Sicheres Wohnen
Sicheres Wohnen – Beteiligung, Beratung, Prüfung (SIWO) | |
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Rechtsform | Anstalt des öffentlichen Rechts |
Gründung | 2016 |
Sitz | Berlin, Deutschland |
Leitung | Sandra Obermeyer |
Branche | Mieterberatung |
Website | berlin.de/sen/wohnen/siwo/ |
Stand: 1. Januar 2025 |
Die Sicheres Wohnen – Beteiligung, Beratung, Prüfung (SIWO) ist eine nicht rechtsfähige und vermögenslose Anstalt des öffentlichen Rechts des Landes Berlin.
Ihre Hauptaufgaben sind die Beratung und Unterstützung der Mietergremien der landeseigenen Wohnungsunternehmen und das Bereitstellen von Beratungsangebote für Mieter des Landes Berlin.[1]
Darüber hinaus richtet die SIWO eine Ombudsstelle für Angelegenheiten zwischen den landeseigenen Wohnungsunternehmen und deren Mietern ein.[2]
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Vorgänger der SIWO war die Wohnraumversorgung Berlin (WVB), welche Beratungsaufgaben gegenüber dem Senat und den sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen (Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte, Gesobau, Gewobag, Howoge, Stadt und Land, Degewo) wahrnahm. Die zentrale Aufgabe der WVB war demnach, politische Leitlinien zur Umsetzung des wohnungspolitischen Auftrags, zur Unternehmensstruktur und Unternehmensführung dieser Wohnungsunternehmen zu formulieren und dem Senat als Vorschlag vorzulegen.
Die WVB war eine nachgeordnete Einrichtung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Die WVB wurde zum 1. Januar 2016 per Berliner Wohnraumversorgungsgesetz (WoVG Bln) bzw. Gesetz zur Errichtung der „Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts“ (WoVErG BE)[3] errichtet, welches aufgrund der Bürgerinitiative Mietenvolksentscheid Berlin beschlossen wurde.
Die neue Berliner CDU/SPD-Koalition unter dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner hat sich in ihrem Koalitionsvertrag für die Jahre 2023 bis 2026 darauf verständigt, die WVB weiterzuentwickeln und ihre Aufgaben auf die Beratung und Mitwirkung von Mieterinnen und Mietern sowie auf die Schlichtung von Mietstreitigkeiten zu konzentrieren.[4] Daraufhin wurde das vom Berliner Senat beschlossene Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der „Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts“ am 17.10.24 vom Abgeordnetenhaus von Berlin verabschiedet. Dieses trat am 17. November 2024 in Kraft und gründete damit die „Sicheres Wohnen - Beteiligung, Beratung, Prüfung - Anstalt öffentlichen Rechts“.[5]
Organe
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zu den Organen der SIWO gehören die Direktorin oder der Direktor, der Verwaltungsrat und der Fachbeirat.[6]
Der Verwaltungsrat und der Fachbeirat haben sich bisher (Ende 2024) noch nicht konstituiert.
Verwaltungsrat
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Verwaltungsrat besteht aus fünf Mitgliedern. Zwei Mitglieder werden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und ein Mitglied von der Senatsverwaltung für Finanzen benannt. Je ein Mitglied wird von den Beschäftigtenvertretungen der landeseigenen Wohnungsunternehmen und den Mietergremien der landeseigenen Wohnungsunternehmen benannt.[7]
Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung der Anstalt und berät deren Leitung insbesondere in allen Grundfragen der Aufgabenwahrnehmung der Anstalt.
