Wikipedia:WikiProjekt Polizei/Qualitätssicherung
Die Polizei ist ein Exekutivorgan eines Staates. Sie hat in den meisten Staaten die Aufgaben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, den Verkehr zu regeln und als Strafverfolgungsbehörde strafbare und ordnungswidrige Handlungen zu erforschen. In der erstgenannten Funktion kommt ihr dabei oft die Rolle einer Notfallhilfe mit eigenem Notruf zu.
Im Gegensatz zu fast allen anderen Personen oder Organen - mit wenigen Ausnahmen wie beispielsweise der Zollbehörden oder der Bundespolizeibehörden - ist der Polizei als Exekutivorgan des staatlichen Gewaltmonopols beim Einschreiten die Anwendung unmittelbarer Gewalt durch unmittelbaren Zwang innerhalb gesetzlicher Grenzen erlaubt.
Abgrenzungen
[Quelltext bearbeiten]Die polizeilichen Strukturen weisen von Staat zu Staat starke Unterschiede auf. Die Abgrenzung zwischen Militär und Polizei als bewaffneten staatlichen Exekutivorganen ergibt sich aus der Ressortzuständigkeit: Die Polizei untersteht dem Innenministerium des Bundeslandes oder des Nationalstaats (in den USA auch der Kommune oder einer bemächtigten Behörde wie z. B. einer Universität) und vertritt üblicherweise den Staat nach innen, während das Militär dem Verteidigungsministerium untersteht und den Staat nach außen und an dessen Grenzen militärisch sichert. Dies schließt nicht aus, dass die polizeiliche Organisation eines Staates militärähnlich oder militärisch organisiert sein kann (Dienstgrad). Beispielhaft stehen dafür die italienischen Carabinieri oder bis 1976 der deutsche Bundesgrenzschutz (heute Bundespolizei). Teilweise gehören diese Polizeieinheiten auch zum Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums, sind Teil der regulären Armee oder militärisch ausgebildet, auch wenn sie in Friedenszeiten ausschließlich Polizeiaufgaben im Auftrag des Innen- und Justizministeriums wahrnehmen. Auch können sie im Kriegsfall als Kombattanten eingesetzt werden, wenn sie die völkerrechtlichen Anforderungen des Kombattantenstatus erfüllen. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der Einsatz der Carabinieri nach dem Irak-Krieg im Irak.
Klar von der Polizei abzugrenzen ist in der Bundesrepublik Deutschland das Militär, obwohl auch die Bundeswehr im Rahmen ihrer Auslandseinsätze durchaus Polizeiaufgaben wahrnimmt und in Anbetracht der neuen Terrorgefahren ein Einsatz im Inland diskutiert wird. Die Ordnungsbehörden (in Bayern: Sicherheitsbehörden) können hingegen, je nach zugrunde liegendem Polizeibegriff, zur Polizei gezählt werden. Sie haben nämlich wie die Polizei die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Damit erfüllen sie den materiellen Polizeibegriff und übernehmen die Funktion einer Verwaltungspolizei. Sie sind mit ähnlich weitreichenden Befugnissen wie die Polizei ausgestattet. Ein Hauptaufgabengebiet liegt in der Ermittlung, Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Da das Polizei- und Ordnungsrecht Ländersache ist, ist die Ausgestaltung jedoch in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. So besteht in Nordrhein-Westfalen eine sehr strikte Trennung, in Baden-Württemberg besteht der Unterschied eigentlich nur darin, dass der Polizeivollzugsdienst für sofortige Maßnahmen und Ausführungsorgan der Polizeibehörde, die Polizeibehörden für längerfristige und Verwaltungsmaßnahmen zuständig sind. Aber auch der frühere deutsche Bundesgrenzschutz besaß bis 1994 Kombattantenstatus, nicht hingegen die Polizeibehörden der deutschen Bundesländer, wenngleich dies Gegenstand politischer Auseinandersetzungen war. Polizeibeamte werden auch im Rahmen von Missionen der EU, UN und OSCE im Ausland eingesetzt (etwa im Kosovo).
Abzugrenzen ist die Institution Polizei ferner von privaten Sicherheitsdiensten (Wachschutz/Security), die vom Staat nicht mit besonderen Rechten ausgestattet sind, daher keine ausführenden Organe des staatlichen Gewaltmonopols sind und deshalb häufig nur als ausführenden Organe für privates Hausrecht fungieren. Sie nehmen stellvertretend für die Eigentümer deren Rechte wahr und besitzen zudem die Rechte, die auch jedem Bürger zustehen (Notwehr, Nothilfe, Notstand, Recht zur vorläufigen Festnahme und Sachwehr). Für weitergehende Schritte müssen auch sie die Dienste der Polizei in Anspruch nehmen.
