Zuchttauglichkeitsprüfung

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Zuchttauglichkeitsprüfungen (ZTP) und ähnlich bezeichnete Maßnahmen (Zuchtausleseprüfung, Zuchtzulassungsprüfung etc.) sind von Zuchtverbänden in deren Statuten vorgeschriebene Prüfungen, die gewährleisten sollen, dass der Entwicklungs- und Gesundheitszustand sowie die genetischen Veranlagungen die aufgestellten Zuchtziele für die jeweilige Rasse gewährleisten.

In der Hundezucht ist die Zuchttauglichkeitsprüfung ein wesentliches Element für die Zuchtwertschätzung eines Hundes, wenn hierbei der individuelle Phänotyp eingehend begutachtet wird. Neben der Bewertung des Erscheinungsbildes und des Verhaltens von für die Zucht in Frage kommenden Hunden sind auch Gesundheitsmerkmale von Bedeutung. Für einzelne Erbanlagen kann das Ergebnis einer DNA-Analyse zur Bestimmung des Genotyps die Einschätzung des Zuchtwerts erleichtern.[1][2][3]

Die rassespezifische Gestaltung der Zuchtzulassungsprüfung obliegt bei Mitgliedsvereinen des VDH aufgrund der föderalen Struktur des Verbandes den einzelnen Rassehunde-Zuchtvereinen.[4] Die Zuchtverbände erfüllen mit der Durchführung von Zuchttauglichkeitsprüfungen ihre Verpflichtung, den Maßgaben in der allgemeinen Zuchtordnung ihres Dachverbandes Rechnung zu tragen. Da die Erfordernisse rassespezifisch sind, gibt es keine einheitliche Regelung, sondern die Zuchtverbände legen die Vorgaben im Einzelnen in der für ihre Rasse geltenden Zuchtordnung selbst fest. Ein Hundebesitzer, der seinen Hund eventuell als Zuchttier verwenden möchte, wendet sich an den Rassezuchtverein, bei dem sein Hund im Zuchtbuch geführt wird, und richtet sich nach den Vorgaben dieses Vereins bzw. des Vereins, in dem er Mitglied ist.

Allgemeinuntersuchung: Abhören von Herz und Lunge[5] mit dem Stethoskop

Bestandteile und Zweck der ZTP

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Briards bei einer Zuchtschau
Der Hund soll ein vollzahniges Scherengebiss haben. Die Spitzen der unteren Eckzähne sollen ordnungsgemäß in einer Lücke vor den oberen liegen und die unteren Schneidezähne hinter den oberen.[6][7]
Auch Gebrauchshunde, die bei Arbeitsprüfungen ihre Vitalität unter Beweis stellen, die sich als Diensthunde bewähren müssen, werden ggf. einer ZTP unterzogen.

Die Rassezüchtervereine führen regelmäßig Zuchtzulassungsprüfungen bzw. Zuchttauglichkeitsprüfungen durch, bei denen geprüft wird, welche der vorgestellten Hunde sämtliche Voraussetzungen erfüllen, um für die Rassezucht eingesetzt zu werden (Körung). Für eine Zuchtzulassung durch den Verein müssen je nach Rasse drei oder vier Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

In manchen Vereinen wird die ZTP von Zuchtwart und Zuchtrichter allein durchgeführt. Ihnen stehen die Möglichkeiten eines Tierarztes zur Befunderhebung und Diagnose nicht zur Verfügung. In der Regel arbeiten die Zuchtrichter und Zuchtwarte deshalb mit den Tierärzten zusammen.[22][23][24][25][26][27][28][29][30][31][32][33][34][35][36][37][38]

Manche Vereine verwenden die Begriffe Zuchttauglichkeitsprüfung, Zuchtausleseprüfung und Zuchtzulassungsprüfung synonym.[39][40] Erst nach bestandener ZTP dürfen Rüden decken und Hündinnen belegt werden. Durch die ZTP wird für eine präventive präzygotische Selektion gesorgt. „Da, wo es sich … eindeutig um eine rassenspezifische Prädisposition handelt, wie etwa bei der HD und PRA oder bei der Patellaluxation vieler Zwerghunde, da kann nur eine rigorose Selektion aus der Sackgasse herausführen“ (Zitat: Hans Räber).[41]

Die Zuchttauglichkeitsprüfung dient der Erreichung der allgemeinen und der rassespezifischen Zuchtziele:

