichend relevant befindest, dann solltest du sie einfach weglassen.
Das Zitieren von Songtexten ist solange erlaubt, wie der Zweck dieses Zitats diese Wiedergabe noch rechtfertigt. Mit anderen Worten: Wenn du dich im Text mit den in einem Ausschnitt zum Ausdruck kommenden Motiven auseinandersetzt, dann kannst du diesen Ausschnitt auch wiedergeben; du darfst es nur nicht übertreiben, indem du dich konkret auf irgendeinen Ausschnitt beziehst, aber das ganze Lied wiedergibst. Hier müsstest du dich dann eben auf den Teil beschränken, auf den du auch Bezug nimmst. Das Beispiel unter 5. sieht für mich vor diesem Hintergrund unproblematisch aus.
— Pajz (Kontakt) 18:35, 31. Jul. 2014 (CEST)
Vielen Dank für die Antwort, das hat mir sehr viel weitergeholfen. Nur das mit den Zeitschriftenartikeln, ist seltsam. Meiner Meinung nach ist es sehr schwer einen bestimmten Artikel zu finden. Wo kann man den Zeitungsartikel oder Artikel von Magazinen nachschauen? Gibt es da irgendeine offizielle Internetseite in der Artikel nachgelesen werden können? Ein Buch zu kaufen ist ja kein Problem, aber einen alten Artikel aus einem Magazin zu finden (das es vielleicht gar nicht mehr gibt) schon. Man kann ja auch nicht so einfach alte Magazine kaufen. Es wäre doch einfacher das was im Artikel steht als Beleg abzuschreiben. --Neueinfo4321 (Diskussion) 19:42, 31. Jul. 2014 (CEST)
- Normalerweise bezieht man sowas über die nächstgelegene Universitätsbibliothek. Auch wenn man nicht Student oder Prof oder sonstiger Angehöriger der Uni ist, kann man an fast allen Universitäten einen Bibliotheksausweis bekommen. Der ist kostenlos oder billig (selten mehr als 10-15 Euro/Jahr) und damit hat man vollen Zugang zur Bibliothek und der Fernleihe und kann sich darüber fast jeden Artikel, der je in wissenschaftlichen Zeitschriften erschienen ist, besorgen. Alle Uni-Bibliotheken haben auch Internetzugang zu den Archiven von Fachzeitschriften (mal mehr, mal weniger), so dass man oft über seinen Bibliothekszugang auf ältere Ausgaben elektronisch zugreifen kann. Wenn du mal gar keine Möglichkeit hast, etwas exotisches zu besorgen, dann kannst du dich immer noch an WP:BIBA wenden. Wikipedianer mit gutem Zugang zu Bibliotheken beschaffen da auf Wunsch Fachliteratur für dich. Ich zB hole gern für andere Wikipedianer Literatur, die es nur in der Bayerischen Staatsbibliothek gibt. Wenn du dazu mehr wissen willst, schau mal auf WP:BIB vorbei. Grüße --h-stt !? 14:22, 2. Aug. 2014 (CEST)
Keine Schöpfungshöhe bei fünf-seitigem juristischem Gutachten
Sowohl das LG Berlin, als auch - in der Berufung - das KG Berlin, haben entschieden, dass ein fünfseitiges juristisches Gutachten, das in wesentlichen Teilen ein (nach §5 UrhG gemeinfreies) Urteil des BVerfG zitiert, keine Schöpfungshöhe besitzt.
[D]ie Stellungnahme [beschränkt sich] nicht auf eine rein deskriptive Beschreibung des Urteils, sondern [entwickelt] aus der Urteilsanalyse einen Argumentationsstrang zum Beleg der Auffassung, dass […]. Gedanken und Argumente sind aber – aus den dargelegten Gründen – als solche nicht urheberrechtsschutzfähig. Die sprachliche Gestaltung, zu der im Einzelfall auch die Darstellung und die Art und Form der Gedankenführung gehören können, lässt im vorliegenden Fall keine ausgeprägt individuellen, eigenschöpferischen Züge erkennen. KG Az. 24 W 21/14 vom 12. März 2014
- Fürs Archiv: — ireas (Diskussion) 23:58, 21. Jul. 2014 (CEST)
archive.is
Ich würde gerne einmal Meinungen zur Verwendung von archive.is in der Vorlage:Webarchiv einholen. Konkret geht es um mögliche Urheberrechtsverletzungen, da archive.is sich nicht an dem Robots Exclusion Standard hält und das Meta-Element noindex ignoriert, so dass jede Seite - auch gegen den Willen des Autors/Betreibers - archiviert wird . Um die Diskussion zu bündeln, wäre es mir am liebsten wenn dort eine Antwort erfolgt. --Doc ζ 15:16, 6. Jul. 2014 (CEST)
- Doc_z, die Verlinkung an sich wäre wenig problematisch (BGH, Urt. v. 17.07.2003, I ZR 259/00 − Paperboy), aber der Archivierungsdienst selbst dürfte mangels geeigneter Schrankenregelung (Hoeren, MMR 2006, V – Die „Wayback-Machine” - Was bringen Internetarchive für die Rechtspraxis?) das Urheberrecht der jeweiligen Webseitenbetreiber verletzen, zumal dann, wenn entsprechende Tags umgangen werden, weil dann, selbst wenn man irgendeine Einwilligungskonstruktion für den Fall der Nichtwahrnehmung der technischen Unterbindungsmöglichkeiten zusammenzimmert, die Rechtfertigungsgrundlage dafür wegbrechen sollte (BGH GRUR 2010, 628 – Vorschaubilder = I ZR 69/08, Rn. 36) und vielmehr klar erkennbar wird, dass der Betreiber die Vervielfältigung eben gerade nicht wünscht. Der Konfliktpunkt ist insofern https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:WEB#Einzelrichtlinien, Punkt 8. — Pajz (Kontakt) 13:49, 15. Jul. 2014 (CEST)
- Danke für das Statement. Fasse ich es richtig (kurz) zusammen, wenn ich sage: Der Dienst ist rechtswidrig damit sind Links auf diese Seite nach WP:WEB bei WP verboten? Falls ja, folgt daraus eine Entfernung aus der Vorlage und ggf. eine Blacklistung? --Doc ζ 17:28, 15. Jul. 2014 (CEST)
