Wikipedia:WikiProjekt Vergnügungsparks und Fahrgeschäfte/Richtlinien
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Relevanz aus Sicht des WikiProjekts Vergnügungsparks und Fahrgeschäfte
[Quelltext bearbeiten]- Fahrgeschäfte mit eigenem Artikel müssen eine Besonderheit oder Einzigartigkeit aufweisen, z. B. besondere Thematisierung, einzigartiges Fahrsystem, einzige gebaute Anlage des Modells.
- Fahrgeschäfte gleichen Typs werden in Sammelartikeln behandelt.
Namenskonventionen
[Quelltext bearbeiten]Benötigt ein Artikel zu einem Fahrgeschäft einen Klammerzusatz im Lemma, so ist dieser bei stationären Fahrgeschäften der Name des Freizeitparks, bei transportablen Fahrgeschäften „Fahrgeschäft“ bzw. „Achterbahn“.
Freizeitparks
[Quelltext bearbeiten]- Relevanz vergeht nicht. Für Freizeitparkartikel bedeutet dies, dass ehemalige Attraktionen genauso gut beschrieben sein sollten wie aktuelle. Ist dies in einem Artikel nicht der Fall, markiere ihn bitte mit
{{WP:WikiProjekt Vergnügungsparks und Fahrgeschäfte/Lückenhaft|<Begründung> -- ~~~~}}
. - Da sich Freizeitparks ständig im Wandel befinden, sollen die entsprechenden Artikel keine Bewertungen des Gesamtangebots enthalten. Zulässig sind allein repräsentative Untersuchungen der Besuchermeinung.
Benennung von Achterbahnelementen
[Quelltext bearbeiten]- In Achterbahnartikeln werden die Elemente immer so benannt, dass die Bezeichnungen den Erklärungen im Artikel Achterbahnelemente entsprechen.
- Die Bezeichnungen können von den Angaben in der RCDB abweichen, da dort beispielsweise nicht zwischen Sea-Serpent-Roll und Roll-Over unterschieden wird.
- Abweichende Herstellerbezeichnungen werden zusätzlich im Fließtext genannt.
Sonstiges
[Quelltext bearbeiten]- Es werden immer die passenden Infoboxen im Artikel verwendet.
- Zum Schutz vor geschönten Betreiberangaben werden Herstellerangaben zu Maßen, Gewichten, etc. vorgezogen.