Rassetypische Nachkommen

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Für Rassehunde gibt es Vorgaben der einzelnen Zuchtverbände, welche Formwertnoten Zuchttiere haben müssen. Bei Rüden wird oft eine höhere Formwertnote verlangt, während bei Hündinnen die gesundheitlichen Voraussetzungen für Trächtigkeit und Welpenaufzucht im Vordergrund stehen. Bei Hündinnen muss die Formwertnote je nach Züchterverein mindestens „gut“ oder „sehr gut“ sein, während der Deckrüde meist mindestens „sehr gut“ aber idealerweise „vorzüglich“ sein soll. Diese Formbewertungen bedeuten nicht automatisch, dass der Hund auch medizinisch zuchttauglich ist, sie sind aber für die Zuchtzulassung in jedem Falle erforderlich.[42] Da es nicht generell möglich ist, ausschließlich mit homozygot erbgesunden Hunden zu züchten und gleichzeitig eine ausreichend breite Zuchtbasis zu erhalten, wird im Phasenmodell der neuen Zuchtordnung des VDH eine schrittweise Selektion gegen genetische Defekte im Rahmen von Zuchtprogrammen mit speziellen Zuchtmaßnahmen vorgeschlagen. Helga Eichelberg betont, dass die Prioritäten auf dem allgemeinen Wohlbefinden des Hundes liegen sollten.[43]

Gesunde Nachkommen

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Theoretischer Idealfall eines zuchttauglich geschriebenen Hundes

Die moderne Hundezucht hat zum Ziel, dass alle Hunde sowohl funktionell gesund sind als auch eine rassetypische körperliche Erscheinung und rassetypische Wesensanlagen besitzen und dass sie ein langes gesundes glückliches Leben haben. Die Tierärzte tragen eine besondere Verantwortung bei der Förderung der Auswahl gesunder Hunde für die Zucht.[44][45] Von den bekannten Erbkrankheiten treten manche bei bestimmten Rassen häufiger auf oder nur bei diesen und bei nah verwandten Rassen.[46][47] Die Vorgaben der Züchtervereine, welche Untersuchungen bei der jeweiligen Rasse vorgenommen werden müssen, sind daher unterschiedlich. Es gibt auch Züchter, die nicht vorgeschriebene Untersuchungen freiwillig vornehmen lassen. Wenn zuchtausschließende gesundheitliche Mängel vorliegen, kann ein Zuchtverbot ausgesprochen werden.[48] „Es wäre ein überzogener Anspruch an die Tierärzte, jeden Rassestandard zu kennen. Es gibt aber einen Satz in jedem Rassestandard: Jeder Hund, der physische Abnormitäten oder Verhaltensabnormitäten zeigt, wird von der Zucht ausgeschlossen“ (Astrid Indrebø: Animal welfare in dog breeding, Acta Veterinaria Scandinavia, 2008).[49][50][51][52][53] Es gibt Vereine, in denen die Zuchtrichter hinsichtlich der Genetik geschult werden, um entsprechende Zuchtanlageprüfungen vornehmen zu können.[54]

Untersuchungen auf Erbfehler

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Um festzustellen, ob Hunde gesunde Erbeigenschaften mitbringen, kommt eine Vielzahl von Untersuchungsmethoden zum Einsatz. Hunde, die zuchtausschließende Fehler haben wie Wesensschwäche, angeborene Taubheit oder Blindheit, Hasenscharte, Spaltrachen, erhebliche Zahnfehler und Kieferanomalien, Progressive Retinaatrophie, Epilepsie, Kryptorchismus, Monorchismus, Albinismus oder Fehlfarben werden beim VDH nicht zur Zucht zugelassen.[55]

Augenuntersuchung[56]

Zuchtrichter erkennen am Aussehen des Hundes alle sichtbaren Erbfehler, zu denen auch Entropium, Ektropium, erblicher Augenausfluss, fehlende Zähne, Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien gehören sowie sonstige sichtbare Missbildungen wie z. B. Brachycephalie. Das Gangwerk[57] des Hundes zeigt seine Fähigkeit zu einer harmonischen Bewegungskoordination und erlaubt Rückschlüsse auf den Zustand der Muskulatur, des Knochensystems und der Gelenke.[58][59][60] Der Tierarzt kann durch manuelle Untersuchungen der Kniescheiben eine Patellaluxation ausschließen bzw. den Grad der Beweglichkeit der Kniescheibe feststellen. Bei manchen Rassen, in denen Patella-Luxation vorkommt, dürfen zur Zucht zugelassene Hunde mit Grad 1 oder 2 von einem PL-freien (Grad 0) Partner angepaart werden. Bei anderen Rassen ist die Zucht mit Hunden die Patella-Luxation aufweisen generell verboten.[61][62]