- Na ja, der Dienst wird sich mitunter aber auch nicht nach deutschem Recht richten müssen; dass der Dienst (an sich) „rechtswidrig“ wäre, würde ich insoweit nicht behaupten wollen. Es wäre im Einzelfall zu fragen, welchen Begriff von Rechtswidrigkeit WP:WEB denn eigentlich im Sinn hat. Wenn sich in Bezug auf die entsprechende Internetseite ein deutsches Gericht zuständig fühlen sollte und deutsches Recht zugrunde legen würde, dann sollte das Linkziel aber m.E. auch rechtswidrig i.S.v. WP:WEB sein. (Das wäre insbesondere dann der Fall, wenn die archivierte Seite sich irgendwie an einen deutschen Adressatenkreis richtet, etwa weil sie auf deutsch verfasst ist.) Persönlich würde ich das weiterführen und selbst solche Inhalte als unter WP:WEB nicht verlinkbar werten, die unter der Annahme, dass deutsches Recht direkt anwendbar wäre, unrechtmäßig wären, weil sonst eine Regelungslücke entstünde. — Pajz (Kontakt) 19:03, 15. Jul. 2014 (CEST)
- Wo ist den der richtige Ort für die Frage, ob der Dienst als Link geeignet ist? Wikipedia Diskussion:Weblinks weil evt. gegen Punkt 8 verstoßen wird? --Doc ζ 22:54, 15. Jul. 2014 (CEST)
- Genau wie alle anderen Webarchivdienste. Die sind alle nach deutschem Recht illegal, da diese Werke dritter in erlaubnispflichtiger Weise nutzen, ohne dass sie dafür eine Erlaubnis des Rechteinhabers hätten. In den USA ist das kein großes Problem, teilweise sogar erlaubt, in D und A aber sogar mit Freiheitsstrafe bewährt. syrcroпедия 18:40, 16. Jul. 2014 (CEST)
- Wo ist den der richtige Ort für die Frage, ob der Dienst als Link geeignet ist? Wikipedia Diskussion:Weblinks weil evt. gegen Punkt 8 verstoßen wird? --Doc ζ 22:54, 15. Jul. 2014 (CEST)
- Nein, das muss man vom Einzelfall abhängig machen. Dass dort prinzipiell Urheberrechtsverletzungen begangen werden können, bedeutet (wie bei Youtube) nicht zwangsläufig, dass im konkreten Fall eine vorliegt. Es handelt sich ja gar nicht um eine traditionelle Website mit weitgehend homogenem Inhalt, was wohl WP:WEB im Sinn hat. Zudem ist WP:WEB für Weblinks zuständig, d.h. auch Links die nicht als Weblink taugen, können immer noch als Einzelnachweis geeignet sein. --Grip99 01:22, 21. Jul. 2014 (CEST)
- Ich kann nicht erkennen, dass WP:WEB nur für eine bestimmte Art von Websites gilt. Zudem steht dort Keine Links zu rechtswidrigen Websites, also generell zu keiner Seite einer Website, die rechtswidrig ist. Und Du kannst gerne auch ein praktische Beispiel haben: Europäische Rechtsakademie (nachzulesen unter Vorlage Diskussion:Webarchiv#archive.is). In diesem Fall ist es ein Weblink, kein Einzelnachweis. Für Einzelnachweise gilt Einem späteren Verschwinden von wichtigen Internetquellen kann dadurch vorgebeugt werden, dass die referenzierte Version einer Webseite mit dem kostenfreien Dienst WebCite archiviert wird. Damit dabei keine Urheberrechtsverletzung begangen wird, sollte zuvor die Zustimmung des Autors der archivierten Seite eingeholt werden., so dass die Bringschuld ohnehin bei dem liegt, der den Link als Quelle einfügt.--Doc ζ 12:52, 21. Jul. 2014 (CEST)
- >Ich kann nicht erkennen, dass WP:WEB nur für eine bestimmte Art von Websites gilt.
- Der Begriff "rechtswidrige Website" ist überhaupt bloß sinnvoll anwendbar, wenn ein großer Teil der betreffenden Webseiten rechtswidrig ist. Dass z.B. nach Ansicht gewisser Berliner Richter von der deutschsprachigen Wikipedia in punkto Briefmarken jahrelang Urheberrechte verletzt wurden, ist, selbst wenn das Urteil der Richter zutrifft, noch kein Beleg dafür, dass diese insgesamt eine "rechtswidrige Website" darstellte oder gar darstellt. WP Commons hält ebenfalls gewisse Bilder vor, deren Einbindung hier nach deutschem Recht rechtswidrig wäre. Blacklisten muss man Commons deshalb trotzdem nicht.
- >Zudem steht dort Keine Links zu rechtswidrigen Websites, also generell zu keiner Seite einer Website, die rechtswidrig ist.
- Siehe oben, die WP war auch jahrelang in Teilen rechtswidrig. Jetzt definiere mal Du bitte, was eine "rechtswidrige Website" ist, bevor ein rechtskräftiges, aber nicht umgesetztes Urteil gegen diese Site vorliegt.
- >Und Du kannst gerne auch ein praktische Beispiel haben: Europäische Rechtsakademie (nachzulesen unter Vorlage Diskussion:Webarchiv#archive.is). In diesem Fall ist es ein Weblink, kein Einzelnachweis.
- Was soll dort die Verlinkung der Archivversion überhaupt für einen Sinn haben? Da die Site ja weiter existiert, kann man einfacher und richtiger völlig ohne Urheberrechtsproblematik nach https://www.era.int verlinken.
- >Für Einzelnachweise gilt Einem späteren Verschwinden von wichtigen Internetquellen kann dadurch vorgebeugt werden, dass die referenzierte Version einer Webseite mit dem kostenfreien Dienst WebCite archiviert wird. Damit dabei keine Urheberrechtsverletzung begangen wird, sollte zuvor die Zustimmung des Autors der archivierten Seite eingeholt werden., so dass die Bringschuld ohnehin bei dem liegt, der den Link als Quelle einfügt.
- Wenn Du diese Soll-Regelung streng umsetzt, dann dürften allerdings nicht nur archive.is, sondern auch alle anderen derartigen Archivdienste für WP-Zwecke praktisch unreferenzierbar werden. Ganz unabhängig von robots.txt und Blacklisting.
