Überstreichen (Reitsport)

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Der Begriff Überstreichen stammt aus der Klassischen Reitkunst und bedeutet, dass der Reiter „während zwei bis drei Pferdelängen beide Zügelfäuste entlang des Mähnenkamms 1–2 Handbreit (vorschiebt) und anschließend wieder in die Ausgangshaltung (zurücknimmt)“, um die Selbsthaltung des Pferdes zu überprüfen, also „ob das Pferd sicher an den Gewichts- und Schenkelhilfen des Reiters steht“.[1] Nach Seunig darf das Zügelmaß noch großzügiger verlängert werden, nämlich „soweit es die gestreckten Arme erlauben“[2]. Takt und Tempo sollen dabei erhalten bleiben, das Pferd darf aber „mit der Nase etwas vorkommen“.[2]

Beim Überstreichen wird also die Anlehnung zeitweise aufgegeben, um anschließend wieder vorsichtig Fühlung mit dem Pferdemaul aufzunehmen und es erneut an den Zügel zu stellen. Dies hat auch eine beruhigende Wirkung[2] und lässt sich effizient einsetzen, wenn ein Pferd sich aufregt und durchgehen will.[3]

Das Überstreichen findet sowohl beim Abreiten als auch in der Arbeitsphase der Trainingsstunde und teilweise als Aufgabe in Dressurprüfungen seine Anwendung. Im Reiten von Islandpferden ist das Reiten in der Gangart Tölt mit übergestrichenem Zügel eine Aufgabe in der Töltprüfung T2; dabei wird mit übergestrichenem Zügel jedoch tatsächlich ein hingegebener Zügel gemeint.[4][5]

Einzelnachweise

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  1. Richtlinien für Reiten und Fahren. Bd. 1: Grundausbildung für Reiter und Pferd. Hg.v.d. Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FNverlag), 26. Aufl., Warendorf 1994, S. 98 und 184
  2. a b c Waldemar Seunig: Von der Koppel bis zur Kapriole. Die Ausbildung des Reitpferdes. 2. Nachdruck der Ausgabe Berlin 1943, Hildesheim usw. 2001 (Documenta Hippologica), S. 178
  3. Waldemar Seunig: Von der Koppel bis zur Kapriole. Die Ausbildung des Reitpferdes. 2. Nachdruck der Ausgabe Berlin 1943, Hildesheim usw. 2001 (Documenta Hippologica), S. 188f.
  4. Prüfungserläuterungen (PDF-Datei, 88 kB), dargestellt als „Kontakt mit dem Pferdemaul deutlich sichtbar aufgeben“. Islandpferde-Reiter- und Züchterverband Bayern, abgerufen am 19. August 2024.
  5. Leitgedanken Sportrichter. Übersetzung der FEIF Sport Judges Guidelines revised version 1.4/2006. Übersetzung von Florian Schneider. Abschnitt Tölt – Zügel i. eine Hand nehmen u. vorgehen, Arbeits- bis Mitteltempo Tölt. Abgerufen am 19. August 2024.