Zusatzweiterbildung Medizinische Informatik
Die Zusatzweiterbildung Medizinische Informatik ist eine in der Musterweiterbildungsordnung der deutschen Bundesärztekammer von 2018 (MWBO) aufgeführte Zusatz-Weiterbildung im Bereich Medizinische Informatik für Ärzte aller Facharztbezeichnungen.
Definition
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Zusatz-Weiterbildung Medizinische Informatik umfasst die systematische Verarbeitung von Informationen in der Medizin durch die Modellierung und Realisierung von informationsverarbeitenden Systemen.[1]
Mindestanforderung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Um die Zusatzbezeichnung Medizinische Informatik führen zu dürfen, müssen Ärztinnen und Ärzte
- über 24 Monaten ärztliche Tätigkeit verfügen und zusätzlich
- einen Weiterbildungskurs in Medizinischer Informatik mit einem Umfang von 240 Stunden absolviert haben (die Kurs-Weiterbildung kann durch 12 Monate Weiterbildung in einer an die Patientenversorgung angeschlossenen Einrichtung der Medizinischen Informatik mit der Befugnis zur Weiterbildung ersetzt werden) sowie
- 480 Stunden in einer Einrichtung der medizinischen Informatik oder in einer IT-Abteilung im Gesundheitswesen tätig gewesen sein (ersetzbar durch eine Projektarbeit bei einem Weiterbildungsbefugten für Medizinische Informatik)
- Nachweis der Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in Medizinischer Informatik gemäß den Anforderungen der Weiterbildungsordnung.[1][2]
Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung.[1]
Inhalte der Weiterbildung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zur Weiterbildungsprüfung muss man darlegen können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:
- Angewandte Informatik
- IT-Infrastrukturkomponenten, z. B. Rechnernetze, Betriebssysteme, Telematikinfrastruktur
- Programmiersprachen und Webservices z. B. XML, JSON, Java, SOAP
- IT-Servicemanagement
- Planung, Entwicklung und Auswahl von Anwendungssystemen
- Einsatz von Vorgehensmodellen im Software Engineering
- Modellierung von Daten und Prozessen
- Anwendung und Abfrage von relationalen Datenbanken
- Anwendung von Methoden der Anforderungsanalyse
- Datenschutz und Datensicherheit
- Rechtliche Grundlagen, z. B. Datenschutzgrundverordnung, Medizinproduktegesetz, Arzneimittelgesetz
- Prinzipien und Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes
- Umsetzung datenschutzkonformer Lösungen in Versorgung und Forschung
- Erstellung eines Datenschutzkonzeptes
- Medizinische Dokumentation
- Planung und Entwicklung von Dokumentationssystemen, z. B. medizinische Register, Krebsregister, Infektionsschutzmeldungen, Qualitätssicherungssysteme
- Anwendung von Ordnungssystemen, Klassifikationen oder Ontologien, davon
- im Rahmen der medizinischen Dokumentation, z. B. Arztbrief, Medikationsplan, Notfalldaten, Impfplan, SNOMED, LOINC, UCUM, TNM, ICD-O
- im Rahmen der administrativen Dokumentation, z. B. OPS, ICD-10-GM, EBM, DRG, Qualitätssicherung nach §137 SGB V
- im Rahmen von Public Health (Big Data), z. B. Todesursachen, Infektionsschutz, Pharmakovigilanz
- Informations- und Kommunikationssysteme
- Medizinische Informations- und Kommunikationssysteme, insbesondere
- Krankenhausinformationssysteme und klinische Arbeitsplatzsysteme
- Arztpraxisinformationssysteme
- Informationssysteme von Funktionsabteilungen wie Radiologie, Labor, Endoskopie
- IT-Standards und Interoperabilität, z. B. ISO, DIN, HL7
- Medizinische Informations- und Kommunikationssysteme, insbesondere
- Telemedizin und Telematik
- Elektronische Akten und patientenzentrierte Anwendungen (Consumer Health Care IT), z. B. APP-Anwendungen, Ambient Assisted Living (AAL)
- Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte
- Organisatorische, juristische, ethische und technische Aspekte von telemedizinischen Anwendungen
- Informationsmanagement
- Nutzung von Routine- und Registerdaten in der Versorgungsforschung
- Datenmanagement, Datenintegration, z. B. Algorithmen, Datenstrukturen
- E-Learning, Blended Learning
- Entscheidungsunterstützung
- Präzisionsmedizin
- Wissensbasen und Systeme zur Therapiesicherheit, z. B. Wissensmanagement
- Health Technology Assessment (HTA)
- Management in der Gesundheits-IT
- Etablierte Verfahren der Qualitätssicherung, z. B. Medizin-Controlling
- Prozessmanagement, z. B. Organisation von Behandlungspfaden
- Qualitätsmanagement, z. B. IT-Qualitätssicherung, Qualitätssicherung nach § 137 SGB V
- Mitarbeit an Qualitätsmanagementprojekten, z. B. im Rahmen von Zertifizierungen.[1]
Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c d Zusatz-Weiterbildung Medizinische Informatik. (PDF) In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 391ff. Bundesärztekammer, abgerufen am 3. November 2024.
- ↑ Bundesärztekammer (Hrsg.): (Muster-)Kursbuch Medizinische Informatik. 2. Auflage. 18. Februar 2022 (bundesaerztekammer.de [PDF]).