Wikipedia:Wikipedistik/Ethik

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Diese Seite dient der wissenschaftlichen Untersuchung von moralischen Entscheidungen in der Wikipedia. Als Teilprojekt der Wikipedia:Wikipedistik werden dabei Methoden und Fragestellungen der Ethik angewandt.

Wikiethik: Eine Informationsethik für Wikipedia

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Die Auseinandersetzungen um Tron, Bertrand Meyer und Vorfälle in der englischen Wikipedia, Selbstdarsteller, rechtliche Drohungen etc. zeigen, dass Moral in der Wikipedia alles andere als unproblematisch und eindeutig ist. Darüber, was Wikipedia ist, sein kann, sein soll und sein darf, existieren verschiedene Meinungen. Deshalb ist eine ethische Auseinandersetzung mit diesen Problemen angebracht.

Was ist Wiki(pedia)ethik? Eine Ethik im Schnittpunkt von Informationsethik, Medienethik, Netiquette, Hackerethik, Wissenschaftsethik, NPOV etc. – Ist Wikiethik überhaupt notwendig und möglich? Wie sieht die (gemeinsame? einheitliche?) Moral der Community aus, wie wird sie bestimmt? Wo sind die Grenzen? Und wie kann der Diskurs darüber gefördert werden?

Ziel einer Wikiethik kann ein Regelwerk vergleichbar mit dem Pressekodex sein. Möglicherweise existieren solche Vorschriften aber auch schon in ausreichendem Maße. Allerdings beziehen sich die Wikipedia:Richtlinien vor allem auf die Bearbeitung von Artikeln. Die meisten Forderungen sollten sich von selbst ergeben, aber auf einiges könnte doch konkreter eingegangen werden.

Hier nur fiktive Beispiele und Allgemeine Fragen von Fällen, die moralische Probleme aufwerfen (u.A. von [1]).

  • Ein Autor möchte seine Aussagen zurücknehmen, dies wird aber von anderen Autoren wegen “Zensur” oder “Verfälschung der Diskussion” verhindert.
  • Eine Person möchte nicht, dass ihr Wohnort in der Wikipedia steht, weil sich ansonsten ihre Adresse leicht herausbekommen lässt, die ansonsten nicht öffentlich ist.
  • Eine Person möchte, dass ein Artikel über sie gelöscht wird.
  • Ein Artikel enthält umfangreiche Kritik an einer Person oder Institution, darunter (üble) Beleidigungen und/oder Falschaussagen. Die Person oder Institution erleidet dadurch einen Schaden, weil andere Personen der Wikipedia vertrauen. Wer trägt dafür die Verantwortung?
  • Wikipedia enthält (möglicherweise) detaillierte Darstellungen von Folterpraktiken und Bombenbauanleitungen oder andere Inhalte, die missbräuchlich verwendet werden können. Stellt dies ein moralisches Problem dar? Wie ist zu reagieren, wenn sich jemand bei der Erklärung seiner kriminellen Handlungen darauf beruft, er hätte die notwendigen Informationen aus Wikipedia bekommen? (Beispiel Hakenkralle – wie detailliert darf der Artikel sein?)
  • Wikipedia wird inzwischen (oder bald) von vielen Personen als erste Informationsquelle genutzt. Nicht jedem ist bewusst, dass es sich um ein Wiki handelt, in dem jeder Inhalte ändern kann, so dass auch grobe Fehler enthalten sein können. Reicht der Hinweis auf die Informationskompetenz der Leser aus, um sich als Mitarbeiter von Wikipedia von der Verantwortung an Fehlern freizusprechen? Welche Verantwortung tragen einzelne Autoren und Korrektoren für Fehlinformationen? Wieviel ist den Lesern und wieviel den Wikipedianern angesichts des Quasi-Monopols von Wikipedia in Bezug auf die Richtigkeit von Angaben zuzumuten?
  • Wenn innerhalb der Wikipedia oder zwischen Sprachen Inhalte verschoben und kopiert werden, geht oft die Information über die ursprünglichen Hauptautoren verloren. Ist dies ein Problem?
  • Wenn in der Presse Gerüchte über Personen verbreitet werden, muss das immer gleich in Wikipedia eingetragen werden, nur weil wir umfassend enzyklopädisch und aktuell sein wollen? Siehe dazu Die verlorene Ehre der Katharina Blum.
  • Im Bemühen um Vollständigkeit werden Informationen über unbeteiligte Dritte verbreitet. Beispiel
  • Ein verurteilter Straftäter wird mit vollem Namen in einem Wikipedia-Artikel erwähnt. Auch nach Absitzen seiner Strafe kommt man bei Google-Suche seines Namens sofort auf den Wikipedia-Eintrag. Dies erschwert die Resozialisierung und stellt als Anprangerung möglicherweise eine Doppelbestrafung dar.
  • ...

Zeitungsartikel

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  • Hackerethik contra Medienethik. Wikipedia tut sich schwer mit Grundregeln des Journalismus. Neue Zürcher Zeitung vom 17. Februar 2006 [2]
  • Nach der "Tron"-Verfügung: Wikipedia-Community soll über Ethik beraten. Heise Newsticker vom 9. Februar 2006 [3]

Möglicher Vortrag

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Titel: Ethische Fragen der Wikipedia

Kurzabstract: Der Vortrag stellt moralische Probleme vor, die innerhalb der Wikipedia auftreten können und beschreibt, welche Ethiken sich in Wikipedia anwenden lassen.

