Wohnraumversorgung Berlin

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Wohnraumversorgung Berlin – AöR bis 2024 / Sicheres Wohnen – Beteiligung, Beratung, Prüfung - AöR ab 2024
Rechtsform Anstalt des öffentlichen Rechts
Gründung 2016
Sitz Berlin
Leitung Dr. Sandra Obermeyer (Juristin der öffentlichen Verwaltung)
Mitarbeiterzahl 4 (2024)
Branche Mieterberatung
Website (in Überarbeitung) www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnraumversorgung/ (in Überarbeitung)

Die Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts (WVB) war eine nicht rechtsfähige und vermögenslose Anstalt des öffentlichen Rechts des Landes Berlin, welche Beratungsaufgaben gegenüber dem Senat und den sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen (Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte, Gesobau, Gewobag, Howoge, Stadt und Land, Degewo) wahrnehmen sollte. Die zentrale Aufgabe der WVB war demnach, politische Leitlinien zur Umsetzung des wohnungspolitischen Auftrags, zur Unternehmensstruktur und Unternehmensführung dieser Wohnungsunternehmen zu formulieren und dem Senat als Vorschlag vorzulegen.

Die WVB war eine nachgeordnete Einrichtung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Die WVB wurde zum 1. Januar 2016 per Berliner Wohnraumversorgungsgesetz (WoVG Bln) bzw. Gesetz zur Errichtung der „Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts“ (WoVErG BE)[1] errichtet, welches aufgrund der Bürgerinitiative Mietenvolksentscheid Berlin beschlossen wurde.

Der Rechnungshof von Berlin hat in seinem Jahresbericht 2023 empfohlen, die Wohnraumversorgung aufzulösen, da sie ihre gesetzlichen Aufgaben nicht erfüllt und dadurch Kosten in Höhe von ca. 1,8 Mio. Euro jährlich (inkl. Personalkosten) verursacht, die dem Haushalt fehlen.[2]

Der Berliner Senat ignoriert diese Empfehlung und will mit einem neuen Gesetz, das dem Abgeordnetenhaus des Landes Berlin zur Beschlussfassung vorliegt, die bisher nicht erfüllten Aufgaben streichen und stattdessen den Namen in "Sicheres Wohnen - Beteiligung, Beratung, Prüfung - Anstalt öffentlichen Rechts" ändern und die Anstalt als Mieterberatungsstelle ausrichten.[3]

Damit wird nicht nur die Empfehlung des Rechnungshofes von Berlin trotz schlechter Haushaltslage missachtet, sondern auch die Begründung der Anstalt als Kompromiss aus dem Mietenvolksentscheid torpediert.

Durch diese Änderung sind bereits 4 wissenschaftliche Mitarbeiter zu anderen Behörden und privaten Unternehmen abgewandert. Der Vorstand ist mit Dr. Sandra Obermeyer (als zukünftige Direktorin der neu benannten Anstalt) mit einer Besetzung aus der Verwaltung (SenStadt) und nicht mehr neutral mit externem Sachverstand besetzt. Es handelt sich also eher um eine Verwaltungseinheit als um eine unabhängige Institution.

Organe (bis 2024)

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Zu den Organen des WVB gehörten neben der Trägerversammlung durch die zuständigen Senatsverwaltungen für Finanzen und Stadtentwicklung (2 Mitglieder) der Vorstand und der Verwaltungsrat mit 15 Mitgliedern.[4]

Fachbeirat (bis 2024)

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Darüber hinaus gab es einen Fachbeirat der WVB, der deren Organe, die landeseigenen Wohnungsunternehmen sowie die Mieterräte in wohnungspolitischen Aspekten beriet. Der Fachbeirat sollte sich per Gesetz aus Experten zusammensetzen, die ausgeprägte Kenntnisse und Erfahrungen in der Wohnungs- und Mietenpolitik in Berlin haben und über Kompetenzen hinsichtlich des Versorgungs- und Wohnungsmarktauftrags der landeseigenen Wohnungsunternehmen verfügen und u. a. in Wissenschaft und Forschung, wohnungs- und mietenpolitischen Verbänden, Interessenvertretungen, Vereinen oder Initiativen sowie der Sozialarbeit bzw. Wohlfahrtspflege aktiv sind.[5] Derzeit besteht kein Fachbeirat.

Organe (ab 2024)

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Zu den Organen der Anstalt gehören die Direktorin oder der Direktor, der Verwaltungsrat und der Fachbeirat.[6]

Verwaltungsrat (ab 2024)

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Der Verwaltungsrat besteht aus fünf Mitgliedern. Zwei Mitglieder werden von der für Wohnen zuständigen Senatsverwaltung und ein Mitglied von der Senatsverwaltung für Finanzen benannt. Je ein Mitglied wird von den Beschäftigtenvertretungen der landeseigenen Wohnungsunternehmen und den Mietergremien der landeseigenen Wohnungsunternehmen benannt.

Fachbeirat (ab 2024)

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Über die Zusammensetzung des Fachbeirates wird im Gesetz nichts mehr ausgesagt. Daher kann hier die Senatsverwaltung nach eigenen Interessen und Motivation frei agieren.

Kosten für den öffentlichen Haushalt

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Im Haushaltsplan 2024/2025 Einzelplan 12, Titel 1240 stehen der Anstalt 840.000 Euro für Sachausgaben zur Verfügung, die ausschließlich von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zur Verfügung zu stellen sind. Hinzu kommen bei Besetzung aller 7 Soll-Stellen nach dem Haushaltsgesetz für 2024/2025 Personalkosten in Höhe von ca. 1.488.850 Euro. Diese setzen sich zusammen aus 1 Stelle mittlerer Dienst (E9b, Jahresbrutto 60.837 Euro), 1 Stelle gehobener Dienst (E12, Jahresbrutto 78.029 Euro), 6 Stellen des höheren Dienstes (2 × E13, Jahresbrutto 149.698 Euro, 3 × E14, Jahresbrutto 245.286 Euro) und eine Direktorenstelle, (Jahresbrutto 115.000 Euro).

Damit stehen dieser Anstalt ca. 2,3 Mio. Euro zur Verfügung. [2] Dies hatte auch der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2023 kritisiert.[7]

Einzelnachweise

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  1. Gesetz zur Errichtung der „Wohnraumversorgung Berlin - Anstalt öffentlichen Rechts“
  2. Pressemitteilung zum Jahresbericht 2023. 20. März 2024, abgerufen am 13. August 2024.
  3. Die „Wohnraumversorgung Berlin“ bekommt neue Aufgaben und wird in „Sicheres Wohnen – Beteiligung, Beratung, Prüfung“ umbenannt. 23. Juli 2024, abgerufen am 13. August 2024.
  4. Jan Kuhnert, Olof Leps: Neue Wohnungsgemeinnützigkeit - Springer. S. 505–506, doi:10.1007/978-3-658-17570-2 (springer.com [abgerufen am 27. Februar 2017]).
  5. Olof Leps: In Berlin wird Wohnen sozialer. In: Mieterforum. Band 2015, Nr. IV. Dortmund 2015, S. 10.
  6. [1] (PDF-Datei) auf parlament-berlin.de
  7. Pressemitteilung zum Jahresbericht 2023. In: berlin.de. 23. November 2023, abgerufen am 13. August 2024.