- Im Übrigen möchte ich die Aussagekraft der aktuellen robots.txt etwas in Frage stellen. Es kann durchaus sein, dass eine Site früher die Google-Indizierung nicht verbot und das erst neuerdings tut. Auf das manuelle Herunterladen bezieht sich die robots.txt ohnehin nicht, insoweit ist sie in punkto Bedeutung bzgl. Urheberrecht sowieso eher eine Krücke. Es gilt das allgemeine Urheberrecht, auch ohne robots.txt. Und für die Verlinkung, die ja gegenüber der Archivierung als solcher ohnehin einen geringeren Eingriff darstellt, gelten zusätzlich unsere eigenen Regeln. Die sollte man im Einzelfall anwenden, aber sie sollten nicht pauschal durch einen Block derartiger Dienste umgesetzt werden. --Grip99 01:54, 27. Jul. 2014 (CEST)
- Was soll dort die Verlinkung der Archivversion überhaupt für einen Sinn haben? Keine Ahnung, ich habe den Link nicht eingeführt. Der Originallink funktioniert auf jeden Fall nicht mehr, so dass er ersetzt wurde. Wie ich bereits sagte, war es nur ein Beispiel deshalb lohnt es sich nicht über sen Sinn eines Einzelfalls zu diskutieren. Mir ging es darum, dass der Betreiber keine Indexierung wollte, wie man an der robots.tx-Datei sehen kann. Trotzdem verlinken wir auf eine dubiose Kopie. Das Problem besteht natürlich auch bei anderen Links.
- Wenn Du diese Soll-Regelung streng umsetzt, dann dürften allerdings nicht nur archive.is, sondern auch alle anderen derartigen Archivdienste für WP-Zwecke praktisch unreferenzierbar werden. Falls die Dienste ganz oder teilweise rechtswidrig sein sollten, so wäre das vermutlich die Folge. Ich habe diese Regel auch nicht geschaffen. Mir selber geht es allerdings nur um archive.is, da man bei diesem Dienst selbst als Betreiber keinerlei Möglichkeit der Nicht-Indexierung oder Entfernung hat. Zudem handelt es sich ein anonymes Privatprojekt - gegen wen willst Du da klagen, um ein Urteil zu erwirken?
- Im Übrigen möchte ich die Aussagekraft der aktuellen robots.txt etwas in Frage stellen. Es kann durchaus sein, dass eine Site früher die Google-Indizierung nicht verbot und das erst neuerdings tut. Natürlich kann das im Einzelfall sein, dann hätte ich aber gerne einen Beleg, dass es in den Fällen so war. Um bei dem Bsp. zu bleiben: Das Internet Archive verweist ja genau auf die Datei und indexiert die Seite nicht. Und Fakt ist, dass archive.is alle Anweisungen ignoriert.
- Ja, die robots.txt ist tatsächlich nur eine Krücke... aber nicht mal die Krücke funktioniert bei archive.is und es gibt eben keinerlei Möglichkeit die Seite wieder zu entfernen - auch wenn ich nachweisen kann, dass die spezielle Kopie rechtswidrig ist. Für mich ist das unseriös.
- Ich möchte nicht pauschal Archivierungsdienste blockieren, ich möchte lediglich, dass ein Dienst, den ich für unseriös halte, zumindest aus der entsprechenden Vorlage entfernt wird, so dass er nicht einfach/standardmäßig eingebunden werden kann. --Doc ζ 20:04, 28. Jul. 2014 (CEST)
- >Wie ich bereits sagte, war es nur ein Beispiel deshalb lohnt es sich nicht über sen Sinn eines Einzelfalls zu diskutieren. Mir ging es darum, dass der Betreiber keine Indexierung wollte, wie man an der robots.tx-Datei sehen kann. Trotzdem verlinken wir auf eine dubiose Kopie. Das Problem besteht natürlich auch bei anderen Links.
- Wie gesagt, bei Weblinks (und Du bezogst Dich ja auf WP:WEB) erscheint mir das Problem relativ exotisch zu sein. Denn wir verlinken ja im Regelfall die aktuelle Seite. Das Problem taucht bei Weblinks im Wesentlichen dann auf, wenn eine alte Site wirklich total abgeschaltet wird, dann inklusive ihrer robots.txt. Oder wenn sie ganz oder in Teilen von neuem, für unsere Zwecke schlechterem Content überschrieben wird. Aber der häufigere Fall, bei dem Probleme auftreten könnten, sind Einzelnachweise.
- >Mir selber geht es allerdings nur um archive.is, da man bei diesem Dienst selbst als Betreiber keinerlei Möglichkeit der Nicht-Indexierung oder Entfernung hat.
- Du kannst den Betreiber über den "contact"-Link rechts oben per E-Mail kontaktieren. Wenn Du stichhaltige Gründe für die Entfernung aus dem Index oder das Offline-Nehmen einer Seite hast, dann wird er es wohl schon machen.
- >Zudem handelt es sich ein anonymes Privatprojekt - gegen wen willst Du da klagen, um ein Urteil zu erwirken?
- Über den whois-record bekomme ich ja schon mal einen Ansprechpartner. Nach allem, was ich inzwischen gelesen habe, wohl sogar den Betreiber persönlich.
- >Im Übrigen möchte ich die Aussagekraft der aktuellen robots.txt etwas in Frage stellen. Es kann durchaus sein, dass eine Site früher die Google-Indizierung nicht verbot und das erst neuerdings tut. Natürlich kann das im Einzelfall sein, dann hätte ich aber gerne einen Beleg, dass es in den Fällen so war.
- Und wenn nicht? Dann weißt Du, dass wir auf eine Seite verlinken, die nach Ansicht des originalen Autors (bzw. seines Webmasters) nicht im Google-Index auftauchen sollte. Wenn diese Verlinkung deshalb verboten sein soll, dann wäre ja die vorherige Verlinkung auf die Original-Webseite, die ebenfalls das noindex-Tag hatte, auch schon verboten gewesen. Dass archive.is das noindex nicht beachtet, ist vielleicht kein feiner Zug, aber es ist nach deutschem Recht per se kein Rechtsverstoß. Da müssten schon andere Faktoren wie z.B. URV dazukommen.
- Außerdem finde ich, dass für diese Beweislastumkehr, die Du forderst, doch zunächst einmal ein Beleg beigebracht werden müsste, dass ein Großteil der originalen Seiten zu Zeiten ihrer Existenz unter noindex fiel.
- >Um bei dem Bsp. zu bleiben: Das Internet Archive verweist ja genau auf die Datei und indexiert die Seite nicht.