Bei manchen Rassen muss untersucht werden, ob beim Hund eine Ellenbogendysplasie oder eine Hüftgelenksdysplasie vorliegt. Bei HD sind zur Feststellung des Schweregrads bildgebende Verfahren (Röntgenaufnahme) erforderlich.[63] In manchen Rassen treten erblich bedingte Keilwirbel auf.[64] Bei Hunderassen, in denen einseitige oder beidseitige Taubheit vorkommt (z. B. Dalmatiner), ist eine audiometrische Untersuchung durch einen ausgebildeten Tierarzt vorgeschrieben.[65]

Bei der Welpenuntersuchung festgestellte Erbfehler werden in den Wurfmeldeschein eingetragen. In solchen Fällen kommt in die Ahnentafel ein Vermerk, dass der Hund nicht zur Zucht verwendet werden kann. Somit ist die Welpenuntersuchung der erste Teil der Zuchttauglichkeitsprüfung.

Erbfehler, die dominant vererbt werden, kann der Gutachter am Phänotyp feststellen. Erbfehler, die rezessiv vererbt werden, kann er nur bei Individuen feststellen, die die Erbanlage homozygot haben und somit Merkmalsträger sind.[66]

Genetische Untersuchung

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Betrachtung einer Gelplatte zum Vergleich von DNA-Profilen

Mithilfe der Ahnentafel und im bekannten Merkmalen der eingetragenen Hunde kann der Züchter oder der Zuchtwart eine Stammbaumanalyse vornehmen, um zu sehen, ob rezessive unerwünschte Erbanlagen vorhanden sein könnten, die am Phänotyp des Hundes nicht in Erscheinung treten (Anlageträger).[67][68] Hierzu zählen auch die Fehlfarben. Möglicherweise vorhandene unerwünschte rezessive Anlagen im Genotyp können durch DNA-Analyse sicher festgestellt bzw. ausgeschlossen werden. Die Ergebnisse von DNA-Tests geben Auskunft über das Vorhandensein rezessiver Allele für eine erbliche Erkrankung sowie darüber, ob der Hund Anlageträger ist oder ob er wegen Homozygotie die Krankheit selbst entwickeln wird.[69][70] Damit Material für die DNA-Analyse in ein molekulargenetisches Untersuchungslabor eingeschickt werden kann, wird dem Hund vom Tierarzt an einer Vene Blut abgenommen. Wenn Zuchtrichter oder Zuchtwart diesen Teil der ZTP selbst durchführen, wird ein Abstrich mit Schleimhautzellen aus den Fang eingeschickt.[71][72][73] Je nach Rasse können bestimmte molekulargenetische Untersuchungen als Voraussetzung für die Körung vorgeschrieben sein.[74]

Weitere Voraussetzungen für eine Verpaarung

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Hodenfehler: Der linke Hoden befindet sich im Hodensack, der rechte im Leistenkanal.

Die Zuchtvereine und -Verbände stellen in ihren Statuten regelmäßig weitere Anforderungen an die Elterntiere auf, die häufig Fragestellungen der medizinischen Tauglichkeit betreffen.

Die Hündin soll eine für die Aufzucht von Welpen geeignete Kondition besitzen. Sie darf frühestens bei der zweiten Läufigkeit belegt werden. Das vom Verein festgelegte Mindestalter für Deckrüden darf nicht unter einem Jahr liegen.[75] Es gibt eine Altersgrenze von 8 Jahren, ab der mit einer Hündin nicht mehr gezüchtet werden darf.[76][77] Hündinnen, bei denen zwei Würfe mit Kaiserschnitt entbunden wurden, gelten nicht mehr als zuchttauglich.[78]

Es sollen keine körperlichen Beeinträchtigungen[79] vorliegen, die einer natürlichen Paarung entgegenstehen würden. Deshalb ist eine künstliche Besamung nur gestattet, wenn beide Hunde bereits natürlich gezeugten Nachwuchs haben.[80] Aber auch ein Hodenfehler, der den Rüden beim Decken nicht beeinträchtigen würde, gehört zu den zuchtausschließenden Fehlern.[81][82]