Die meisten Staaten sind Mitglied der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (IKPO-Interpol), gegründet zur Verbesserung der internationalen Kooperation und Koordination vor allem (aber nicht nur) im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität.
Die Organisation der Polizei ist sehr verschieden (sh. Artikel zu den einzelnen Polizeien).
Polizeivollzugsdienst als Wehrersatzdienst
[Quelltext bearbeiten]Der Polizeivollzugsdienst kann auch als Wehrersatzdienst geleistet werden.
Geschichte
[Quelltext bearbeiten]Etymologisch leitet sich der Begriff Polizei vom altgriechischen Polis (zu Deutsch: "Stadt") ab. Er bezeichnete außerhalb Griechenlands zunächst als Modewort der Römer die gesamte öffentliche Verwaltung (heute noch etwa in den Begriffen "baupolizeilich" und "feuerpolizeilich" erkennbar). Seit dem Mittelalter wurde gute Policey als Ausdruck für eine gute Verwaltung verwendet. In dieser Bedeutung wurde ursprünglich der Begriff Polizeistaat benutzt. Damit wurde eine auf alle Lebensbereiche sich erstreckende, sowohl fürsorgliche (Wohlfahrtsstaat) als auch repressive Tätigkeit eines allzuständigen Staates verstanden.
Erst mit dem Aufkommen des Liberalismus wurde die Zuständigkeit des Staates für das Wohl des einzelnen bestritten und das repressive Element in den Vordergrund gerückt. Der Staat hatte nur noch vor Eingriffen in Freiheit und Eigentum zu schützen, dem Bürger im Übrigen aber die selbstverantwortliche Entfaltung seiner Persönlichkeit zu überlassen (Nachtwächterstaat). Seitdem wird unter dem Begriff des "Polizeistaates" ein übermäßig repressiver Staat verstanden.
Die ursprünglich abwertende, heute aber allgemein umgangssprachliche Bezeichnung „Bulle“ hat ihren Ursprung in der Rotwelsch (Gauner)-Sprache, dort wird ein Polizist als „Puhler“ bezeichnet.
- siehe auch zur Geschichte Polizeibegriff
Deutschland
[Quelltext bearbeiten]- Hauptartikel: Polizei (Deutschland)
In manchen Gegenden Deutschlands wird der Begriff "Polizei" in einem umfasserenden Sinn verwendet (z. B. § 59 PolG Baden-Württemberg) und meint dann alle im Bereich der Gefahrenabwehr tätigen Staatsorgane (vgl. "Feuerpolizei" oder "Baupolizei"). Die uniformierte Polizei heißt dann "Polizeivollzugsdienst", die übrigen Behörden werden als "Polizeibehörden" bezeichnet. Dieses Einheitssystem ist vom Trennungssystem zu unterscheiden. Im Trennungssystem übernehmen Verwaltungsbehörden die Aufgabe der Gefahrenabwehr. Die Polizei (im institutionellen Sinne) handelt nur noch subsidiär, wenn die Verwaltungsbehörde nicht oder nicht rechtzeitig eingreifen kann. Die Verwaltungsbehörden sind meist bei den Städten und Gemeinden angesiedelt und werden Ordnungsbehörden, Polizeibehörden oder Sicherheitsbehörden genannt. Die Ausgestaltung wird in den Kommunen sehr unterschiedlich gehandhabt, sie reicht von reiner Schreibtischarbeit bis hin zu stadtpolizeiähnlich ausgerüsteten Vollzugsdiensten wie in Frankfurt am Main oder Düsseldorf.
Die Bundespolizei (BPOL), bis 30. Juni 2005 unter dem Namen Bundesgrenzschutz, ist eine Sonderpolizei des Bundes. Sie gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Inneren. Ihre Aufgaben und Befugnisse richten sich nach dem Bundespolizeigesetz (BPolG).
Weitere Polizeien des Bundes sind das Bundeskriminalamt (BKA) und die Polizei beim Deutschen Bundestag.
Die bundesweite Vorbeugung von Straftaten wird von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes mit Sitz der Zentralen Geschäftsstelle in Stuttgart gesteuert.