- Wie gesagt, das Beispiel ERA ist völlig untypisch, weil dort sinnloserweise archive.is benutzt wird, um statt der gemäß WP:WEB zu bevorzugenden aktuellen eine veraltete Seite anzuzeigen. (Im Übrigen denke ich (und bin damit nicht allein), dass das Internet Archive insoweit eine übertrieben restriktive Politik verfolgt, als es nach einer Verschärfung von robots.txt auch alte Versionen, die vor dieser Verschärfung gespeichert wurden, nicht mehr anzeigt. Aber vielleicht stand ja in der alten robots.txt auch das selbe wie in der neuen. Das könnten wir jetzt nachprüfen, wenn die alte robots.txt auf archive.is archiviert worden wäre.;-))
- >es gibt eben keinerlei Möglichkeit die Seite wieder zu entfernen - auch wenn ich nachweisen kann, dass die spezielle Kopie rechtswidrig ist.
- Siehe oben, ich denke schon, dass man mit dem Betreiber reden kann. Ich finde überhaupt, dass Du in diesem Punkt und für einen so genannten Kritikabschnitt noch externe Belege suchen solltest. Nicht, dass die von Dir eingebrachten Sätze falsch wären. Aber sie sollten als Kritik auch von ernstzunehmenden Externen vertreten werden, um enzyklopädisch relevant zu sein. Und die Ignoranz von Tags kann ja manchmal auch etwas Positives sein. Das unter "Kritik" zu stellen, beinhaltet schon eine Wertung. Z.B. ist vielleicht nicht jeder Kunde (=Urheber) damit einverstanden, dass ihm der Webmaster seines Providers ein noindex reinsetzt. Oder der Fall der Depublizierung, wo Redakteure gezwungen sind, Material, das sie eigentlich gern öffentlich zugänglich lassen würden, wieder aus dem Internet entfernen zu lassen.
- >ich möchte lediglich, dass ein Dienst, den ich für unseriös halte, zumindest aus der entsprechenden Vorlage entfernt wird, so dass er nicht einfach/standardmäßig eingebunden werden kann.
- Ich finde, Du siehst archive.is zu negativ. Es hat z.B. den Vorteil, dass es auch komplexere Seiten, bei denen archive.org versagt, noch speichern kann. Aber wenn es Dir nur noch um die Vorlage und nicht mehr um die Spamblacklist geht, dann mach das mit Boshomi aus. Immerhin stimmt es ja wohl, dass archive.is bzw. archive.today ein Privatprojekt und damit nicht sicher für die Ewigkeit ist. Andererseits ist ein gutes Privatprojekt, das nach Angaben seines Betreibers noch mindestens 2 Jahre so weiter machen kann, allemal besser als der sofortige und unwiederbringliche Verlust alter Einzelnachweise. Und für die Ewigkeit ist im Internet sowieso nichts gesichert (außer vielleicht die WP;-)), nicht einmal Websites von Regierungsorganisationen. Das hat man ja beim Shutdown letztes Jahr gesehen, als NASA und andere Organisationen zumindest vorläufig verschwunden waren. --Grip99 01:24, 30. Jul. 2014 (CEST)
- Natürlich betrifft die Archivierung i.d.R. Einzelnachweise, das Beispiel zeigt nur, dass in der Praxis auch Weblinks existieren.
- Du kannst den Betreiber über den "contact"-Link rechts oben per E-Mail kontaktieren. Wenn Du stichhaltige Gründe für die Entfernung aus dem Index oder das Offline-Nehmen einer Seite hast, dann wird er es wohl schon machen. Erstens macht er es nicht, zweitens ist das Gutsherrenart. Was bitte soll auch stichhaltig sein? Es ist meine Webseite und ich möchte keine Kopie reicht völlig.
- Über den whois-record bekomme ich ja schon mal einen Ansprechpartner. Ich weiß nicht ob die Angaben stimmen - leider kann man da so ziemlich alles eintragen.
- Und wenn nicht? Dann weißt Du, dass wir auf eine Seite verlinken, die nach Ansicht des originalen Autors (bzw. seines Webmasters) nicht im Google-Index auftauchen sollte. Wenn diese Verlinkung deshalb verboten sein soll, dann wäre ja die vorherige Verlinkung auf die Original-Webseite, die ebenfalls das noindex-Tag hatte, auch schon verboten gewesen. Falsch! Die Originalseite sagt, dass sie nicht indexiert werden möchte, mehr nicht! Warum soll eine Verlinkung darauf problematisch sein? Problematisch ist nur wenn wir eben auf eine offensichtlich unerwünschte und damit illegale Kopie verlinken.
- ist vielleicht kein feiner Zug, aber es ist nach deutschem Recht per se kein Rechtsverstoß. Ich kann nicht beurteilen, ob es ein Rechtsverstoß ist, ich bin nur der Meinung, dass solche Seiten nicht von Wikipedia unterstützt werden sollten.
- Siehe oben, ich denke schon, dass man mit dem Betreiber reden kann. Siehe oben... Ich weiß auch nicht woher Du die Erkenntnis nimmst, dass man mit dem Betreiber reden kann.
- Ich finde, Du siehst archive.is zu negativ. Es hat z.B. den Vorteil, dass es auch komplexere Seiten, bei denen archive.org versagt, noch speichern kann. Schön, dass Du ein an Regel halten als Versagen einstufst. Klar ist das ein toller Dienst... solange man nicht selber von URV und Datenklau betroffen ist, sondern sich nur bedient.
- Ja mir geht es primär um die Vorlage auch wenn ich selber kein Problem mit einer Blacklistung hätte... Die Diskussion mit Boshomi hat zu nichts geführt.
- --Doc ζ 22:09, 31. Jul. 2014 (CEST)
- >Du kannst den Betreiber über den "contact"-Link rechts oben per E-Mail kontaktieren. Wenn Du stichhaltige Gründe für die Entfernung aus dem Index oder das Offline-Nehmen einer Seite hast, dann wird er es wohl schon machen. Erstens macht er es nicht,
- Hast Du es schon mit guten Argumenten versucht? Was hast Du damals geltend gemacht? URV?
- >zweitens ist das Gutsherrenart.
- Das ist das übliche Vorgehen, wie es auch die WMF mit der WP praktiziert. In den USA gibt es das Prinzip safe harbor, das in DACH so nicht existiert. Aber trotzdem gilt natürlich, dass derjenige, der die Verletzung seiner Rechte unterbinden will, erst einmal selbst aktiv werden muss. Ggf. kann er dann seine Schäden und Unkosten geltend machen.
