Aachener Protokoll
Das Aachener Protokoll war ein am 15. November 1818 von den Botschaftern der vier am Aachener Kongress teilnehmenden verbündeten Staaten Russland, Österreich, Preußen und Großbritannien sowie vom Außenminister des neu zu dieser Allianz hinzugetretenen Frankreichs unterzeichnetes Dokument, welches das Bündnis dieser europäischen Großmächte bekräftigte.[1]
Nachdem König Ludwig XVIII. am 12. November 1818 der Einladung der vier am Aachener Kongress vertretenen Staaten gefolgt war, durch Mitwirkung an den dortigen Verhandlungen künftig zur Sicherung des Friedens in Europa beizutragen, erfolgte die Unterzeichnung des fünf Punkte umfassenden Aachener Protokolls am 15. November durch Metternich, Richelieu, Castlereagh, Wellington, Hardenberg[2], Bernstorff, Nesselrode und Kapodistrias. In den ersten beiden Artikeln des Protokolls bekräftigten Russland, Österreich, Preußen und Großbritannien ihr Bündnis zur Aufrechterhaltung des allgemeinen Friedens. Im dritten Artikel erklärten sie, dass nun auch Frankreich nach der Restauration der Monarchie in ihren Zusammenschluss aufgenommen sei. Ferner verständigten sich die Großmächte im vierten Artikel auf die Schaffung eines effizienten diplomatischen Kommunikationssystems sowie im fünften Artikel auf die Bekanntmachung der Beschlüsse durch eine eigene Deklaration, die noch am gleichen Tag in ganz Europa verlautbart werden sollte. Somit gehörte Frankreich als fünfte Großmacht ab sofort wieder dem Europäischen Konzert an.[1]
Als Aachener Protokoll wird auch eine am 21. November 1818 geschlossene, das Wiener Reglement vom 19. März 1815 ergänzende Absprache bezeichnet, welche die Rangordnung des diplomatischen Korps festsetzte. Demnach wurden vier Klassen diplomatischer Vertreter unterschieden, von denen an erster Stelle die Botschafter, päpstliche Legaten und Nuntien kamen, dann die Gesandten und päpstlichen Internuntien, schließlich die Ministerresidenten und an letzter Stelle die Geschäftsträger.[3]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Volker Schäfer: Aachener Protokoll. In: Gerhard Taddey (Hrsg.): Lexikon der deutschen Geschichte. Ereignisse, Institutionen, Personen. Von den Anfängen bis zur Kapitulation 1945. 3., überarbeitete Auflage. Kröner, Stuttgart 1998, ISBN 3-520-81303-3, S. 2.
- Friedrich von Gentz, Protocole Signé à Aix-la-Chapelle, le 15 novembre 1818, par les Plénipotentia des cours d'Autriche, de France, de la Grande-Bretagne, de Prusse et de Russie (1818, gedrucktes Protokoll, vorh. i. d. Herzogin Anna Amalia Bibliothek).[4]
Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b Volker Schäfer: Aachener Protokoll. In: Lexikon der deutschen Geschichte, 1998, S. 2.
- ↑ Hardenberg logierte im Haus zum Schwarzen Adler. Laut Albert Heusch: Geschichte der Familie Heusch (Aachen 1909, S. 56, Fußnote 2), dessen Ururgroßonkel Franz Cornelius Aegidius Heusch (1775–1843) im Jahre 1821 diesen Gasthof zum Schwarzen Adler von der Familie Bettendorf erworben hatte, fanden einige Sitzungen des Aachener Kongresses in dessen großen Gobelinsaal statt sowie womöglich die Unterzeichnung des Aachener Protokolls [dieses später von Paul Clemen (Kunstdenkmäler, 1924) auch „Haus Godefroid“ genannte Gebäude wurde 1905 zugunsten des Neubaus für die Tietz-AG abgerissen]. Vgl. auch Kaemmerer et al. 2003 (Geschichte Aachens in Daten), Helg/Linden 2006 (Vom Kaiserglanz zur Bürgerfreiheit: das Aachener Rathaus) sowie die Regensburger Zeitung vom 6. November 1818.
- ↑ Aachener Protokoll. In: Meyers Enzyklopädisches Lexikon, 9. Auflage, 1971–79, Bd. 1, S. 5 f.
- ↑ Mächtekongresse 1818–1822. Digitale Edition.