Österreich
[Quelltext bearbeiten]- Hauptartikel: Polizei (Österreich)
In Österreich gliedert sich die Exekutive seit dem 1. Juli 2005 größtenteils in den Wachkörper Bundespolizei, in die Justizwache sowie in weiten Teilen auch in die Militärstreife. Der Begriff Bundespolizei selbst bezeichnet den Wachkörper Bundespolizei. Er ist dem Innenministerium und den anderen Sicherheitsbehörden unterstellt, die Justizwache dem Justizministerium. Gemeinden, in denen keine Bundespolizeidirektionen bestehen, können eigene Gemeindesicherheitswachen gründen, die von der Bundespolizei unabhängig sind.
Seit 1. Juli 2005 werden die Aufgaben von Bundessicherheitswachekorps und dem Kriminalbeamtenkorps sowie der Bundesgendarmerie vom Wachkörper Bundespolizei wahrgenommen. Der neue einheitliche Name lautet Polizei, ohne zu Zusatz "Bundes". Daneben gibt es auch noch das .Bundeskriminalamt (.BK)
Schweiz
[Quelltext bearbeiten]- Hauptartikel: Polizei (Schweiz)
In der Schweiz gliedert sich die Polizei in das Bundesamt für Polizei, die Kantonspolizeien und die Stadt-/Gemeindepolizeien. Eine Abteilung der Kantonspolizei ist die Seepolizei.
Die Bundespolizei verfügt über keine eigenen uniformierten Organe. Einzig Kanton und Gemeinden besitzen eine eigene Polizeitruppe. Im weiteren gibt es das Polizeikorps der SBB, die Bahnpolizei, das aber eine privatrechtliche (Aktiengesellschaft) Organisation ist.
Andere Staaten
[Quelltext bearbeiten]Australien
[Quelltext bearbeiten]- Hauptartikel: Polizei (Australien)
Frankreich
[Quelltext bearbeiten]- Hauptartikel: Polizei (Frankreich)
Italien
[Quelltext bearbeiten]- Hauptartikel: Polizei (Italien)
Kanada
[Quelltext bearbeiten]- Hauptartiel: Royal Canadian Mounted Police
Niederlande
[Quelltext bearbeiten]- Hauptartikel: Polizei (Niederlande)
Russland
[Quelltext bearbeiten]- Hauptartikel: Miliz (Polizei)
- OMON
Spanien
[Quelltext bearbeiten]- Hauptartikel: Polizei (Spanien)
Vereinigtes Königreich
[Quelltext bearbeiten]- Hauptartikel: Polizei (Vereinigtes Königreich)
Vereinigte Staaten von Amerika
[Quelltext bearbeiten]- Hauptartikel: Polizei (Vereinigte Staaten)
In den USA ist die Polizeigewalt auf vielen verschiedenen Ebenen des föderalen Systems verteilt. Auf Bundesebene ist die FBI für die Aufklärung von Straftaten, die gegen Bundesgesetze begangen wurden, zuständig. Diese betreffen hauptsächlich Gebiete von zwischenstaatlichem Handel sowie organisiertes Verbrechen, aber auch die solcher Straftaten wie Entführungen. Auf Staatsebene gibt es die Staatspolizei (State Police), die häufig für die Überwachung der Autobahnen sowie den Schutz staatlicher Einrichtung zuständig ist. Auf der Ebene der Counties bzw Districts sind die Sheriffs für alles zuständig, was sich außerhalb der Städten und inkorporierten Gemeinden ereignet.
Allerdings gibt es auch Städte und Gemeinden mit Sheriffs, die sich in Districts und Counties befinden, für die wieder ein eigener Sheriff oder Polizeien zuständig sind. Dasselbe gibt es auch umgekehrt. Der Sheriff wird direkt von der Bevölkerung gewählt, die Wahlperiode ist regional unterschiedlich (12 Monate bis 4 Jahre). Zur Wahl stellen kann sich jeder US-Bürger. Der Sheriff ist berechtigt, einen Teil seiner Aufgaben an Hilfskräfte (Deputies) zu delegieren.
Zusätzlich zu dem Umstand, dass jede Gemeinde, jede Stadt (manchmal sogar jeder Stadtteil), jeder Landkreis und jeder Staat in den USA eine eigene Polizei hat, hat auch fast jedes Ministerium und fast jede Behörde eine eigene Abteilung mit den Befugnissen und Möglichkeiten einer Polizei, von den (durchaus bewaffneten) Brandermittlungsteams der Berufsfeuerwehr in Chicago, über die ebenfalls bewaffneten Ermittler der Post, die Ermittlungsbehörden von Zoll, Finanzbehörden, Marine, Heer, Luftwaffe, Marineinfanterie, Hafenbehörden, Transportministerium, Handelsministerium etc. Insgesamt koexistieren in den USA einige tausend Polizeien.