- >Was bitte soll auch stichhaltig sein? Es ist meine Webseite und ich möchte keine Kopie reicht völlig.
- Nein, das ist Dein Missverständnis. Nur dass Du das nicht möchtest, reicht nicht aus. Wenn Du z.B. etwas ohne Schöpfungshöhe oder mit abgelaufener Schutzfrist ins Netz stellst, dann kann es (soweit keine anderweitigen Probleme wie Persönlichkeitsrecht ins Spiel kommen) jeder in DACH (anderswo mögen andere Fristen und Gesetze gelten) beliebig vervielfältigen und veröffentlichen, mit und ohne Quellenangabe.
- >Über den whois-record bekomme ich ja schon mal einen Ansprechpartner. Ich weiß nicht ob die Angaben stimmen - leider kann man da so ziemlich alles eintragen.
- Ich auch nicht. Auf Nichtwissen kann man jedenfalls keinen hinreichenden Verdacht stützen. Zumindest eine Briefkastenadresse wird ja da wohl existieren.
- >Falsch! Die Originalseite sagt, dass sie nicht indexiert werden möchte, mehr nicht! Warum soll eine Verlinkung darauf problematisch sein? Problematisch ist nur wenn wir eben auf eine offensichtlich unerwünschte und damit illegale Kopie verlinken.
- Das ist wieder Dein Missverständnis. "Unerwünscht" ist nicht unbedingt "illegal". Und "Du persönlich hast den Verdacht, dass vom Urheber eine Archivierung nicht gewünscht wird" heißt übrigens auch noch nicht "offensichtlich unerwünscht". Übrigens kann sogar der bewusste Link auf eine illegale Webseite legal sein (Stichwort Heise/AnyDVD), aber das nur am Rande.
- >ist vielleicht kein feiner Zug, aber es ist nach deutschem Recht per se kein Rechtsverstoß. Ich kann nicht beurteilen, ob es ein Rechtsverstoß ist, ich bin nur der Meinung, dass solche Seiten nicht von Wikipedia unterstützt werden sollten.
- Vor allem soll die Wikipedia durch archive.is unterstützt werden, nicht umgekehrt.
- Und was sind denn solche Seiten? Wir haben eine von einem Privatmann betriebene Archiv-Site, die tausendfach über Jahre hin sehr nutzbringend in der de-WP verlinkt wurde und meines Wissens keinerlei, aber jedenfalls keine größeren Probleme mit Spamming, Malware oder dergleichen gemacht hat. Du willst die Site blocken oder zumindest behindern, weil der (bei fehlendem eigenen Content ja eigentlich gar nicht so wichtige) Hintergrund des Betreibers nicht offensiv veröffentlicht wird, Du die angegebenen Informationen sowieso nicht glaubst und außerdem annimmst, wer eine Seite ins weltweite Internet stelle, habe stets das Recht, deren Kopieren und Verbreiten nach Belieben zu verhindern. Ich sehe da auf der einen Seite großen Nutzen für das freie Wissen und den innerwikipedianischen Frieden durch halbwegs zeitbeständige Bequellung, auf der anderen Seite eine irrige Rechtsauffassung und bislang unzureichende Verdächtigungen. archive.is ist weniger problematisch bzgl. URV als Youtube, Twitter, Facebook usw., wo täglich tausend- bis millionenfach Urheberrechte verletzt werden. Und die sind alle nicht in der de-WP geblockt. (Mal ganz davon abgesehen, dass die WP ja sogar auf Websites krimineller Herkunft wie die von Hamas verlinkt. Allerdings wohl nur in ihrem eigenen Artikel.)
- >Ich weiß auch nicht woher Du die Erkenntnis nimmst, dass man mit dem Betreiber reden kann.
- Naja, sein Blog ist ja auf der Site verlinkt, twittern tut er auch, E-Mail-Formular ist ebenfalls mit einem Klick von der Hauptseite erreichbar.
- >Ich finde, Du siehst archive.is zu negativ. Es hat z.B. den Vorteil, dass es auch komplexere Seiten, bei denen archive.org versagt, noch speichern kann. Schön, dass Du ein an Regel halten als Versagen einstufst.
- Wo kommt diese Aussage im durch Dich zitierten Text vor? Mit "komplexere Seiten" meine ich technisch kompliziertere wie die von Twitter oder Instagram.
- Für mich sind die "geltenden Regeln" die Gesetze und die Wiki-Richtlinien, und nicht bloß, dass jemand sich an etwas stört oder stören könnte. Die ganze WP enthält legalerweise massenhaft Zeug, was irgendeinen Beteiligten stört oder stören könnte, aber allein deshalb sollte man es trotzdem nicht löschen.
- >Klar ist das ein toller Dienst... solange man nicht selber von URV und Datenklau betroffen ist, sondern sich nur bedient.
- Was soll "Datenklau" bedeuten, wenn man es doch selbst veröffentlicht hat? Und, mal gesetzt den Fall, eine Seite von Deinem privaten Server wird unter Verstoß gegen das Urheberrecht auf archive.is bereitgehalten, der Betreiber reagiert (wie von Dir an die Wand gemalt) nicht auf Deine Einwände und die Seite wird aus der de-WP heraus verlinkt: Was machst Du dann? Du nimmst den Link entweder persönlich raus oder schreibst eine Mail an de-WP, wo Du die URV schilderst. Wenn das plausibel ist, dann verschwindet der Link auch aus der WP. Aber nur von dort. Die URV selbst und die Indizierung bei Google, also letztlich genau das, was Du dem Betreiber tatsächlich zur Last legst, könntest Du sowieso nicht mittels WP-Spamblacklist beheben.
- Nur wenn regelmäßig mit Hilfe von archive.is Störaktionen oder Rechtsverletzungen begangen würden, dann müsste man überlegen, wie man das an der Wurzel packen kann. --Grip99 02:50, 5. Aug. 2014 (CEST)
- "Hast Du es schon mit guten Argumenten versucht? " Seit wann muss ich bei meinen Seiten gute Argumente haben und was soll das sein? Es sind meine Seiten und ich möchte es nicht ist völlig ausreichend (mangelnde Schöpfungshöhe einmal ausgenommen).