Der Tierarzt kann durch einen Vaginalabstrich bzw. Vorhautabstrich in einem Untersuchungslabor Infektionen feststellen bzw. ausschließen lassen z. B. Canines Herpesvirus 1.[83]

Hochträchtige Basenji-Hündin

Die Trächtigkeit der Hündin ist eine Phase hoher körperlicher Beanspruchung sowohl hinsichtlich der Stoffwechselleistung als auch durch das stark erhöhte Körpergewicht in den letzten Trächtigkeitswochen mit der erhöhten Belastung von Gelenken, Muskulatur und Bindegewebe.[84] Bei veterinärmedizinischen Untersuchungen wird meist auch eine Allgemeinuntersuchung durchgeführt. Auch die Zuchtrichter achten bei der ZTP auf den guten Allgemeinzustand der Hunde. Das Mindestgewicht von Kleinhunden, die zur Zucht verwendet werden, muss laut VDH-Zuchtordnung 2 Kilo betragen.[85]

Die Hündin sollte eine ausreichende Zahl voll entwickelter Zitzen haben. Die zu erwartende Wurfstärke ist bei den Hunderassen unterschiedlich. Das Säugen stellt hohe Anforderungen an die Stoffwechselleistungen Hündin. Der Allgemeinzustand der Hündin bei der ZTP muss dafür sprechen, dass sie dieser Belastung voraussichtlich gewachsen sein wird.

Größe der Elterntiere

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Das Bestehen der Zuchttauglichkeitsprüfung gilt für eine Hündin nur in Bezug auf eine Verpaarung mit einem in Rasse und Körpergröße passenden Rüden. Durch den bei Hunden normalen Geschlechtsdimorphismus sind Rüden meist etwas größer als Hündinnen. Im Rahmen dieses natürlichen Größenunterschieds steht einer Paarung nichts entgegen. Es gibt allerdings Rassen mit erheblichen Größenunterschieden innerhalb der Rasse. Bei einer relativ kleinen Hündin und einem deutlich zu großen Rüden kann es beim Deckakt zu Verletzungen der Vagina kommen.[86] Wird eine Hündin mit einem erheblich größeren Rüden belegt, können die ungeborenen Welpen im Uterus der Hündin so groß werden, dass ein Kaiserschnitt notwendig wird. Bei der Geburt sehr großer Welpen können die Geburtswege der Hündin in Mitleidenschaft gezogen werden, sodass Verletzungen und als Folge Infektionen entstehen.[87] Bei Zwergrassen wird oft vorsichtshalber ein Deckrüde gewählt, der kleiner ist als die Hündin.[88][89]

Nicht erfassbare Merkmale

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Persistierende Milcheckzähne nach der Extraktion mit sechs Monaten

Erblich bedingte persistierende Milchzähne, die schon Monate vor der Vorstellung eines Hundes auf einer Zuchtschau vom Tierarzt gezogen wurden,[90] können bei einer Zuchttauglichkeitsprüfung nicht mehr festgestellt werden, denn die Hunde müssen bei der Zuchttauglichkeitsprüfung je nach Rasse mindestens ein Jahr alt oder noch älter sein. Eine Prädisposition für die spätere Entwicklung einer Endokardiose kann bei der Zuchttauglichkeitsprüfung eines ein bis zwei Jahre alten Hundes eventuell noch nicht sicher festgestellt werden. Speziell beim Cavalier King Charles Spaniel gibt es Erbkrankheiten, die sich oft erst im mittleren Lebensalter manifestieren. Deshalb sind neben der ZTP am Individuum auch eine Stammbaumanalyse und Gesundheitsdatenbanken unentbehrliche Mittel zur Bestimmung des Zuchtwerts eines Hundes.[91][92]

Bewertung der Zuchttauglichkeit bei Anlageträgern

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Anlageträger – phänotypisch gesund – vererben die Erbananlage bei Verpaarung mit einem reinerbig gesunden Paarungspartner an 50 % ihrer Nachkommen.
Bei einem Merkmalsträger sind beide Elterntiere aber auch durchschnittlich zwei Drittel der Wurfgeschwister Anlageträger.

In der Dokumentation Pedigree Dogs Exposed wurde bemängelt, dass den Rassehunde-Züchtervereinen vom kynologischen Dachverband The Kennel Club Spielräume für die Gestaltung ihrer Zuchtordnungen zugestanden werden, die Toleranzen für das Weitervererben von erheblichen genetisch bedingten Mängeln ermöglichen.