Entgegen dem von Hollywood vermittelten Klischee funktioniert die Zusammenarbeit zwischen diesen Polizeien jedoch im Allgemeinen sehr gut und wurde mit der Gründung der sogenannten "Heimatschutzbehörde" in der Folge des Anschlages vom 11. September 2001 nur noch verbessert.
Der Begriff "Polizei" (Police) wird allerdings am ehesten für die von den Kommunen angestellten Polizeikräfte verwendet. Gelegentlich haben Universitäten oder andere Behörden von einem Landtag oder vom Kongress die Vollmacht bekommen, eigene Polizeidienste zu unterhalten. Sowohl die örtliche Polizei der Städte als auch die Sheriffs und die besondere Polizei einer bestimmten Einrichtung haben nur eine strikt gebundene örtliche Jurisdiktion (z. B. darf eine Universitätspolizei nur auf dem Campus der entsprechenden Universität einschreiten, die städtische Polizei nur innerhalb der Stadtgrenzen etc). Durch besondere Vereinbarung können diese Bindungen gelockert werden (wenn z. B. eine Stadt und eine Universität der jeweils anderen Vertragspartnerin das Recht einräumt, in begründeten Fällen auf dem jeweils anderen Gebiet tätig zu werden).
Bundesebene
[Quelltext bearbeiten]Polizeigewalt haben die jeweils eigenen Militärpolizeien der Streitkräfte der Vereinigten Staaten. Es gibt jedoch auch Militärbehörden, deren Mitarbeiter den Status als Bundesagenten (federal agents) haben, dies sind Polizeibeamte der US Army (Criminal Investigation Division - CID) und der US Navy bzw. des US Marine Corps (Naval Criminal Investigative Service - NCIS). Des Weiteren existieren Kriminalpolizeien des Bundesschatzamtes, der Post (US Postal Police), des Zolls, der Einwanderungsbehörde, des Handelsministeriums, des Transportministeriums und die Steuerfahndung des Finanzministeriums. Außerdem gibt es zur Drogenbekämpfung neben dem Zoll (US Customs) noch die Drug Enforcement Administration DEA. Für die Gebiete Alkohol, Tabak, Schusswaffen und Explosivmittel mit bundesweiter Relevanz ist das Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives (ATF) zuständig. Die Grenzüberwachung wird neben dem Immigration and Naturalization Service (INS) noch von der US Border Patrol wahrgenommen.
Die wichtigste Kriminalpolizei auf Bundesebene ist das Federal Bureau of Investigation (FBI). Für bestimmte Straftaten, die sich gegen Mitglieder der Regierung richten sowie für Geld- und Kreditkartenfälschungen ist der Secret Service zuständig.
Außerdem hat die Küstenwache (United States Coast Guard) Polizeibefugnis in ihrem Gebiet. Für die Bewachung von Bundesgerichten und für spezielle Sonderaufgaben sind die US Marshals zuständig.
Bundesstaaten
[Quelltext bearbeiten]Die einzige landesweite Standardisierung bei der Schutzpolizei ist der Polizeinotruf, der 911 lautet und (wie in Deutschland) von (fast) jeder Telefonzelle und von (fast) jedem Mobiltelefon aus, gebührenfrei angerufen werden kann.
Polizeiliche Organisationen weiterer Nationen
[Quelltext bearbeiten]Deutsche Demokratische Republik
International
Literatur
[Quelltext bearbeiten]- Georg Seeßlen: Copland: Geschichte und Mythologie des Polizeifilms. Schüren Presseverlag, Marburg 1999
- Patrick Wagner, Volksgemeinschaft ohne Verbrecher. Konzeptionen und Praxis der Kriminalpolizei in der Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus. Christians, Hamburg 1996
- Stefan Klemp: Nicht ermittelt. Polizeibataillone und die Nachkriegsjustiz. Ein Handbuch. Klartext Verlag, Münster 2005, ISBN 3-89861-381-X
Siehe auch
[Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Quelltext bearbeiten]- Das bundesweite Vorbeugungsprogramm Ihrer Polizei
- Polizeiuniformen in einer Galerie aus aller Welt, auch ältere Stücke - Polizeimuseum Dettenhausen
- www.seitengewehr.de - Bilder und Quellen zur deutschen Polizeigeschichte bis 1945
- Geschichte der Deutschen Polizeiuniform
- International Police Association FFB
- Verein der Freunde der Polizei
- offizielle Seite der deutschen Polizei
- Das Onlinebuch mit Gegenüberstellung der Polizei USA-Deutschland