- "Das ist das übliche Vorgehen, wie es auch die WMF mit der WP Nö, DMCA-Beschwerden bei Suchmaschinen sind einfacher und transparenter.
- "[...] etwas ohne Schöpfungshöhe [...]" Das ist richtig, nur ist das bei ganzen kopierten Seiten i.d.R. eben nicht so.
- "Das ist wieder Dein Missverständnis. " Nö. Du hast folgendest geschrieben: "Und wenn nicht? Dann weißt Du, dass wir auf eine Seite verlinken, die nach Ansicht des originalen Autors (bzw. seines Webmasters) nicht im Google-Index auftauchen sollte. Wenn diese Verlinkung deshalb verboten sein soll, dann wäre ja die vorherige Verlinkung auf die Original-Webseite, die ebenfalls das noindex-Tag hatte, auch schon verboten gewesen. Dass archive.is das noindex nicht beachtet, ist vielleicht kein feiner Zug, aber es ist nach deutschem Recht per se kein Rechtsverstoß. Da müssten schon andere Faktoren wie z.B. URV dazukommen." (Hervorhebung durch mich) Eine Verlinkung auf eine Seite, die nicht indexiert werden soll (durch Kennzeichnung von noindex oder robots.txt) ist doch nicht verboten! Es wird eine Indexierung für Suchmaschinen & Co. geregelt, mehr aber auch nicht. Wir haben hier auf Wikipedia massenhaft noindex-Seiten, auf die intern und extern verlinkt wird und auch werden darf. Mein Punkt bei dem Link auf eine Kopie ist ja, dass sie (evt.) rechtswidrig ist. Btw, die Kopien sind üblicherweise sogar frei von dem noindex-Tag, das beim Parsen entfernt wird. Auch sind die Kopie üblicherweise nicht per robots.txt gesperrt, so dass es zu dem lästigen Phänomen kommt, dass das Original - wie gewünscht - nicht im Index der Suchmaschinen ist, die Kopie jedoch gefunden werden kann.
- "[...] Probleme mit Spamming, Malware oder dergleichen gemacht [...]" das war nie das Thema. Klar bietet die Seite einen Nutzen, nur hat sie ein lasches Verständnis von Urheberrecht und einen dementsprechenden Umgang damit. Und natürlich findet man so viele nützlich und wertvolle Informationen die anderswo (weil sich an Regeln gehalten wird) nicht zu finden ist. Sorry, aber Zugang zu freiem Wissen rechtfertigt auch nicht alles... Wenn Bilder oder Text mit möglichen URV bei Wikipedia eingestellt wird, dann gibt es ja auch eine konsequente Handhabung... auch diese wären für "großen Nutzen für das freie Wissen".
- "ist weniger problematisch bzgl. URV als Youtube, Twitter, Facebook" Typisches BNS-Argument. Es gibt keine Gleichheit im Unrecht. Und selbstverständlcih sollten wir nicht auf URV bei Youtube, Twitter, Facebook & Co. verlinken.
- "Naja, sein Blog ist ja auf der Site verlinkt, twittern tut er auch, E-Mail-Formular ist ebenfalls mit einem Klick von der Hauptseite erreichbar." Der Betreiber mag erreichbar sein und möglicherweise kann man mit ihm reden, nur bedeutet dies nicht, dass er Seiten, die URV darstellen, auch entfernt.
- "Nur wenn regelmäßig mit Hilfe von archive.is Störaktionen oder Rechtsverletzungen begangen würden,[...]" Wie willst Du das denn feststellen? Die meisten Website-Betreiber merken nicht einmal, dass diese Kopie vorhanden ist. Und die es merken, werden mit Sicherheit nicht auf die Idee kommen bei Wikipedia nach möglichen Links auf diese Kopie zu suchen. Also wird sich hier auch niemand beschweren.
- "Die URV selbst und die Indizierung bei Google, also letztlich genau das, was Du dem Betreiber tatsächlich zur Last legst, könntest Du sowieso nicht mittels WP-Spamblacklist beheben." Erstens habe ich mich im Wesentlichen für die Entfernung aus der Vorlage und nicht für den Eintrag in die Blacklist ausgesprochen. Zweitens bleibt natürlich die URV auch ohne Wikipedia-Link bestehen - etwas anderes habe ich auch nie gesagt. Noch mal ganz einfach: Ich bin dagegen, dass wir die Webseite eines Privatprojektes (und ohne offiziellen Kontakt), dass sich nicht an gängige zur Indexierung Regeln hält (unabhängig wie dies nun genau juristisch bewertet wird) in eine massenhaft verwendete Vorlage aufnehmen. Nicht mehr und nicht weniger.
- --Doc ζ 09:52, 6. Aug. 2014 (CEST)
- >"Hast Du es schon mit guten Argumenten versucht? " Seit wann muss ich bei meinen Seiten gute Argumente haben und was soll das sein? Es sind meine Seiten und ich möchte es nicht ist völlig ausreichend (mangelnde Schöpfungshöhe einmal ausgenommen).
- Jetzt gib doch bitte bzgl. dieses mutmaßlichen Vorgangs mal Butter bei die Fische, dann muss ich Dir nicht die Würmer bzgl. Deines tatsächlichen oder nur theoretischen Vorgehens gegen archive.is aus der Nase ziehen. Hast Du was gemacht? Wenn ja, wann und was? Wie waren die Reaktionen und wie das Endergebnis? Wenn Du nicht darüber schreiben willst, ist es von mir aus auch ok. Aber dann erwarte bitte nicht, dass Deine undurchsichtigen persönlichen Erfahrungen mich überzeugen.
- >zweitens ist das Gutsherrenart. "Das ist das übliche Vorgehen, wie es auch die WMF mit der WP" Nö, DMCA-Beschwerden bei Suchmaschinen sind einfacher und transparenter.
- Dass Du bei einer privaten oder halbprivaten Site nicht die Manpower und Maschinenpower von Google dahinter erwarten kannst, ist ja wohl klar. Aber das macht das Vorgehen noch nicht zur "Gutsherrenart". Üblich ist, dass man die angebliche URV geltend machen muss und nicht erwarten kann, dass die Site von selbst darauf kommt. Darauf bezog ich mich.
- >"[...] etwas ohne Schöpfungshöhe [...]" Das ist richtig, nur ist das bei ganzen kopierten Seiten i.d.R. eben nicht so.
