Zerstörung von Bauwerken
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Bewusste Zerstörung von Bauwerken steht für:
- das geplante Entfernen von Bauwerken, siehe Abriss (Bauwesen)
- die Schleifung als Abriss von Burgen oder Festungen
- die mutwillige Zerstörung durch Bombardement oder Brandschatzung in Kriegen
- die Sprengung von Bauwerken aus ideologischen Gründen (z. B. die Paulinerkirche in Leipzig während der DDR-Zeit, durch die SED)
- die Profanierung ist eine Sonderform der Zerstörung und betrifft das Entweihen religiöser Stätten (z. B. durch die Taliban im Krieg in Afghanistan)
- Straftatbestand in Deutschland, siehe Sachbeschädigung #Qualifikationen
Sonstige Zerstörung von Bauwerken kann in Folge von Naturereignissen auftreten, wie z. B.:
- Erdbeben
- Vulkanausbrüche
- Steinschlag oder Erdrutsch
- Überflutungen, sowie sonstige Unwetterfolgen
Wenn kein akutes Ereignis die Zerstörung ausgelöst hat, spricht man dagegen von Verfall.
Bauwerke können im Laufe der Zeit durch Devastierung und/oder Leerstand zu Ruinen (bzw. Bauruinen) werden.