§ 130 StGB
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
§ 130 StGB steht für:
- Volksverhetzung im Strafgesetzbuch (StGB) Deutschlands
- Gewerbsmäßiger Diebstahl oder Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung, siehe Diebstahl_(Österreich) #Gewerbsmäßiger Diebstahl oder Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung (§ 130 StGB) im Strafgesetzbuch (StGB) Österreichs
- Gewerbsmässiger Diebstahl und Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung, siehe Gewerbsmässiger Diebstahl und Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung (Liechtenstein) im Strafgesetzbuch (StGB) Liechtensteins