- Wenn das in der Regel nicht so ist, dann ist Dein Einwand nicht gegen archive.is, sondern nahezu in gleichem Maß gegen Webcite und archive.org gerichtet. Allgemein gegen alle brauchbaren Archivierungsdienste. Das hatte Dir Syrcro sinngemäß auch schon auf der Diskussion zur Vorlage geschrieben.
- >"Das ist wieder Dein Missverständnis. " Nö. Du hast folgendest geschrieben: "Wenn diese Verlinkung deshalb verboten sein soll, dann wäre ja die vorherige Verlinkung auf die Original-Webseite, die ebenfalls das noindex-Tag hatte, auch schon verboten gewesen. Dass archive.is das noindex nicht beachtet, ist vielleicht kein feiner Zug, aber es ist nach deutschem Recht per se kein Rechtsverstoß. Da müssten schon andere Faktoren wie z.B. URV dazukommen." (...) Mein Punkt bei dem Link auf eine Kopie ist ja, dass sie (evt.) rechtswidrig ist.
- Und wo ist insofern Dein Widerspruch gegen meine Darstellung? Wenn Du bei "rechtswidrig" eine URV im Sinn hast, dann schreibst Du das, was ich auch schrieb. Wenn Du hingegen eine Webseite, die ohne URV, Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte etc. gegen den Willen des Urhebers kopiert und in den Google-Index gebracht wird, deswegen per se als rechtswidrig ansiehst, dann irrst Du. Nach wie vor. In einem solchen Fall wäre es wahrscheinlich erfolgversprechender, Google als archive.is zu belangen.
- >Klar bietet die Seite einen Nutzen, nur hat sie ein lasches Verständnis von Urheberrecht und einen dementsprechenden Umgang damit.
- Als wären Seiten, die kein noindex enthalten und die archive.org kopiert, vom Urheberrecht nicht betroffen. Urheberrechtliche Probleme sind allen Sites, bei denen Externe Content hochladen, inhärent. Und bei den allerwenigsten derartigen Diensten wird das Urheberrecht so sorgfältig wie bei WP beachtet.
- >Sorry, aber Zugang zu freiem Wissen rechtfertigt auch nicht alles...
- Alles sicher nicht. Aber die Urheberrechtsproblematik gilt für alle Archivdienste und müsste deshalb allgemein diskutiert werden. Und das, was Du archive.is zusätzlich zur Last legst (Ignorieren von noindex usw.), ist nach bisherigem Stand gar nicht rechtswidrig.
- >Wenn Bilder oder Text mit möglichen URV bei Wikipedia eingestellt wird, dann gibt es ja auch eine konsequente Handhabung... auch diese wären für "großen Nutzen für das freie Wissen".
- Das unterscheidet sich aber in doppelter Hinsicht ganz entscheidend von der Linksetzung zu archive.is. Zum einen ist WP ja auf Weiternutzung ausgerichtet und hat allein schon deshalb strengere Anforderungen als andere Websites an den bereitgehaltenen Content. Und zum zweiten ist eine Verlinkung immer noch weniger als ein Bereithalten auf eigenen Seiten.
- >"ist weniger problematisch bzgl. URV als Youtube, Twitter, Facebook" Typisches BNS-Argument.
- Lies bitte WP:BNS durch. Das war von mir die dort ausdrücklich für erlaubt erklärte reductio ad absurdum.
- >Und selbstverständlcih sollten wir nicht auf URV bei Youtube, Twitter, Facebook & Co. verlinken.
- Aber das betrifft dann nach bisheriger Handhabung den konkreten Einzelfall, nicht einen Boykott der gesamten Site.
- >"Naja, sein Blog ist ja auf der Site verlinkt, twittern tut er auch, E-Mail-Formular ist ebenfalls mit einem Klick von der Hauptseite erreichbar." Der Betreiber mag erreichbar sein und möglicherweise kann man mit ihm reden, nur bedeutet dies nicht, dass er Seiten, die URV darstellen, auch entfernt.
- Wie man das bei zig- oder hunderttausenden von anderen Sites, die in der WP verlinkt sind, auch nicht weiß.
- >"Nur wenn regelmäßig mit Hilfe von archive.is Störaktionen oder Rechtsverletzungen begangen würden,[...]" Wie willst Du das denn feststellen? Die meisten Website-Betreiber merken nicht einmal, dass diese Kopie vorhanden ist.
- Also, bei rapidshare und megaupload gingen die Prozesse durch die Presse.
- >Und die es merken, werden mit Sicherheit nicht auf die Idee kommen bei Wikipedia nach möglichen Links auf diese Kopie zu suchen. Also wird sich hier auch niemand beschweren.