Die Fédération Cynologique Internationale[93] sowie die Zuchtordnung des VDH gestatten die Verwendung von Anlageträgern zur Zucht, wenn sie mit Hunden verpaart werden, welche dieselbe Erbanlage nicht besitzen.[94] Die Verwendung eines Anlageträgers ist je nach Sachlage unterschiedlich zu bewerten und kann in manchen Fällen züchterisch sinnvoll sein.[95]

VDH-Zuchtordnung § 5 Absatz 3: „Die Zuchtzulassung eines Hundes ist insbesondere zu widerrufen, wenn bei den Nachkommen eine für diese Rasse besondere Häufung erblicher Defekte nachgewiesen wurde“.[96] Diese Formulierung bedeutet indirekt, dass eine durchschnittliche Häufung toleriert werden könne. Dies steht der nachhaltigen Bekämpfung von Erbkrankheiten entgegen, denn wenn im Phänotyp eine rezessive Erbkrankheit erkennbar wird, ist davon auszugehen, dass beide Elterntiere Konduktoren sind und dass sich außerdem noch Konduktoren im selben Wurf befinden. Wenn ein Deckrüde seine Zuchtzulassung behält und weitere Hündinnen belegt, kommt es zur Ausbreitung der Erbanlage im Genpool der Rasse, ebenso wenn die phänotypisch gesunden Konduktoren unter seinen Nachkommen die Zuchttauglichkeitsprüfung bestehen.[97]

FCI und VDH verhängen bislang kein generelles Zuchtverbot für Tiere, in deren Nachkommenschaft krankheitsauslösende Gendefekte erkennbar werden. Somit ist es Vereinen und Züchtern überlassen, freiwillig Untersuchungen zu veranlassen und zugunsten der Zukunft der Rasse finanzielle Interessen zurückzustellen.[98][99]

  • Hans Räber: Brevier neuzeitlicher Hundezucht, eine Wegleitung für Hundefreunde, Richter, Zuchtwarte, Züchter und solche, die es werden wollen. 5. Auflage, Haupt, Bern/ Stuttgart/ Wien 1995, ISBN 3-258-04974-2.
  • Helga Eichelberg: Hundezucht erfolgreich züchten auf Gesundheit, Leistung und Aussehen. Kosmos, Stuttgart 2006, ISBN 3-440-09724-2.

