§ 312 StGB
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
§ 312 StGB bezeichnet
- Fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage, einen Tatbestand im deutschen Strafgesetzbuch
- Aussageerpressung, einen Tatbestand im österreichischen Strafgesetzbuch
- Quälen oder Vernachlässigen eines Gefangenen, einen Tatbestand im liechtensteinischen Strafgesetzbuch