- Das kommt hinzu. Selbst wenn durch die Kopie auf archive.is ein Schaden entstehen sollte, dann ist eine zusätzliche Verlinkung auf WP vermutlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein. --Grip99 01:08, 10. Aug. 2014 (CEST)
- Ich kann nicht erkennen, dass WP:WEB nur für eine bestimmte Art von Websites gilt. Zudem steht dort Keine Links zu rechtswidrigen Websites, also generell zu keiner Seite einer Website, die rechtswidrig ist. Und Du kannst gerne auch ein praktische Beispiel haben: Europäische Rechtsakademie (nachzulesen unter Vorlage Diskussion:Webarchiv#archive.is). In diesem Fall ist es ein Weblink, kein Einzelnachweis. Für Einzelnachweise gilt Einem späteren Verschwinden von wichtigen Internetquellen kann dadurch vorgebeugt werden, dass die referenzierte Version einer Webseite mit dem kostenfreien Dienst WebCite archiviert wird. Damit dabei keine Urheberrechtsverletzung begangen wird, sollte zuvor die Zustimmung des Autors der archivierten Seite eingeholt werden., so dass die Bringschuld ohnehin bei dem liegt, der den Link als Quelle einfügt.--Doc ζ 12:52, 21. Jul. 2014 (CEST)
- Na ja, der Dienst wird sich mitunter aber auch nicht nach deutschem Recht richten müssen; dass der Dienst (an sich) „rechtswidrig“ wäre, würde ich insoweit nicht behaupten wollen. Es wäre im Einzelfall zu fragen, welchen Begriff von Rechtswidrigkeit WP:WEB denn eigentlich im Sinn hat. Wenn sich in Bezug auf die entsprechende Internetseite ein deutsches Gericht zuständig fühlen sollte und deutsches Recht zugrunde legen würde, dann sollte das Linkziel aber m.E. auch rechtswidrig i.S.v. WP:WEB sein. (Das wäre insbesondere dann der Fall, wenn die archivierte Seite sich irgendwie an einen deutschen Adressatenkreis richtet, etwa weil sie auf deutsch verfasst ist.) Persönlich würde ich das weiterführen und selbst solche Inhalte als unter WP:WEB nicht verlinkbar werten, die unter der Annahme, dass deutsches Recht direkt anwendbar wäre, unrechtmäßig wären, weil sonst eine Regelungslücke entstünde. — Pajz (Kontakt) 19:03, 15. Jul. 2014 (CEST)
- Danke für das Statement. Fasse ich es richtig (kurz) zusammen, wenn ich sage: Der Dienst ist rechtswidrig damit sind Links auf diese Seite nach WP:WEB bei WP verboten? Falls ja, folgt daraus eine Entfernung aus der Vorlage und ggf. eine Blacklistung? --Doc ζ 17:28, 15. Jul. 2014 (CEST)
Bilder von Schiffstonnen
HI, ich habe in einem Park beschriftete Bilder von u.a. Bojen und Schiffsschruben gemacht. Darf ich die hochladen?--ApolloWissen • bei Fragen hier 11:34, 30. Jul. 2014 (CEST)
- War der Park öffentlich zugänglich? Was genau verstehst Du unter Beschriftung? --Martin K. (Diskussion) 11:40, 30. Jul. 2014 (CEST)
- HI, der Park ist öffentlich zugänglich (während der Parköffnungszeiten, kostenfrei), Beschriftungen sind Messingschilder mit eingravierter Bojen/Ankerart und tw. Gewichth--ApolloWissen • bei Fragen hier 20:40, 30. Jul. 2014 (CEST)
- Ist zwar nicht ein protypischer Fall von Panoramafreiheit, aber ich würde eine solche Boje schon als bleibend bezeichnen. Sehe also keine größeren Probleme.
- Weitere Meinungen? --Martin K. (Diskussion) 21:22, 30. Jul. 2014 (CEST)
- NUr so nebenbei. Bitte nicht! archivieren. Ich bin an Freitag zwei Wochen weg und würde es dannach nicht so gerne im Archiv suchen müssen--ApolloWissen • bei Fragen hier 21:31, 30. Jul. 2014 (CEST)
- Bojen und Schiffsschrauben dürften nun wirklich keine Schöpfungshöhe aufweisen. Die Beschriftung könnte problematisch sein, wenn der Text Schöpfungshöhe erreicht. Erstmal hochladen, dann schauen wir weiter. Grüße, Yellowcard (D.) 23:17, 30. Jul. 2014 (CEST)
- NUr so nebenbei. Bitte nicht! archivieren. Ich bin an Freitag zwei Wochen weg und würde es dannach nicht so gerne im Archiv suchen müssen--ApolloWissen • bei Fragen hier 21:31, 30. Jul. 2014 (CEST)
- HI, der Park ist öffentlich zugänglich (während der Parköffnungszeiten, kostenfrei), Beschriftungen sind Messingschilder mit eingravierter Bojen/Ankerart und tw. Gewichth--ApolloWissen • bei Fragen hier 20:40, 30. Jul. 2014 (CEST)
- Ich wüsste gerne, was an einer Schiffstonne überhaupt schutzfähig sein soll. Die Beschriftung sind Nummern und Buchstaben zur Identifikation? Oder hat da jemand Gedichte drauf geschrieben? Grüße --h-stt !? 17:02, 31. Jul. 2014 (CEST)
- HI, hochladen werde ich in ca. 2 Wochen morgen gehts erstaml in den Urlaub (Fotos schießen :)). Die Texte sind vielleicht tw. Schutzfähig. Direkt auf Commons oder erstmal hier?--ApolloWissen • bei Fragen hier 17:06, 31. Jul. 2014 (CEST)
- Direkt auf Commons, anschließend bitte hier nochmal Bescheid geben (ich füge mal den Baustein, der die Archivierung verhindert, hinzu). Falls tatsächlich eine Beschriftung auf dem Messingschild Schöpfungshöhe aufweist und nicht als Beiwerk unproblematisch ist, können wir durch Beschneiden oder mit Hilfe der Grafikwerkstatt sicherlich was tun. Grundsätzlich dürfte es aber keine nicht zu behebenden Probleme mit den Fotos geben. Schönen Urlaub! Yellowcard (D.) 17:28, 31. Jul. 2014 (CEST)
- Beschneiden würde ich auch selber hinkriegen, habe mir vor nem Monat erst die Adobe CS6 Student and Teacher gegönnt. Das dürfte für einfache Sachen reichen . Danke für die entarchiviereung--ApolloWissen • bei Fragen hier 17:55, 31. Jul. 2014 (CEST)
- Direkt auf Commons, anschließend bitte hier nochmal Bescheid geben (ich füge mal den Baustein, der die Archivierung verhindert, hinzu). Falls tatsächlich eine Beschriftung auf dem Messingschild Schöpfungshöhe aufweist und nicht als Beiwerk unproblematisch ist, können wir durch Beschneiden oder mit Hilfe der Grafikwerkstatt sicherlich was tun. Grundsätzlich dürfte es aber keine nicht zu behebenden Probleme mit den Fotos geben. Schönen Urlaub! Yellowcard (D.) 17:28, 31. Jul. 2014 (CEST)
- HI, hochladen werde ich in ca. 2 Wochen morgen gehts erstaml in den Urlaub (Fotos schießen :)). Die Texte sind vielleicht tw. Schutzfähig. Direkt auf Commons oder erstmal hier?--ApolloWissen • bei Fragen hier 17:06, 31. Jul. 2014 (CEST)
@Yellowcard:Fertig, guckt einfach mal hier rein --ApolloWissen • bei Fragen hier 18:10, 28. Aug. 2014 (CEST)
- Inzwischen noch mal angeschaut. Mit der Beschriftung sind die kleinen Tafeln mit der Beschreibung der Gegenstände gemeint? Die haben keine Schöpfungshöhe und sind völlig OK. Danke für die Fotos und viele Grüße --h-stt !? 18:01, 5. Sep. 2014 (CEST)
- Finde ich super. Habe noch viele Bilder auf Tasche, die auch noch irgendwann kommen--ApolloWissen • bei Fragen hier 11:15, 6. Sep. 2014 (CEST)