Einzelnachweise

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  1. Fédération Cynologique Internationale: Internationales Zuchtreglement der FCI
  2. Fédération Cynologique Internationale: Zucht
  3. Union Canine Internationale – Internationale Hundeunion: Zuchtbestimmungen
  4. Svenja Petri: Entwicklung und Evaluation des computerunterstützten Lernprogramms: „Erbliche Erkrankungen des Hundes – Gelenke, Knochen, Muskulatur“ Institut für Tierzucht und Vererbungsforschung und der Klinik für kleine Haustiere der Tierärztlichen Hochschule Hannover, 2001, Seite 9
  5. VDH Zuchtordnung: Durchführungsbestimmungen Absatz 5 Bekämpfung erblich bedingter Herzerkrankungen PDF Seite 25–26
  6. Gerald Groos Das Gebiss des Hundes (Memento des Originals vom 28. Mai 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.geraldgroos.de (PDF)
  7. Gerald Groos Hundesachverständiger
  8. Zuchtordnung des VDH: Zuchtordnung § 4 Absatz 1 Zuchtmaßnahmen: „Sämtliche Zuchtmaßnahmen müssen zum Ziel haben … Vitalität (Gesundheit/Alter) zu fördern.“
  9. Zuchtordnung des VDH: Zuchtordnung § 5 Absatz 1 Zuchtzulassung: „Zur Zucht dürfen nur gesunde (…) Hunde zugelassen und eingesetzt werden.“ (PDF)
  10. Sachverständigengruppe Tierzucht und Heimtierzucht: Gutachten zur Auslegung von § 11 b des Tierschutzgesetzes
  11. Tierschutzgesetz § 11 b§ 11b „Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich sind … und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.“
  12. VDDH Zuchttauglichkeit Bescheinigung (Memento des Originals vom 6. Juli 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/vddh-ev.de (PDF)
  13. Zuchtordnung des VDH Durchführungsbestimmungen zur Zucht-Ordnung Absatz I Satz 1 – 3 und Absatz II Satz 1 – 2, PDF Seite 17: „1. Für die Zuchtzulassung gelten drei Mindestanforderungen: A: Gesundheit B: Verhaltensbeurteilung C: Phänotyp-/Formwert-Beurteilung. Diese Mindestanforderungen machen deutlich, dass entsprechende Formwertnoten auf Ausstellungen nicht ausreichen. 2. Die Zucht ist nur mit gesunden, verhaltenssicheren/sozialverträglichen und rassetypischen Hunden gestattet. … II. Mindestanforderung A: Gesundheit 1. Die vom Verein festzulegende Mindestanforderung bezüglich Gesundheit ist eindeutig zu regeln. Hierfür sind rassespezifische Prioritäten erforderlich. 2. Vor Ausstellung der Bescheinigung über die Zuchtzulassung eines Hundes ist vom Verein zu prüfen, ob insbesondere alle Anforderungen bezüglich Gesundheit erfüllt sind.“
  14. Zuchtschau DK In: Youtube
  15. Zuchtordnung des VDH: Zuchtordnung § 4 Absatz 1 Zuchtmaßnahmen: „Sämtliche Zuchtmaßnahmen müssen zum Ziel haben, Rassespezifische Merkmale zu erhalten.“ (PDF)
  16. Zuchtordnung des VDH: Zuchtordnung § 5 Absatz 1 Zuchtzulassung: „Zur Zucht dürfen nur … verhaltenssichere … Hunde zugelassen und eingesetzt werden.“ (PDF)
  17. VDH Verhaltensstichproben im Rahmen der Zuchtzulassung
  18. VDH Rhodesian Rigdeback – Verhaltensprüfung
  19. Katharina Dorothea Boenigk: Untersuchungen zur züchterischen Aussagekraft von Verhaltenstests bei Hovawart Hunden Institut für Tierzucht und Vererbungsforschung der Tierärztlichen Hochschule Hannover 2004. Seite 58 ff (PDF)
  20. FCI: Prüfungsordnung für die internationalen Gebrauchshundprüfungen und die internationale Fährtenhundprüfung der FCI. Gültig ab 1. Januar 2012. online S. 30 Zuchttauglichkeitsprüfung (PDF; 1,4 MB)
  21. Deutsch-Kurzhaar-Verband Zuchtausleseprüfung (PDF; 106 kB)
  22. Allgemeiner Rassehunde Club Deutschland: Zuchtordnung
  23. Verein für Pointer und Setter: Zuchtordnung 2005 Zuchttauglichkeitsprüfung Seite 24–26
  24. UCI-IHU Zuchtbestimmungen 4. Zuchttauglichkeitsprüfung
  25. IDR: Zuchtordnung Zuchtordnung 2.3. Zuchttauglichkeit
  26. Deutsch Kurzhaar
  27. Deutsch Kurzhaar
  28. Zuchtordnung (Memento vom 15. November 2016 im Internet Archive)
  29. Zuchtbestimmungen (Memento des Originals vom 13. Oktober 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/vddh-ev.de
  30. Verein Mops Vital: Allgemeine Untersuchung zur Zuchttauglichkeitsprüfung des VMV e.V. (Memento des Originals vom 21. April 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.vereinmopsvital.de (PDF)