Abstract: Die Erstellung einer freien Enzyklopädie wirft nicht nur juristische sondern auch moralischen Probleme auf. Angesichts der Singularität von Wikipedia lassen sich vorhandene Ethiken (Informationsethik, Medienethik, Netiquette, Hackerethik, Wissenschaftsethik...) nur begrenzt auf das Projekt anwenden. Gezeigt werden bestehende moralische Regeln in Wikipedia und Beispiele wo diese an ihre Grenzen stoßen. Benötigt das Projekt eine eigene Wikiethik und wie könnte diese Aussehen?

  • Demokratie: parrhesia (en) (Redefreiheit), Gleichheitsrecht zu sprechen (isegoria),Recht der Teilnahme aller Bürger an der politischen Machtausübung und Gleichheit vor dem Gesetz (isonomia)

Kodex-Notizen

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  • Jeder darf mitmachen
  • Alle Inhalte sollen frei sein
  • Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote.
  • Zur Veröffentlichung bestimmte und bereits veröffentlichte Informationen in Wort und Bild sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen.
  • Bei der Beschaffung von Daten, Nachrichten, Informationen und Bildern dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden. Das Urheberrecht ist zu wahren.

Die Arbeit an der Wikipedia folgt gewissen Grundprinzipien. Diese lauten:

Eine konkrete Maßnahme zur Reduzierung (nicht Beseitigung!) des Teilproblems, dass persönliche Informationen (insbesondere hässliche Diskussionen) von überall leicht abrufbar sind, wäre die Umsetzung dieses Bugs: http://bugzilla.wikimedia.org/show_bug.cgi?id=4937.

Der Pressekodex ist nicht direkt auf Onlinemedien und erst recht nicht auf Wikis anwendbar, aber eine gute Inspiration.

Ziffer 1
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.

Grundsätzlich ok -- Nichtich 15:12, 20. Jan 2006 (CET)

Ziffer 2
Zur Veröffentlichung bestimmte Nachrichten und Informationen in Wort und Bild sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Dokumente müssen sinngetreu wiedergegeben werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.

Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.

Grundsätzlich ok -- Nichtich 15:12, 20. Jan 2006 (CET)

Ziffer 3
Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtigzustellen.

Passt nicht auf Wikis. Falschaussagen werden im Wiki korrigiert. Jeder einzelne Autor hat Verantwortung für seine edits. -- Nichtich 15:12, 20. Jan 2006 (CET)

Ziffer 4
Bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten, Nachrichten, Informationen und Bildern dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden.

Naja, was ist unlauter? -- Nichtich 15:12, 20. Jan 2006 (CET)

Ziffer 5
Die vereinbarte Vertraulichkeit ist grundsätzlich zu wahren.

Passt nicht auf Enzyklopädien -- Nichtich 15:12, 20. Jan 2006 (CET)

Ziffer 6
Jede in der Presse tätige Person wahrt das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien sowie das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und gibt Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis.

Passt teilweise -- Nichtich 15:12, 20. Jan 2006 (CET)

Ziffer 7
Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken.

Ziffer 15
Die Annahme und Gewährung von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion zu beeinträchtigen, sind mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit und der Aufgabe der Presse unvereinbar. Wer sich für die Verbreitung oder Unterdrückung von Nachrichten bestechen lässt, handelt unehrenhaft und berufswidrig.

Passen zusamengefasst (7+15) teilweise -- Nichtich 15:12, 20. Jan 2006 (CET)

Ziffer 8
Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.

Passt teilweise -- Nichtich 15:12, 20. Jan 2006 (CET)

Ziffer 9
Es widerspricht journalistischem Anstand, unbegründete Behauptungen und Beschuldigungen, insbesondere ehrverletzender Natur, zu veröffentlichen.

Grundsätzlich ok -- Nichtich 15:12, 20. Jan 2006 (CET)

Ziffer 10
Veröffentlichungen in Wort und Bild, die das sittliche oder religiöse Empfinden einer Personengruppe nach Form und Inhalt wesentlich verletzen können, sind mit der Verantwortung der Presse nicht zu vereinbaren.

Passt eher nicht. -- Nichtich 15:12, 20. Jan 2006 (CET)

Ziffer 11
Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt und Brutalität. Der Schutz der Jugend ist in der Berichterstattung zu berücksichtigen.

Grundsätzlich ok -- Nichtich 15:12, 20. Jan 2006 (CET)

Ziffer 12
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.

Grundsätzlich ok -- Nichtich 15:12, 20. Jan 2006 (CET)

Ziffer 13
Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Die Presse vermeidet deshalb vor Beginn und während der Dauer eines solchen Verfahrens in Darstellung und Überschrift jede präjudizierende Stellungnahme. Ein Verdächtiger darf vor einem gerichtlichen Urteil nicht als Schuldiger hingestellt werden. Über Entscheidungen von Gerichten soll nicht ohne schwerwiegende Rechtfertigungsgründe vor deren Bekanntgabe berichtet werden.

Grundsätzlich ok -- Nichtich 15:12, 20. Jan 2006 (CET)

Ziffer 14
Bei Berichten über medizinische Themen ist eine unangemessen sensationelle Darstellung zu vermeiden, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken könnte. Forschungsergebnisse, die sich in einem frühen Stadium befinden, sollten nicht als abgeschlossen oder nahezu abgeschlossen dargestellt werden.

Grundsätzlich ok -- Nichtich 15:12, 20. Jan 2006 (CET)