Fachbeirat
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Anstalt beruft einen Fachbeirat, der sie bei den von ihr zu erfüllenden Aufgaben berät.[7]
Finanzen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Haushaltsplan 2024/2025 Einzelplan 12, Titel 1240 stehen der Anstalt 840.000 Euro für Sachausgaben zur Verfügung, die ausschließlich von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zur Verfügung zu stellen sind. Hinzu kommen bei Besetzung aller 7 Soll-Stellen nach dem Haushaltsgesetz für 2024/2025 Personalkosten in Höhe von ca. 1.488.850 Euro. Diese setzen sich zusammen aus 1 Stelle mittlerer Dienst (E9b, Jahresbrutto 60.837 Euro), 1 Stelle gehobener Dienst (E12, Jahresbrutto 78.029 Euro), 6 Stellen des höheren Dienstes (2 × E13, Jahresbrutto 149.698 Euro, 3 × E14, Jahresbrutto 245.286 Euro) und eine Direktorenstelle, (Jahresbrutto 115.000 Euro).
Damit stehen dieser Anstalt ca. 2,3 Mio. Euro zur Verfügung.[8]
Kritik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Rechnungshof von Berlin hatte in seinem Jahresbericht 2023 empfohlen, die Wohnraumversorgung aufzulösen, da sie ihre gesetzlichen Aufgaben nicht erfülle und dadurch Kosten in Höhe von ca. 1,8 Mio. Euro jährlich (inkl. Personalkosten) verursacht, die dem Haushalt fehlen.[9]
Der Berliner Senat ignoriert diese Empfehlung und will mit einem neuen Gesetz, das dem Abgeordnetenhaus des Landes Berlin zur Beschlussfassung vorliegt, die bisher nicht erfüllten Aufgaben streichen und stattdessen den Namen in "Sicheres Wohnen - Beteiligung, Beratung, Prüfung - Anstalt öffentlichen Rechts" ändern und die Anstalt als Mieterberatungsstelle ausrichten.[10]
Damit wird nicht nur die Empfehlung des Rechnungshofes von Berlin trotz schlechter Haushaltslage missachtet, sondern auch die Begründung der Anstalt als Kompromiss aus dem Mietenvolksentscheid torpediert.
Durch diese Änderung sind bereits 4 wissenschaftliche Mitarbeiter zu anderen Behörden und privaten Unternehmen abgewandert. Der Vorstand ist mit Dr. Sandra Obermeyer (als zukünftige Direktorin der neu benannten Anstalt) mit einer Besetzung aus der Verwaltung (SenStadt) und nicht mehr neutral mit externem Sachverstand besetzt. Es handelt sich also eher um eine Verwaltungseinheit als um eine unabhängige Institution.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Sicheres Wohnen – Beteiligung, Beratung, Prüfung. 22. November 2024, abgerufen am 1. Januar 2025.
- ↑ § 2 SWErG. In: Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank. Abgerufen am 1. Januar 2025.
- ↑ Gesetz zur Errichtung der „Wohnraumversorgung Berlin - Anstalt öffentlichen Rechts“
- ↑ CDU Berlin und SPD Berlin: Koalitionsvertrag 2023-2026: Das Beste für Berlin. (PDF; 1,49 MB) In: Berlin.de. Abgerufen am 1. Januar 2025.
- ↑ Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin - 80. Jahrgang Nr. 36. Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, 16. November 2024, abgerufen am 1. Januar 2025.
- ↑ Verwaltungsrat und Fachbeirat der „Sicheres Wohnen – AöR“. 20. November 2024, abgerufen am 1. Januar 2025.
- ↑ a b § 3 SWErG. In: Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank. Abgerufen am 1. Januar 2025.
- ↑ Haushaltsplan von Berlin für die Haushaltsjahre 2024/2025 (PDF; 4,8 MB), auf .parlament-berlin.de
- ↑ Pressemitteilung zum Jahresbericht 2023. 20. März 2024, abgerufen am 13. August 2024.
- ↑ Die „Wohnraumversorgung Berlin“ bekommt neue Aufgaben und wird in „Sicheres Wohnen – Beteiligung, Beratung, Prüfung“ umbenannt. 23. Juli 2024, abgerufen am 13. August 2024.