  31. IHV Zuchttauglichkeitsprüfung (Memento des Originals vom 24. August 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/internationaler-hundeverband.de (PDF)
  32. Boxer Club Zuchttauglichkeitsprüfung
  33. VDDH Zuchtbestimmungen Absatz 1 c Zuchttauglichkeitsprüfung (Memento des Originals vom 13. Oktober 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/vddh-ev.de
  34. Schweizer Leonberger Club: [1]
  35. 1. Deutscher Yorkshire Terrier Club: Voraussetzung für die Zuchtzulassung
  36. Rasse-Jagd-Gebrauchshunde-Verband: Die Rassehundezucht
  37. Deutsche Rassehundezucht Gemeinschaft DRZG: Schweigepflichtentbindung für den Tierarzt (Memento des Originals vom 13. September 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.drzg-ev.com
  38. IKFB Zuchttauglichkeitsprüfung Französische Bulldoggen (Memento des Originals vom 28. September 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ikfb.de (PDF)
  39. Preussenseden Zuchttauglichkeitsprüfung
  40. Körung – Zuchttauglichkeitsprüfung
  41. Hans Räber: Brevier neuzeitlicher Hundezucht, … Bern u. a. 1995, S. 18.
  42. Zuchtordnung des VDH Durchführungsbestimmungen zur Zucht-Ordnung Absatz I Satz 1 – 3 und Absatz II Satz 1 – 2, PDF Seite 17: „1. Für die Zuchtzulassung gelten drei Mindestanforderungen: A: Gesundheit B: Verhaltensbeurteilung C: Phänotyp-/Formwert-Beurteilung. Diese Mindestanforderungen machen deutlich, dass entsprechende Formwertnoten auf Ausstellungen nicht ausreichen. 2. Die Zucht ist nur mit gesunden, verhaltenssicheren/sozialverträglichen und rassetypischen Hunden gestattet. … II. Mindestanforderung A: Gesundheit 1. Die vom Verein festzulegende Mindestanforderung bezüglich Gesundheit ist eindeutig zu regeln. Hierfür sind rassespezifische Prioritäten erforderlich. 2. Vor Ausstellung der Bescheinigung über die Zuchtzulassung eines Hundes ist vom Verein zu prüfen, ob insbesondere alle Anforderungen bezüglich Gesundheit erfüllt sind.“
  43. Helga Eichelberg Gedanken zur zeitgemäßen Hundezucht „Bei der Defektbekämpfung wird es zukünftig notwendig sein, für die Rassen Prioritätenlisten aufzustellen. Dabei stellt sich natürlich für die betreuenden Zuchtvereine die Frage, welches das Auswahlkriterium für eine solche Prioritätenliste sei. Nach meiner Meinung muss der Leidensdruck des Hundes der entscheidende Punkt sein. Wir werden lernen müssen, noch sensibler und differenzierter zu reagieren“.
  44. Astrid Indrebø: Animal welfare in modern dog breeding Acta Veterinaria Scandinavia, BioMed Central 2008: „The goal in modern dog breeding is that all dogs shall be functionally healthy, with a construction and a mentality typical to the breed, and will live a long, healthy and happy life.“
  45. Lindsay L. Farrell, Jeffrey J. Schoenebeck et al.: The challenges of pedigree dog health: approaches to combating inherited disease Canine Genetics and Epidemiology, BioMed Central 2015
  46. Dan G. O’Neill et al.: Prevalence of Disorders Recorded in Dogs Attending Primary-Care Veterinary Practices in England PLOS 2014
  47. Deutscher Rassehunde Club e.V.: Zuchtordnung § 5 und § 10
  48. Zuchtordnung VDH II a) Zuchtverbot, Dokument Seite 4, PDF Seite 11
  49. Astrid Indrebø: Animal welfare in modern dog breeding Acta Veterinaria Scandinavia, BioMed Central 2008
  50. Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz: Merkblatt 141 Qualzucht beim Hund
  51. Chihuahua Klub Deutschland Freiheit von erblichen Defekten (Memento des Originals vom 19. Februar 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/chihuahuaklub.de PDF Seite 4
  52. Svenja Petri: Entwicklung und Evaluation des computerunterstützten Lernprogramms: „Erbliche Erkrankungen des Hundes – Gelenke, Knochen, Muskulatur“ Institut für Tierzucht und Vererbungsforschung und der Klinik für kleine Haustiere der Tierärztlichen Hochschule Hannover, 2001
  53. Koharik Arman: A new direction for kennel club regulations and breed standards. The Canadian Veterinary Journal, 2007, PMC 1950109 (freier Volltext).
  54. Lothar Quoll: Canine Genetics – Eine Zusammenstellung bzw. Übersicht der genetischen Regeln (Mendelschen Gesetze) und Erklärung wichtiger Fachwörter für angehende Zuchtrichter im Verein für Deutsche Schäferhunde
  55. Svenja Petri: Entwicklung und Evaluation des computerunterstützten Lernprogramms: „Erbliche Erkrankungen des Hundes – Gelenke, Knochen, Muskulatur“ Institut für Tierzucht und Vererbungsforschung und der Klinik für kleine Haustiere der Tierärztlichen Hochschule Hannover, 2001, Seite 15
  56. VDH Zuchtordnung: Durchführungsbestimmungen Absatz II Bekämpfung erblich bedingter Augenerkrankungen PDF Seite 23
  57. ACD Rassestudie: Gangwerk – Beschreibung im FCI-Standard
  58. José M. Vilar, Mónica Rubio et al.: Biomechanic characteristics of gait of four breeds of dogs with different conformations at walk on a treadmill Journal of Applied Animal Research 2016
  59. D. N. Clements et al.: Kinematic analysis of the gait of 10 labrador retrievers during treadmill locomotion Veterinary Record
  60. Gabriela C.A. SilvaI; Mariana Trés Cardoso et al.: Kinematic gait analyses in healthy Golden Retrievers Pesquisa Veterinária Brasileira 2014
  61. 1.DYC: Auszug aus der Zuchtordnung – Voraussetzung für die Zuchtzulassung
  62. Parson Russell Terrier Club Deutschland: Zuchtordnung (Memento des Originals vom 30. März 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.prtcd.de
  63. VDH Zuchtordnung: Durchführungsbestimmungen Absatz III Satz 1 – 4 Bekämpfung der Hüftgelenksdysplasie PDF Seite 23
  64. Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover: Keilwirbel (Memento des Originals vom 30. April 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.tiho-hannover.de
  65. VDH Zuchtordnung: Durchführungsbestimmungen Absatz VII Satz 1 und 2: Bekämpfung der Taubheit PDF Seite 27
  66. Svenja Petri: Entwicklung und Evaluation des computerunterstützten Lernprogramms: „Erbliche Erkrankungen des Hundes – Gelenke, Knochen, Muskulatur“ Institut für Tierzucht und Vererbungsforschung und der Klinik für kleine Haustiere der Tierärztlichen Hochschule Hannover, 2001, Seite 17 (PDF)
  67. Leopold Adametz: Lehrbuch der Allgemeinen Tierzucht. Springer-Verlag, 2013, ISBN 978-3-7091-9812-4, S. 316 (Vorschau in der Google-Buchsuche).
  68. Hans Räber: Brevier neuzeitlicher Hundezucht, … Bern u. a. 1995, S. 88.
  69. Astrid Indrebø: Animal welfare in modern dog breeding Acta Veterinaria Scandinavia, BioMed Central 2008
  70. VDH Zuchtordnung: Durchführungsbestimmungen Absatz I Satz 5 PDF Seite 22
  71. Laboklin: Material
  72. DOCPLAYER Durchführungsbestimmung Zuchtzulassung der Interessengemeinschaft Schapendoes
  73. ADRK-Richtlinien für eine Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP) Ausführungsbestimmungen § 10 Seite 3 (PDF)
  74. DWZRV Zuchtordnung S. 6.
  75. VDH Zuchtordnung § 6 Absatz 1 und 2 Zuchttiere (PDF; 603 kB)
  76. VDH Zuchtordnung § 6 Absatz 2 Zuchttiere (PDF; 603 kB)
  77. The Kennel Club: Information Guide – Breeding from your dogs (Memento des Originals vom 12. Juli 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.thekennelclub.org.uk PDF Seite 6
  78. VDH Zuchtordnung § 9 Absatz 4 (PDF; 603 kB)
  79. Hans Räber: Brevier neuzeitlicher Hundezucht, … Bern u. a. 1995, S. 142.
  80. Zuchtordnung des VDH § 4 Absatz 6 „Alle Hunde sollen sich auf natürlicher Weise fortpflanzen können. Künstliche Besamung darf nicht bei Tieren angewandt werden, die sich nicht zuvor aufnatürlicher Weise fortgepflanzt haben.“ (PDF)
  81. Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin: Kryptorchismus beim Hund (Memento des Originals vom 27. Mai 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kleintiermedizin.ch
  82. UCI-IHU: Zuchtverbot auf Lebenszeit – Hodenfehler
  83. Canine Herpes-Virus-Infektion (Welpensterben) | Definition, Ursachen, Symptome In: tiermedizinportal.de, abgerufen am 14. September 2017.
  84. Yvonne Eichner: Trächtigkeit, Geburt und Puerperium bei der Hündin
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  88. Eva Maria Krämer: Der Kosmos Hundeführer Seite 22
  89. Susanne Müller-Rielinger: Kleine Hunde. Gräfe und Unzer, 2009, ISBN 978-3-8338-1605-5, S. 32 (Vorschau in der Google-Buchsuche).
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  97. Hans Räber: Brevier neuzeitlicher Hundezucht, … Bern u. a. 1995, S. 12–20 und 67–81.
  98. VDDH Leiden für den Rassestandard (Memento des Originals vom 8. April 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/vddh-ev.de
  99. Hans Räber: Brevier neuzeitlicher Hundezucht, … Bern u. a. 1995, S. 88.